"Die haben so einen durchdringenden Blick, die Männer"

Eine empirische Untersuchung zur Konstruktion von Fremdheit

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

2019

Markus Spiske/Unsplash
Vorwurfsvolle Haltungen zur asylbezogenen Zuwanderung und Migration im politischen und öffentlichen Diskurs schaffen ein Bild von Fremdheit, das auf Angst, Gefahr und Konkurrenz beruht.

Schlagworte

Fremdheit, Alterität, Migration, Rassismus, Rechtspopulismus

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit zeigt anhand von fünf gebildeten Idealtypen exemplarisch auf, wie Fremdheit gegenüber Asylsuchenden im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland ab 2015 hergestellt wird und welche Dimensionen diese Konstruktionen annehmen. Dazu wurden an fünf Standorten innerhalb Deutschlands insgesamt 76 problemzentrierte Interviews mit Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung geführt. Darüber hinaus wurden Demonstrationen gegen die Aufnahme- und Unterbringung von Asylsuchenden teilnehmend beobachtet.
Der vermehrte Zuzug von Schutzsuchenden nach Deutschland führte zu gesellschaftlichen Konflikten, einer fortschreitenden Spaltung der Gesellschaft und zum Aufstieg der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Diese ist nicht nur in zahlreichen Landesparlamenten präsent, sondern seit 2017 auch im Deutschen Bundestag vertreten. Nicht zuletzt aus der zunehmenden Relevanz von Migration und Integration ergibt sich ein erhöhtes Forschungsbedürfnis auf diesem Gebiet. Trotzdem ist aktuell eine Forschungslücke zu verzeichnen. So wurde das Thema Fremdheit gegenüber Asylsuchenden und Migrant/-innen bisher vor allem durch quantitativ ausgerichtete Projekte untersucht. Fremdheit wurde zudem oft nur im Kontext von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus skizziert. Als theoretische Grundlagen dienen drei klassische Konzepte: Dabei handelt es sich um Georg Simmels Verständnis des Fremden als derjenige, der aus der Ferne kommt und eine langfristige Präsenz anstrebt. Weiterhin finden das Konzept von Fremdheit als Kollision kulturspezifischer Ordnungen Alfred Schütz‘ sowie Zygmunt Baumans Fremder als Sinnbild für Ambivalenz Anwendung. Das empirische Material verdeutlicht, dass die Entstehung und Konstruktion von Fremdheit nicht monokausal zu begründen ist. Vielmehr wirken bei der Zuschreibung und Herstellung von Fremdheit viele Komponenten zusammen. So sind Komparationsprozesse, imaginierte Be- und Verdrängungsprozesse, Verängstigungsprozesse, eine wahrgenommene Desorganisation und Ordnungsdestruktion sowie religiöse Zuschreibungen wesentlich für die Konstruktion von Fremdheit. Auf Grundlage dieser Prozessstrukturen wird der Fremde sodann als Konkurrenz, Gefahr und Eindringling stilisiert.

Interview mit Dr. Johannes Mücke

Arthur Höring Arthur Höring

Das Thema deiner Arbeit ist gesellschaftlich recht kontrovers diskutiert. Wieviel Skepsis schlug dir seitens deiner Interviewpartner entgegen?

Johannes  Mücke Johannes Mücke

Expertise

  • Fluchtmigration und gesellschaftliche Transformationsprozesse
  • Wahrnehmung von Migration
  • Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
  • Qualitative Sozialforschung

Interessant für

  • alle, die sich für Entstehung von Ablehnungshaltungen interessieren
  • Politiker*innen
  • Sicherheitsbehörden
  • zivilgesellschaftliche Akteure

Arthur Höring: Das Thema deiner Arbeit ist gesellschaftlich recht kontrovers diskutiert. Wieviel Skepsis schlug dir seitens deiner Interviewpartner entgegen?

Johannes Mücke: Die Skepsis war häufig bei der ersten Kontaktaufnahme sehr groß. Viele waren nicht bereit, mit mir über dieses stark polarisierende Thema zu sprechen. Ich erhielt viele Absagen und es dauerte schon eine ganze Weile, bis ich an den Untersuchungsstandorten bekannt war. Als sich herumgesprochen hatte, dass ich ein neutraler Beobachter und Forscher bin, lief es besser. Bei den von mir geführten Gesprächen merkte ich dann trotzdem schnell, dass sich das Vertrauen erst langsam aufgebaut hat. Ich finde es gerade bei dieser Thematik wichtig, sich als Forscher zurückzunehmen. 

Arthur Höring: Du beschreibst in deiner Arbeit, dass andere Forschungen zu diesem Thema vorrangig quantitativ geführt werden. Siehst du einen wesentlichen Unterschied im Vergleich zu deinen qualitativen Ergebnissen?

Johannes Mücke: Ich denke, die bestehenden quantitativen Arbeiten auf diesem Gebiet leisten einen großen Beitrag zur Forschung. Qualitative und quantitative Forschung ergänzen und befruchten sich gegenseitig. Gleichwohl kann es durch qualitative Arbeiten gelingen, tiefer in den Gegenstand einzutauchen und somit verschiedene Blickwinkel einzunehmen. Quantitative Forschungsarbeiten können aber – wie in meinem Falle auch – als Weiterentwicklungen gedacht werden. Möglicherweise wäre es spannend, mit einem quantitativen Forschungsdesign herauszufinden, wo und mit welcher Ausprägung die von mir gebildeten Typen vorkommen.   

Arthur Höring: Inwieweit haben deine intensiven Auseinandersetzungen mit Fremdheit Auswirkungen auf dich und Situationen, in denen du als Fremder wahrgenommen wirst?

Johannes Mücke: Fremdheit ist immer eine Konstruktion, die bekanntlich mit der Definition des Eigenen beginnt. Fremdheit ist zudem relational und kontextuell. Deshalb ist es natürlich schwer, andere Fremdheitskonstruktionen auf mich zu beziehen. Ich denke aber, dass die Anwendungen meiner Handlungsempfehlungen im Umgang mit Fremdheit und Möglichkeiten, wie Fremdheit zu Vertrautheit werden kann, in vielen Situationen im Alltag helfen. 

Volltext auf OpenD

Zusammenfassung/Abstract

Die vorliegende Arbeit zeigt anhand von fünf gebildeten Idealtypen exemplarisch auf, wie Fremdheit gegenüber Asylsuchenden im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland ab 2015 hergestellt wird und welche Dimensionen diese Konstruktionen annehmen. Dazu wurden an fünf Standorten innerhalb Deutschlands insgesamt 76 problemzentrierte Interviews mit Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung geführt. Darüber hinaus wurden Demonstrationen gegen die Aufnahme- und Unterbringung von Asylsuchenden teilnehmend beobachtet.

Der vermehrte Zuzug von Schutzsuchenden nach Deutschland führte zu gesellschaftlichen Konflikten, einer fortschreitenden Spaltung der Gesellschaft und zum Aufstieg der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Diese ist nicht nur in zahlreichen Landesparlamenten präsent, sondern seit 2017 auch im Deutschen Bundestag vertreten. Nicht zuletzt aus der zunehmenden Relevanz von Migration und Integration ergibt sich ein erhöhtes Forschungsbedürfnis auf diesem Gebiet. Trotzdem ist aktuell eine Forschungslücke zu verzeichnen. So wurde das Thema Fremdheit gegenüber Asylsuchenden und Migrant/-innen bisher vor allem durch quantitativ ausgerichtete Projekte untersucht. Fremdheit wurde zudem oft nur im Kontext von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus skizziert.

Als theoretische Grundlagen dienen drei klassische Konzepte: Dabei handelt es sich um Georg Simmels Verständnis des Fremden als derjenige, der aus der Ferne kommt und eine langfristige Präsenz anstrebt. Weiterhin finden das Konzept von Fremdheit als Kollision kulturspezifischer Ordnungen Alfred Schütz‘ sowie Zygmunt Baumans Fremder als Sinnbild für Ambivalenz Anwendung.

Das empirische Material verdeutlicht, dass die Entstehung und Konstruktion von Fremdheit nicht monokausal zu begründen ist. Vielmehr wirken bei der Zuschreibung und Herstellung von Fremdheit viele Komponenten zusammen. So sind Komparationsprozesse, imaginierte Be- und Verdrängungsprozesse, Verängstigungsprozesse, eine wahrgenommene Desorganisation und Ordnungsdestruktion sowie religiöse Zuschreibungen wesentlich für die Konstruktion von Fremdheit. Auf Grundlage dieser Prozessstrukturen wird der Fremde sodann als Konkurrenz, Gefahr und Eindringling stilisiert.

Using five ideal types as examples, the present work shows how the alienation of asylum seekers has emerged in the context of forced migration to Germany from 2015, and what dimensions these constructs have assumed. A total of 76 problem-oriented interviews with members of the autochthonous population were conducted at five locations within Germany. In addition, demonstrations against the reception and housing of asylum seekers were observed in a participatory manner.

The increased influx of refugees into Germany has led to social conflicts, a progressive division of society and the rise of the right-wing populist party Alternative für Deutschland (AfD). The AfD is not only present in numerous state parliaments, but has also seats in the German Bundestag since 2017. Owing to the increasing relevance of migration and integration, further research in this field is required.

Nevertheless, there currently exists a gap in this research. For example, the issue of hostility towards asylum seekers and migrants has been investigated primarily through projects with a quantitative paradigm. Moreover, alienation has often only been sketched in the context of xenophobia and right-wing extremism.

Three classical concepts serve as theoretical foundations: This concerns Georg Simmel's understanding of the stranger as someone who comes from afar and strives for a long-term presence. Furthermore, the concepts of foreignness as a collision of culture-specific systems by Alfred Schütz and Zygmunt Bauman's stranger are used as symbols of ambivalence.

The empirical material shows that the origin and proliferation of alienation cannot be justified monocausally. Rather, many components work together in the attribution and production of hostility. Comparative processes, imagined processes of oppression and repression, processes of fear, perceived disorganization and order destruction as well as religious attributions are essential for the growing fear of the unfamiliar. On the basis of these process structures, the foreigner is then stylized as a competitor, a danger and an intruder.

Abkürzungsverzeichnis

AblEU

Amtsblatt der Europäischen Union

AfD

Alternative für Deutschland

AsylbLG

Asylbewerberleistungsgesetz

AsylG

Asylgesetz

AufenthG

Aufenthaltsgesetz

AZR

Ausländerzentralregister

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BAnz

Bundesanzeiger

BB

Land Brandenburg

BBC

British Broadcasting Corporation

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BE

Land Berlin

BeschV

Beschäftigungsverordnung

BICC

Internationales Konversionszentrum Bonn

BKA

Bundeskriminalamt

BMI

Bundesministerium des Innern

BMVg

Bundesministerium der Verteidigung

BPA

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

BR

Hansestadt Bremen

BRD

Bundesrepublik Deutschland

BStMAS

Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration

BverfG

Bundesverfassungsgericht

BVFG

Bundesvertriebenengesetz

BW

Land Baden-Württemberg

BY

Freistaat Bayern

CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands

CSU

Christlich-Soziale Union in Bayern e. V.

DDR

Deutsche Demokratische Republik

EAE

Erstaufnahmeeinrichtung

EASO

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen

EASY

Erstverteilung der Asylbegehrenden

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EK

Europäische Kommission

EKD

Evangelische Kirche in Deutschland

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

ER

Europäischer Rat

EU

Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Union

EURODAC

European Dactyloscopy

Eurojust

Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union

Europol

Europäisches Polizeiamt

FAZ

Frankfurter Allgemeine Zeitung

FDP

Freie Demokratische Partei

FlüAG

Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen

GEAS

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

GFK

Genfer Flüchtlingskonvention

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GRE

Hellenische Republik

GU

Gemeinschaftsunterkunft

GWK

Gemeinsame Wissenschaftskonferenz

HE

Land Hessen

HEAE

Hessische Erstaufnahmeeinrichtung

HH

Hansestadt Hamburg

IOM

International Organization of Migration

KStA

Kölner Stadt-Anzeiger

LAufnG

Landesaufnahmegesetz Brandenburg

LAufnG HE

Landesaufnahmegesetz Hessen

MI NRW

Ministerium für Inneres des Landes Nordrhein-Westfalen

MV

Land Mecklenburg-Vorpommern

NATO

North Atlantic Treaty Organization

MDR

Mitteldeutscher Rundfunk

NDR

Norddeutscher Rundfunk

NI

Land Niedersachsen

NRW

Land Nordrhein-Westfalen

NU

Notunterkunft

OMS

OpenStreetMap

ORF

Österreichischer Rundfunk

PP

Polizeipräsidium Köln

RLP

Land Rheinland-Pfalz

SA

Land Sachsen-Anhalt

SächsFlüAG

Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz

SH

Land Schleswig-Holstein

SL

Land Saarland

SMI

Sächsisches Staatsministerium des Innern

SN

Freistaat Sachsen

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SWR

Südwestrundfunk

SZ

Sächsische Zeitung

TH

Freistaat Thüringen

umF

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

UNHCR

United Nations High Commissioner for Refugees

VertVBg

Brandenburgische Verteilungsordnung von ausländischen Flüchtlingen

WFP

World Food Programme

ZUE

Zentrale Unterbringungseinrichtung

Einführende Gedanken

Ein Spätsommerabend im September 2016, Berlin Hauptbahnhof, Gleis 4. Ich steige in einen Regionalexpress, der in das südlich von Berlin gelegene Wünsdorf fährt. In einer brandenburgischen Kleinstadt ist in den nächsten Tagen ein weiterer Feldaufenthalt geplant. Als ich mich in den oberen Teil des Zuges setze, springt in letzter Sekunde vor der Abfahrt ein Mann – beladen mit mehreren Plastiktragetaschen deutscher Discounter – in den Zug und ist völlig außer Atem. Er spricht den bereits anwesenden Zugbegleiter an und erbittet den Kauf einer Einzelfahrkarte mit dem Ziel Wünsdorf. Der Zugbegleiter entgegnet ihm harsch und ablehnend, dass er eine Fahrkarte doch gefälligst an einem Automaten am Bahnsteig zu erwerben habe. Der Mann verstummt und blickt den Zugbegleiter mit unverständiger Miene an. Mit Nachdruck und erhobener Stimme fordert dieser ihn auf, dass er den Zug sofort zu verlassen habe und einen gültigen Fahrschein erwerben müsse. Der Mann wirkt sichtlich irritiert, ja gar verängstigt. Die gesamte Situation wird von einer nicht-diensthabenden Zugbegleiterin beobachtet, die ihren Kollegen unverkennbar unterstützen will und sich in die Interaktion mit folgenden Äußerungen einmischt: „Raus mit dir, wir diskutieren gar nicht! Das mit euch war das Schlimmste, was Merkel uns antun konnte. Seht zu, dass ihr aus unserem Land verschwindet!“. Der Mann verlässt den Zug.

Skizzierung des Problems

Seit 2014 ist das Migrationsgeschehen in Deutschland stark von Fluchtmigration geprägt. Der Höhepunkt der asylbezogenen Zuwanderung war im Spätsommer 2015, dem „lange[n] Sommer der Migration“ (Hess et al. 2017). Allein im September 2015 wurden im EASY-System*Beim EASY-System handelt es sich um eine Software zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels (vgl. BAMF 2018). Der Königsteiner Schlüssel regelt die jeweilige Beteiligung der einzelnen Bundesländer bei gemeinsamen Finanzierungsvorhaben. Die jährliche Neuberechnung setzt sich zu 2/3 aus dem Steueraufkommen und zu 1/3 aus der jeweiligen Bevölkerungszahl des Bundeslandes zusammen (GWK 2017). 163.772 Einreisen in die Bundesrepublik registriert (BMI 2015a). Die Vielzahl der Asylsuchenden, die binnen kürzester Zeit nach Deutschland kamen, stellten die Bundesregierung und Landesregierungen sowie Behörden hinsichtlich der adäquaten Unterbringung und Versorgung rasch vor enorme Probleme. Beheizte Großraumzelte wurden als provisorische Notunterkünfte errichtet und städtische Turnhallen als Unterbringungsmöglichkeiten genutzt (vgl. Kepplinger 2018: 196f).

Durch ein enormes zivilgesellschaftliches Engagement wurde partiellem behördlichen Versagen entgegengewirkt, denn im ganzen Land war die Hilfsbereitschaft in Form von Sach- oder Finanzspenden, Zurverfügungstellung von Unterkünften oder immaterieller Hilfe außergewöhnlich groß. Dieses im medialen Diskurs häufig als „Willkommenskultur“ beschriebene gesellschaftliche Klima prägte Deutschland zu dieser Zeit. Bilder von Bahnhöfen, an denen Schutzsuchende ankamen – insbesondere am Münchener Hauptbahnhof – und von vielen Menschen klatschend begrüßt sowie mit Lebensmitteln versorgt wurden, verbreiteten sich rasch über diverse Kanäle und gingen um die Welt (vgl. Boulila und Carri 2017: 286f sowie Laubenthal 2018: 522–524).*So hob die New York Times das zivilgesellschaftliche Engagement der Deutschen in positiver Weise hervor (vgl. Bennhold 2015). Am Bahnhof der Thüringer Stadt Saalfeld wurden aus Ungarn kommende Asylsuchende sogar vom amtierenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (DIE LINKE) empfangen (vgl. Mudra 2015). Deutschland stand dadurch für Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe wie selten zuvor.

Ein Gegenpol zur „Willkommenskultur“ waren die beginnend vereinzelten, dann aber zunehmenden asyl- und migrationskritischen Einstellungen von Bürgern*Aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Arbeit bei personenbezogenen Substantiven die männliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich immer auf beide Geschlechter.. Es regte sich Protest in Form von Demonstrationen gegen die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden sowie die wahrgenommene Migrationspolitik der Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) (vgl. Geiges 2018: 55–61). Überregionale Bekanntheit erlangte die islamophobe und rechtspopulistische Bewegung Pegida*Pegida steht für „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida 2018)., die sich in Dresden zu wöchentlichen Demonstrationen gegen die Unterbringung von Asylsuchenden und die postulierte „Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida 2018) traf (vgl. Çakir 2016: 149).*Ähnliche Bewegungen, die sich namentlich an Pegida anlehnen, lassen sich in vielen Städten Deutschlands finden: Dügida (Düsseldorf), MVgida (verschiedene Städte in Mecklenburg-Vorpommern), Bergida (Berlin), Bagida (München), Legida (Leipzig). Die Veranstaltungen und Demonstrationen dieser Bewegungen blieben jedoch hinsichtlich der Teilnehmerzahl stets weit hinter Pegida. So waren beispielsweise bei Veranstaltungen von MVgida stets ca. 240 Personen anwesend (Landtag MV 2015: 1), bei Dügida ca. 150 Teilnehmende (Landtag Nordrhein-Westfalen 2016a: 8) und bei Bagida ca. 250 (Bayrischer Landtag 2015: 2f). Verstärkend wirkten überregionale, singuläre Vorkommnisse wie die Ereignisse in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln (vgl. Kap. 2). Auch diese trugen – neben der allgemeinen Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung – gravierend zum Erstarken der rechtspopulistischen und nationalkonservativen Partei AfD bei.

Die „zeitliche und räumliche Nähe des Eigenen und des Fremden erzeugt Spannung“ (Escher 1999: 165). Diese „Spannung“ äußerte sich nicht nur in Demonstrationen und mündlichen Unmutsbekundungen, sondern kulminierte in gewaltvollen Übergriffen auf Asylsuchende und deren Unterkünfte (vgl. Röpke 2017). Zu trauriger Bekanntheit gelangten die neuen Bundesländer, in denen es, gemessen an der Einwohnerzahl, überproportional viele Straftaten gegen Asylsuchende sowie deren Unterkünfte gab. Ausdrücklich ist zu erwähnen, dass es sich nicht ausschließlich – wie es oftmals im medialen Diskurs postuliert und reproduziert wurde – um ein reines Phänomen der neuen Bundesländer handelt. Eher ist von einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu sprechen, das ebenfalls alle Räume der alten Bundesländer betrifft.*So gab es 2015 im Freistaat Bayern 95, in Nordrhein-Westfalen 213 und in Hessen 39 Angriffe auf Asylsuchende und deren Unterkünfte. In den neuen Bundesländern liegen folgende Zahlen vor: Freistaat Sachsen (251), Brandenburg (92), Mecklenburg-Vorpommern (73). 2016 ist in allen Bundesländern eine wesentliche Steigerung der Straftaten gegenüber Asylsuchenden sowie deren Unterkünfte festzustellen: Freistaat Bayern (558), Nordrhein-Westfalen (487), Hessen (106), Freistaat Sachsen (470), Brandenburg (345), Mecklenburg-Vorpommern (142) (Amadeu Antonio Stiftung 2018).

Bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden kann insgesamt von einer starken und weitreichenden Ambivalenz zwischen Solidarität, Hilfsbereitschaft sowie ehrenamtlichen Engagement auf der einen Seite und antimuslimischen Diskursen, Abwehrhaltungen sowie Angriffen auf Unterkünfte auf der anderen Seite gesprochen werden. Die Ausprägungen sind sowohl auf der Ebene des Diskurses als auch auf der Ebene der Praktiken zu verorten.

Ziel und Fragestellung

Die Stimmung innerhalb Deutschlands, die zwischen einer positiv-bejahenden Einstellung gegenüber Zuwanderung und einer ablehnenden bis hasserfüllten Denkhaltung mäandriert, soll in dieser Arbeit anhand konkreter Räume analysiert und dargestellt werden. Mit einer qualitativen Vorgehensweise werden verschiedene Orte und Städte analysiert, um aus einer subjektzentrierten Perspektive Strukturen, Wahrnehmungen und Handlungen herauszuarbeiten. Das Ziel der Arbeit ist es also, die Wahrnehmung der Asylsuchenden durch die autochthone Bevölkerung zu untersuchen. Dem entgegen steht die Marginalisierung der Sichtweisen der Asylsuchenden auf die Aufnahmegesellschaft. Sie ist nicht Gegenstand der Arbeit. Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich darüber hinaus nicht mit der Selbstdeutung und -wahrnehmung derer, die sich beruflich oder ehrenamtlich aktiv für Geflüchtete und Asylsuchende einsetzen.*So untersucht die Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule für angewandte Wissenschaften München in einem Forschungsprojekt seit April 2015 die freiwillig Engagierten in der Flüchtlingshilfe sowie deren Motive und Intentionen (vgl. BICC 2018). In ganz ähnlicher Weise hat das Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) bereits im April 2015 eine Studie zu den Strukturen und Motiven der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in Deutschland publiziert (vgl. Karakayali und Kleist 2015). Vielmehr steht ausschließlich die negative Konstruktion und Zuschreibung von Fremdheit im Zentrum der Arbeit.*Fremdheit als Faszination von Exotik und Andersheit sind deshalb ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Arbeit. Der Fokus liegt ausschließlich auf der negativen Konstruktion von Fremdheit. Eine Thematisierung der beiden Elemente – Fremdheit als Faszination sowie als Schrecken – würde den inhaltlichen und strukturellen Rahmen sprengen und den Blick weg von einer detaillierten, tiefgreifenden Analyse und Interpretation der negativen Fremdheitskonstruktionen der autochthonen Bevölkerung leiten.

Im Fokus dieser Arbeit steht die Untersuchung der Aspekte, die zu einer negativen und Irritation evozierenden Wahrnehmung der autochthonen Bevölkerung gegenüber den Asylsuchenden führen. Was wird bei den Asylsuchenden als fremd wahrgenommen, was wird als fremd bewertet? Insgesamt lässt sich daraus folgende Forschungsfrage ableiten:

Wie wird Fremdheit im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland konstruiert und welche Dimensionen nehmen diese Konstruktionen an?

Damit einher gehen drei untergeordnete Fragestellungen:

Welche Typen von Fremdheitskonstruktionen lassen sich aus den Daten deuten?

Wie verlaufen die Grenzziehungen zwischen „dem Eigenen“ und „dem Fremden“?

Welche Forderungen und Strategien der Einheimischen lassen sich herausarbeiten?

Anhand konkreter, sozialraumbezogener empirischer Befunde werden die Fragestellungen mithilfe der Bildung von Idealtypen beantwortet und die verschiedenen Fallbeispiele veranschaulichen die herausgearbeiteten Typen. So lassen sich kollektive Deutungsmuster innerräumlichen Zusammenlebens zwischen der autochthonen Bevölkerung und Asylsuchenden aufzeigen.

Ein übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist, einen wissenschaftlichen Beitrag in der aktuellen Gesellschaftsdebatte zur Aufnahme von Asylsuchenden und Geflüchteten innerhalb Deutschlands bzw. der Staatengemeinschaft der EU zu leisten. So kann hoffentlich beispielhaft dargestellt werden, welche Probleme und Missverständnisse bei zukünftigen migrationsbezogenen Herausforderungen durch aktive Vorarbeit auf lokaler, regionaler sowie nationaler politischer Ebene vermieden werden können. Die Geographie als Sozialwissenschaft wird dadurch auch ihrer gesellschaftlichen Funktion gerecht: der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen im Migrationskontext.

Stand der Forschung

Die Untersuchung der Konstruktion von Fremdheit im Kontext von Fluchtmigrationen mittels eines qualitativen Forschungsdesigns ist in der Forschungslandschaft bisher kaum thematisiert worden. Es überwiegen quantitative Abhandlungen, bei denen Asylsuchende und Geflüchtete selten im Fokus einer Studie stehen. Häufig werden Migranten per se als Fremde betrachtet und es wird deren Wirkung auf die Allgemeinheit untersucht, wofür Kleinert (2004) ein Beispiel ist. Sie analysiert die gesellschaftliche Konstruktion von Fremdheit gegenüber Migranten aus der Perspektive von Jugendlichen anhand des DJI-Jugendsurveys von 1997 und zeigt auf, wie der Fremde als Feind imaginiert wird.*Kritisch ist bei Kleinert (2004) anzumerken, dass sie Migranten per se als Fremde bezeichnet und sich nicht auf die Prozesse der Zuschreibung und Konstruktion bezieht.

Weitere maßgebliche Arbeiten zur Wahrnehmung und Einstellung gegenüber als fremd kategorisierten Individuen sind die unter der Leitung von Heitmeyer (2002–2011) durchgeführten quantitativen Studien mit dem Titel Deutsche Zustände, in denen die sozialen und ökonomischen Gegebenheiten Deutschlands in Bezug zur Entstehung von Vorurteilen gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten gesetzt werden. Als Ergebnis entstand das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, womit aufgezeigt werden kann, wie ausgeprägt Ablehnungshaltungen beispielsweise gegenüber Muslimen, Homosexuellen, Asylsuchenden sowie Juden u. a. innerhalb der Gesellschaft sind.

Eine ähnliche quantitative Herangehensweise verfolgen seit 2002 die sogenannten Mitte-Studien der Universität Leipzig, deren Fokus rechtsextreme und – seit Kurzem – autoritäre Einstellungen der deutschen Bevölkerung sind. Wesentliche inhaltliche Aspekte sind: Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Bagatellisierung der NS-Zeit sowie Befürwortung einer Diktatur. In Bezug auf die Fluchtmigration nach Deutschland und die Zuwanderung von Migranten muslimischen Glaubens lassen sich für die Mitte-Studien folgende Ergebnisse und Entwicklungen aufzeigen: Stimmten 2009 nur 21,4 Prozent der Aussage „Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden“ zu, erhöhte sich dieser Anteil auf 41,4 Prozent. Beachtlich ist zudem, dass 50,0 Prozent der Befragten der Aussage sekundieren, dass sie sich durch die Anzahl der Muslime in Deutschland „manchmal wie Fremde im eigenen Land fühlen“ (Decker, Kiess und Brähler 2016: 50).

Seit 2006 werden die Mitte-Studien zudem von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegeben. Sie verfolgen das Ziel, herauszufinden, wie stabil oder instabil die Mitte der Gesellschaft hinsichtlich gemäßigter oder extremistischer Einstellungen ist. Grundlage dafür sind ca. 2.000 Telefoninterviews. Als zentrales Ergebnis der Studien führen die Autoren an, dass rechtsextreme Einstellungen innerhalb der Gesellschaft seit 2002 feststellbar zurückgegangen sind. Darüber hinaus sind solche Denkhaltungen in den neuen Bundesländern sowie in der politischen Mitte insgesamt häufiger anzutreffen als in der sozioökonomischen Mitte und in den alten Bundesländern. Bemerkenswert ist, dass die Ablehnung der stets imaginären Gruppe der Ausländer auch im langjährigen Vergleich hoch ist (vgl. Zick und Klein 2014: 58f).

Im Zuge der asylbezogenen Zuwanderung nach Deutschland ab 2015 veränderte sich der Schwerpunkt der Mitte-Studien, sodass nun rechtspopulistische Einstellungen fokussiert wurden. Auffällig war, dass fast 44,0 Prozent der Mittelschicht zum Rechtspopulismus neigen. Darunter ist die Gruppe der Nichtwähler am anfälligsten für Rechtspopulismus (vgl. Krause, Zick und Küpper 2015: 49–55).

Neben quantitativen Arbeiten zur Ablehnung von Migranten gibt es eine Vielzahl wissenschaftlicher Abhandlungen zum antimuslimischen Rassismus. Als theoretisches Werk kann Çakir (2014: 132) aufgeführt werden. Sie zeigt auf, dass Islamfeindlichkeit als „Ethnisierung des Fremden“ zu verstehen und somit als Form des Rassismus zu betrachten ist. Auch Shooman (2014) stützt das Konzept des antimuslimischen Rassismus. Sie dokumentiert exemplarisch mit der Analyse deutscher Tageszeitungen, welche Diskurse und Narrative des antimuslimischen Rassismus gegenwärtig sind.*Die Auswertungsmethode der qualitativen Inhaltsanalyse zur Untersuchung und Herausarbeitung von Diskursen zu Islam und antimuslimischem Rassismus findet auch bei Wagner (2011) Anwendung. Er zeigt anhand von Beispielen aus Schulbüchern nachvollziehbar auf, wie der Islam als Inbegriff für Regressivität und Bedrohung stilisiert wird. Auch das Bild der muslimischen Frau als rückständig und unterdrückt greift er auf. Wenn demgemäß vom antimuslimischen Rassismus gesprochen wird, erfolgt stets eine Referenz auf das Kopftuch als Symbolisierung einer besonderen Fremdheit. Das Kopftuch ist dasjenige Symbol, das aufgrund der vermeintlichen Zuordnung als Indiz für die Zugehörigkeit zum Islam gilt. Es verkörpert und vereint alle negativen Elemente (Unterdrückung der Frau, Integrationsunwilligkeit, Fremdheit, etc.), die aus Sicht der antimuslimischen Rassisten fundamental für den Islam sind. Kreutzer (2015) illustriert deshalb exemplarisch anhand der Erzählungen kopftuchtragender Frauen, wie konstruierte Andersheit rassistisch aufgeladen wird.

Eine großangelegte Studie zu Einstellungen zum Islam*Weitere maßgebliche Abhandlungen zur Thematik der Wahrnehmung und Bewertung von Muslimen sind folgende: Mit negativen Einstellungen zum Islam und einer ausgeprägten Islamkritik beschäftigen sich Ciftci (2012) sowie Imhoff und Recker (2012). Die Wahrnehmung von Muslimen als Vertreter einer Religion nimmt Frost (2008) in den Fokus. Die große Thematik der Konstruktion eines islamischen Bedrohungsszenarios, dass der Islam als furchtgenerierendes Element wahrgenommen wird, ist bei Gottschalk und Greenberg (2008) sowie Lee et al. (2009) Gegenstand der Untersuchung. Die letztere Abhandlung wird dabei noch durch die Thematik der terroristischen Assoziationen von Muslimen ergänzt. und gegenüber Muslimen führten Frindte und Dietrich (2017) durch. In einer Online-Befragung von 975 deutschen Staatsangehörigen im Sommer 2015, deren Großteil aus dem Freistaat Thüringen (32,1 Prozent) und Niedersachsen (10,2 Prozent) stammte, zeigten sie auf, dass „der Islam“ und „die Muslime“ meist völlig undifferenziert betrachtet und homogenisiert werden (57f). Speziell bei männlichen Befragten mit geringem Bildungsniveau sowie Personen zwischen 50 und 59 Jahren mit mittlerem und höherem Monatseinkommen hat man verstärkt ablehnende Haltungen gegenüber Muslimen feststellen können.*Diese Befunde lassen sich auf die Sozialstruktur von Pegida-Demonstrationen projizieren. Auch dort sind die Demonstranten meist männlich (77,0 Prozent), mittleren Alters (Durchschnittsalter 51 Jahre) und gehören der sozioökonomischen Mitte (durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen von 1.500 bis 2.600 Euro) an (Patzelt 2016a: 159–161 und Geiges, Marg und Walter et al. 2015: 66–68). Ein Ergebnis der Studie ist überdies, dass die Ablehnung in Räumen, in denen der Anteil der muslimischen Bevölkerung sehr gering ist, in Relation zu anderen Räumen auffällig hoch ist. Damit einher geht zudem, dass der Einfluss ideologischer Überzeugungen auf die Einstellungen gegenüber Muslimen deutlich höher ist als der Einfluss sozialer Identifikation (76f).

Die zweite Online-Befragung von Dietrich und Frindte (2017) im Dezember 2015 und Januar 2016, die im Kontext der Kölner Silvesterereignisse erfolgte, verband die Einstellungen gegenüber dem Islam und Muslimen sowie den Einfluss medialer Berichterstattung und bestätigte die Ergebnisse der ersten Befragung (89f). Mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse medialer Berichterstattung wurde aufgezeigt, dass eine enge Verbindung zwischen dem Islam und Terrorismus in der deutschen Medienlandschaft existiert (125).

Zur Wahrnehmung von Asylsuchenden und Geflüchteten im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland gibt es bisher vergleichsweise wenig wissenschaftliche Abhandlungen. Biesenkamp und Daphi 2015: 123–125) skizzieren anhand von sechs Fallbeispielen, welche Reaktionen die Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb der einheimischen Bewohnerschaft hervorruft. Als Ergebnis halten sie fest, dass es einen Zusammenhang zwischen den Praktiken der Unterbringung sowie der Kommunikation mit der autochthonen Bevölkerung und deren Engagement gibt. Je geringer die zur Verfügung gestellten Informationen sind, desto größer ist der Protest und die Ablehnung der Unterbringung von Asylsuchenden. Kritisch ist bei dieser Abhandlung anzumerken, dass lediglich Interviews mit Experten geführt wurden, nicht aber mit der Bevölkerung. Der Zeitpunkt der Erhebung, 2014 und 2015, und damit noch vor dem Beginn des großen Zuzugs nach Deutschland, ist ebenso differenziert einzuordnen.

Im Ganzen überwiegen zur Wahrnehmung von Asylsuchenden quantitative Erhebungen. Grundlegend sind die Arbeiten des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD. In mehreren Befragungen*Zwischen November 2015 und August 2016 wurden vier Befragungswellen durchgeführt, die als Telefoninterviews konzipiert waren. Dabei wurden von November 2015 bis Mai 2016 insgesamt 2.000 Personen befragt; von Februar bis August 2016 wurden diese durch Kurzbefragungen (inhaltlich ergänzt durch Fragekomponenten zum Thema Terrorismus) von weiteren 1.000 Personen ergänzt (vgl. Ahrens 2017a: 5). stellten die Autoren fest, dass die Stimmungslage innerhalb der Bevölkerung nicht gekippt ist. Die Allgemeinheit in den neuen Bundesländern (im August 2016 waren 46,0 Prozent der Befragten dort skeptisch) steht der Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten deutlich kritischer gegenüber als diejenige der alten Bundesländer (im August 2016 waren 36,0 Prozent der Befragten in den alten Bundesländern skeptisch) (Ahrens 2017a: 13f). Dabei fällt auf, dass diejenigen, die in sozioökonomischer und bildungsrelationaler Perspektive schlechter gestellt sind, auch gegenüber der Zuwanderung und Unterbringung von Asylsuchenden misstrauischer sind (vgl. Ahrens 2017a: 18). Dass der Kontakt zwischen der autochthonen Bevölkerung und den Asylsuchenden im Zeitverlauf der verschiedenen Erhebungswellen deutlich häufiger wird, ist ebenfalls ein wesentliches Ergebnis. Gleichbleibend ist die Sorge vor einer Destruktion der bestehenden gesellschaftlichen Ordnungsstrukturen (vgl. Ahrens 2017a: 30–33). Im April 2017 wurde die Studie durch eine weitere Erhebung ergänzt. Sie stand im Zeichen der Thematik „Abschiebung und Zuzug von Flüchtlingen“. Auch hier konnte man keine merkliche Veränderung der Stimmungslage erkennen (vgl. Ahrens 2017b: 5). Vielmehr lässt sich an den Ergebnissen ablesen, dass die Quantität des Kontakts zwischen der einheimischen Bewohnerschaft und den Asylsuchenden steigt.*So gaben 69,0 Prozent der Befragten in den alten Bundesländern an, dass sie bereits direkte Erfahrungen mit Asylsuchenden machen konnten. In den neuen Bundesländern lag dieser Wert mit 57,0 Prozent deutlich darunter (vgl. Ahrens 2017b: 9). 

Eine repräsentative Umfrage innerhalb der Bevölkerung zur Aufnahme von Asylsuchenden mit dem Titel Willkommenskultur im Stresstest wurde 2017 durch die Bertelsmann Stiftung veröffentlicht.*Im Zeitraum vom 05. bis zum 12. Januar wurden 2.014 Telefoninterviews geführt, die schließlich Grundlage der Auswertung waren (Bertelsmann Stiftung 2017: 34). Das Ergebnis ist, dass die Bereitschaft zur Aufnahme von Asylsuchenden sinkt: 54,0 Prozent der Befragten sehen Deutschland an der Grenze dessen, was es im Kontext der Aufnahme von Asylsuchenden leisten kann. 2015 lag dieser Wert bei 40,0 Prozent. Deutlich sind in den Ergebnissen der Studie die Ost-West-Unterschiede: So stimmten 33,0 Prozent in den neuen Bundesländern der Aussage zu, dass Asylsuchende in Deutschland willkommen sind; in den alten Bundesländern lag dieser Wert bei 65,0 Prozent (vgl. Bertelsmann Stiftung 2017: 6–10).

Der Ost-West-Vergleich ist auch Bestandteil der Abhandlung von Glorius und Schondelmayer (2017), die die lokalen Praktiken bei der kommunalen Unterbringung von Asylsuchenden und deren Auswirkungen auf Einstellungen untersuchen. Erneut wurden Perspektiven der autochthonen Bevölkerung marginalisiert.

Diesen Blickwinkel forcieren die beiden Autorinnen schließlich in Glorius, Schondelmayer und Dörfel (2018). Anhand der fallbeispielbezogenen Analyse einer Informationsveranstaltung im Kontext der kommunalen Unterbringung analysieren sie gesellschaftliche Konflikte auf räumlicher Ebene und erklären diese mithilfe des theoretischen Konzepts der relativen Deprivation.

Noch weiter geht Hillje (2018) in seinem Projekt mit dem Titel Rückkehr zu den politisch Verlassenen. Bei 500 Haustürgesprächen in vornehmlich zwölf deutschen und französischen strukturschwächeren Kommunen stellte er elf offene Fragen (2). Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Medien und die politischen Entscheidungsträger auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene die kommunizierten Sorgen und Nöte der Bürger nur unzureichend berücksichtigen und nur marginal darauf eingehen. Die dadurch erfahrene persönliche Abwertung wird sodann auf die Asylsuchenden und Geflüchteten projiziert. An den Ergebnissen der hochaktuellen Studie ist aufschlussreich, dass eine weitreichende, individuelle Fremdenfeindlichkeit bei den Befragten nicht erkannt werden konnte (19f).

Abschließend wird an dieser Stelle die 2018 erschienene empirische Untersuchung von Kurtenbach angeführt. Das Besondere an dieser Studie ist die multiperspektivische Aufarbeitung der Geschehnisse im sächsischen Bautzen. Mittels einer Medienanalyse und Interviews mit Politikern, Linksaktivisten, Asylsuchenden und Anwohnern gelingt es ihm, ein umfassendes Bild der Praktiken und Diskurse im Kontext der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden zu zeichnen. Ein wesentliches Ergebnis der Studie ist die Darstellung von urbanen Dynamiken des Ausschlusses von Schutzsuchenden, der durch das Zusammenwirken der Diskursebene (Deutung von Migration), der Alltagsebene (gruppenbezogene Marginalisierung) und einer gesamtstädtischen Ebene (Infrastruktur, Erwerbslosenquote, Migrationserfahrung) erfolgt (vgl. Kurtenbach 2018: 277–282).

Aufbau der Arbeit

Das Kapitel 2 führt beginnend in den Verlauf und die Rahmenbedingungen der asylbezogenen Zuwanderung nach Deutschland ab 2015 ein. Nach einer Skizzierung des Ablaufs des Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland, einer Darstellung der wichtigsten Zahlen und Fakten sowie der primären Migrationsrouten werden die in diesem Kontext relevantesten Ereignisse chronologisch aufgezeigt. Dabei werden sowohl Begebenheiten auf der nationalen als auch auf der supranationalen Ebene berücksichtigt. Sie sind für die Einordnung und Interpretation des empirischen Materials unabdingbar.

Im darauffolgenden Kapitel dritten Kapitel folgt die Darstellung der dieser Arbeit zugrundeliegenden theoretischen Konzepte von Georg Simmel, Alfred Schütz und Zygmunt Bauman. In diesem Kapitel werden auch Weiterentwicklungen dieser klassischen Theorien berücksichtigt.

Das vierte Kapitel widmet sich der Vorstellung der einzelnen Untersuchungsstandorte, wobei der Fokus auf politischen sowie asyl- und migrationsspezifischen Daten liegt. Neben einer Verortung der einzelnen Unterkünfte für Asylsuchende wird ein Überblick über die jeweilige Unterbringungssituation während der Feldaufenthalte gegeben.

Anschließend zeigt Kapitel 5 systematisch das methodische Vorgehen auf und begründet ausführlich die Wahl der Erhebungs- und Auswertungsmethoden.

Das sechste Kapitel mit der Analyse und Interpretation des empirischen Materials bildet den Hauptteil der Arbeit. Darin werden die fünf gebildeten Idealtypen vorgestellt und anhand von Interviewauszügen skizziert.

Kapitel 7 fasst schließlich die wichtigsten Aspekte zusammen, untersucht Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede, adaptiert bzw. entwickelt die bestehenden Fremdheitstheorien weiter und führt verschiedene Modi des Fremden ein.

Das achte und letzte Kapitel blickt schließlich auf weiterführende Fragestellungen und stellt zusammenfassend dar, welchen Beitrag diese Arbeit auf verschiedenen Ebenen leistet.

Die Fluchtmigration nach Deutschland

Das nachfolgende Kapitel gibt einen Überblick über die Geschehnisse der asylbezogenen Zuwanderung nach Deutschland, wobei der Fokus auf dem Zeitraum von 2014 bis 2016 liegt. Dabei wird thematisiert, wie viele Schutzsuchende in den letzten Jahren nach Deutschland kamen, aus welchen Ländern sie stammten, welche Routen sie nutzten und warum genau ab 2014 die Asylantragszahlen in solchem Maße stiegen. Um die Begriffe wie Flüchtling, Asyl und subsidiärer Schutz einordnen zu können, wird beginnend der idealtypische Ablauf des Asylverfahrens dargestellt.

Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland*

**Bei der Darstellung handelt es sich um den mustergültigen Ablauf eines Asylverfahrens in Deutschland (Stand: Juni 2018), der im konkreten Fall variieren kann.

Das gesamte Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland führt das BAMF, das dem BMI unterstellt ist, durch. Das eigentliche Verfahren beginnt erst mit der formalen Antragstellung. Der Ablauf ist anschließend in Abbildung 1 schematisch dargestellt.

Ankunft in Deutschland

Die Asylsuchenden müssen sich nach ihrer Ankunft in Deutschland bei einer Behörde melden und dort informell einen Asylantrag stellen. Dies kann beispielsweise bei der Polizei, den Grenzbehörden oder in einer der Ausländerbehörden erfolgen. Anschließend werden sie auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels an eine EAE weitergeleitet (vgl. BAMF 2016a: 7).

Registrierung und Unterbringung

Die Registrierung erfolgt direkt nach der Ankunft. Die Aufnahme persönlicher Daten und das Anfertigen eines Lichtbilds sowie der Fingerabdrücke sind obligatorisch. Die Asylsuchenden erhalten einen Ankunftsnachweis, der den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland dokumentiert. Dieser berechtigt gleichzeitig zum Bezug von Leistungen lt. AsylbLG.

Die erste Unterbringung erfolgt in einer EAE desjenigen Bundeslandes, dem der Asylsuchende auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels zugeteilt wurde. Hierbei werden die aktuellen Kapazitäten sowie die Länderspezialisierung der jeweiligen EAE inklusive der BAMF-Außenstellen berücksichtigt. In dieser EAE müssen die Asylsuchenden bis zu sechs Monate bleiben (§ 47 Abs. 1 AsylG). Der genaue Zeitraum hängt von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Anträge des BAMF und vom Herkunftsland des Asylsuchenden ab. So bleiben jene aus Staaten mit geringer Schutzquote (beispielsweise aus nordafrikanischen Staaten) und sog. sicheren Herkunftsstaaten*Als sichere Herkunftsstaaten gelten solche, in „denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“ (Art. 16 Nr. 3 GG). Die Deklaration von Staaten als sicher erfolgt per Gesetz und bedarf der Zustimmung des Bundesrats. häufig länger in einer EAE als diejenigen aus Staaten mit hoher Schutzquote (beispielsweise aus Syrien und Eritrea) (vgl. BT 2016a: 5). In der EAE werden sie vollständig versorgt, erhalten Sachleistungen und einen monatlichen „Geldbetrag zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe“ (§3 AsylbLG). Die Leistungen lt. AsylbLG werden auch bei der Unterbringung in einer GU erbracht (vgl. BAMF 2016a: 8–10).

Formale Asylantragsstellung

Der Asylantrag wird bei einer Außenstelle des BAMF i. d. R. persönlich gestellt. Die Außenstelle befindet sich meist direkt in der EAE. Inhalte der Antragstellung sind – wenn bisher nicht bereits geschehen – die Erfassung persönlicher Daten, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Anfertigung eines Lichtbilds. Die Daten des Asylsuchenden werden anschließend mit denen des AZR sowie des BKA verglichen, um festzustellen, ob es sich um einen Erst-, Folge- oder gar Mehrfachantrag handelt.

Mit der EURODAC-Datenbank findet ein weiterer Abgleich statt, wobei kontrolliert wird, ob nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern ein anderer EU-Staat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist (vgl. BAMF 2016a: 11). Die Dublin-III-Verordnung sieht diesbezüglich vor, dass derjenige Staat für die Bearbeitung des Asylantrags verantwortlich ist, in dem der Asylsuchende die EU zuerst betreten hat (vgl. EU Nr. 604/2013). Wird festgestellt, dass ein anderer Staat für die Antragsbearbeitung zuständig ist, stellt die Bundesrepublik Deutschland ein Übernahmeersuchen. Die Überstellung muss binnen sechs Monaten erfolgen, sonst ist derjenige Staat für die Bearbeitung verantwortlich, der das Übernahmeersuchen gestellt hat.

Nach der formalen Antragstellung erhält der Asylsuchende eine schriftliche Aufenthaltsgestattung, die einer räumlichen Beschränkung unterliegt. Sie gilt für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag; bei Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive entfällt die Residenzpflicht nach drei Monaten (vgl. BAMF 2016a: 12f).

Persönliche Anhörung

Der Asylsuchende wird nach der Antragstellung schriftlich zu einer persönlichen Anhörung eingeladen. Dieser Termin ist der wichtigste während des gesamten Asylverfahrens, weil dort die Flucht- und Asylgründe plausibel dargelegt werden müssen. Das Gespräch wird mit einem Sprachmittler und von einem Entscheider des BAMF geführt. Das Ziel ist es, weitgehende Erkenntnisse über die Flucht und das Leben in dem Herkunftsland zu erlangen sowie mögliche Widersprüche aufzudecken. Die Ausführungen des Asylsuchenden werden vom Sprachmittler übersetzt und sodann protokolliert. Nach Abschluss der Anhörung wird das gesamte Protokoll rückübersetzt und dem Antragsteller vorgelegt (vgl. BAMF 2016a:13f).

Entscheidungen des BAMF

Die persönliche Anhörung ist die Grundlage, auf der über den Asylantrag entschieden wird (vgl. BAMF 2016a: 17). Die Asylsuchenden können die nachfolgenden Schutzformen erhalten:

Anerkennung der Asylberechtigung Art. 16a GG

Die Antragsteller erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre (§ 25 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist nach drei oder fünf Jahren möglich, wenn die Voraussetzungen der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung sowie die Existenz hinreichender Sprachkenntnisse gegeben sind (§ 26 Abs. 3 AufenthG). Inhalt dieser Schutzform ist der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie das Recht auf Familiennachzug. Die Einreise über einen sicheren Drittstaat*Als sichere Drittstaaten gelten Staaten, die die GFK sowie die EMRK ratifiziert haben (Art. 16a Abs. 2 GG). Nach § 26a AsylG gelten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Norwegen als sichere Drittstaaten. schließt die Anerkennung der Asylberechtigung kategorisch aus (Art. 16a Abs. 22 GG).

Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes*„Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge […], wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will […].“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AsylG).↩ nach § 3 AsylG

Der Flüchtlingsschutz nach der GFK ist im Vergleich zur Anerkennung der Asylberechtigung umfassender. Zudem ist bei diesem Schutzstatus als Grund die Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure maßgeblich. Die Aufenthaltserlaubnis gilt auch hier für drei Jahre (§ 25 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 AufenthG). Ebenfalls ist eine Niederlassungserlaubnis nach drei oder fünf Jahren möglich, wenn der Schutzsuchende über ausreichend Sprachkenntnisse verfügt und seinen Lebensunterhalt selbstständig verdienen kann (§ 26 Abs. 3 AufenthG). Der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie der Familiennachzug unterliegen keinen Beschränkungen.

Zuerkennung des subsidiären Schutzes*„Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter […], eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ (§ 4 Abs. 1. Nr. 1, 2 und 3 AsylG). nach § 4 AsylG

Die Zuerkennung des subsidiären Schutzes sieht eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr vor, die zweimal für jeweils zwei Jahre verlängert werden kann (§ 25 Abs. 2 und § 26 Abs. 1 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist somit erst nach fünf Jahren möglich (§ 26 Abs. 3 AufenthG). Die subsidiär Schutzberechtigten haben die Möglichkeit des unbeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt, der Anspruch auf Familiennachzug ist aber an Bedingungen geknüpft.

Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG

Sollte der Antragsteller aufgrund fehlender Berechtigung keine der drei bisher vorgestellten Schutzmöglichkeiten erhalten, besteht die Möglichkeit eines Abschiebungsverbots. Es kann festgestellt werden, wenn dem Schutzsuchenden im Zielland Gefahr für Leib oder Leben droht bzw. die Inhalte der EMRK verletzt würden. Das Abschiebungsverbot impliziert eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und kann mehrmals verlängert werden (§ 25 Abs. 3 und § 26 Abs. 1 AufenthG). Eine Niederlassungserlaubnis ist erst nach fünf Jahren möglich (§ 9 Abs. 2 AufenthG). Die Schutzsuchenden dürfen mit einer Erlaubnis der jeweiligen Ausländerbehörde Tätigkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachgehen (§ 31 BeschV). Das Recht auf Familiennachzug besteht bei dieser Schutzform nicht (§ 29 Abs. 3 AufenthG).

Antragsablehnung

Wird dem Asylgesuch des Schutzsuchenden nicht stattgegeben, kommt es zur Antragsablehnung. Man differenziert nach zwei Formen: die offensichtlich unbegründete Ablehnung (§ 30 AsylG) und die einfache Ablehnung (§ 29 AsylG). Bei der offensichtlich unbegründeten Ablehnung des Asylantrags hat der Antragsteller die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Einspruch gegen die Entscheidung des BAMF einzulegen (§ 74 Abs. 1 AsylG). Andernfalls ist die die Bundesrepublik Deutschland binnen einer Woche zu verlassen (§ 36 AsylG). Die Zuständigkeit der Ausreiseorganisation liegt dann bei der jeweiligen Ausländerbehörde.

Der einfachen Ablehnung folgt ebenfalls die Ausreiseaufforderung aus der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Rechtsmittelfrist 14 Tage beträgt (§ 74 Abs. 1 AsylG). Anderweitig ist der Antragsteller angehalten, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen (§ 38 Abs. 1 AsylG).

Abbildung 1: Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland (verändert nach BAMF 2016a)

Historische Entwicklungen der Asylantragszahlen

Seit 1953 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 5,3 Millionen Asylanträge gestellt, deren überwiegenden Teil man seit 1990 verzeichnete (4,4 Millionen). Der erste größere Anstieg der Asylantragszahlen ist auf den Zeitraum von 1987 bis 1992 datiert (vgl. Abb. 2).

Abbildung 2: Entwicklung der Asylantragszahlen in Deutschland

Ursächlich dafür waren die fortwährende Destruktion kommunistischer Staaten sowie die zunehmende Instabilität vieler von ethnischer Diversität gekennzeichneter Regionen Südosteuropas (vgl. Schimany 2014: 33). Ein vermehrter Zuzug von Spätaussiedlern führte ab 1987 gleichfalls zu einer Erhöhung der Gesamtzahl: So stieg die Zuwanderung von ca. 80.000 Personen (1987) auf 397.073 im Jahr 1990 (vgl. Worbs et al. 2013: 31 und BMI 2016a: 120f). Die deutsche Wiedervereinigung hatte ebenfalls eine Erhöhung der Migrationszahlen zur Folge. Nach 1989 kamen ca. 390.000 Personen aus der ehemaligen DDR in die alten Bundesländer, 1990 dann nochmals ca. 395.000 Personen (vgl. Münz, Seifert und Ulrich 1999: 37). Die Asyl- und Fluchtmigration nach Deutschland lässt sich in fünf Phasen einteilen. Die erste Phase reicht von 1953 bis 1987 und ist insbesondere von Aufständen in damaligen kommunistischen Ländern gekennzeichnet. Der Volksaufstand in Ungarn 1956 und der Prager Frühling 1968 sind Beispiele dafür. Zudem waren der Jom-Kippur-Krieg 1973 und der Militärputsch in der Türkei 1980 Auslöser für eine erhöhte Zahl an Asylanträgen in Deutschland. 1980 waren 25,0 Prozent der Asylantragsteller türkischer Staatsangehörigkeit (vgl. Schimany 2014: 46). Ab 1981 veränderte sich die Zusammensetzung der Asylantragsteller bezüglich des Herkunftslandes: Von nun an stammten sie abermals vermehrt aus kommunistischen Staaten (vgl. Herbert 2001: 273).

Ein stark erhöhtes Asylbewerberaufkommen lässt sich in der zweiten Phase von 1988 bis 1993 verzeichnen. Die zunehmende politische Destruktion und die folgende Liberalisierung führten vermehrt zu Asylsuchenden in Deutschland. Die Zahl der Spätaussiedler stieg seit 1987 immens, sodass der summierte Zuzug durch Asylgewährung und Spätaussiedler von 1988 bis 1992 mehr als 2,2 Millionen betrug (lediglich aus den kommunistisch regierten Ländern Osteuropas). Dazu addierte sich ab 1991 die Asyl- und Fluchtmigration aus dem ehemaligen Jugoslawien und eine verstärkte Zuwanderung von jüdischen Familien aus der ehemaligen Sowjetunion (vgl. Schimany 2014: 47–50).

Die starke Zuzugskonzentration veranlasste die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) dazu, die bestehenden Gesetze zu verschärfen. So führte der sog. Asylkompromiss vom Dezember 1992 schließlich im Juni 1993 zu einer weitreichenden Grundgesetzänderung. Der Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG wurde durch Art. 16a substituiert (vgl. Münch 2014: 80). Der Art. 16a GG beinhaltet, dass ein Asylantrag nicht gestellt werden kann, wenn der Antragstellende aus einem sicheren Drittstaat oder sicheren Herkunftsstaat kommt. Zudem wurde das sog. Flughafenverfahren eingeführt, bei dem das Asylverfahren bereits vor der Einreise nach Deutschland abgeschlossen sein soll. Infolge dieser weitreichenden Änderung sanken die Asylantragszahlen: 1994 wurden lediglich 127.210 Asylanträge gestellt (vgl. Abb. 2).

Die Grundgesetzänderung bedurfte einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, über die die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP alleine nicht verfügte. Die SPD und die GRÜNEN lehnten eine solche Grundgesetzänderung zunächst vehement ab. Doch unter den Gesichtspunkten der zunehmenden gewalttätigen Übergriffe auf Asylbewerber und deren Unterkünfte stimmte die SPD der Verfassungsänderung letztendlich zu (vgl. Herbert 2014: 90).

In dieser Zeit trat ein organisierter Rechtsradikalismus hervor, der für zahlreiche schwere Ausschreitungen, wie beispielsweise am 17. September 1991 im sächsischen Hoyerswerda, verantwortlich war. Dort wurde eine Unterkunft mit Steinen und Brandsätzen beworfen, wobei 32 Bewohner verletzt wurden (vgl. SZ Online 2014). Die Zahl der Übergriffe stieg rasant (vgl. Herbert 2014: 96). So töteten am 14. März in Rostock 40 Rechtsextreme einen rumänischen Asylsuchenden durch Tritte, nachdem sie gewalttätig in dessen Unterkunft eingedrungen waren. Nur wenige Monate später wurde in Stuttgart ein Albaner von Rechtsextremen zu Tode geprügelt (vgl. Spiegel online 1992).

Traurige Höhepunkte dieser gewaltsamen Übergriffe waren die Ereignisse im August 1992 in Rostock-Lichtenhagen und im November desselben Jahres in Mölln. In Rostock-Lichtenhagen zündeten Rechtsextremisten erst eine Unterkunft an und behinderten anschließend die eintreffende Feuerwehr bei den Löscharbeiten (vgl. Landtag MV 1993: 34–37). In Mölln kam es ebenfalls zu einer schweren Brandstiftung: Zwei Jugendliche steckten ein Haus in Brand, wodurch die drei türkischstämmigen Bewohner ums Leben kamen (vgl. NDR 2012).

Der Asylkompromiss 1993 hatte zur Folge, dass die Zahlen der Asylanträge in der nächsten Phase (1994 bis 2000) sanken. Die BRD verhandelte zudem mit vielen Staaten Rücknahmeabkommen, sodass abgelehnte Asylbewerber schneller rückgeführt wurden. Die zunehmende Stabilisierung der ehemaligen sowjetischen Staaten Osteuropas bewirkte, dass weniger Personen aus diesen Ländern Asylanträge stellten (vgl. Schimany 2014: 51–53).

Diese Entwicklung setzte sich von 2000 bis 2012 fort. Der Asylkompromiss verfehlte seine angestrebte Wirkung weiterhin nicht und half bei der Begrenzung von Asylanträgen. Eine weitere Komponente war, dass Deutschland aufgrund der schlechten ökonomischen Lage zeitweise unattraktiv für Migranten wurde. Auch die EU-Osterweiterung spielte eine Rolle, sodass von nun an Asylanträge aus diesen Ländern praktisch ausgeschlossen waren. Ab 2009 stiegen die Asylantragszahlen dann wieder (vgl. Schimany 2014: 54).

Dieser Anstieg setzt sich in der aktuellen Phase ab 2013 sukzessive fort. Die maximale Anzahl an Asylanträgen von 1992 (438.191) wurde 2016 mit 745.545 Erst- und Folgeanträgen fast verdoppelt (vgl. Abb. 2). Die Ursachen für den deutlichen Anstieg sind kriegerische Konflikte im Nahen und Mittleren Osten sowie die defizitären ökonomischen Rahmenbedingungen in vielen afrikanischen Ländern. Die Perspektivlosigkeit vieler junger Menschen und die Tatsache, dass es in der EU und Deutschland kein wirkliches Einwanderungsgesetz gab, hatten zur Folge, dass viele das Asylsystem nutzten, um in die EU zu gelangen (vgl. Luft 2016: 26).*Zwar gibt es auf nationaler Ebene seit 2005 das Zuwanderungsgesetz (damit auch die Einführung des AufenthG) und seit 2009 auf der supranationalen Ebene die sog. Blaue Karte EU, doch beide bieten nur wenige Möglichkeiten. So ist der Erhalt der Blauen Karte nur möglich, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot bereits gegeben sind. Darüber hinaus gibt es jährliche Bruttomindestgehaltsgrenzen (vgl. AblEU L155/17 v. 18.6.2009 und Richtlinie 2009/50/EG).

Asylantragszahlen in Deutschland und Europa ab 2011

Die Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Asylantragszahlen in den Mitgliedstaaten der EU. Dabei wird ersichtlich, dass Deutschland innerhalb der letzten Jahre zahlenmäßig die meisten Asylerstanträge entgegennahm. Exorbitant hoch ist im europäischen Vergleich die absolute Zahl von 2016: Noch nie zuvor wurden in einem EU-Mitgliedstaat so viele Asylanträge gestellt.

Neben der BRD sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und das Königreich Schweden Länder, in denen verhältnismäßig viele Asylanträge gestellt werden. Die Antragszahlen im Vereinigten Königreich sind während der großen Fluchtmigration 2015 und 2016 im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich gestiegen, was u. a. durch die Insellage zu begründen ist.

Die hohen Asylantragszahlen in Italien sind indes mit der Dublin-III-Verordnung zu substantiieren, wonach derjenige Staat für die Asylantragsbearbeitung zuständig ist, in dem der Asylsuchende erstmalig die EU betreten hat. Da Griechenland spätestens ab 2011 faktisch aus dem Dublin-System ausgeschieden ist (siehe Kap. 2.4), wurden dort relational wenig Asylanträge gestellt. Erst mit dem Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens 2016 nahm die Zahl der Asylanträge zu.

Ungarn war ab 2015 dasjenige Land, bei dem die Dublin-III-Verordnung erstmals Anwendung fand. Das ist an der hohen Zahl 2015 zu erkennen. Dass die Summe der gestellten Asylanträge 2016 wieder abnahm, ist auf das EU-Türkei-Abkommen und zahlreiche nationale Gesetzeserlasse und -änderungen zurückzuführen.

Die österreichischen Zahlen sind in ganz ähnlicher Weise zu begründen. So war Österreich 2015 und 2016 einerseits Transitland auf dem Weg nach Deutschland, anderseits aber auch Zielland einiger Asylsuchender. Mit der Einführung einer sog. Obergrenze und weiterer Gesetzesverschärfungen sanken die Zahlen der Asylanträge 2016 schließlich (vgl. BMI AT 2016a).

Abbildung 3: Asylantragszahlen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Wie bereits in Abbildung 2 aufgezeigt wurde, sind die Asylantragszahlen*Die Zahlen der Asylanträge beinhalten sowohl die Erst- als auch die Folgeanträge. in der BRD in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Abbildung 4 zeigt die monatliche Entwicklung, wobei die Verzögerung bei der Asylantragstellung auffällig ist. So weisen die Monate August und September 2015 im Vergleich zu den Zuzugszahlen relativ wenig Asylanträge auf; der Oktober und November hingegen sehr hohe Zahlen. Dass die meisten Anträge erst im Verlauf des Jahres 2016 gestellt werden konnten, als die Zuwanderungszahlen bereits sanken, ist auf die unzureichende personelle und infrastrukturelle Ausstattung des BAMF zurückzuführen.

Abbildung 4: Entwicklung der Asylerstanträge in Deutschland nach Monaten

Abbildung 5 zeigt die Asylantragszahlen der einzelnen Bundesländer der BRD. Bemerkenswert sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen, denn das Bundesland bekam aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl und des Steueraufkommens die meisten Personen zugeteilt. So ist insbesondere die Steigerung von 2015 zu 2016 beachtlich: Die Außenstellen des BAMF in Nordrhein-Westfalen nahmen 2016 fast dreimal so viele Asylanträge entgegen wie im gesamten Jahr 2015. Ähnlich auffällige Zahlen lassen sich sonst nur in Hessen und Niedersachsen erkennen. Bayern und Baden-Württemberg wiesen demgegenüber zwar bereits 2015 eine beachtlich hohe Zahl an Asylanträgen auf, jedoch erhöhte sich deren Zahl 2016 im Vergleich zu den bereits genannten Bundesländern nur wenig.

Entgegen des vielfachen Anstiegs von Antragszahlen gab es indes auch Bundesländer, in denen 2016 die Zahlen sanken. So lässt sich in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Verringerung erkennen.

Abbildung 5: Asylerstanträge nach Bundesländern (Quelle: BAMF 2015a: 16, BAMF 2016b: 16, BAMF 2017a: 16)

Ursachen des Anstiegs der Zuzugszahlen

Die Anzahl der Asylerstanträge in Deutschland ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Besonders ab 2012 lässt sich eine starke Zunahme konstatieren, die im Zuzug in den Jahren 2015 und 2016 kulminierte. Warum kommt es aber genau in diesem Zeitraum zur Fluchtmigration nach Europa? Die Antwort darauf ist vielseitig, sodass sich mehrere Aspekte herausarbeiten lassen, die nachfolgend expliziert werden.

Der syrische Bürgerkrieg

2015 hielt der syrische Bürgerkrieg bereits fünf Jahre an und forderte unzählige Verletzte und Todesopfer. Ein schier unüberschaubarer Konflikt und eine Gemengelage aus Oppositionellen, Truppen des Präsidenten Bashar al-Assad und externen Akteuren wie der Russischen Föderation, der Islamischen Republik Iran und den USA ließen eine baldige Einstellung der Kampfhandlungen nicht vorhersehen (vgl. Hudson 2015: 22f). Die Finanzierung der Oppositionsgruppen durch Katar und das Königreich Saudi-Arabien erschwerte eine baldige Beendigung des Krieges (vgl. Droz-Vincent 2014: 57 und Hissou 2014: 167f). Der bewaffnete Konflikt produzierte eine große Zahl an Flüchtlingen, die sowohl innerhalb des Landes als auch außerhalb Syriens auf der Flucht waren und sind (vgl. Ostrand 2015: 262f). So waren im Sommer 2015 (Stand: 09. Juli 2015) von 22 Mio. Syrern 7,6 Mio. innerhalb des Landes auf der Flucht (sog. internally displaced people, kurz IDP); Insgesamt flohen 4,01 Mio. Syrer in die benachbarten Länder wie die Türkei (1,8 Mio.), den Libanon (1,1 Mio.), den Irak (249.726) und nach Jordanien (629.128) (vgl. UNHCR 2015).

Die Verschlechterung der Zustände in den Flüchtlingslagern

Trotz der zahlenmäßig ansteigenden Fluchtmigration in die an Syrien grenzenden Länder erhöhte der UNHCR die finanziellen Ressourcen nicht in dem Maße, wie es zur adäquaten Versorgung der Schutzsuchenden nötig gewesen wäre. Die Gelder zur Finanzierung des Flüchtlingsprogramms in Syrien wurden ebenfalls gekürzt, sodass sich das Budget 2012 noch auf 114 Mio. US-Dollar belief; 2014 waren es 64,3 Mio. US-Dollar und 2015 sogar nur noch knapp 50 Mio. US-Dollar (vgl. UNHCR 2016: 5). Das zeigt exemplarisch, wie stark die finanzielle Ausstattung der UNHCR-Flüchtlingslager binnen kürzester Zeit aufgrund sinkender Zahlungen vieler Länder zurückging. Die daraus folgende Situation in den Flüchtlingslagern ist für die Fluchtmigration nach Europa und Deutschland wesentlich. Für viele waren diese Zustände dafür entscheidend, dass sie für sich und ihre Kinder keine Zukunft mehr in den Flüchtlingslagern sahen.

Neben der desolaten finanziellen Ausstattung des UNHCR sanken die monetären Zuwendungen zum Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen. So wurde im Winter 2014 erstmals die Unterstützung für 1,7 Millionen syrische Schutzsuchende temporär eingestellt, weil die finanziellen Ressourcen erschöpft waren (vgl. WFP 2014).

Der Zusammenbruch des europäischen Grenzregimes

Ausschlaggebend war neben den beiden skizzierten Ursachen auch der Zusammenbruch des europäischen Grenzregimes. Speziell der Sturz des libyschen Staatsoberhaupts Muammar al-Gaddafi 2011 bildete dafür die Ausgangslage (vgl. Dittmann 2013: 219–224 und Lacher 2013: 74–80). Über viele Jahre externalisierten die EU und Italien die Sicherung der Außengrenzen durch Verträge mit Libyen. Die Zusammenarbeit begann bereits in den 1990er Jahren. Das erste Abkommen, das die gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und irregulärer Migration beinhaltete, traf man im Jahr 2000. Vorgesehen war von nun an, Internierungslager für Migranten in Libyen zu bauen, libysche Sicherheitsleute auszubilden und technische Geräte zur Grenzüberwachung und -sicherung zu liefern (vgl. EK 2005: 58f).

2003 und 2004 schlossen Libyen und Italien unter der damaligen Regierung Berlusconis weitere Abkommen zur finanziellen Unterstützung bei der Sicherung der nördlichen und südlichen Grenze Libyens. Besonders hilfreich war die Aufhebung des Embargos der EU gegen Libyen (vgl. Klepp 2011: 141f). Der im Dezember 2007 geschlossene Vertrag zur Zusammenarbeit auf See intensivierte die Kooperation und lenkte sie vermehrt auf die Verhinderung von Migration. Zuvor hatte sich bereits Frontex*Die 2004 gegründete Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex (franz. frontières extérieures, dt. Außengrenzen) unterstützt die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Staaten technisch und koordinierend bei der Verwaltung und Sicherung der jeweiligen Außengrenzen (vgl. EU 2018). um gemeinsame Patrouillenfahrten mit der libyschen Küstenwache bemüht, war aber in den Verhandlungen gescheitert. Diese sind indes Bestand des Vertrags zwischen Italien und Libyen. So beinhaltet Art. 2 die Organisation maritimer Patrouillen, die in Zusammenarbeit von libyschen und italienischen Polizeikräften durchgeführt werden. Von nun an war es italienischen Schiffen erlaubt, in libyschen Gewässern zu patrouillieren (vgl. Protocollo aggiuntivo tecnico operativo Italia-Libia del 2007). Migranten, die die libysche Küste bereits verlassen hatten, konnten dadurch trotzdem wieder zurückgeführt werden (vgl. Klepp 2011: 142f).

Von weitaus größerer Bedeutung war der libysch-italienische Vertrag über Freundschaft, Partnerschaft und Kooperation, der im August 2008 ausgearbeitet wurde und im Mai 2009 in Kraft trat (vgl. Trattato di amicizia, partenariato e cooperazione tra Italia e Libia 2008). Libyen verpflichtete sich, Grenzkontrollen an der südlichen Landesgrenze und nördlichen Seegrenze durchzuführen sowie Transmigranten zurückzunehmen. Im Gegenzug erklärte sich Italien bereit, binnen 25 Jahren fünf Milliarden Euro Reparationszahlungen zu begleichen (Art. 5).

Im Februar 2009 wurde der Freundschaftsvertrag durch ein Zusatzprotokoll erweitert, das die Einführung eines neuen Artikels vorsah, der die Patrouillenfahrten neu regelte. So sollten nun libysche und italienische Kräfte in gleicher Anzahl Patrouillenfahrten auf dem Mittelmeer durchführen. Weiterhin trat man italienische Schiffe an Libyen ab. Der Schritt war wegen möglicher juristischer Verantwortlichkeiten angestellt worden, weil Libyen nun die Verantwortung für Rückführungen von Migranten hatte. Libyen war der einzige afrikanische Staat, der das Protokoll der GFK nicht unterschrieben hatte. Zudem war Libyen nicht an die EMRK gebunden, wodurch Italien sowohl die Aufgabe als auch die Verantwortung für Migranten externalisierte (vgl. Buckel 2013: 296).

Mit dem Beginn der Proteste im Kontext des Arabischen Frühlings geriet die Externalisierung des Grenzschutzes in die Krise. Das über Jahre konstruierte System der Rückführung von Migranten, die über das Mittelmeer nach Italien kamen, konnte nicht mehr aufrechterhalten werden. Die EU ging wegen des brutalen Vorgehens des libyschen Machthabers al-Gaddafi sehr schnell auf Distanz und setzte die Zusammenarbeit aus (vgl. EK 2011). Nach dessen Sturz 2011 war die systematische Rückführung und Internierung von Migranten endgültig destruiert.

Nichtanwendung der Dublin-III-Verordnung

Nachdem das BverfG bereits im September 2009 eine Überstellung gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland aufgrund der dortigen unzumutbaren Verhältnisse für Asylsuchende für unzulässig erklärte (vgl. BverfG 2017), setzte Deutschland nach einem Urteil des EuGHs im Dezember 2011 endgültig die Überstellungen nach Griechenland aus (vgl. EuGH 2011). Die Unzulässigkeit bestätigte der EuGH 2013 (vgl. EuGH 2013). Nach einem EGMR-Urteil vom November 2014 waren Überstellungen nach Italien ebenfalls nur bedingt möglich, weil dafür Sorge getragen werden musste, dass die Unterbringung in Italien familiengerecht erfolgt (vgl. ECHR 2014).

Mit all diesen rechtlichen Rahmenbedingungen der eingeschränkten Rücküberstellungen von Antragstellern ging einher, dass auch die Behörden in Italien und Griechenland kaum Registrierungen vornahmen und die Fingerabdrücke der Schutzsuchenden nicht in das EURODAC-System einspeisten. Spätere Überstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung (EU Nr. 603/2013) waren so unmöglich. Wegen dieser Nichtanwendung der bindenden EURODAC-Verordnung hatte die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, Griechenland und Kroatien erlassen (vgl. EK 2015a). Italien und Griechenland wandelten sich somit von Ankunftsländern zu reinen Transitländern.

Herkunftsstaaten der Asylsuchenden

Bisher wurde aufgezeigt, wie sich die Asylantragszahlen in der EU und der BRD entwickelten. Das nachfolgende Unterkapitel spezifiziert diese Daten für die Jahre 2014 bis 2016, weil die empirischen Daten 2015 und 2016 erhoben wurden.

Tabelle 1: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Herkunftsstaaten 2014 (Quelle: BAMF 2015a: 22)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon männlich

in %

… davon weiblich

in %

Syrien, Arab. Republik

39.332

71,0

29,0

Serbien

17.172

51,4

48,6

Eritrea

13.198

79,7

20,3

Afghanistan

9.115

69,9

30,1

Albanien

7.865

56,4

43,6

Kosovo

6.908

56,6

43,4

Bosnien u. Herzegowina

5.705

53,4

46,6

Mazedonien

5.614

50,9

49,1

Somalia

5.528

73,1

26,9

Irak

5.345

57,7

42,3

2014 stellten auffällig häufig Personen aus südosteuropäischen Staaten (Serbien, Albanien, Kosovo, Bosnien u. Herzegowina) Asylanträge, aber Asylanträge syrischer Staatsbürger überwogen bereits. Frappierend ist, dass vorwiegend Männer aus Syrien, Eritrea, Afghanistan sowie Somalia Anträge stellten (vgl. Tab. 1).

Tabelle 2: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Religionszugehörigkeit 2014 (Quelle: BAMF 2015a: 25)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon dem Islam angehörig

in %

… davon dem Christentum angehörig

in %

… davon dem Jesidentum angehörig

in %

… davon sonstige

in %

Syrien, Arab. Republik

39.332

82,6

4,9

5,2

7,3

Serbien

17.172

35,2

59,2

0,0

5,6

Eritrea

13.198

15,4

77,9

0,0

6,7

Afghanistan

9.115

83,8

1,9

0,0

14,2

Albanien

7.865

79,9

17,5

0,0

2,6

Kosovo

6.908

94,7

2,5

0,0

2,8

Bosnien u.

Herzegowina

5.705

90,7

4,9

0,0

4,4

Mazedonien

5.614

83,8

12,8

0,0

3,5

Somalia

5.528

89,6

0,1

0,0

10,3

Irak

5.345

21,8

11,9

61,0

5,4

Seit dem Anstieg der Zuzugszahlen 2014 waren die Schutzsuchenden vor allem muslimischen Glaubens (vgl. Tab. 2). Der überwiegende Teil der syrischen (82,6 Prozent), afghanischen (83,8 Prozent), albanischen (79,9 Prozent), kosovarischen (94,7 Prozent), bosnisch-herzegowinischen (90,7 Prozent), mazedonischen (83,8 Prozent) sowie somalischen (89,6 Prozent) Antragsteller gehörte dem Islam an. Lediglich die Asylsuchenden aus Serbien (59,2 Prozent) und Eritrea (77,9 Prozent) waren mehrheitlich einer christlichen Konfession zugehörig. Die Verteilung der religiösen Zugehörigkeit bei Antragstellern aus dem Irak ist insofern hervorzuheben, als dass sie mit 61,0 Prozent mehrheitlich jesidischen Glaubens waren. Die hohe Zahl lässt sich damit begründen, dass man für diese Personen 2014 ein schriftliches Verfahren zur Asylantragstellung einführte, wodurch die Anhörung obsolet wurde (vgl. BAMF 2014b: 4).

Die geschlechtliche Zusammensetzung veränderte sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr nur leicht, denn die Mehrheit war weiterhin männlichen Geschlechts und stammte aus Syrien (vgl. Tab. 3). Der prozentuale Anteil männlicher Antragsteller stieg bei vielen Herkunftsländern (Syrien von 71,0 Prozent auf 73,8 Prozent, Afghanistan von 69,9 Prozent auf 73,0 Prozent, Irak von 57,7 Prozent auf 70,9 Prozent). Die Anträge aus Südosteuropa (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien) waren zahlenmäßig immer noch bedeutend. Auffällig ist, dass nun die zweithäufigsten Asylanträge nicht mehr von serbischen Staatsbürgern stammten, sondern von albanischen. Auch die absolute Zahl der albanischen Asylanträge erhöhte sich stark: Waren es 2014 noch 7.865, stieg die Zahl 2015 auf insgesamt 53.805.

Tabelle 3: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Herkunftsstaaten 2015 (Quelle: BAMF 2016b: 22)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon männlich

in %

… davon weiblich

in %

Syrien, Arab. Republik

158.657

73,8

26,2

Albanien

53.805

60,3

39,7

Kosovo

33.427

64,4

35,6

Afghanistan

31.382

73,0

27,0

Irak

29.784

70,9

29,1

Serbien

16.700

51,0

49,0

Ungeklärt

11.721

69,5

31,4

Eritrea

10.876

75,6

24,4

Mazedonien

9.083

52,0

48,0

Pakistan

8.199

92,7

7,3

Im Vergleich zu anderen Staaten nahmen die Asylanträge von Schutzsuchenden aus Bosnien und Herzegowina sowie Somalia ab und waren 2015 nicht mehr in der Liste der zehn häufigsten Herkunftsländer. Dem entgegen stand die Zunahme von Asylanträgen pakistanischer Staatsbürger, wobei dort der Anteil der Männer frappierend hoch war (92,7 Prozent).

Die Zusammensetzung hinsichtlich der religiösen Zugehörigkeit veränderte sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr nur marginal (vgl. Tab. 4). Weiterhin dominierten Antragsteller muslimischen Glaubens. Deutlich ist das Absinken der Zahl der irakischen Antragsteller jesidischen Glaubens im Vorjahresvergleich (von 61,0 Prozent auf 47,9 Prozent); dafür stieg der Anteil der Muslime aus dem Irak (von 21,8 Prozent auf 41,6 Prozent).

Tabelle 4: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Religionszugehörigkeit 2015 (Quelle: BAMF 2016b: 25)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon

dem Islam angehörig

in %

… davon dem Christentum angehörig

in %

… davon dem Jesidentum angehörig

in %

… davon sonstige

in %

Syrien, Arab. Rep.

158.657

86,2

3,9

2,2

7,7

Albanien

53.805

74,8

19,2

0,0

5,9

Kosovo

33.427

90,9

2,1

0,0

6,9

Afghanistan

31.382

83,3

1,3

0,0

15,4

Irak

29.784

41,6

4,2

47,9

6,4

Serbien

16.700

33,3

60,0

0,0

6,7

Ungeklärt

11.721

90,7

2,7

2,2

4,4

Eritrea

10.876

13,9

72,0

0,0

14,1

Mazedonien

9.083

81,3

13,6

0,0

5,0

Pakistan

8.199

95,5

1,5

0,0

2,9

Bemerkenswert war der hohe Anteil muslimischer Antragsteller aus Pakistan. Aus keinem anderen Herkunftsstaat war der prozentuale Anteil im Jahr 2015 dermaßen hoch (95,5 Prozent). Bei der Betrachtung der Hauptherkunftsstaaten 2016 fällt auf, dass jene aus Staaten Südosteuropas wie beispielsweise dem Kosovo oder Serbien nicht mehr in der Liste der zehn häufigsten Herkunftsländer waren (vgl. Tab. 5). Grund dafür ist die Etablierung des sog. Asylpakets I (vgl. Kap. 2.4), wodurch weitere Staaten zu sog. sicheren Herkunftsstaaten deklariert wurden.

Tabelle 5: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Herkunftsstaat 2016 (Quelle: BAMF 2017a: 22)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon männlich

in %

… davon weiblich

in %

Syrien, Arab. Rep.

266.250

63,6

36,4

Afghanistan

127.012

68,2

31,8

Irak

96.116

61,5

38,5

Iran, Islam. Rep.

26.426

71,1

28,9

Eritrea

18.854

69,7

30,3

Albanien

14.853

58,9

41,1

Ungeklärt

14.659

65,7

34,3

Pakistan

14.484

91,9

8,1

Nigeria

12.709

63,9

36,1

Russ. Föderation

10.985

50,5

49,5

Die meisten Asylanträge wurden 2016 auch weiterhin von Syrern gestellt, gefolgt von afghanischen sowie irakischen Antragstellern. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Anzahl der Anträge bedeutend zu: So stiegen die Asylantragszahlen syrischer Staatsbürger von 158.657 auf 266.250, bei Afghanen von 31.382 auf 127.012 und bei irakischen Staatsbürgern von 29.784 auf 96.116. Gänzlich neu in der Tabelle der zehn stärksten Länder nach Asylantragszahlen sind Nigeria (aufgrund der Präsenz Terrormiliz Boko Haram) und die Russische Föderation, deren Antragsteller besonders aus Tschetschenien stammten (vgl. BT 2017a: 4).

Die Entwicklung des prozentualen Anteils von Antragstellerinnen war insofern beachtlich, als dass in den vorherigen Jahren stets der Anteil von Antragstellern stieg. 2016 ließ sich erstmals eine umgekehrte Entwicklung beobachten. So wuchs der Anteil von Antragstellerinnen aus Syrien von 26,2 Prozent auf 36,4 Prozent, aus Afghanistan von 27,0 Prozent auf 31,8 Prozent und aus dem Irak von 29,1 Prozent auf 38,5 Prozent (vgl. Tab. 5).

Tabelle 6: Aufschlüsselung der Antragstellenden nach Religionszugehörigkeit 2016 (Quelle: BAMF 2017a: 25)

Herkunftsstaat

Anzahl der Anträge

… davon

dem Islam angehörig

in %

… davon dem Christentum angehörig

in %

… davon dem Jesidentum angehörig

in %

… davon sonstige

in %

Syrien, Arab. Rep.

266.250

91,5

2,6

1,5

4,4

Afghanistan

127.012

91,4

1,7

0,0

6,9

Irak

96.116

54,0

3,3

38,8

3,9

Iran, Islam. Rep.

26.426

24,3

59,4

0,1

16,2

Eritrea

18.854

13,0

82,8

0,0

4,1

Albanien

14.853

71,7

23,0

0,0

5,3

Ungeklärt

14.659

84,0

7,6

2,9

5,4

Pakistan

14.484

95,2

2,3

0,0

2,6

Nigeria

12.709

6,5

91,6

0,0

1,9

Russ. Föderation

10.985

88,8

6,1

2,2

2,0

2016 waren die Antragsteller erneut vorwiegend Muslime. Der Anteil erhöhte sich zudem merklich (Syrien von 86,2 Prozent auf 91,5 Prozent, Afghanistan von 83,3 Prozent auf 91,4 Prozent, Irak von 41,6 Prozent auf 54,0 Prozent). Auch aus der Russischen Föderation, die erstmals unter den zehn häufigsten Herkunftsländern war, stellten mit großer Mehrheit Muslime einen Asylerstantrag. Auffällig ist demgegenüber, dass der Großteil der Schutzsuchenden aus dem Iran (59,4 Prozent) und Nigeria (91,6 Prozent) einer christlichen Konfession angehörte (vgl. Tab. 6).

Migrationsrouten

Im vorherigen Kapitel wurde aufgezeigt, aus welchen Staaten die meisten Asylanträge in der BRD gestellt wurden. Aus der geographischen Lage dieser Staaten und der rechtlichen Tatsache, dass eine Asylantragstellung nur auf dem Gebiet der EU möglich ist, ist die Fahrt über das Mittelmeer meist unabdingbar. Dabei lässt sich nach den folgenden Migrationsrouten differenzieren: die westliche Mittelmeerroute, die zentrale Mittelmeerroute sowie die östliche Mittelmeerroute. Als kontinentale Migrationsroute ist die Westbalkanroute anzuführen. Die Abbildung 6 zeigt die Verläufe der einzelnen Routen und visualisiert die von der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) auf den Routen registrierten illegalen Grenzübertritte der Jahre 2014, 2015 und 2016.

Abbildung 6: Migrationsrouten nach Europa (Quelle: Frontex 2015:19, Frontex 2016: 16, Frontex 2017: 18)

Im Jahr 2014 und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 konzentrierte sich das Migrationsgeschehen auf das zentrale Mittelmeer, insbesondere auf die Straße von Sizilien sowie die Mittelmeerküste vor Libyen. Frontex registrierte 2014 auf der zentralen Mittelmeerroute 170.664 illegale Grenzübertritte; auf der östlichen Mittelmeerroute nur 50.834 (vgl. Abb. 6 und Tab. 7). Erst im Verlauf des Jahres 2015 kam es zu einer Verlagerung nach Osten, weil die Überfahrten von der Türkei nach Griechenland im Ägäischen Meer zunahmen. Von der türkischen Küste gelangten die meist kaum seetüchtigen Boote auf die wenig entfernten Inseln wie Lesbos, Kos oder Chios. Dass bei der Migration nach Europa nicht der Land-, sondern der gefährliche Seeweg gewählt wurde, lässt sich auf die Schließung der EU-Außengrenzen zurückführen. So war die griechisch-türkische und die bulgarisch-türkische Landgrenze bereits seit 2012 stark gesichert und machte eine klandestine Migration nahezu unmöglich (vgl. Sontowski 2017: 101). 2015 registrierte man auf der östlichen Mittelmeerroute 885.386 irreguläre Grenzübertritte (vgl. Abb. 6 und Tab. 7). Wegen der meist katastrophalen Zustände der Boote, der Überladung mit Schutzsuchenden und den wetterbedingten Unglücken starben 2014 mindestens 3.270 Menschen bei der Überfahrt. 2015 kamen mindestens 3.770 Menschen beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ums Leben (IOM 2016).

Tabelle 7: Registrierte illegale Grenzübertritte (Quelle: Frontex 2015: 19, Frontex 2016: 16, Frontex 2017: 18)

Jahr

westliche

Mittelmeerroute

zentrale

Mittelmeerroute

östliche

Mittelmeerroute

Westbalkanroute

2014

7.842

170.664

50.834

43.357

2015

7.164*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Guinea: 1.991; Algerien: 1.052; Marokko: 828

153.946*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Eritrea: 38.791; Nigeria: 21.914; Somalia: 12.430

885.386*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Syrien: 496.340; Afghanistan: 213.635; Irak: 92.721

764.038*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Ungeklärt: 556.258; Syrien: 90.065; Afghanistan: 53.237

2016

10.231*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Guinea: 2.184; Algerien: 1.760; Elfenbeinküste: 1.646

181.459*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Nigeria: 37.554; Eritrea: 20.721; Guinea: 13.550

182.277*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Syrien: 84.585; Afghanistan: 43.120; Irak: 27.978

130.261*Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten: Ungeklärt: 102.430; Afghanistan: 10.620; Pakistan: 5.583

Mit der Verlagerung der maritimen Migrationsrouten ging auch der Bedeutungsgewinn der Westbalkanroute einher. Viele der Schutzsuchenden, die die östliche Mittelmeerroute als Migrationsroute nutzten, gelangten über die Westbalkanroute nach Österreich, Deutschland und Schweden. War diese Route 2014 mit 43.357 registrierten illegalen Grenzüberschreitungen noch wenig relevant, änderte sich dies 2015 mit 764.038 registrierten irregulären Grenzübertritten (vgl. Abb. 6 und Tab. 7).

Die Entwicklung 2016 ist insofern bemerkenswert, als dass wegen diverser Gesetzesänderungen sowie dem Abkommen zwischen der Türkei und der EU zur Rückführung von Asylsuchenden die Zahlen der von Frontex registrierten illegalen Grenzübertritte auf der östlichen Mittelmeerroute abnahmen. Dem entgegen stand eine erneute Verlagerung der primären Migrationsroute: So erhöhte sich 2016 die Zahl der illegalen Grenzübertritte auf der westlichen (von 7.164 auf 10.231) und zentralen Mittelmeerroute (von 153.946 auf 181.459) deutlich. Trotz der relativen Abnahme der illegalen Grenzübertritte auf dem Mittelmeer stieg die Zahl der Toten 2016 enorm. So kamen nach Angaben der IOM mindestens 5.143 Personen ums Leben, als sie versuchten, Europa über das Mittelmeer zu erreichen (IOM 2017).

Chronologie der Fluchtmigration nach Deutschland

Um die Ergebnisse der empirischen Untersuchung einordnen zu können, ist ein grundlegendes Verständnis der asyl- und migrationsbezogenen Ereignisse in den Jahren 2015 und 2016 nötig. Nachfolgend werden die für den Autor wesentlichen Geschehnisse im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland chronologisch dargestellt.

31.12.2014: Neujahrsansprache von Bundeskanzlerin Merkel

Seit Oktober 2014 finden in Dresden wöchentlich Demonstrationen von Pegida*Die Organisation Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida) wurde von Lutz Bachmann und Kathrin Oertel gegründet und entstand als Protest gegen die mögliche Bewaffnung kurdischer Kampftruppen in Syrien und im Irak vonseiten Deutschlands im Oktober 2014. Zunehmend geriet das Unterbringungskonzept für Geflüchtete der Stadt Dresden in den Fokus von Pegida. Die Kritik an der Asyl- und Migrationspolitik sowie ein ausgeprägter antimuslimischer Rassismus bildeten fortan den Kern der Bewegung (vgl. Geiges, Marg und Walter 2015: 17–22). gegen die postulierte Islamisierung Deutschlands und die Asyl- und Migrationspolitik statt. Die Teilnehmer nutzen unter Bezugnahme auf die Montagsdemonstrationen der DDR immer wieder den kollektiven Ausruf „Wir sind das Volk“. In ihrer Neujahrsansprache geht Bundeskanzlerin Angela Merkel explizit darauf ein:

„Heute rufen manche montags wieder ‚Wir sind das Volk’. Aber tatsächlich meinen Sie: Ihr gehört nicht dazu – wegen Eurer Hautfarbe oder Eurer Religion. Deshalb sage ich allen, die auf solche Demonstrationen gehen: Folgen Sie denen nicht, die dazu aufrufen! Denn zu oft sind Vorurteile, ist Kälte, ja, sogar Hass in den Herzen“ (BPA 2015a)

Die Bezugnahme auf die Demonstrationen von Pegida zeigt, dass Skepsis und Kritik an der Asyl- und Migrationspolitik bereits im öffentlichen Diskurs angekommen sind. Diese Tendenz sollte sich im Laufe des Jahres immer weiter verstärken.

2015

04. April: Brandstiftung in einer Unterkunft in Tröglitz (SA)

Die Zahl der Straftaten gegenüber Unterkünften für Asylsuchende steigt 2015 rasant. Besonders die Brandstiftung in Tröglitz bestimmt im April 2015 die mediale Debatte. Dort sollte eine GU mit einer Kapazität von 40 Personen entstehen (vgl. Landtag SA 2015: 4). Noch bevor die Unterkunft fertiggestellt ist, geht sie am 04. April in Flammen auf (vgl. MDR 2017). Zuvor gibt es bereits im Januar vehemente Proteste gegen die Aufnahme (Tröglitz sagt nein zum Heim) mit jeweils 130 bis 200 Teilnehmer, die sich im Februar und März unvermindert fortsetzen und in der Brandstiftung münden (vgl. Landtag SA 2016: 3f).

18./19. April: Schweres Unglück im Mittelmeer

Die zentrale und östliche Mittelmeerroute gerät 2015 vermehrt in den Fokus der Migration. Immer mehr Asylsuchende nutzen diese Wege, um nach Europa zu gelangen. Oftmals kentern sie wegen der miserablen Seetüchtigkeit und Überladung der Boote. In der Nacht vom 18. auf den 19. April kommt es zu einer der folgenreichsten Katastrophen im Mittelmeer, als ein Schiff auf dem Weg von Libyen nach Italien sinkt. Nur 28 Überlebende können von einem in der Nähe befindlichen Handelsschiff gerettet werden, ca. 700 Menschen sterben (vgl. Süddeutsche Zeitung 2015).

13. April: Pegida in Dresden

Während die Zuzugszahlen in die EU steigen, demonstrieren in Dresden jeden Montag weiterhin die Teilnehmer von Pegida.*So demonstrieren im Zeitraum von Februar 2015 bis Januar 2016 bei den wöchentlich stattfindenden Veranstaltungen durchschnittlich 4.800 bis 5.400 Personen (vgl. Patzelt 2016b: 33).↩ Dabei referieren stets vom sogenannten „Orga-Team“ geladene Gäste. Am 13. April spricht der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders in Dresden vor 10.000 Menschen (erwartet waren 30.000) (vgl. DLF Kultur 2015).*Den strukturierten und wiederkehrenden Ablauf der Pegida-Demonstrationen konnte der Autor bei mehreren teilnehmenden Beobachtungen erkennen. So beginnt die Demonstration mit einer stationären Auftaktkundgebung und einer einführenden Rede eines Mitglieds des sog. Orga-Teams. Anschließend erhält ein Gastredner für eine kurze Rede das Wort, bevor die Demonstranten bei einem „Abendspaziergang“ ca. 30 Minuten durch Dresden laufen. Die hohe Polizeipräsenz während der Veranstaltung war sehr auffällig. Nach dem Gang durch die Stadt finden sich die Demonstranten erneut am Platz der beginnenden stationären Auftaktveranstaltung (meist dem Theaterplatz oder Neumarkt) ein. Es folgt dann abermals eine Rede, bevor zum Abschluss kollektiv die deutsche Nationalhymne gesungen wird. Diese Einladung ist der Versuch, Dresden zu einem zentralen Ort der europäischen Neuen Rechten zu entwickeln.

23. April: EU-Sondergipfel – Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates

Wegen der zunehmenden Zahl an Bootsunglücken im Mittelmeer beruft die EU einen Sondergipfel ein. Als Ergebnis dieses Treffens stehen die Budgeterhöhung für die Seenotrettung, das Ziel der Schlepperbekämpfung und der Fluchtvermeidung sowie die Umsetzung des GEAS (vgl. ER 2015a). Die Tagung baut auf dem Treffen der Außen- und Innenminister auf, die bereits am 20. April einen Zehn-Punkte-Plan ausarbeiten. Die Inhalte dieses Plans lauten: Stärkung der Agentur Frontex, Schlepperbekämpfung, Unterstützung für Italien und Griechenland, Erfassung aller Fingerabdrücke, Forcierung einer Neuansiedlung von Schutzsuchenden und Aufbau einer Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten zur Fluchtverhinderung (vgl. EK 2015b).

07. Mai: Prognose der Zuzugszahlen für das Jahr 2015

Das BMI gibt im Mai eine neue Prognose für 2015 heraus. So geht man davon aus, dass bis Ende des Jahres 400.000 Asylerstanträge und 50.000 Folgenanträge gestellt werden. Die Hauptherkunftsländer sind bisher der Kosovo (27.767 Anträge) und Albanien (11.292 Anträge) (vgl. BMI 2015b).

08. Mai: Erster Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt

Die Bundesregierung kommt mit Vertretern der Bundesländer im Kanzleramt zum ersten Flüchtlingsgipfel zusammen. Das Ziel ist der Entwurf eines „Maßnahmenpakets“, um den migrationsspezifischen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Die Teilnehmer einigen sich auf eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung des Asylsystems, eine bessere personelle Ausstattung des BAMF (2.000 Stellen mehr) sowie einer Senkung der Bearbeitungszeit von Asylanträgen auf drei Monate. Zudem schlägt der damalige Bundesinnenminister Thomas de Mazière (CDU) vor, die Unterbringung von Schutzsuchenden nach guter und schlechter Bleibeperspektive zu differenzieren. So soll eine schnellere Rückführung bei einem negativen Asylbescheid ermöglicht werden (vgl. BPA 2015b).

11. Juni: Erneutes Treffen der Ministerpräsidenten zur Flüchtlingspolitik

Einen Monat später treffen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit mehreren Bundesministern, um die Finanzierung der Unterbringung zu diskutieren. Man einigt sich darauf, dass die Bundesländer anstatt der bisher zugesagten Summe von 500 Mio. Euro nun eine Milliarde Euro bekommen. Eine permanente Kostenbeteiligung des Bundes wird ebenfalls vereinbart (vgl. BPA 2015c).

17. Juni: Orbán ordnet Umzäunung der ungarisch-serbischen Grenze an

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán ordnet den Bau eines 175 km langen Zaunes an der Grenze zu Serbien an (vgl. ZEIT online 2015a). Der Bau beginnt im darauffolgenden Monat (vgl. ZEIT online 2015b).

18. Juni: Ministerpräsidentenkonferenz im Bundeskanzleramt

Die Ministerpräsidenten erhalten abermals eine Einladung ins Bundeskanzleramt, um einen Aktionsplan zu entwickeln. Dessen grundlegender Inhalt ist die Beschleunigung der Asylverfahren und die Kürzung der Aufenthaltsdauer für Antragsteller aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote. Um die zahlreichen Asylanträge schneller bearbeiten zu können, entscheidet man sich für den Aufbau von vier Entscheidungszentren und zu einer standortbestimmten Bündelung von Entscheidern. Neben dem Aktionsplan werden die Öffnung von Integrationskursen sowie eine Sprachförderung für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive beschlossen. Die Prüfung der Deklaration weiterer Länder als sog. sichere Herkunftsstaaten, insbesondere der Balkanstaaten, ist ebenfalls eine Absicht der Beteiligten (vgl. BPA 2015d: 1–5).

22. Juni: Vorfälle in Freital (SN)

Bundesweite Aufmerksamkeit erlangen im Juni 2015 die Ereignisse im sächsischen Freital. Dort soll das ehemalige Hotel Leonardo zu einer temporären EAE mit einer Kapazität von bis zu 280 Personen umgewandelt werden (vgl. SMI 2015a: 1). Zuvor wird die Immobilie seit März bereits als kommunale Unterbringungseinheit für Asylsuchende genutzt. Am 22. Juni entscheidet man wegen der hohen Zuweisungszahlen schließlich, das ehemalige Hotel als Notunterkunft zu nutzen, woraufhin es am gleichen Tag mit Asylsuchenden belegt wird. Daraufhin kommt es zu starken Protesten, auch unter Beteiligung rechtsextremer Gruppierungen, sodass die Unterkunft sowohl tagsüber als auch nachts permanent durch zwei Einsatzkräfte mit Schutzhunden bestreift wird (vgl. SMI 2015b: 1–4). Im Vorfeld der Unterbringung gibt es bereits seit Januar Protest. So demonstrieren am 06. März 100 (SMI 2015c: 3), am 27. März 750 (SMI 2015d: 3) und am 04. April 500 Personen unter dem Motto Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim (SMI 2015e: 3). Bei den Demonstrationen ab Juni ist die neu gegründete Bürgerwehr FTL/360 präsent, deren Gründung vor dem Hintergrund angeblicher Vorfälle von Asylsuchenden in der Buslinie 360 erfolgte (vgl. BT 2016b: 3). Mitglieder dieser Bürgerwehr werden beschuldigt, am 01. November 2015 einen Anschlag mit verbotener Pyrotechnik auf die Unterkunft verübt zu haben (vgl. SMI 2016a: 2).

25. und 26. Juni: Europäischer Rat einigt sich auf die Verteilung von Flüchtlingen

Die europäischen Staats- und Regierungschefs beschließen die Forcierung dreier zentraler Dimensionen: Die Umsiedlung bzw. Neuansiedlung von Asylsuchenden, die schnelle Rückführung abgelehnter Asylbewerber sowie die intensive Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Die Umsiedlung von 40.000 Personen aus Griechenland und Italien innerhalb von zwei Jahren erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Neuansiedlung von 20.000 Schutzsuchenden aus Kriegsgebieten soll ebenfalls freiwillig geschehen (vgl. ER 2015b: 2–4). Die Umsiedlung der 40.000 Personen wird im September per Mehrheitsbeschluss fixiert.

01. August: Asylgesetzverschärfungen in Ungarn

Derweil verschärfen sich die anti-migrantischen Tendenzen in Ungarn in hohem Maße. So ändert die ungarische Nationalversammlung im Juni 2015 das Asylrecht. Weitere Gesetzesänderungen treten ab dem 01. August in Kraft, wodurch alle Staaten der EU, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo als sog. sichere Herkunfts- und Drittstaaten deklariert werden und das Asylverfahren auf 15 Tage verkürzt wird. Eine Ablehnung von Asylsuchenden ist möglich, wenn sie über einen sicheren Drittstaat einreisen (vgl. Bruderer 2015).

05. August: 400 Tote bei Bootsunglück vor Libyen

Vor der libyschen Küste kommt es erneut zu einem schweren Unglück. Ein gekentertes Boot hatte ca. 700 Personen an Bord, von denen 400 gerettet werden können. 25 Tote werden kurz nach der Tragödie geborgen, Hunderte weitere werden nicht gefunden. Damit ist es das schlimmste Unglück seit April 2015 (vgl. ZEIT online 2015c).

19. August: Korrektur der Prognose von Zuzugszahlen

Das BMI korrigiert die prognostizierten Zahlen für 2015 auf 800.000. Allein im Juli 2015 reisen 83.000 Personen nach Deutschland ein. Grundlage der Berechnung ist derweil nicht mehr die Zahl der tatsächlich gestellten Asylanträge, sondern die Registrierungen im EASY-System (vgl. BMI 2015c).

21. August: Ausschreitungen in Heidenau (SN)

Im August 2015 dringen Schlagzeilen aus dem sächsischen Heidenau, wo es zu schweren Ausschreitungen wegen der Nutzung eines ehemaligen Baumarkts (Kapazität von 600 Personen) zur Unterbringung von Asylsuchenden kommt. Am 18. August erfährt der Bürgermeister Heidenaus, dass die Stadt Schutzsuchende unterbringen müsse, weil die dafür vorgesehene Zeltstadt in Chemnitz aufgrund anhaltender Regenfälle nicht mehr nutzbar sei. Zwei Tage später treffen die ersten Asylsuchenden ein. Zuvor ist es bereits am 19. und 20. August zu Demonstrationen der NPD unter dem Motto Nein zur Erstaufnahme mit ca. 600 Personen gekommen (vgl. SMI 2015f: 3).

Am 21. August findet erneut eine NPD-Demonstration im Stadtzentrum statt, an der ca. 1.100 Menschen teilnehmen. Im Anschluss gehen ca. 600 Demonstranten vor die Unterkunft. Schwere Ausschreitungen sind die Folge: Polizisten und Sicherheitskräfte werden aus der Menge heraus mit Flaschen und Gegenständen beworfen (vgl. MDR 2016).

Der Folgetag ist abermals von rechten Demonstrationen und Ausschreitungen geprägt, bei denen 150 rechte Demonstranten die eingesetzten Polizeikräfte angreifen (vgl. SMI 2015g: 1). Am Abend des 22. August demonstrieren 200 Personen vor der Unterkunft, um ein Zeichen gegen Rassismus und für ein weltoffenes Heidenau zu setzen (vgl. SMI 2015h: 4f). Als Konsequenz der Ausschreitungen errichtet die Polizei schließlich eine Sicherheitszone, innerhalb der Autos und Personen auch ohne Verdacht kontrolliert werden dürfen. An diesem Tag sind 250 Beamte im Einsatz (vgl. SMI 2015f: 2).

25. August: Aussetzung des Dublin-Verfahrens für syrische Staatsangehörige

Die bisher gültige Verfahrensweise der obligatorischen Kontrolle, welcher Staat auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, wird am 25. August redundant. Mit einer Meldung über den Kurznachrichtendienst Twitter erklärt das BAMF, dass eine Prüfung der Zuständigkeit für syrische Staatsangehörige nicht mehr erfolge.*Tweet des BAMF am 25. August: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“ (BAMF 2015b). Ab sofort werde man von der Möglichkeit des Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Abs. 1 VO [EU] Nr. 604/2013 Gebrauch machen.**Seit November 2014 ist bereits für Antragsteller aus Syrien sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak ein schriftliches Asylverfahren eingeführt worden. Die Antragsteller füllen einen Fragebogen aus, auf dessen Grundlage über den Schutzstatus entschieden wird (vgl. BAMF 2014b: 4).

26. August: Bundeskanzlerin Merkel reist nach Heidenau (SN)

Mittlerweile ist die Unterkunft in Heidenau mit 575 Personen belegt. Bundeskanzlerin Merkel entschließt sich nach den Ausschreitungen zu einem Besuch der Unterkunft, bei dem sie vom damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Tillich (CDU) begleitet wird (vgl. BPA 2015e).*Interessant ist, dass Bundeskanzlerin Merkel dort zum ersten Mal eine Unterkunft besuchte. Vorher hatte sie zwar häufig das BAMF besichtigt, sich aber nie mit Asylsuchenden und deren Unterkünften medial in Szene gesetzt. Erst am 15. Juli 2015 trifft sie bei einem Bürgerdialog ein 15-jähriges palästinensisches Kind, das über seine aufenthaltsrechtliche Zukunft besorgt ist. Merkel entgegnete ihr: „Aber du weißt auch, in den palästinensischen Flüchtlingslagern im Libanon gibt es noch Tausende und Tausende und wenn wir jetzt sagen: Ihr könnt alle kommen, und ihr könnt alle aus Afrika kommen, das, das können wir auch nicht schaffen“ (BPA 2015f: 45:29 Min.). Der Besuch der Bundeskanzlerin in Heidenau ist auch deshalb medial so präsent, weil er starke Emotionen bei den Demonstranten hervorruft. Bei ihrer Ankunft und Abfahrt wird sie wüst beschimpft und als „Volksverräterin“ beleidigt. Die Menge ruft „Hau ab!“ und „Wir sind das Pack!“, womit sie auf die Äußerungen des damaligen Vizekanzlers Gabriel anspielt, der sie bei seinem vorherigen Besuch als „Pack“ bezeichnet hatte (vgl. Locke 2015).

27. August: Fund eines Lastwagens in Österreich mit 71 toten Asylsuchenden

Am 27. August wird im österreichischen Parndorf auf der Autobahn 4 ein LKW gefunden, der in einer Nothaltebucht abgestellt ist. Die Polizei findet im Laderaum des Kühllastwagens die Leichen von 71 Menschen (59 Männer, 8 Frauen und 4 Kinder) (vgl. ORF 2015).

28. August: Brandanschlag auf eine Unterkunft in Salzhemmendorf (NI)

Im niedersächsischen Salzhemmendorf kommt es zu einem Brandanschlag auf eine bewohnte Unterkunft für Asylsuchende. Die Täter werfen einen selbstgebauten Brandsatz durch ein Fenster in die Wohnung, wobei glücklicherweise niemand verletzt wird. Die Täter sind polizeilich bekannt und werden wegen versuchten Mordes angeklagt (vgl. Landtag NI 2015: 6).

31. August: „Wir schaffen das“

Auf der Sommerpressekonferenz 2015 sagt Angela Merkel wohl den Satz, mit dem sie in der gesamten sog. Flüchtlingskrise immer wieder assoziiert wird und der wie kein zweiter die Gesellschaft polarisiert: „Wir schaffen das“ (BPA 2015g). Kein anderer Ausspruch steht so für den Optimismus der deutschen Regierungschefin.

04. September: Deutschland und Österreich nehmen Asylsuchende aus Ungarn auf

Seit Wochen harren an den Budapester Bahnhöfen Keleti und Nyugati tausende Asylsuchende aus und warten auf die Weiterreise nach Deutschland und in die skandinavischen Länder. Bis zum 01. September lässt die ungarische Regierung die Asylsuchenden in Zügen nach Wien und München fahren, wo man sie euphorisch und mit Beifall empfängt (vgl. Kasparek und Speer 2015). Die vielfach medial und diskursiv reproduzierte „Willkommenskultur“ ist entstanden. Die Bilder zeigen das freundliche Deutschland, das sich so vehement von den vielen Ausschreitungen und Übergriffen auf Unterkünfte abgrenzt.

Die Vorgehensweise der ungarischen Regierung stößt in der deutschen und österreichischen Bundesregierung auf Kritik, weil ein permanentes Weiterleiten der Schutzsuchenden auch in den beiden Staaten bald zu einer Überforderung führen würde. Die ungarischen Behörden entscheiden deshalb am 3. September, alle internationalen Zugverbindungen ab Budapest einzustellen. Die Regierung ruft die Asylsuchenden auf, in Regionalzüge umzusteigen, um so an die österreichische Grenze zu gelangen. Der erste Zug mit 600 Personen hält bereits im 35 km entfernten Bicske, in dem sich ein großes Lager befindet. Dort weigern sich die Asylsuchenden, auszusteigen (vgl. Kahlweit 2015). Weil sie nun nicht mehr in Zügen an die österreichische Grenze kommen, legen viele den Weg zu Fuß zurück. Die Bilder des in sozialen Medien betitelten „March of Hope“ über die Autobahn werden zur „Ikonographie dieses langen Sommers der Migration“ (Moving Europe 2017: 241). Wegen der prekären Lage an den Budapester Bahnhöfen entscheiden der damalige österreichische Bundeskanzler Faymann und Bundeskanzlerin Merkel schließlich, die Asylsuchenden aus Budapest aufzunehmen. Dabei soll es sich aber nur um eine singuläre Entscheidung handeln (vgl. BPA 2015h). Die ungarische Regierung ordert daraufhin Reisebusse und fährt die Schutzsuchenden an die österreichische Grenze nach Nickelsdorf. So kommen am 5. September ca. 8.000 Schutzsuchende in Bayern an; am darauffolgenden Tag sind es ca. 5.000. Am gesamten Wochenende gelangen ca. 22.000 Asylsuchende nach Bayern (vgl. BPA 2015i).

09. September: Dänemark stoppt Zugverkehr mit Deutschland auf unbestimmte Zeit

Die dänische Staatsbahn unterbricht den Zugverkehr zwischen Dänemark und Deutschland. Damit will man verhindern, dass vermehrt Asylsuchende auf dem Weg nach Schweden ins Land kommen (vgl. Spiegel online 2015a).

10. September: Merkel-Selfies in Berlin entstehen

Bereits 14 Tage nach dem Besuch in Heidenau sucht Bundeskanzlerin Merkel abermals eine Unterkunft für Asylsuchende auf, dieses Mal in Berlin. Sie verbindet den Termin mit der Besichtigung einer BAMF-Außenstelle (vgl. BPA 2015j). Im Gegensatz zu Heidenau wird sie dort nicht mit Beleidigungen empfangen, sondern mit Wohlwollen. In der Berliner AWO-Unterkunft lässt sich Merkel mit Asylsuchenden fotografieren, woraus in der Folge die Pressebilder entstehen, die zeigen, wie die Bundeskanzlerin für Selfies mit Schutzsuchenden zur Verfügung steht (vgl. Spiegel online 2015b).

13. September: Einführung temporärer Grenzkontrollen

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Mazière erklärt in einer Pressekonferenz, dass Deutschland vorübergehende Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze einführen werde. Das Ziel sei, die Zuwanderungszahlen zu verringern und Ordnung bei der Einreise von Schutzsuchenden herzustellen. Damit einher geht ein indirektes Eingeständnis chaotischer Zustände seit der Entscheidung, Asylsuchende aus Budapest aufzunehmen. Gleichwohl werde an der Grenze niemand zurückgewiesen, der ein Asylbegehr anführt (vgl. BMI 2015d).*Medienberichten zufolge hatte der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, einen 30-seitigen Einsatzbefehl für 21 Hundertschaften der Bundespolizei verfasst. Dieser sah eine Grenzschließung und Zurückweisung von Asylsuchenden vor. Letztlich sei dieser Plan jedoch wegen einer Intervention der Bundeskanzlerin nicht aktiviert worden. Die Bundesregierung kommentierte in einer Anfrage bezüglich dieses Sachverhaltes die Medienberichte nicht (vgl. Deutscher Bundestag 2016c: 1­­–3).

14. September: Sonderrat der EU-Innenminister in Brüssel

Die EU-Innenminister einigen sich bei einem Treffen in Brüssel per Mehrheitsbeschluss auf die grundsätzliche Verteilung von 120.000 Schutzsuchenden aus Italien (15.600), Griechenland (50.400) und Ungarn (54.000). Eine weitere Entscheidung ist der Abschluss der bereits im Juli zugesagten Verteilung von 40.000 Schutzsuchenden bis November 2015. Eine Quote zur Verteilung auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten kann erneut nicht festgelegt werden. Auch die Einrichtung von Hotspots*Das Hotspot-Konzept sieht vor, dass das EASO, Frontex, Europol und Eurojust direkt vor Ort mit den Behörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die ankommenden Asylsuchenden zu registrieren (vgl. EK 2015c). in Griechenland und Italien wird von den Innenministern forciert (vgl. ER 2015c: 3f).

15. September: Auseinandersetzungen in Röszke

An der ungarisch-serbischen Grenze bei Röszke kommt es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen Asylsuchenden und der ungarischen Polizei, die zur Abwehr Tränengas und Wasserwerfer einsetzt. Zuvor war die Grenze mithilfe eines Zaunes vollständig geschlossen worden (vgl. Spiegel online 2015c).

15. September: „Dann ist das nicht mein Land“

Nachdem in den Tagen nach der Entscheidung zur Aufnahme von Asylsuchenden aus Ungarn viele Teile der Gesellschaft die Entscheidung der Bundeskanzlerin kritisieren, verteidigt diese ihr Vorgehen vehement. Auf der Pressekonferenz mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Faymann antwortet sie gegenüber Journalisten auf die Frage, ob sie nicht zu viele Signale der Aufnahmebereitschaft gesendet habe, Folgendes: „Wenn wir jetzt noch anfangen müssen, uns dafür zu entschuldigen, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“ (BPA 2015k).

Am selben Tag trifft sie sich mit den Regierungschefs der Bundesländer, nach deren Beschwerden man sich auf die Schaffung 40.000 neuer Plätze in den EAE der BRD einigt. Zudem ist man gewillt, die Bundeswehr personell stärker in der Bewältigung der anhaltenden Krisensituation einzusetzen (vgl. BPA 2015l).

17. September: Bau eines Grenzzauns an der ungarisch-kroatischen Grenze

An der ungarisch-kroatischen Grenze wird ein weiterer Zaun errichtet. Die Grenze zu Serbien ist derweil komplett verschlossen (vgl. ZEIT online 2015d). Die ungarische Regierung richtet zwei Transitzonen ein, in denen weiterhin Asylanträge gestellt werden können. In der Folge der Grenzschließung kommt es zu einem Rückstau in Slowenien, woraufhin die Anzahl der durchgeleiteten Personen auf 2.500 pro Tag begrenzt wird (vgl. ZEIT online 2015e).

22. September: Sonderrat der Innenminister der Europäischen Union

Bei einem abermaligen Sondertreffen der EU-Innenminister soll die Verteilung der 120.000 Schutzsuchenden bestimmt werden. Per Mehrheitsbeschluss (die Innenminister Ungarns, Tschechiens, Rumäniens und der Slowakei votieren mit nein) wird schließlich über die Verteilung der 120.000 Personen innerhalb von zwei Jahren entschieden. Der Beschluss ist nur wegen der Enthaltung Finnlands möglich (vgl. ER 2015d: 12, 28). Deutschland verpflichtet sich zur Aufnahme von 31.000 Asylsuchenden (vgl. BMI 2015e).*Die Verteilung berechnet sich anteilig wie folgt: 40,0 Prozent Bevölkerungsgröße, 40,0 Prozent BIP, 10,0 Prozent Arbeitslosenquote, 10,0 Prozent durchschnittliche Anzahl der Asylanträge der letzten zehn Jahre (EK 2015d).

23. September: Informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs in Brüssel

Die Staats- und Regierungschefs einigen sich auf weitere Details zur schnellen Einrichtung von Hotspots in Griechenland und Italien. So will man die Registrierung und Identifizierung der Schutzsuchenden verbessern und beschleunigen. Das Ziel ist ferner, eine schnelle Rückführung nicht Schutzberechtigter zu ermöglichen. Weitere Beschlüsse sind die finanzielle Unterstützung des Libanons, Jordaniens und der Türkei bei der Flüchtlingsversorgung sowie eine verstärkte Bekämpfung der Fluchtursachen in Afrika (vgl. ER 2015e).

24. September: Aufstockung der finanziellen Hilfe für die Bundesländer

Zwischen Bund und Ländern kommt es wegen der Finanzierung der Ausgaben infolge des großen Zuzugs von Schutzsuchenden immer häufiger zu Konflikten. Schließlich einigt man sich auf eine dauerhafte Unterstützung der Bundesländer, wonach diese ab 2016 monatlich für jeden Asylsuchenden 670 Euro erhalten (vgl. BPA 2015m: 9).

27. September: Rede des Bundespräsidenten in Mainz

Der ehemalige Bundespräsident Gauck hält im Rahmen der Interkulturellen Woche in Mainz eine Rede, in der er auf die Asyl- und Migrationspolitik Bezug nimmt und darauf hinweist, dass der Zuzug von Schutzsuchenden nicht unbegrenzt möglich sei: „Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten, sie sind endlich“ (Bundespräsident 2015). Damit äußert sich erstmals ein ranghoher Politiker mit kritischem Unterton zur aktuellen Situation in Deutschland.

Oktober: Unhaltbare Zustände vor dem LAGeSo in Berlin

In Berlin kommt es vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), das für die Registrierung der Asylsuchenden zuständig ist, zu langen Wartezeiten. Bis zu 2.000 Personen warten seit Sommer täglich vor der Behörde, weshalb die Situation sinnbildlich für die weitreichende Überforderung der Ämter und Behörden bei der Bewältigung der asylbezogenen Aufgaben ist (vgl. Beikler und Vogt 2015).

06. Oktober: Brief von CDU-Politikern an Bundeskanzlerin Merkel

In einem gemeinsam verfassten Brief fordern zahlreiche CDU-Politiker die Bundeskanzlerin auf, ihre „Politik der offenen Grenzen“ zu beenden. Sie weisen darauf hin, dass Angela Merkel als Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende unbedingt auf die begrenzten Möglichkeiten der Aufnahme hinweisen müsse (vgl. Bociek et al. 2015). Das zeigt, dass der Widerstand auch innerhalb der Partei und der Bundestagsfraktion spürbar wächst.

7. Oktober: Aktualisierung der Zuzugszahlen

Bis zum 30. September 2015 sind bereits 577.307 Zuzüge nach Deutschland im EASY-System registriert. Allein im September passieren 163.772 Schutzsuchende die Grenze. Die Hauptherkunftsländer sind 2015 weiterhin Syrien (197.843 Registrierungen) und Albanien (66.311 Registrierungen). Von den genannten zugezogenen Personen können bis zum September lediglich 25,0 Prozent einen Asylantrag stellen (vgl. BMI 2015a).

17. Oktober: Attentat auf OB-Kandidatin Henriette Reker in Köln

Einen Tag vor der Wahl des neuen Oberbürgermeisters kommt es in Köln bei einem Wahlkampftermin zu einem Messerangriff auf Henriette Reker (parteilos). Der als rechtsextrem eingestufte Täter verletzt die Kandidatin schwer; drei weitere Menschen werden leicht verletzt. Als Motiv gibt er Unzufriedenheit mit der deutschen Asylpolitik an. Reker fungierte vor ihrer Kandidatur in Köln als Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt und war in diesem Amt auch für die Unterbringung von Schutzsuchenden zuständig (vgl. Hauser und Stinauer 2015).

19. Oktober: Jahrestag der Pegida-Demonstrationen

Seit einem Jahr finden in Dresden die Pegida-Demonstrationen statt. Zum Jahrestag kommen zwischen 15.000 bis 20.000 Personen, um gegen die postulierte „Islamisierung des Abendlandes“ und die Asyl- und Migrationspolitik zu demonstrieren (vgl. Durchgezählt 2015).

24. Oktober: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Asylpaket I) tritt in Kraft

Nachdem der Bundesrat am 16. Oktober dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zustimmt, tritt das als Asylpaket I bezeichnete Gesetz in Kraft (vgl. BPA 2015n). Es beinhaltet den Verbleib von Asylbewerbern von bis zu sechs Monaten in der EAE (§ 47 Abs. 1 AsylG) sowie die Möglichkeit der Ausgabe von Sachleistungen anstelle von Bargeld (§ 3 Abs. 1 S. 5, 6 AsylbLG). Weiterhin werden die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, wodurch Bearbeitungen der Asylanträge und Rückführungen in diese Länder einfacher durchzuführen sind (Anlage II zu § 29a Abs. 3 AsylG). Antragsteller aus diesen Ländern müssen sich zudem bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den EAE aufhalten (§ 47 Abs. 1 AsylG) und erhalten ein Beschäftigungsverbot (§ 61a Abs. 2 S. 4 AsylG).

Ein weiterer Bestandteil des Asylpaketes I ist die Möglichkeit der Leistungskürzung für Personen, über deren Asylantrag negativ entschieden wurde und die ausreisepflichtig sind. Diese kommt nach Fristablauf des Ausreisetermins in Betracht (§ 1a Abs. 2 AsylbLG) und kann auch für Personen angewendet werden, die ihre Rückführung verhindern. Eine weitere Neuerung ist die Nichtankündigung der Rückführung abgelehnter Antragsteller (§ 59 Abs. 1 S. 8 AufenthG).

Für Personen aus Syrien, dem Irak, dem Iran und Eritrea ist es – wegen der guten Bleibeperspektive – durch das Asylpaket I möglich, schon frühzeitig (während des laufenden Asylverfahrens) an Integrationskursen teilzunehmen (§ 44 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AufenthG).

25. Oktober: EU-Sondertreffen zur Flüchtlingskrise in Brüssel

Bei einem Sondertreffen einiger Staats- und Regierungschefs der EU mit denen Mazedoniens, Albaniens und Serbiens will man das Vorgehen auf der Westbalkanroute besser abstimmen. Als Ergebnis steht ein 17-Punkte-Plan, dessen Inhalte die Bekämpfung der Schleusung durch die Zusammenarbeit von Europol und Interpol auf der Westbalkanroute, ein verbessertes Grenzmanagement sowie ein erhöhter Informationsaustausch sind.

Die Teilnehmer beschließen außerdem die Schaffung von 50.000 Aufnahmeplätzen entlang der Westbalkanroute und 50.000 solcher Plätze in Griechenland. Um zu vermeiden, dass Asylsuchende ohne Information an die Nachbarländer weitergeleitet werden, einigt man sich auf die Errichtung von Kontaktstellen. Zur Verbesserung des Grenzschutzes sollen einerseits 400 zusätzliche Polizisten nach Slowenien entsandt werden; andererseits soll die Grenzschutzagentur Frontex die Arbeit an der türkisch-bulgarischen Grenze aufnehmen (vgl. EK 2015e).

05. November: Beschluss der temporären Aussetzung des Familiennachzugs

Die Parteivorsitzenden der damaligen Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD beschließen weitere Maßnahmen zur Koordination der asylbezogenen Zuwanderung nach Deutschland. So einigt man sich auf ein Gesetz, das den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzt (vgl. BT 2015: 10). Weitere angestrebte Neuerungen sind die Einführung eines einheitlichen Ankunftsnachweises, ein beschleunigtes Verfahren für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive sowie die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen, in denen Personen mit geringer Bleibeperspektive untergebracht sind. Davon sollen bis zu fünf Stück entstehen, beginnend in Bamberg (BY) und Manching (BY) (vgl. CDU 2015: 1–3).

Wenige Tage nach dem Treffen der Parteivorsitzenden erklärt der damalige Bundesinnenminister de Mazière im Bundestag, dass man über die Aussetzung des Familiennachzugs für syrische Flüchtlinge nachdenken müsse, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig aufkommen könnten (vgl. BPA 2015o).

10. November: Dublin-Verfahren gilt wieder für syrische Asylantragsteller

Die Dublin-III-Verordnung sieht eine Prüfung bei der Asylantragstellung vor, welcher europäische Staat für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist. Die Vorgehensweise wurde im August 2015 vom BAMF durch das Selbsteintrittsrecht außer Kraft gesetzt. Von nun an prüft man auch bei syrischen Antragstellern wieder, ob ein anderer Staat für die Antragsbearbeitung zuständig ist (vgl. BPA 2015p).

11./12. November: EU-Afrika-Gipfel auf Malta

Bei einem Treffen zwischen Vertretern der EU sowie Staats- und Regierungschefs afrikanischer Staaten wird ein Aktionsplan zur Verhinderung illegaler Migration ausgearbeitet. Im Zuge dessen sollen die Fluchtursachen bekämpft, legale und sichere Migrationswege hervorgebracht und die Schleusung von Migranten verhindert werden. Man einigt sich auf die Einrichtung eines Treuhandfonds mit einem Budget von 1,8 Milliarden Euro (vgl. ER 2015f).

13. November: Terroranschläge in Paris

In Paris kommt es zu mehreren koordinierten Anschlägen an fünf verschiedenen Orten im 10. und 11. Arrondissement sowie in Saint-Denis. Betroffen sind ein Rockkonzert im Bataclan-Theater sowie Bars und Restaurants. Ein Ziel des Anschlags ist auch das Fußball-Länderspiel zwischen den Nationalmannschaften Deutschlands und Frankreichs. Insgesamt gibt es 130 Tote und 97 Schwerverletzte. Weitere 350 Menschen werden leicht verletzt. Frankreich beantragt nach den verheerenden Anschlägen als erster Staat in der Geschichte der EU den Beistand anderer Mitgliedstaaten nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union (vgl. Maligorne 2015).

02. Dezember: Slowakei klagt gegen Flüchtlingsverteilung

Die Slowakei reicht beim EuGH Klage gegen die 2015 beschlossene Verteilung von Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland ein. Einen Tag später klagt auch Ungarn gegen diesen Beschluss (vgl. AblEU C38/41, C38/43 v. 01.02.2016).*Am 6. September 2017 gibt der EuGH sein Urteil bekannt. Demnach ist die von den Mitgliedstaaten beschlossene Verteilung von Schutzsuchenden rechtens und in dieser Form umzusetzen. Die Klagen der beiden Staaten werden abgewiesen (vgl. EuGH 2017).

08. Dezember: 1.000.000 EASY-Registrierungen

Das EASY-System registriert im laufenden Jahr den 1.000.000. Asylsuchenden in Deutschland seit dem 01.01.2015 (vgl. BStMAS 2015).

31. Dezember: Zahl der Übergriffe auf Unterkünfte steigt enorm

Die Zahl der Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte steigt während des Jahres kontinuierlich. So registriert das BKA 2015 insgesamt 1.031 Straftaten gegen solche Unterkünfte (Q1: 95, Q2: 139, Q3: 325, Q4: 472). Im Vorjahr 2014 waren es 177 (BKA 2016: 33).

31. Dezember: Silvesterereignisse in Köln

In der Silvesternacht kommt es in Köln am Hauptbahnhof, auf dem Vorplatz und auf der sog. Domplatte durch Gruppen männlicher Jugendlicher zu zahlreichen Diebstahlsdelikten sowie sexuellen Übergriffen auf Frauen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich vorwiegend um Personen aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, die zwischen 15 und 25 Jahre alt sind. Die Ereignisse bilden eine Zäsur im medialen und gesellschaftlichen Diskurs hinsichtlich der Flüchtlingsthematik.

Gegen 21:00 Uhr sind auf der sog. Domplatte ca. 400 bis 500 Personen gegenwärtig, die unkontrolliert Feuerwerkskörper abbrennen. Die Geschehnisse um den Kölner Dom herum werden zunehmend chaotischer, sodass um 22:50 Uhr die polizeiliche Präsenz erhöht wird. Bis 23:00 Uhr befinden sich ca. 1.000 bis 1.500 vermutlich nordafrikanisch-stämmige männliche Jugendliche auf dem Bahnhofsvorplatz und der sog. Domplatte. Wenig später entscheidet man sich aufgrund der unkontrollierbaren Lage, die Domtreppe sowie den Bahnhofsvorplatz zu räumen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bereits ein Großteil der Sexualstraftaten und Diebstahlsdelikte begangen worden. Die ersten Kenntnisse über sexuelle Übergriffe und Belästigungen durch Gruppierungen männlicher Jugendlicher erhält die Polizei ab 00:30 Uhr. Ab 01:00 Uhr kommt es verstärkt zu Anzeigen wegen Diebstahls- und Sexualdelikten (vgl. MI NRW 2016: 2–5). Infolge der Anzeigen kommt es zu 71 Identitätsfeststellungen, 5 Festnahmen und 11 Ingewahrsamnahmen (vgl. PP Köln 2016: 4). Nach der Silvesternacht geht man von 449 Straftaten in den genannten Bereichen aus (vgl. Landtag NRW 2017a: 1237). Während der Nacht sind 142 Landes- und 67 Bundespolizisten im Einsatz (vgl. MI NRW 2016: 6 und BT 2016d: 2).

Am 01. Januar um 11:45 Uhr meldet die Kölner Polizei über den Kurznachrichtendienst Twitter, dass die Silvesternacht ruhig verlaufen sei.*Die Twitter-Meldung der Polizei NRW im Wortlaut: „#polizei #köln #leverkusen Ausgelassene Stimmung – Feiern weitgehend friedlich […]“ (Polizei NRW K 2016). Diese völlig desolate Lageeinschätzung sollte das Vertrauen der Bevölkerung weiter mindern. Auch durch die sehr verzögerte mediale Berichterstattung hatten viele Menschen das Gefühl, dass etwas verheimlicht werden sollte. Lediglich der Kölner Express und der Kölner Stadt-Anzeiger berichten bereits am 01. Januar über sexuelle Übergriffe. Überregionale Medien beginnen mit einer intensiven Berichterstattung erst ab dem 04. Januar.

Laut dem Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Ereignissen der Kölner Silvesternacht gab es allein über 1.000 weibliche Geschädigte vor allem jungen Alters. 1.580 Straftaten werden angezeigt, von denen 1.020 Gegenstand einer detaillierten Untersuchung sind. Davon sind 46,8 Prozent der Fälle Sexualdelikte. Als Haupttatort lässt sich in 45,0 Prozent der Fälle der Bahnhofsvorplatz ausmachen. Die Haupttatzeit war primär von 20:30 Uhr bis 23:34 Uhr (vgl. Landtag NRW 2017a: 1233–1242).

Jahr 2016

06. Januar: CSU-Klausurtagung in Wildbad Kreuth (BY)

Auf der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag ist Bundeskanzlerin Merkel gewillt, dem damaligen bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer bei seinen Forderungen entgegenzukommen. Sie wiederholt dabei, dass die Zuzugszahlen in Zukunft deutlich gesenkt werden müssten (vgl. BPA 2016a). Indessen konkretisiert Seehofer seine allgemeine Forderung nach einer Obergrenze*Der Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages hat im Dezember 2015 rechtlich analysiert, dass die Einführung einer numerischen Obergrenze gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde. So sei jeder Mitgliedstaat der EU, wenn er nach der Dublin-III-Verordnung und der Asylverfahrensrichtlinie für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, verpflichtet, Schutzsuchende nicht abzuweisen. Jeder Antrag müsse dabei individuell geprüft werden (vgl. BT 2015b: 35f). Das Gebot der Nichtzurückweisung (Non-refoulment) ist ebenfalls Gegenstand des Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention. für Asylsuchende. Demnach könne die Bundesrepublik Deutschland jährlich nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge aufnehmen (vgl. CSU 2016).

22. Januar: Deutsch-Türkische Regierungskonsultationen

Zum ersten Mal finden in Berlin die Deutsch-Türkischen Regierungskonsultationen statt. Das Treffen soll dazu dienen, in den Fragen der Asyl- und Migrationspolitik enger zusammenzuarbeiten (vgl. BPA 2016b). Damit gewinnt die Türkei als strategischer Partner in der Flüchtlingspolitik für die EU an Relevanz, ganz besonders aber für Bundeskanzlerin Merkel.

26. Januar: CSU-Vorsitzender Seehofer übermittelt Merkel einen Brief

Der damalige bayrische Ministerpräsident Seehofer kündigt im November 2015 an, wegen der Asylpolitik der Bundesregierung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Er gibt ein Gutachten in Auftrag, das der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio erstellt. Das Ergebnis des Gutachtens ist, dass die Bundesregierung die Pflicht habe, die „Grenzsicherung (wieder)herzustellen und ein System kontrollierter Einwanderung mit gerechter Lastenteilung zu erreichen“ (di Fabio 2016: 89). Daraufhin schreibt er Bundeskanzlerin Merkel einen Brief, in dem er sie auffordert, umgehend Maßnahmen zur Verringerung der Zuwanderungszahlen einzuleiten. Seehofer führt in dem Brief an, dass eine „unkontrollierte Einreise“ verfassungswidrig sei und deshalb die „Herrschaft des Rechts“ wiederhergestellt werden müsse (Seehofer 2016: 3).

28. Januar: BAMF beginnt mit der Ausgabe von Ankunftsnachweisen

In einem Pilotprojekt testet das BAMF in einigen Außenstellen amtliche Ankunftsnachweise, die bei der Ankunft der Asylsuchenden in den EAE ausgestellt werden und die Registrierung erleichtern sollen. Flächendeckend wird der Ankunftsnachweis im Februar 2016 eingeführt (vgl. BAMF 2016c). Die Ausweise enthalten die Fingerabdrücke sowie alle relevanten Sozialdaten des Asylbewerbers. Durch das Datenaustauschverbesserungsgesetz, das im Februar 2016 in Kraft tritt, ist ein Austausch zwischen den Behörden nun problemlos möglich, wodurch Mehrfachregistrierungen ausgeschlossen sind (vgl. BPA 2016c).

10. Februar: Verlegung zweier NATO-Schiffe in die Ägäis

Zur Lagebilderstellung für die griechische und türkische Küstenwache sowie für Frontex beschließen die Verteidigungsminister der NATO-Staaten, zwei Schiffe in das Ägäische Meer zu verlegen. So soll der Informationsaustausch verbessert werden, um klandestine Migration zu verhindern. Die Seenotrettung ist indes nicht Teil dieses Auftrages (vgl. NATO 2016).*Das Wirken der NATO-Schiffe im Ägäischen Meer musste nicht durch den Deutschen Bundestag mandatiert werden, weil kein Einsatz im eigentlichen Sinne vorliegt, sondern lediglich eine Aktivität (vgl. BMVg 2016).

24. Februar: Westbalkan-Konferenz in Wien

In Wien treffen sich die damalige österreichische Innenministerin Mikl-Leitner und der damalige Außenminister Kurz mit Amtskollegen aus Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Albanien, Bosnien u. Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien und Montenegro. Nicht eingeladen sind Vertreter der EU, Deutschlands und Griechenlands. Unter dem Motto „Managing Migration Together“ ist es das Ziel, die gemeinsame Vorgehensweise in Fragen der Asyl- und Flüchtlingspolitik abzustimmen (vgl. BMI AT 2016b). Insgesamt wenden sich die Teilnehmer gegen die Asylpolitik Angela Merkels. Angestrebt ist deshalb die Schließung der Balkanroute.

Als Beschlüsse fasst man die Vereinheitlichung der Zurückweisung von Asylbewerbern sowie deren Registrierung und man verständigt sich auf die bilaterale Entsendung von Polizeikontingenten in besonders prekäre Gebiete (vgl. BMI AT 2016c). Das einheitliche Vorgehen bei der Migrationsbegrenzung zeigt sich später deutlich: So führte Österreich bereits eine Obergrenze ein, woraufhin Slowenien diesem Beispiel folgt (vgl. Spiegel online 2016a).

29. Februar: Versuch der Grenzstürmung in Idomeni (GRE)

Durch die Entscheidungen der Westbalkan-Konferenz verschärft sich die Situation an der mazedonisch-griechischen Grenze bei Idomeni. Seit zwei Tagen ist diese für alle Schutzsuchenden, die nicht syrischer oder irakischer Staatsangehörigkeit sind, gesperrt. Es gibt einen Stau an Migranten, die auf der Balkanroute weiter nach Deutschland gelangen wollen. Mindestens 7.000 Menschen harren vor der Grenze aus und warten auf die Öffnung. Letztendlich eskaliert die Situation, sodass ein Großteil der Asylsuchenden versucht, gewaltsam über die Grenze zu gelangen (vgl. ZEIT online 2016a). Die Verhältnisse in Idomeni ähneln denen des 4. September 2015 in Budapest, sie waren vermutlich sogar prekärer. Doch dieses Mal entscheidet sich Bundeskanzlerin Merkel, die Menschen nicht aufzunehmen. Auf den Budapester Bahnhöfen waren damals größtenteils alleinreisende Männer. In Idomeni sind es hingegen vorwiegend Familien mit Kindern (vgl. ZEIT online 2016b).*Beim Besuch der Sendung Anne Will im Oktober 2015 sagt Angela Merkel: „Sie können die Grenzen nicht schließen“ (Tagesschau.de 2015: 14:19 Min.). Ca. ein halbes Jahr später sollte genau das möglich sein.

07. März: Informelle Tagung des Europäischen Rates

Bei einer Zusammenkunft in Brüssel einigen sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf die uneingeschränkte Rückkehr zum Schengener Grenzkodex*Der Grundsatz des Schengener Grenzkodex ist das grenzkontrollfreie Passieren der Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der EU (Titel I). Die Verordnung regelt zudem die Kontrolle und das Agieren an den Außengrenzen (Titel II) (EU Nr. 2016/399)., wodurch man die Migration über die Balkanroute beendet will. Der Fokus verlagert sich immer mehr in Richtung Griechenland und Türkei. Griechenland wird weitere Hilfe in finanzieller und materieller Hinsicht zugesagt (vgl. ER 2016a). Um die Türkei stärker in die Verringerung der Zuwanderungszahlen einzubinden, beraten Vertreter der EU und der Türkei im Anschluss an die Tagung über einen Aktionsplan, der später in das sog. EU-Türkei-Abkommen mündet. Als Vorschlag wird festgehalten, dass alle illegalen Migranten, die von der Türkei nach Griechenland kommen, rückgeführt werden (vgl. ER 2016b).

8./9. März: Faktische Schließung der Balkanroute

Nachdem bereits Slowenien, Kroatien und Serbien ihre Grenzen für diejenigen geschlossen haben, die über keine gültigen Visa verfügen, folgt Mazedonien diesem Vorgehen. Damit ist die Balkanroute faktisch geschlossen Die Entscheidung Sloweniens ist als Anfang der vollständigen Schließung der Balkanroute zu werten, denn es kommt zu einer Kettenreaktion, nach der alle weiteren südlichen Staaten dem ebenfalls nachkommen, um nicht für die Unterbringung der Asylsuchenden verantwortlich zu sein (vgl. Süddeutsche Zeitung 2016).

13. März: Wahlen in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Die Landtagswahlen im Frühjahr 2016 in drei Bundesländern stehen im Zeichen der Asyl- und Migrationsthematik. Deutlich wird dies an der kritischen Haltung und den Protesten gegen die Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung, die sich in starken Zuwächsen der AfD äußern. Sie wird in allen drei Bundesländern mindestens drittstärkste Kraft.

In Sachsen-Anhalt erhält die AfD sogar 24,3 Prozent der Zweitstimmen und ist damit die zweitstärkste Partei hinter der CDU mit 29,8 Prozent. Deutlich abgeschlagen sind DIE LINKE (16,3 Prozent) und GRÜNE (5,2 Prozent), denen nur knapp der Einzug ins Parlament gelingt. Die SPD erhält mit 10,6 Prozent ein historisch schwaches Ergebnis (vgl. Statistisches Landesamt SA 2016).

Bei der Wahl in Baden-Württemberg ist die AfD mit 15,1 Prozent der Zweitstimmen ebenfalls vor der SPD (12,7 Prozent). Die meisten Stimmen erhalten die GRÜNEN (30,3 Prozent), gefolgt von der CDU (27,0 Prozent) (vgl. Statistisches Landesamt BW 2016).

Den geringsten Stimmenanteil erhält die AfD in Rheinland-Pfalz (12,6 Prozent). Die SPD kann durch den Wahlsieg mit 36,2 Prozent der Zweitstimmen weiter mit Ministerpräsidentin Maria Luise Dreyer regieren. Die CDU mit Spitzenkandidatin Julia Klöckner, die sich vor der Wahl gegen Teile der Flüchtlingspolitik Merkels mit einem Plan A2 aussprach, erhält lediglich 31,8 Prozent der Stimmen (vgl. Landeswahlleiter RLP 2016).

17. März: Asylpaket II tritt in Kraft

Nachdem sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD bereits zu Jahresbeginn auf weitere Asylrechtsänderungen geeinigt hatte, treten diese als sog. Asylpaket II am 17. März in Kraft. Inhalt ist das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern (Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Folgeantragsteller) durch eine zeitliche Straffung, wodurch das Asylverfahren binnen einer Woche abgeschlossen sein soll. Darüber hinaus müssen die Antragsteller während des laufenden Verfahrens in der EAE untergebracht bleiben (§ 30a AsylVfBeschlG II).

Eine charakteristische Änderung ist die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Asylbewerber, denen lediglich der subsidiäre Schutz zugesprochen wurde (§ 104 Abs. 13 AufenthG). Stichtag dafür ist der 17. März. Gleichzeitig sollen diejenigen, die aus den Lagern der Türkei, Jordaniens und des Libanons nach Deutschland umgesiedelt werden, schneller ihre Familien nachholen können. Weitere Änderungen sind die Absenkung der monatlichen Geldbeträge um zehn Euro (§ 3 Abs. 1 S. 8 AsylbLG) und die Vermeidung von Abschiebehindernissen durch neue Richtlinien (vgl. BPA 2016d).

Am 17. März tritt auch das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter in Kraft, das vor dem Hintergrund der Kölner Silvesterereignisse installiert wurde (vgl. BMI 2016b). Es beinhaltet, dass Freiheits-, Jugend- oder Bewährungsstrafen von einem Jahr wegen Tötungsdelikten, Körperverletzungen oder Sexualstraftaten ein Grund zur Ausweisung aus Deutschland sein können (§ 54 Abs. 1 Nr. 1a und § 60 Abs. 8 AufenthG).

18. März: EU-Türkei-Abkommen

Am Rande des Treffens des Europäischen Rates wird mit dem türkischen Ministerpräsidenten ein Abkommen zur Rückführung illegal eingereister Migranten geschlossen. Dieses sieht vor, dass alle ab dem 20. März illegal aus der Türkei nach Griechenland einreisenden Asylsuchenden rückgeführt werden, nachdem ihr Asylantrag individuell bearbeitet wurde. Zuvor deklariert Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat.*Durch die Deklaration der Türkei als sicheren Drittstaat ist es keinem Schutzsuchenden, der über die Türkei in die EU einreist, möglich, Asyl zu beantragen. Im Gegenzug siedeln die EU-Mitgliedstaaten für jeden syrischen Schutzsuchenden, den die Türkei zurücknimmt, einen syrischen Schutzsuchenden aus den Lagern in der Türkei neu an, wodurch man das Geschäftsmodell der Schlepper destruieren will. Die Türkei erhält bis 2018 projektgebundene sechs Milliarden Euro für die Flüchtlingshilfe. Darüber hinaus soll – wenn die Türkei die erforderlichen Bedingungen erfüllt – bis Ende Juni 2016 die Visafreiheit für türkische Staatsangehörige in der EU in Kraft treten (vgl. ER 2016c).

4. April: Rückführung von Schutzsuchenden aus Griechenland in die Türkei beginnt

Die Rückführung von Asylsuchenden aus Griechenland in die Türkei beginnt. Sie funktioniert aber kaum, weil Griechenland nicht über eine infrastrukturelle und personelle Ausstattung der Asylbehörden verfügt, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig wäre (vgl. EK 2016).

11. April: Errichtung von Kontrollposten am Brennerpass

Die Schließung der Balkanroute führt dazu, dass die Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer an Bedeutung gewinnt. So kommen im Verlauf des Jahres vermehrt Asylsuchende über Italien nach Mitteleuropa, weshalb Österreich am Brennerpass Kontrollposten errichtet (vgl. Spiegel online 2016b).

12. April: Eskalation in Idomeni

Das Lager in Idomeni besteht seit August 2015 und verfügt über eine Kapazität von 1.500 Personen. Dort campieren im März 2016 bis zu 14.000 Menschen. Viele Medien berichten von den menschenunwürdigen Zuständen in dem Lager. Trotz all dieser Umstände wollen viele das Lager nicht verlassen, weil sie auf eine baldige Grenzöffnung hoffen. So kommt es erneut zu einem Versuch, die Grenze zu stürmen. Die Asylsuchenden bewerfen die Grenzpolizisten mit Steinen; diese entgegnen den Attacken mit Tränengas. 250 Schutzsuchende werden verletzt. Wenige Tage später misslingt der Versuch der griechischen Regierung, das Lager zu schließen. Dies gelingt erst im Mai (vgl. FAZ 2016a).

18. Juli: Anschlag in einem Regionalzug in Würzburg (BY)

In einem Zug verletzt ein 17-jähriger unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (umF) aus Afghanistan vier Menschen mit einem Beil und einem Messer schwer. Der Täter wird bei der Flucht von Polizeikräften erschossen. Ende Juni 2015 reiste der Täter über Ungarn und Österreich nach Deutschland ein. Seine Fingerabdrücke wurden bereits in Ungarn registriert und ins EURODAC-System eingespeist (vgl. BPA 2016e). Die Terrormiliz Islamischer Staat beansprucht die Tat einen Tag später für sich (vgl. Spiegel online 2016c).

24. Juli: Sprengstoffanschlag in Ansbach (BY)

Wenige Tage nach dem Vorfall in einem Regionalzug bei Würzburg kommt es zu einem Sprengstoffanschlag vor einem Musikfestival im bayrischen Ansbach. Der 27-jährige Täter wird durch die Detonation eines mit Sprengstoff gefüllten Rucksacks getötet, 15 weitere Menschen werden verletzt (vgl. BPA 2016f). Der als syrischer Flüchtling registrierte Täter reiste 2013 illegal über die Türkei nach Bulgarien ein, wo er Asyl beantragte, aber nur subsidiären Schutz zuerkannt bekam. Im Frühjahr 2014 verließ er Bulgarien, um nach Deutschland zu gelangen. Dort stellte er nach seiner Ankunft ebenfalls einen Asylantrag (vgl. Spiegel online 2016d).

06. August: Integrationsgesetz tritt in Kraft

Auf ihrer Kabinettsklausur im Mai 2016 legt die damalige Bundesregierung auf Schloss Meseberg (BB) die Grundlagen für das Gesetz, das auf dem Grundgedanken des Förderns bei gleichzeitiger Forderung beruht. Inhalte sind die bessere finanzielle und personelle Ausstattung von Integrationskursen, die Duldung abgelehnter Asylbewerber während ihrer Ausbildung (bei Übernahme durch einen Betrieb Erhalt einer zweijährigen Aufenthaltserlaubnis) und die Einführung einer Residenzpflicht. Demnach kann einem Asylsuchenden für drei Jahre ein bestimmter Wohnort innerhalb des Bundeslandes zugewiesen werden. Davon ausgenommen sind diejenigen, die eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig angestellt sind.

Zudem beinhaltet es das Programm Flüchtlingsmaßnahmen, das als Arbeitsmarktkonzept konstruiert ist und die Eingliederung der Schutzsuchenden in Berufe erleichtern soll. Eine weitere Neuerung ist, dass bei guter Integration bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich ist (vgl. BPA 2016g).

04. September: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Die AfD wird bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern mit 20,8 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der SPD (30,6 Prozent). Sie gewinnt sogar das Direktmandat in drei Wahlkreisen. Die CDU (19,0 Prozent) und LINKE (13,2 Prozent) erreichen historisch schlechte Wahlergebnisse, die GRÜNEN und FDP scheitern derweil an der Fünf-Prozent-Hürde (vgl. Landeswahlleiterin MV 2016).

30. September: Korrektur der Zuzugszahlen für 2015

Die Veröffentlichung der tatsächlichen Zuzugszahlen für 2015 offenbart, dass nicht wie bisher angenommen 1,1 Millionen Menschen nach Deutschland kamen, sondern 890.000. Gründe dafür sind die Mehrfachregistrierungen im EASY-System und Schutzsuchende, die Deutschland lediglich auf dem Weg nach Skandinavien passiert haben (vgl. BMI 2016c).

Oktober 2016: Aktualisierung der Asylzahlen

Im Zeitraum von Januar bis September 2016 wurden 287.363 Personen im EASY-System registriert. Den Großteil bilden weiterhin syrische (83.705), afghanische (45.703) und irakische Schutzsuchende (43.363). Die Zahl der gestellten Asylanträge beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 693.758 (vgl. BAMF 2016d).

16. Oktober: Tod einer Studentin in Freiburg (BW)

Am 16. Oktober wird in Freiburg (Breisgau) eine 19-Jährige vergewaltigt und anschließend in einen Fluss geworfen, woraufhin sie ertrinkt (vgl. SWR 2016). Bei dem Täter handelt es sich um einen afghanischen umF, der 2015 nach Deutschland kam. 2013 wurde er in Griechenland wegen eines Raubüberfalls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, gegen Meldeauflagen kam er aber kurze Zeit später frei, denen er sich widersetzte. Die Behörden riefen ihn dennoch nicht zur internationalen Fahndung aus. Im Zuge der Fluchtmigration kam er im November 2015 nach Deutschland und stellte in Freiburg einen Asylantrag (vgl. SWR 2017).

07. Dezember: CDU-Parteitag in Essen

Auf dem CDU-Parteitag erklärt Merkel Folgendes: „Eine Situation wie die des Spätsommers 2015 kann, soll und darf sich nicht wiederholen“ (CDU 2016: 2). Damit rückt sie in eine bisher nicht gekannte Distanz zu ihrer bisherigen Politik.

19. Dezember: Terroranschlag in Berlin

Während der Vorweihnachtszeit kommt es in Berlin zu einem Anschlag. Der Täter erschießt den Fahrer eines Sattelschleppers und fährt in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Elf Menschen sterben durch die Kollision mit dem LKW, 55 werden zum Teil schwer verletzt. Nach der Tat flieht der 24-jährige tunesische Täter, wird jedoch am 23. Dezember bei einer Polizeikontrolle in Mailand erschossen. Die Terrormiliz Islamischer Staat reklamiert den Anschlag für sich (vgl. BT 2017b: 1f). Der Täter Anis Amri reiste im Juli 2015 nach Deutschland ein und wurde NRW zugewiesen. Er beschaffte sich durch Mehrfachregistrierungen 14 Identitäten und radikalisierte sich in den jeweiligen Unterkünften (vgl. Landtag NRW 2017b: 1–3).

Die theoretischen Grundlagen

Das folgende Kapitel skizziert den theoretischen Hintergrund der Arbeit. Beginnend werden die dieser Arbeit zugrundeliegenden klassischen theoretischen Konzepte dargestellt. Darauf aufbauend werden die systematischen Weiterentwicklungen dieser Konzepte aufgezeigt und es folgt die Begründung, warum der Autor Fremdheitskonzepte und nicht Konzepte der Andersheit verwendet. Insgesamt gilt es zu klären, was unter Fremdheit zu verstehen ist und durch welche Prozesse Personen, Ereignisse und Geschehnisse als fremd wahrgenommen und bezeichnet werden.*Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der negativen Konstruktion von Fremdheit. Deshalb werden nur Theorien und Konzepte dargestellt, die sich mit dieser negativen Ausprägung befassen. Fremdheitstheorien zur positiven Konstruktion, die den Fremden als „Fascinosum“ (Hahn 1994: 143 und Waldenfels 1997: 74) fokussieren, werden nicht skizziert.

Die Zuschreibung von Fremdheit ist immer ein kommunikativer Akt. Deshalb ist es sinnvoll, einen kurzen Blick auf die historische Entstehung des Wortes Fremdheit zu werfen. Aus der sprachgeschichtlichen Perspektive heraus leitet sich das Wort Fremdheit vom gotischen fram ab, was mit fern von, weg von und aus einem anderen Ort stammend übersetzt werden kann (vgl. Kluge 2011: 317). Schon die ursprüngliche Bedeutung des Adjektivs fremd und die substantivierte Form Fremdheit waren also im geografischen Kontext zu betrachten. Untersucht man das Wort Fremder im Vergleich zu anderen Sprachen, fällt die polyvalente Verwendung in der deutschen Sprache auf (vgl. Waldenfels 1997: 20f). So hat fremd im Deutschen insofern eine räumliche Bedeutung, als dass damit auf Dinge oder Personen referiert wird, die von einem anderen Ort stammen. Im Deutschen wird zudem dasjenige als fremd bezeichnet, was als unvertraut eingeordnet wird und der eigenen Ordnung entgegenläuft bzw. mit dieser nicht vereinbar ist (vgl. Matter 2011: 13–15).

Entgegen der Nutzung in der deutschen Sprache lassen sich im Englischen drei Varianten ausfindig machen:*Dieser Aspekt ist insofern von Relevanz, als dass es sich beim Deutschen und Englischen um Sprachen derselben Sprachfamilie handelt. Beides sind germanische Sprache, die wiederum ein Zweig der indogermanischen Sprachfamilie sind. Daraus ergeben sich zahlreiche lexikalische und grammatikalische Gemeinsamkeiten (vgl. Schmidt 2007: 26f). So bezeichnet foreigner die Nicht-Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, stranger die Nicht-Zugehörigkeit zu einer Untergliederung dieser sozialen Gruppe und alien eine natürlich-biologische Fremdheit (Concise Oxford English Dictionary 2004: 33, 556, 1424).**In ganz ähnlicher Weise lassen sich Äquivalente in den romanischen Sprachen finden wie beispielsweise im Spanischen (el forastero/la forastera, el extranjero/la extranjera, el ajeno/la ajena) (Vox 1973: 708, 742, 56) und im Portugiesischen (o estrangeiro/a estrangeira, o forasteiro/a forasteira, o alheio/a alheia) (Aurelio Século XXI 1999: 840, 926, 97). Die Bedeutung des Wortes Fremdheit ist also stets ambig.

Theoretische Konzepte

Dieser Arbeit liegen drei klassische theoretische Fremdheitskonzepte zugrunde. Beginnend erfolgt die Darstellung von Georg Simmels*Georg Simmel (*1858 in Berlin, †1918 in Straßburg) leiste Beiträge zur Philosophie, Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte sowie Archäologie, gilt aber hauptsächlich als Pionier und Klassiker der Soziologie. Gemeinsam mit Werner Sombart, Ferdinand Tönnies und Max Weber begründete er die Soziologie als eigenständige, auf Grundlage empirischer Daten arbeitende Wissenschaft. Er betrachtete die Soziologie als wissenschaftliche Disziplin, die sich mit den Ausprägungen und Prozessen von Wechselwirkungen innerhalb der Gesellschaft befasst. Dabei sind es erst die Individuen einer Gesellschaft, die diese Wechselwirkungen produzieren, adaptieren und gleichzeitig davon betroffen sind (vgl. Nedelmann 2006: 128–134). Verständnis eines Fremden, gefolgt von Alfred Schütz’**Der aus Österreich stammende Soziologe, Jurist und Banker Alfred Schütz (*1899 in Wien, †1959 in New York City) versteht Soziologie als Wissenschaft, deren Aufgabe die Rekonstruktion des sinnhaften Aufbaus der sozialen Wirklichkeit ist. Diese soziale Wirklichkeit entsteht durch das wechselseitige Handeln der einzelnen Individuen. Wesentlich für die Analyse ist die Alltagswelt der Individuen, weil sich dort die Veränderungen und Anpassungen der sozialen Wirklichkeit manifestieren. Schütz hatte stets die Intention der Integration philosophischer Theorien und Sichtweisen in die verstehende Soziologie (vgl. Endreß 2006: 338–344). Krisis-Erfahrung eines Fremden sowie Zygmunt Baumans*Der britisch-polnische Soziologe Zygmunt Bauman (*1925 in Posen, †2017 in Leeds) gilt als Klassiker der Soziologie der Postmoderne (BBC 2017). Sein Verständnis der Soziologie kann als eine emanzipatorische Wissenschaft betrachtet werden, deren primäre Zielsetzung wiederum die Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse ist. Maßgeblich für Bauman ist die Analyse der Prozesse während des Übergangs von der Moderne in die Postmoderne, wobei diverse kulturelle Ordnungsprobleme die Lösung gesellschaftlicher Problemstellungen behindern (vgl. Junge 2005: 64–75). Fremden als der Ambivalente.

„... der heute kommt und morgen bleibt“ – Georg Simmels Typus des Fremden

Georg Simmels 1908 erschienene theoretische Abhandlung Exkurs über den Fremden umfasst nur wenige Seiten und ist trotzdem eines der im Kontext von Fremdheit meistzitierten Werke. Für Simmel ist der Fremde ein Individuum, das stets zwischen räumlicher Mobilität und dem Wunsch des Niederlassens Mitglied einer für ihn fremden Gruppe werden möchte. Die Einheit von „Gelöstheit von jedem gegebenen Raumpunkt [bei gleichzeitiger] Fixiertheit“ (Simmel 1992: 764) ist für die „soziologische Form des Fremden“ (Simmel 1992: 764) konstitutiv. Das Zusammenspiel räumlicher „Gelöstheit“ und gleichzeitiger „Fixiertheit“ erschließt sich in Simmels Abhandlung erst bei näherer Analyse. Schon zu Beginn wird klar, dass Simmel den Fremden aus einer räumlichen Perspektive betrachtet. Er definiert den Raum nicht aus einer territorial-physischen Perspektive, sondern als ein Ergebnis sozial-kultureller Gestaltung, weshalb der Raum als Beziehungspunkt zu den Menschen verstanden werden kann: Das „Verhältnis zum Raum […] [ist] das Symbol der Verhältnisse zu Menschen“ (Simmel 1992: 764).

Fremdheit und räumliche Mobilität

Der stete Bezug zum Spatialen geht einher mit der Charakterisierung des Fremden als der „potenziell Wandernde“ (Simmel 1992: 764). Die Beweglichkeit und „räumliche Gelöstheit“ (Reuter 2002: 82f) sind damit ausschlaggebend. Ein Individuum wird erst zum Fremden, wenn es eine permanente Präsenz anstrebt, weshalb der Fremde also nicht „der Wandernde [ist], der heute kommt und morgen geht, sondern […] der, der heute kommt und morgen bleibt“ (Simmel 1992: 764). Simmel geht in seinen Ausführungen nicht darauf ein, ob sich der Fremde nach einem gewissen Zeitraum wieder zu einem „Wandernde[n]“ transformiert und dadurch die „räumliche Fixiertheit“ wieder in eine „räumliche Gelöstheit“ wandelt (vgl. Reuter 2002: 82f).

Wichtig ist also festzuhalten, dass sich Simmels Fremder als „Wandernde[r]“ in einem Raum niederlässt, dem er ursprünglich nicht angehört. Er hat aber die „Gelöstheit des Kommens und Gehens“ (Simmel 1992: 764) nicht gänzlich überwunden:

„Er ist innerhalb eines bestimmten räumlichen Umkreises – oder eines, dessen Grenzbestimmtheit der räumlichen analog ist – fixiert, aber seine Position in diesem ist dadurch wesentlich bestimmt, dass er nicht von vornherein in ihn gehört, dass er Qualitäten, die aus ihm nicht stammen und stammen können, in ihn hineinträgt“ (Simmel 1992: 765)

Die Tatsache, dass der „Wandernde“ nicht von Anfang an zu einem konstruierten Raum dazugehört, lässt ihn für Simmel als Fremden erscheinen. Durch den verspäteten Eintritt in eine zuvor geschlossene Gesellschaft ist es ihm nur schwer möglich, ein Verständnis aller Abläufe innerhalb des Raums zu erlangen. Die „Einheit von Nähe und Entferntheit“ (Simmel 1992: 765) ist für ihn zentral. Der Fremde ist zwar physisch nah, also in unmittelbarer Nähe der autochthonen Bewohner, aber gleichzeitig dadurch geprägt, dass man ihn nicht versteht: „[D]ie Distanz innerhalb des Verhältnisses bedeutet, dass der Nahe fern ist, das Fremdsein aber, dass der Ferne nah ist“ (Simmel 1992: 765). Ein Spannungsverhältnis entsteht dadurch, dass der Fremde aus einem anderen Raum stammt (also aus der Ferne kommt und losgelöst erscheint), sich aber nun in dem Raum der autochthonen Bevölkerung niederlässt und Element der Gruppe ist. Gleichzeitig präsentiert er aber die Ferne. Der Fremde bringt das Ferne in die unmittelbare Nähe. Das Nahe, das durch die Präsenz des Fremden in gewisser Weise verfremdet, rückt in die Ferne. Dieser entscheidende Aspekt generiert Angst (vgl. Wilden 2013: 85 und Müller-Funk 2016: 139).

Fremdheit ist nicht nur negativ konnotiert; Fremdsein ist Simmel ihn eine „ganz positive Beziehung, eine besondere Wechselwirkungsform“ (Simmel 1992: 765), solange das Fremde in der Ferne verbleibt und nicht in die unmittelbaren räumlichen und gedanklichen Sphären der einheimischen Bewohnerschaft gelangt. Tritt es doch ein, unterliegt es einer negativen Bewertung. Simmel verdeutlicht die Relationalität am Beispiel der Bewohner des Sirius:

„[D]ie Bewohner des Sirius sind uns nicht eigentlich fremd – dies wenigstens nicht in dem soziologisch in Betracht kommenden Sinne des Wortes -, sondern sie existieren überhaupt nicht für uns, sie stehen jenseits von Fern und Nah“ (Simmel 1992: 765)

Der Fremde muss also in einen vertrauten Raum eintreten – er muss präsent sein, um sich der bisherigen kognitiven Strukturen zu entziehen und dadurch als Fremder registriert zu werden. Wenn er nicht in die unmittelbaren Sphären eindringt und sich dort aufhält, ist er für Simmel kein Fremder, weshalb Fremdheit für ihn immer relational zu betrachten ist. Der Fremde in der Ferne ist irrelevant. Wenn er jedoch in die unmittelbaren räumlichen Sphären eintritt, ist er „Element der Gruppe selbst“ (Simmel 1992: 765). Simmel nimmt hier eine Wertung vor:

„Der Fremde ist Element der Gruppe selbst, nicht anders als die Armen und die mannigfachen „inneren Feinde“ – ein Element, dessen immanente und Gliedstellung zugleich ein Außerhalb und Gegenüber einschließt“ (Herv. i. Orig., Simmel 1992: 765)

So wird der Fremde mit gesellschaftlich marginalisierten Gruppen wie Mittellosen und „inneren Feinde[n]“ (Simmel 1992: 765) gleichgesetzt und an den Rand positioniert. Daraus lässt sich schließen, dass dem Fremden beginnend stets mit Unwohlsein begegnet wird, weil die Andersheit von negativer Wahrnehmung geprägt ist. Der Fremde lebt zwar in einer Gesellschaft, er ist ein gesellschaftlicher Baustein, aber er lebt stets auf Distanz zu den anderen Mitgliedern der Gesellschaft.*Dieser Aspekt wird sich in hohem Maße auch im empirischen Teil der Arbeit zeigen. So fiel in den geführten Gesprächen immer wieder auf, dass man die Geflüchteten und Asylsuchenden zwar physisch wahrnimmt, aber trotzdem keinerlei direkten Kontakt mit ihnen hat (vgl. Kap. 6). Er ist von starker Ambivalenz gekennzeichnet: So legt er die kulturelle Prägung seiner Heimat nicht ab, sondern transferiert sie in andere räumliche Ordnungen (vgl. Sölter 1997: 28).

Funktionalität des Fremden

Bisher konnte aufgezeigt werden, mit welchen Elementen der Fremde für Simmel besetzt ist. Dargestellt wurde, dass der Fremde ein „potenziell Wandernde[r]“ ist. Der Prototyp des Fremden ist für Simmel ein Händler (vgl. Simmel 1992: 765). In dieser Funktion gelangt der Fremde temporär in die räumliche Umgebung einer Gruppe, verkauft seine Waren und verlässt sie danach wieder. Der Fremde hat dadurch eine mit positiven Elementen besetzte funktionale Bedeutung für die Gruppe.*Hier lassen sich abermals Parallelen zur heutigen Wahrnehmung aufzeigen. So konnte aus den Gesprächen immer wieder herausgearbeitet werden, dass diejenigen Migranten, die eine funktionale Bedeutung für die autochthone Gesellschaft haben, wie beispielsweise der Döner-Schnellimbiss oder das türkische Restaurant, positiv hervorgehoben werden und man dort die Andersheit nicht als Fremdheit konstruiert. Ganz anders hingegen verfahren die Befragten bei Migranten, denen keine funktionale Bedeutung zugeschrieben wird. Dass man den Händler als Prototyp des Fremden illustriert, erlaubt gleichzeitig die Analyse der zuvor vorgenommenen Konstruktion des Eigenen: Der Fremde als Händler ist dem Verständnis nach räumlich nicht fixiert. Er ist auf permanente Ortswechsel angewiesen. Das Eigene wird dieser Konstruktion demgegenüber als etwas räumlich Bestimmtes im Sinne einer „territorial fixierten Gesellschaft“ (Reuter 2002: 87) wahrgenommen. Das Gegensatzpaar Beweglichkeit-Fixiertheit lässt sich somit erneut herausarbeiten.

Die Mobilität des Fremden und seine dadurch veränderliche räumliche Präsenz beschreibt Simmel anhand der jüdischen Bevölkerung Europas:

„Der Fremde ist eben seiner Natur nach kein Bodenbesitzer, wobei Boden nicht nur in dem physischen Sinne verstanden wird, sondern auch in dem übertragenen einer Lebenssubstanz, die, wenn nicht an einer räumlichen, so an einer ideellen Stelle des gesellschaftlichen Umkreises fixiert ist.“ (Simmel 1992: 766)

Die Beweglichkeit des Fremden ist vor allem darauf zurückzuführen, dass er über keine weitreichenden Räume zur Bewirtschaftung und Besiedlung verfügt. Gerade deshalb ist es für ihn unabdingbar, dass er die Funktion des Händlers einnimmt und Waren, die keines Bodenbesitzes bedürfen, in anderen Räumen veräußert.

Differenzkonstruktionen zwischen Einheimischen und Fremden

In diesen anderen Räumen kommt es schließlich zum Kontakt mit den Einheimischen, bei dem die Mitglieder der autochthonen Gesellschaft eine Differenz herstellen, sodass die konstruierte Andersheit durch die Relevanz zur Fremdheit wird. Simmel skizziert, dass man zwar Unterschiede innerhalb der autochthonen Bevölkerung wahrnimmt, diese jedoch irrelevant sind. Gänzlich anders verhält es sich beim Fremden, dessen konstruierte Differenz schließlich zur Ungleichbehandlung führt:

„[D]ass man mit dem Fremden nur gewisse allgemeinere Qualitäten gemein hat, während sich das Verhältnis zu den organischer Verbundenen auf der Gleichheit von spezifischen Differenzen gegen das bloß Allgemeine aufbaut“ (Simmel 1992: 768)

Der Fremde unterscheidet sich wesentlich von den Einheimischen. Der Aspekt der „Einheit von Nähe und Entferntheit“ nimmt abermals eine übergeordnete Rolle ein:

„Der Fremde ist uns nah, insofern wir Gleichheiten nationaler oder sozialer, berufsmäßiger oder allgemein menschlicher Art zwischen ihm und uns fühlen; er ist uns fern, insofern diese Gleichheiten über ihn und uns hinausreichen und uns beide nur verbinden, weil sie überhaupt sehr Viele verbinden“ (Simmel 1992: 769)

Die Nähe zum Fremden ergibt sich für Simmel bei identischer gesellschaftlicher Stellung und nationaler Zugehörigkeit. Dann wirkt die Fremdheit nicht irritierend. Zugespitzt lässt sich sagen, dass es dann zu einer Dekonstruktion von Fremdheit kommt, weil die irritierenden Elemente nicht produziert werden. Dem entgegen steht der Wahrnehmungsprozess, dass die Nähe nur existiert, weil sie durch den Nationalstaat induziert wird. Simmel lässt hier Komponenten wie Religionszugehörigkeit oder Ethnie, auch wenn sie oftmals nur zugeschrieben sind, völlig außer Acht.

Allgemeine referiert Simmel immer wieder auf die entsubjektiviert-typisierte Wahrnehmung des Fremden:

„Darum werden die Fremden auch eigentlich nicht als Individuen, sondern als die Fremden eines bestimmten Typus überhaupt empfunden, das Moment der Ferne ist ihnen gegenüber nicht weniger generell als das der Nähe“ (Simmel 1992: 770)

Er begründet diese Annahme mit der im Mittelalter existierenden Steuer, die für Einwohner jüdischen Glaubens pauschal erhoben wurde. Diese Vorgehensweise unterschied sich wesentlich von der Besteuerung der christlichen Bewohner:

„Während die von den christlichen Bürgern gezahlte Beede nach dem jedesmaligen Stande des Vermögens wechselte, war die Steuer für jeden einzelnen Juden ein für allemal [sic] festgesetzt. Diese Fixiertheit beruhte darauf, dass der Jude seine soziale Position als Jude hatte, nicht als Träger bestimmter sachlicher Inhalte“ (Simmel 1992: 770)

Insgesamt lässt sich Georg Simmels theoretische Konzeption als Versuch betrachten, Fremdheit unter räumlichen Aspekten zu verstehen. Der Fremde als der „potenziell Wandernde“ wird durch seine „Gelöstheit von räumlichen Fixierungen“ (Wilden 2013: 85) als Abweichung von der gewöhnlichen räumlich fixierten autochthonen Bevölkerung skizziert (vgl. Reuter 2002: 95). Er dringt in eine räumliche Ordnung ein, in der er nicht beheimatet ist, und stellt den Anspruch, nun Teil dieser Gruppe zu sein. Dadurch verletzt er die „Ordnung des Territoriums“ (Reuter 2002: 83). Neben diesem positionalen Aspekt ist Fremdheit bei Simmel ebenfalls eine soziale Beziehung, die jedoch ebenso relational ist (vgl. Müller-Funk 2016: 135).

Kritik an Simmel

Nach der Lektüre der Abhandlung Exkurs über den Fremden bleiben wesentliche Fragen offen. Beispielsweise geht Simmel nicht darauf ein, wie lange ein Fremder ein Fremder bleibt, d. h., wann er von der alteingesessenen Bewohnerschaft nicht mehr als solcher wahrgenommen wird und man ihn als vollwertiges Gruppenelement betrachtet. Darüber hinaus lässt er die ablaufenden und zur vollständigen Aufnahme in die autochthone Gruppe nötigen Integrationsprozesse ebenfalls unbearbeitet.

Unbeantwortet bleibt weiterhin die Frage, ob der Fremde sich der Gruppe, nachdem er von ihr als vollwertiges Mitglied akzeptiert wurde oder nicht, wieder entzieht oder ob er eine gänzliche und zeitlich unbefristete Gruppenmitgliedschaft angestrebt. Damit steht Simmels Fremder in Kontrast zum Fremden Alfred Schütz’, der in seinen Ausführungen klar zu verstehen gibt, dass der Fremde eine langfristige Gruppenmitgliedschaft anstrebt.

Kollision „kultureller und zivilisatorischer Muster“ – Fremdheit bei A. Schütz

In ähnlicher Weise wie Georg Simmel handelt auch Alfred Schütz seine theoretischen Ausführungen zum Fremden als Individuum in einem sehr kurzen Aufsatz ab. Obwohl der Titel Der Fremde. Ein sozialpsychologischer Versuch (1972) verrät, dass Schütz zum Verständnis des Fremden Elemente aus der Psychologie hinzuzieht, betrachtet er das Phänomen hauptsächlich aus einer wissenssoziologischen Perspektive. Schütz beschreibt den Fremden nicht als Person, sondern vielmehr die Konstellationen und die Verhältnisse eines Fremden, der sich einer ihm zuvor unbekannten Gruppe annähert und Teil dieser werden möchte (vgl. Schütz 1972: 53).

Räumliche Annäherungsprozesse des Fremden

Der Fremde ist für Schütz „ein Erwachsener […], der von der Gruppe, welcher er sich nähert, dauerhaft akzeptiert oder zumindest geduldet werden möchte“ (Schütz 1972: 53).*Für Schütz gibt es Fremdheit gänzlich ausschließende Elemente. So ist ein Besucher oder Gast, der nur einen zeitlich begrenzten Kontakt mit der sozialen Gruppe eines Raums hat, kein Fremder. Darüber hinaus können auch „Kinder oder Primitive“ (Schütz 1972: 53) keine Fremden sein, weil der Aufbau des kulturspezifischen Wissens sowie der Orientierungsmuster noch nicht abgeschlossen oder gar unmöglich ist. Schließlich bedarf es für Schütz auch einer Vergleichbarkeit, sodass auch „zwischen Individuen und Gruppen verschiedener Zivilisationsstufen“ (Schütz 1972: 53) keine Fremdheit konstruiert werden kann. Fremdheit wird hier relational konstruiert. Das Fremde wird erst dann relevant, wenn die als fremd deklarierte Person sich der Gruppe nähert und die Mitglieder der Gruppe auf diese Person reagieren müssen. Dass sich die Person der Gruppe nähert, ist für Schütz konstitutiv, weil der Fremde zukünftig kein Fremder mehr zu sein gedenkt, sondern partizipierendes Mitglied werden möchte. Nicht zuletzt deshalb ist der „Immigrant“ (Schütz 1972: 53) der Prototyp eines Fremden.**Obwohl der „Immigrant“ der Prototyp des Fremden ist, weist Schütz deutlich darauf hin, dass seine Beschreibung der Verhältnisse auch für andere Situationen gilt. Als Beispiele führt er den Wechsel eines männlichen Landbewohners auf die im urbanen Raum angesiedelte Universität, den Umzug einer Person vom urbanen in den ruralen Raum, der Eintritt in die militärischen Streitkräfte sowie die Situation eines Bräutigams, der die Aufnahme in die Familie seiner zukünftigen Frau erbittet, an (vgl. Schütz 1972: 53). Auch hier durchlaufen die betreffenden Personen eine „Krisis“-Erfahrung, die aber nicht so stark ausgeprägt ist wie beim „Immigrant[en]“. Die Umstände sind jedoch identisch: Es wird ein Raum verlassen, indem die Muster und Regeln des Zusammenlebens bekannt waren. Diese sind nach Ankunft in einem neuen Raum nun nicht mehr relevant. Es bedarf einer Anpassung oder vollständigen Überarbeitung der bisherigen Wissensvorräte. Er stammt aus einem anderen geographischen Raum, hat diesen verlassen und will nun Teil der sozialen Gruppe eines für ihn anderen Raums werden. Erneut zeigt sich, dass die klassischen Abhandlungen zu Fremdheit stets im Kontext der Migration und deren diversen Ausprägungen zu sehen sind.

Substanziell ist für Schütz’ Abhandlung, dass nicht der Prozess der vollständigen Anpassung dargestellt wird, sondern der der „Annäherung“ (Schütz 1972: 54) an die Gruppe. Bei der Assimilation des Fremden kommt es laut Schütz zu keinerlei problematischen Entwicklungen, da der Fremde das Wissen, die Regeln und die Handlungen der Gruppe, dessen Teil er werden möchte, uneingeschränkt übernimmt. Erst bei der Annäherung werden die Probleme sichtbar. Die Schwierigkeiten ergeben sich schließlich daraus, dass jede soziale Gruppe über gewisse Grundordnungen und Vereinbarungen im gemeinschaftlichen Leben verfügt, was Schütz „Zivilisationsmuster des Zusammenlebens“ (Schütz 1972: 54) nennt. Sie beinhalten nicht nur elementare Vereinbarungen des Zusammenlebens, sondern auch

„alle besonderen Wertungen, Institutionen sowie Orientierungs- und Führungssysteme […] (z.B. Volksweisen, Sitten, Gesetze, Gewohnheiten, Bräuche, gesellschaftliches Benehmen, Mode), welche nach der herrschenden Meinung der Soziologen unserer Zeit jede soziale Gruppe zu jedem Augenblick ihrer Geschichte charakterisieren, wenn nicht gar konstituieren“ (Schütz 1972: 54)

Die „Zivilisationsmuster“ nehmen eine übergeordnete Rolle ein, weil sie für die Menschen im problemlosen alltäglichen Zusammenleben unabdingbar und für ein friedliches Miteinander obligatorisch sind. Problematisch ist die Verschiedenartigkeit des menschlichen Wissens (Schütz 1972: 56). Er verdeutlicht das an drei Aspekten: Einerseits ist das Wissen von großer Inkohärenz geprägt, weil das Leben der Menschen individuell ist. So sind die Interessen der Menschen für Schütz in Plänen diverser Ausprägung organisiert. Das können Lebenspläne in allgemeiner Form oder aber Arbeitspläne in konkreter Form sein. Anderseits ist das Wissen inkohärent, weil deren Interesse an Abläufen des alltäglichen Lebens sehr heterogen ist. Man gibt sich meist damit zufrieden, dass Abläufe und Verfahren ordnungsgemäß und problemlos funktionieren, ist aber nicht an konkreten Details interessiert. Es genügt beispielsweise, dass die Busse und Bahnen des ÖPNV nach Fahrplan fahren; es ist für die Menschen irrelevant, welche komplexen Planungsprozesse im Hintergrund ablaufen. Der störungsfreie Ablauf wird selten hinterfragt. Als dritten Aspekt führt Schütz die Inkonsistenz des menschlichen Wissens an. Personen können demnach je nach aktuell eingenommener oder zugeschriebener Rolle verschiedene Meinungen vertreten (Schütz 1972: 56f). Zum Beispiel unterscheidet sich die Vorgehensweise von Personen stark, wenn sie beispielsweise als Unternehmer Entscheidungen treffen müssen, von der Herangehensweise an diverse Sachverhalte, wenn sie nachmittags und abends ihre Position als Vater einnehmen.

Habitualisiertes Wissen als Grundproblem der Annäherung

Trotzdem der Wissensbestand von großer Inkohärenz, Heterogenität und Diversität gekennzeichnet ist, erfüllt er für die Mitglieder einer sozialen Gruppe weitreichende Funktionen. Er wird kollektiviert, homogenisiert und als eindeutig wahrgenommen. Die Konstruktion, dass dieses Wissen von allen geteilt wird und entscheidend zum problemlosen Zusammenleben beiträgt, ermöglicht erst die Abgrenzung zum Fremden. Insgesamt gibt Schütz zu verstehen, dass die Mitglieder einer sozialen Gruppe dieses Schema „kultureller und zivilisatorischer Muster“ (Schütz 1972: 57) mit dem Ziel des friedlichen und problemlosen Zusammenlebens anerkennen. Es gibt also Wissen, das es dem Menschen ermöglicht, den Alltag zu bewältigen und zu erkennen, wie man adäquat in der jeweiligen Situation zu agieren hat. Das hilft dabei, nicht nur zu reagieren, sondern darüber hinaus als handelnder Akteur zu agieren. Die Anwendung des scheinbar kohärenten Wissens garantiert das komplikationsfreie Miteinander innerhalb der sozialen Gruppe. Die Gruppenmitglieder verfügen also stets über

„Wissen von vertrauenswerten Rezepten, um damit die soziale Welt auszulegen und um mit Dingen und Menschen umzugehen, damit die besten Resultate in jeder Situation mit einem Minimum von Anstrengung und bei Vermeidung unerwünschter Konsequenzen erlangt werden können“ (Schütz 1972: 58)

Anhand des allgemeingültigen Wissens kann man stets im Voraus erahnen, welche Reaktionen und Antworten bestimmte Handlungen nach sich ziehen. Schütz nennt dies – und das ist eine der zentralen Komponenten seiner Ausführungen zum Fremden – „Denken-wie-üblich“ (Schütz 1972: 58). Das „Denken-wie-üblich“ besteht so lange, wie die folgenden Grundannahmen gültig sind:

  • Das gesellschaftliche Leben muss in seiner Form und Struktur stringent sein, sodass aufkommende Probleme stets die gleiche Herangehensweise zur Lösung der Problematik verlangen.

  • Die Mitglieder der Gruppe können sich auf das Wissen berufen, das gesellschaftlich und institutionell produziert und distribuiert wurde.

  • Es genügt oftmals, über rudimentäres Wissen zu verfügen, um auf Geschehnisse adäquat reagieren zu können. Wenn keinerlei Wissen verfügbar ist, ist die Funktionsweise des „Denken-wie-üblich“ stark eingeschränkt bzw. unmöglich.

  • Das Wissen und die grundlegenden Annahmen dürfen nicht individuell und auf die privaten Sphären beschränkt sein, sondern müssen kollektiv und allgemeingültig sein. Nicht nur die Menschen in der unmittelbaren vertrauten Nähe, sondern auch Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegnet, müssen auf dieses Wissen zurückgreifen können. Das Wissen muss also von einer Allgemeingültigkeit und gesellschaftlich weitreichenden Akzeptanz geprägt sein.

Beim „Denken-wie-üblich“ handelt es sich nicht um eine individuelle, sondern um eine kollektive Vorgehensweise. Wenn die soeben aufgezeigten Grundannahmen nicht mehr gültig sind, wird das „Denken-wie-üblich“ untauglich und es kommt zur „Krisis“ (vgl. Schütz 1972: 57–59), was beim Fremden eintritt, wenn er an eine neue soziale Gruppe gelangt und Teil derselben werden möchte:

„Für [den Fremden] haben die Zivilisations- und Kulturmuster der Gruppe, welcher er sich annähert, nicht die Autorität eines erprobten Systems von Rezepten, und nur deshalb, und sonst aus keinem anderen Grund, weil er nicht an der lebendigen geschichtlichen Tradition teilnimmt, durch die diese Muster gebildet wurden“ (Schütz 1972: 59)

Der späte Eintritt des Fremden in die Gruppe ist fatal, weil er dadurch nicht über das Wissen der Gruppe verfügen kann, um den Alltag und die steten Interaktionen mit den Mitgliedern der sozialen Gruppe zu bewältigen. Wissen wird demzufolge nicht punktuell, sondern prozessual und habituell angeeignet.

Betrachtet man dieses Fremdheitskonzept mit Distanz, lässt sich Schütz’ Verständnis aufzeigen, wie der Fremde an die Gruppe herantritt: War er bisher nur „ein uninteressierter Beobachter“ (Schütz 1972: 60), will er nun Teil dieser Gemeinschaft werden und versucht dabei, seine habitualisierten „Zivilisations- und Kulturmuster“ wie gewohnt anzuwenden. Das Verhalten ist bezogen auf seine Heimat identisch: Er wendet die gleichen Strategien zur Problemlösung an, das „Denken-wie-üblich“ findet aber keinen Erfolg mehr. Der Fremde muss nun „[d]ie Kultur- und Zivilisationsmuster der Gruppe, welcher er sich nähert“ (Schütz 1972: 60) adaptieren und sich aneignen. Zunächst findet eine mentale Transformation insofern statt, als dass diejenigen „Kultur- und Zivilisationsmuster der Gruppe“ nicht mehr nun rein theoretischer Form sind, sondern aktiver Handlungen bedürfen. Von nun an muss agiert werden, anstatt zu reagieren. Die Transformation eines passiven Objektes, das nur den Status des Beobachters hat, wird allmählich ein handelndes Subjekt.

Dass Fremdheit für Schütz mit problematischen Elementen assoziiert wird, zeigt sich in seiner Abhandlung wiederholt. So ist insbesondere die Tatsache relevant, dass der Fremde mit Ankunft und Teilhabe in einer für ihn neuen sozialen Gruppe seine gewohnten Systeme und Abläufe nicht mehr anwenden kann. Zwar kann er die „Kultur- und Zivilisationsmuster“ der für ihn neuen Gruppe erlernen bzw. adaptieren, aber es ist völlig ausgeschlossen, dass er eine „allgemeine Transformationsformel für beide Zivilisationsmustersysteme“ (Schütz 1972: 62) aufstellt. Schütz führt dafür zwei Gründe an: „Jedes Orientierungsschema setzt voraus, dass jeder Benützer [sic] die ihn umgebende Welt so betrachtet, wie wenn sie um ihn herum gruppiert wäre und er in ihrem Zentrum stände“ (Schütz 1972: 62). Jedes Individuum muss sich im innersten Kern desjenigen Raums aufhalten, in dem die „Zivilisationsmuster“ gültig sind. Nur dann kann von einer erfolgreichen Anwendung ausgegangen werden. Andernfalls kommt es zu einer „Krisis-Erfahrung“. Ein weiterer Grund ist, dass lediglich für die Mitglieder einer sozialen Gruppe „die Zivilisationsmuster und deren Rezepte eine Einheit von koinzidierenden Auslegungs- und Ausdrucksschemen [sind]“ (Schütz 1972: 63). Schütz unterscheidet erneut zwischen dem Wissen, das ausschließlich den Mitgliedern der sozialen Gruppe zugänglich ist, und dem, das dem Fremden inhärent ist.

Bedingungen der Akzeptanz des Fremden

Die Akzeptanz des Fremden und ein problemloses Zusammenleben mit ihm sind erst dann möglich, wenn er über ausgeprägte Kenntnisse der „Auslegungsfunktion der neuen Kultur- und Zivilisationsmuster“ (Schütz 1972: 63) verfügt. Er verdeutlicht dies am Beispiel des Fremdsprachenlernens: Nur wenn man sie aktiv spricht und gezwungen ist, sie stets im Alltag anzuwenden, können Gedanken und Handlungen erfasst werden. Andernfalls kann man zwar eine Sprache verstehen, wenn man sie im Gespräch von anderen Personen hört. Man kann jedoch nicht handeln (vgl. Schütz 1972: 63f).

Auseinandergesetzt hat sich Schütz in seiner Abhandlung intensiv damit, wie der Prozess der Annäherung des Fremden an eine für ihn neue soziale Gruppe abläuft. Er stellt das Verhältnis der „in-group“ zum Fremden dar, deren Mitglieder dem Fremden äußerst skeptisch gegenüberstehen; sie bezweifeln in stereotypischer Weise seine Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit. Die Skepsis tritt dann auf, wenn der Fremde die „Kultur- und Zivilisationsmuster“ sowie deren Anwendung nicht vollständig und schnell übernimmt. Man könnte sagen, dass die Mitglieder der Gruppe ihm damit eine Integrationsunwilligkeit zuschreiben und unterstellen, dass er deren Lebensweise nicht wertschätzt (Schütz 1972: 68). Schütz fasst dies wie folgt zusammen: „Der Fremde wird undankbar genannt, da er sich weigert anzuerkennen, dass die ihm angebotenen Kultur- und Zivilisationsmuster ihm Obdach und Schutz garantieren.“ (Schütz 1972: 68f).

Wenn die vollständige Assimilation abgeschlossen ist, ist auch der Fremde kein Fremder mehr, denn dann hat er die „Kultur- und Zivilisationsmuster der fremden Gruppe“ (Schütz 1972: 69) ausreichend beobachtet und für sich übernommen. Er ist fähig, sich adäquat im Rahmen der „in-group“ zu verhalten und Problemen mithilfe der neu erworbenen Kenntnisse zu begegnen (vgl. Schütz 1972: 69f).

„Es gibt Freunde und Feinde. Und es gibt Fremde“ – Zygmunt Bauman

Der britisch-polnische Soziologe Zygmunt Bauman bettet seine Fremdheitstheorie in eine Theorie der Moderne ein. Zentrale Begriffe sind Ordnung und Ambivalenz. Er verknüpft sie anschaulich und zeigt auf, dass der Fremde als das dritte, nicht einzuordnende Element zwischen Freund und Feind steht. Hauptsächlich skizziert Bauman seine Theorie in den Werken Moderne und Ambivalenz (2005a), Unbehagen in der Postmoderne (1999) sowie Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust (2012). In letzterer verdeutlicht er, dass die europäischen Juden aufgrund ihrer Nicht-Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat prototypische Fremde seien. Dem Nationalstaat wird insgesamt bei der Konstruktion und Zuschreibung von Fremdheit eine übergeordnete Rolle zuteil: Durch dessen Bestreben nach Homogenität wird der Fremde erst hergestellt und als Problem identifiziert (vgl. Bauman 1999: 37–39).

Bauman stellt fest, dass ausnahmslos in jede Gesellschaft Fremde „produziert“ (Bauman 1999: 35) und Differenzen nur in der Art und Weise der Herstellung bestehen. Der Fremde ist also in sämtlichen Räumen anzutreffen, lediglich die Herstellungsbedingungen variieren mitunter stark. Die Allgegenwart geht einher mit einer inhärenten Intransparenz und Ungewissheit des Fremden. Bauman zeigt damit schon zu Beginn die negative Wahrnehmung des Fremden auf:

„Wenn als Fremde diejenigen gelten, die auf der kognitiven, moralischen oder ästhetischen Weltkarte – nicht unterzubringen sind; wenn sie also durch ihre bloße Gegenwart trüben, was transparent, verwirren, was eine unkomplizierte Handlungsanleitung sein sollte, und/oder verhindern, dass die Befriedung auch voll befriedigend ist; wenn sie das Vergnügen mit Angst besudeln, zugleich aber die verbotene Frucht verlockend erscheinen lassen; wenn sie […] die Grenzlinien, die deutlich sichtbar sein sollten, vernebeln und verschatten; und wenn sie aufgrund all dessen Ungewissheit erzeugen, die wiederum ein unbehagliches Gefühl der Verlorenheit auslöst – dann produziert jede Gesellschaft solche Fremden“ (Bauman 1999: 35)

Der Fremde ist jemand, der die bestehende Deutlichkeit ins Gegenteil transformiert, der alle existierenden Eindeutigkeiten infrage stellt und der die Eindeutigkeit des Alltäglichen nicht mehr als solche erscheinen lässt. Er erzeugt „Ungewissheit“ und destruiert die bestehende Ordnung. Die Konstruktion einer gesellschaftlichen Ordnung steht für Bauman im Fokus seiner Fremdheitstheorie, denn erst durch das Anstreben einer Ordnung in variabler Ausprägung ist es möglich, dass Fremde hergestellt werden. Fremde konvenieren nach Bauman nicht mit dem Begehr der Ordnungsherstellung (vgl. Bauman 1999: 37).

Das eben erwähnte Bestreben, Ordnung zu schaffen, skizziert Bauman beispielhaft an der Moderne mit dem vermehrten Auftreten von Nationalstaaten. Gerade zu dieser Zeit war deren übergeordnetes Ziel, zwischen den Gegensatzpaaren „Gesetz“ und „Gesetzlosigkeit“, Inklusion und Exklusion sowie zwischen Ordnung und Chaos zu differenzieren. Uneindeutigkeit sollte unbedingt vermieden werden. Alles musste zuordenbar, eindeutig, transparent und zugehörig sein. Es war ein steter Kampf um die Ordnung und gegen Ambivalenz (vgl. Bauman 2005b: 50).*Es zeigt sich in Baumans Ausführungen, dass er die Moderne konsequent als intolerant gegenüber allem skizziert, was nicht in die Ordnung integrierbar war. Der permanente Drang nach Ordnung, Kontrollierbarkeit und Eindeutigkeit ist damit konstitutiv.

Das Gegensatzpaar Ordnung und Chaos

Die Unterscheidung von Ordnung und Chaos tritt erst in der Moderne auf. Davor und danach war die Herstellung von Ordnung sekundär (vgl. Bauman 1998: 48). Ordnung versteht er als „Zustand, in dem die Beziehungen zwischen Ursachen und Wirkungen stabil, also verständlich und vorhersagbar sind, so dass diejenigen, die darin leben, wissen, wie sie sich zu verhalten haben“ (Bauman 2016: 20). Die nationalstaatliche Ordnung ist damit die beste Form eines komplikationslosen Zusammenlebens von gesellschaftlichen Gruppen, die klar kategorisiert werden kann (vgl. Bauman 2005b: 46).

Ordnung und Chaos bedingen sich gegenseitig, denn man wüsste nicht, was chaotische Zustände sind, wenn zuvor nicht der Begriff Ordnung verhandelt worden wäre: „Ohne Chaos gäbe es keine Ordnung“ (Bauman 2005b: 47). Dass es insgesamt nur eine Ordnung geben kann, verdeutlicht Bauman im Verlauf seiner Ausführungen. Sämtliche Adaptionen der Ordnung sind demnach nicht bloß eine andere Ausformung der Ordnung, sondern bereits Chaos. Dann ist es nicht mehr möglich, präzise Vorhersagen über zukünftige Gegebenheiten, Entwicklungen oder Zustände zu machen. Die Folgen sind Mehrdeutigkeit und Verwirrung, was Indizien für Chaos sind (vgl. Bauman 2005a: 20).

Chaos als die negative Ordnungsausformung tritt dann auf, wenn die stets anzustrebende Ordnung durch Eingriffe, Eindringlinge oder ähnliche Vorgänge destruiert oder lediglich infrage gestellt wird. Entgegen der Ordnung, die vornehmlich für Endlichkeit, Sauberkeit und Begrenzungen steht, ist Chaos kein begrenztes Konstrukt. Es symbolisiert Freiheit, Individualität und Heterogenität, wodurch es in binärer Opposition zu Ordnung steht (vgl. Bauman 2005b: 47). Trotzdem wird die Ordnung mit positiven Elementen besetzt; das Chaos indes als „reine Negativität“ (Bauman 2005a: 20). Dass sich Ordnung und Chaos als Gegensatzpaar auch gegenseitig bedingen, zeigt sich darin, dass Chaos erst bei der Herstellung von Ordnung zustande kommt. Chaos ist dabei der „Abfall“ (Bauman 2005a: 162).

Freund und Feind als Grundmuster der Vergesellschaftung*Bauman bezieht sich auf Georg Simmels Formen der Vergesellschaftung. So handelt es sich bei Freund und Feind um „archetypische Formen der Vergesellschaftung“ (Bauman 2005a: 94). Interessant ist dabei die stetige Betonung von Simmel, dass nicht von Gesellschaft, sondern explizit von Vergesellschaftung gesprochen werden möge. Schließlich sei Gesellschaft ein Prozess, in dem „die Einzelnen vermöge gegenseitig ausgeübter Beeinflussung und Bestimmung verknüpft sind“ (Simmel 1917: 13). Dieses dynamische Verständnis zeigt, dass Simmels Intention nicht war, globale Gesellschaftstheorien zu entwickeln. Vielmehr ging es ihm um die Analyse von Formen der Vergesellschaftung.

Was beinhaltet die von Bauman beschriebene, in der Moderne stets anzustrebende Ordnung? Die Ordnung setzt sich aus dem Gegensatzpaar Freunde-Feinde zusammen, die „Grundmuster jeder Vergesellschaftung“ (Bauman 1998: 24f) sind: „Es gibt Freunde und Feinde. Und es gibt Fremde. Freunde und Feinde stehen in Opposition zueinander“ (Herv. i. Orig., Bauman 2005a: 92). Hier wird bereits deutlich, dass der Fremde nicht in die Ordnung passt, die sich aus eindeutig definierbaren Freunden und den dazugehörigen Feinden zusammensetzt. Die jeweilige Bedeutung und Definition des Einzelnen ergibt sich erst durch den Anderen: „Es gäbe keine Feinde, wenn es keine Freunde gäbe, und es gäbe keine Freunde, wenn es nicht den gähnenden Abgrund der Feindschaft […] gäbe“ (Bauman 2005a: 92).

Bei der gegenseitigen Definition des jeweilig Anderen nehmen Freunde eine wesentlich wichtigere Funktion ein als Feinde. Freunde steuern und kategorisieren, wer als Feind einzuordnen ist (vgl. Bauman 2005a: 92f). Erst wenn man weiß, wer ein Freund ist, kann man auf Grundlage dessen eine Bewertung vornehmen, wer als Feind zu bezeichnen ist. Anders verhält es sich bei einer vom Feind ausgehenden Kategorisierung: Allein die Tatsache der Feindmarkierung verdeutlicht nicht mit Sicherheit, wer als Freund einzustufen ist, denn die Definitionsmacht obliegt allein den Freunden.

Der Gegensatz von Freund und Feind ist für die Theorie des Fremden zentral. Für Bauman lässt sich eindeutig zwischen den beiden differenzieren. Die Eindeutigkeit und Klarheit der in der Moderne angestrebten Ordnung spiegeln sich auch hier wider. Der Gegensatz von Freund und Feind „trennt Wahres von Falschem, Gutes vom Bösem, Schönes von Häßlichem. Sie differenziert auch zwischen eigentlich und uneigentlich, richtig und falsch, geschmackvoll und ungehörig. Sie macht die Welt lesbar und deshalb instruktiv“ (Bauman 2005a: 93). Die eindeutige und unverwechselbare Ausprägung der Formen Freund und Feind verhindert Missverständnisse bereits von Beginn an, weshalb der Alltag der Subjekte deshalb nicht mit Überraschungen wartet, sondern von Klarheit und Vorhersagesicherheit geprägt ist. Doch wie entstehen Freunde und Feinde?

Freunde entstehen „durch die Praxis der Kooperation“ (Bauman 2005a: 93). Diese Zusammenarbeit kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Wichtig ist nur, dass der Beginn der „Kooperation“ von jedem Individuum selbst ausgeht. Erst danach sollte die Bereitschaft und Tätigkeit erwidert werden. Er hebt damit hervor, dass man gegenüber seinen Freunden eine gewisse „Verantwortung und moralische Pflicht“ (Bauman 2005a: 93) hat.

Feinde entstehen wiederum „durch die Praxis des Kampfes“ (Bauman 2005a: 93), wodurch eine Zusammenarbeit von Beginn an ausgeschlossen ist. Dieses Verhältnis ist vielmehr geprägt von gegenseitigem Vernichtungswunsch. Schließlich ist der Feind jemand, der die Existenz des Anderen gänzlich infrage stellt und eine potentielle Gefahr ist. Rückblickend auf den Freund gilt hier ebenso, dass man den Feind bekämpfen muss, um die Freunde aus „Verantwortung und moralische[r] Pflicht“ vor der Gefahr des Feindes zu schützen. Für den Feind ist man hingegen nicht verantwortlich; auch eine „moralische Pflicht“ ergibt sich für den Freund gegenüber dem Feind nicht. Diese Abkehr voneinander beruht dabei auf beiderseitiger Antipathie (vgl. Bauman 2005a: 93).

Gleichwohl es sich bei Freunden und Feinden um stark differenzierte Ausformungen handelt, bedingen sie sich beide in hohem Maße: „Es gibt keine Feinde, wo es keine Freunde gibt, und es gäbe keine Freunde ohne die drohende Hölle der Feinde draußen.“ (Bauman 1998: 23). Sie sind beide zwar eindeutig kategorisierbar, sodass die Zuordnung zu einer der beiden Ausformungen das jeweilige Individuum vor keine großen Herausforderungen stellt. Es besteht Klarheit und Einverständnis darüber, wer nichts Schlechtes im Sinn hat und wer als potentielle Gefahr wahrgenommen und eingeordnet wird. Diese Eindeutigkeit fehlt beim Fremden, weil er nicht in das bekannte Schema von Freund und Feind einzuordnen ist. Nicht zuletzt deshalb destruiert er die bestehende Ordnung (vgl. Bauman 2005a: 95).

Der Fremde als der Unentscheidbare

Der Fremde lässt sich nicht in den „behaglichen Antagonismus“ (Bauman 2005a: 95) zwischen Freund und Feind einordnen. Er „rebelliert“ gegen die Kategorisierung und ist als drittes Element neben den beiden Formen zu sehen, womit weitreichende Probleme einhergehen: Durch die Mehrdeutigkeit des Fremden ist er von größerer Relevanz als der Feind. Die Einordnung des Feindes als potentielle Gefahr erscheint einfach und transparent. Man weiß, wie man mit dem Feind umzugehen hat und kann einer räumlichen Nähe mit ihm ausweichen. Man kann ihn sogar exkludieren und separieren. Der Fremde lässt eine solch einfache Kategorisierung nicht zu. Seine physische Nähe ist unvermeidbar, eine einfache Separation unmöglich. Die Ambivalenz stellt die Mitglieder einer Gesellschaft vor große Herausforderungen, sodass der Fremde aufgrund der fehlgeschlagenen Möglichkeit der Einordnung in bestehende kognitive und gesellschaftliche Strukturen mehr gefürchtet ist als der Feind (vgl. Bauman 2005a: 95). Die Assoziation des Fremden mit bedrohlichen Komponenten ist nicht nur auf die Infragestellung der „Vergesellschaftung“ zurückzuführen. Vielmehr „untergräbt der Fremde das gesellschaftliche Leben“ (Bauman 2005a: 95) insofern, als dass es keine valide Möglichkeit und Methode gibt, sich seiner Kategorisierung habhaft zu machen. Er ist und bleibt deshalb ein „Mitglied der Familie der Unentscheidbaren“ (Bauman 2005a: 95).

Das Unentscheidbare als angstgenerierender Faktor

Aus der Ambivalenz des Fremden resultiert häufig Angst, die sich primär durch die Ungewissheit, die dem Fremden inhärent ist, speist. Bauman erklärt diesen Aspekt damit, dass eine ausgeprägte Sicherheit im Verhalten insbesondere aus „[k]ognitive[r] klassifikatorische[r] Klarheit“ (Bauman 1998: 26) resultiert. Wittgenstein zitierend erklärt er, dass „Verstehen [bedeutet], dass man weiß, wie es weitergeht“ (Bauman 1998: 26f). Und gerade diese Sicherheit ist beim Fremden nicht gegeben, weil die aufkommenden Verständnisprobleme in der Interaktion mit dem Fremden dazu führen, dass es auch auf diesem Wege nicht zur Auflösung der Fremdheit und zur Einordnung in das bekannte Freund-Feind-Schema kommt. Der Fremde bleibt weiterhin ein Fremder:*Bauman (1998: 27) weist darauf hin, dass die dem Fremden inhärente Unwägbarkeit einerseits als behaglich und annehmlich wahrgenommen werden kann. Andererseits ist es auch möglich – und zwar häufig –, dass die Unwägbarkeit als gefahrvoll und beunruhigend perzipiert wird.

„Fremde sind freilich nicht die bis-jetzt-Unentscheidbaren; sie sind im Prinzip Unentscheidbare. Sie sind die Vorahnung jenes dritten Elements, das nicht sein sollte. Sie sind die wahren Hybriden, die Monster - nicht einfach unklassifiziert, sondern unklassifizierbar. Sie stellen nicht einfach diese eine Opposition hier und jetzt in Frage: Sie stellen Oppositionen überhaupt in Frage, das Prinzip der Opposition selbst, die Plausibilität der Dichotomie, die es suggeriert, und die Möglichkeit der Trennung, die es fordert.“ (Herv. i. Orig., Bauman 2005a: 100)

Die Einordnungsproblematik ergibt sich erst beim Eintritt in die Räume der jeweiligen Individuen. Solange der Fremde sich nicht in deren unmittelbaren Sphären aufhält, die Kategorisierungen und Bewertungen nach sich ziehen, bleibt der Fremde irrelevant. Erst mit Eintritt in die Gesellschaft bzw. den Nationalstaat der Moderne wird dessen Gegenwärtigkeit handlungsrelevant. Hervorzuheben ist eine Parallele des Fremden zum Feind: Er kommt ebenfalls ohne explizite Aufforderung in die unmittelbaren Sphären und erfordert Handlungen (vgl. Bauman 2005a: 100f). Es lassen sich aber auch Parallelen zum Freund erkennen: So fordert der Fremde ein, „Gegenstand von Verantwortlichkeit zu sein“ (Herv. i. Orig., Bauman 2005a: 101).

Nicht zuletzt deshalb ist der Fremde eine „Bedrohung für die Ordnung der Welt“ (Bauman 2005a: 101), die sich maßgeblich aus dem Gegensatzpaar Freund-Feind zusammensetzt. Die Gefährdung zeigt sich darin, dass der Fremde direkt in die Ordnung des Nationalstaats eintritt:

„Der Fremde unterminiert die räumliche Ordnung der Welt – die ersehnte Koordination zwischen moralischer und topographischer Nähe, zwischen Zusammenhalt von Freunden und der Distanz von Feinden. Der Fremde stört den Einklang zwischen physischer und psychischer Distanz: Er ist physisch nah, während er geistig fern bleibt. Er bringt die Art von Differenz und Andersheit in den inneren Kreis der Nähe, die nur in einer gewissen Entfernung erwartet und toleriert wird - wo sie entweder als irrelevant übergangen oder als feindlich vertrieben werden kann.“ (Bauman 2005a: 102)*Hier lässt sich ein Bezug zu Georg Simmel aufzeigen, der auch darauf hinwies, dass der Fremde physisch nah kommt, gleichzeitig jedoch in mentaler Hinsicht distanziert bleibt (vgl. 3.1.1).

Aus der direkten Nähe des Fremden können relativ auf die Fremden bezogene Ängste entstehen, die nicht existieren würden, wenn der Fremde in der Fremde bliebe. Dieser Hinweis ist insofern wichtig, als dass somit eine Korrelation zwischen der Nähe des Fremden und seiner Kategorisierung aufzuzeigen ist (vgl. Bauman 2016: 13).

Die Quelle der Angst ist nicht der Fremde, sondern vielmehr die Unwissenheit über ihn. Fehlende Informationen führen zu einem Rückgriff auf Vorurteile, Stereotype und Vorwissen, um das Verhalten zu bewerten und einzuordnen. Das fehlende Wissen führt dazu, dass man falsche Praktiken anwendet, deren Ergebnisse schließlich nicht gewollt waren. Insgesamt kommt es häufig zu Erwartungsenttäuschungen (vgl. Bauman 2016: 14).

Die Unwissenheit über den Fremden ist ein Ergebnis seiner Unentscheidbarkeit. Für Bauman ist Fremdheit über Ambivalenz definiert, unter der er „die Möglichkeit, einen Gegenstand oder ein Ereignis mehr als nur einer Kategorie zuzuordnen“ (Bauman 2005a: 11) versteht. Darin spiegelt sich eine „sprachspezifische Unordnung“ (Bauman 2005a: 11) wider.*Mit Referenz auf das Gegensatzpaar Ordnung-Chaos könnte man auch von einem ‚sprachspezifischen‘ Chaos sprechen. Da bestimmte Elemente und Geschehnisse mehr- und doppeldeutig sind, fehlt die der Ordnung immanenten Klarheit und Eindeutigkeit. Für eine funktionierende Ordnung ist es entscheidend, dass je nur eine Zuordnung und Kategorisierung möglich ist. Ordnung erfordert also Monovalenz; Chaos ist geprägt durch Ambivalenz.

Die Erfahrung von Ambivalenz, Mehrdeutigkeit und Intransparenz führt zu einem ausgeprägten „Unbehagen“, weil man nicht in der Lage ist, konkrete, fortdauernde und richtige Voraussagen über die Handlungsabsichten des Fremden zu treffen: „[Deshalb] erfahren wir Ambivalenz als Unbehagen und als Bedrohung. Ambivalenz wirft die Berechnung von Ereignissen über den Haufen und bringt die Relevanz erinnerter Handlungsstrukturen durcheinander“ (Bauman 2005a: 12). Die erlernten Muster zur Bewältigung von Situationen, in denen eine Kategorisierung vonnöten war, können aufgrund der Ambivalenz und Unentscheidbarkeit nicht mehr angewandt werden. Das Gefühl des Kontrollverlustes ist dafür verantwortlich, dass der Fremde mit negativen Assoziationen belegt wird (vgl. Bauman 2005a: 12).

Sprache nimmt bei der Fremdheitskonstruktion auch bei Bauman eine übergeordnete Rolle ein.*Damit reiht sich Bauman in die theoretische Perspektive ein, dass es sich bei Fremdheit primär um eine Zuschreibung handelt, die meist auf Grundlage willkürlicher Elemente vorgenommen wird. Ihr Ziel ist die Zementierung der existierenden Ordnung und die Transformation in chaotische Zustände zu verhindern. Gerade deshalb sind sprachliche Monovalenz sowie eine handlungsbezogene Konstanz wichtig. Der Sprache kommt vor allem die Funktion zu, Ambivalenzen durch Klarheit und differenzierte Bezeichnungen auszuschließen (vgl. Bauman 2005a: 12f).

Strategien im Umgang mit dem Fremden

Wie soll man nun dem Fremden als Repräsentanten von Ambivalenz begegnen? Bauman skizziert in mehreren Schritten, dass es keine eindeutige Direktive gibt, wie man dem Fremden gegenübertreten sollte. Letztendlich ist „[d]er Verkehr mit den Fremden […] immer eine Inkongruenz“ (Bauman 2005a: 106f). Aus den fehlenden handlungsleitenden Regeln ergibt sich die Empfehlung, den räumlichen Kontakt mit dem Fremden zu meiden. Trotzdem skizziert er in Moderne und Ambivalenz (2005a) vier Handlungsstrategien:

I. Entfernung des Fremden

Eine Möglichkeit ist die Exterritorialisierung. Die Entfernung aus den unmittelbaren Sphären hat zur Folge, dass Ordnung wiederhergestellt ist und Chaos verhindert wird. Aus der fremdeninduzierten Ambivalenz wird wieder Monovalenz (vgl. Bauman 2005a: 111).

II. Ignoranz

Wenn der Fremde nicht exterritorialisiert werden kann, bedarf es einer anderen Strategie: Dann gilt es, den Kontakt mit dem Fremden zu reduzieren. Interaktionen sowie Kommunikation mit dem Fremden sollten auf ein notwendiges Minimum zurückgefahren werden. So soll erreicht werden, dass der Fremde sukzessive aus den alltäglichen Sphären gedrängt wird und anhaltend exkludiert ist. Bauman referiert dabei auf habitualisierte Verhaltensweisen und Bräuche des Fremden: Da diese nicht in die bestehende Ordnung integrierbar sind, bedarf es einer unmittelbaren Exklusion (vgl. Bauman 2005a: 112).

III. Stigmatisierung*Grundlegend für den Stigma-Begriff Goffmans (2014) – auf den sich die Arbeit bezieht – ist die Differenzierung zwischen „virtualer sozialer Identität“ (10) und „aktualer sozialer Identität“ (10). Die „virtuale soziale Identität“ setzt sich dabei aus zugeschriebenen Eigenschaften der gesellschaftlichen Zugehörigkeit zusammen, woraus sich schließlich normative Rollenerwartungen ergeben. Man erwartet beispielsweise von einem Rechtsanwalt ein anderes Verhalten als von einem Elektroinstallateur. Dem steht die „aktuale soziale Identität“ gegenüber, die von Elementen geprägt ist, die die jeweilige Person tatsächlich besitzt. Ein Stigma sind für Goffman Eigenschaften, Attribute oder Handlungen, die in der sozialen Interaktion eine negative Diskrepanz zwischen den beiden Formen der sozialen Identität ergeben. Insgesamt erfüllt eine Person, die mit einem Stigma belegt ist, also nicht die Erwartungen, was schließlich zur Abwertung führt (9–13).

Schlagen die beiden vorherigen Strategien fehl, so sind Abwertung und Diffamierung ein probates Mittel. Elemente dieser Denunzierung sind negativ assoziierte physiognomische Merkmale, die für jeden sofort erkennbar sind. Sie gelten dann als typische Merkmale des Fremden, symbolisieren seine Andersheit und demonstrieren, dass es sich beim Fremden um eine Bedrohung handelt (vgl. Bauman 2005a: 113).

IV. Assimilation*Diese Arbeit referiert nachfolgend auf den Begriff der Assimilation von Esser (1980: 20). Assimilation ist danach ein handlungs- und orientierungsbezogener „Zustand der Ähnlichkeit“.

Wenn keine der bisherigen Strategien erfolgreich ist, muss der Fremde an die Verhältnisse der Ordnung angepasst werden. Das heiß konkret, dass der Fremde sich den Gegebenheiten anzupassen hat. So soll der angestrebten Homogenität der Ordnung entsprochen und eine kulturelle, sprachliche sowie rituelle Einheit hergestellt werden (vgl. Bauman 1998: 37).

Insbesondere die Exklusion bzw. die Assimilation des Fremden sind für den Umgang in der Moderne substanziell (vgl. Bauman 1999: 37–39). Doch welche Unterschiede lassen sich im Vergleich zur Postmoderne aufzeigen? Wie ging man dort mit Fremden um?

Der Fremde in der Moderne und Postmoderne

Die Differenzen im Umgang mit dem Fremden im Kontext der Moderne und Postmoderne sind ein zentraler Bestandteil der Fremdheitstheorie Baumans. Der Fremde tritt erst in der Moderne auf. In der Vormoderne gab es nur Freunde und Feinde. Wegen der „dichte[n] Soziabilität“ innerhalb der klar definierten Gesellschaft gab es kaum Raum für Fremdheit. Kam es doch zur Herausbildung von Fremdheit, galt sie keineswegs als Bedrohung der Ordnung und Struktur. Diese Entwicklung ist erst in der Moderne zu erkennen (vgl. Bauman 1998: 31f).

Die Moderne ist durch das Aufkommen des Nationalstaats geprägt. Konstitutiv für den Nationalstaat ist eine bestehende Ordnung aus Freunden und Feinden. Die beiden Formen sind maßgeblich integriert. Das impliziert gleichzeitig erst eine Produktion des Fremden und eine damit einhergehende Aussonderung des Fremden. Der Fremde ist also ein wesentliches Produkt des nationalstaatlichen Ordnungsbestrebens. Die Aufgabe des Nationalstaats bestand demzufolge darin, sich dem Fremden zu widmen. Schließlich war schon vorher eindeutig, wer Feind ist und wie man mit ihm umzugehen hat. Die Klarheit, Transparenz und Sicherheit ist beim Fremden nicht existent (vgl. Bauman 1998: 33f).*Wichtig ist auch die Machtkomponente des Nationalstaats. Nur dadurch gelingt es ihm, eine Differenz von Ordnung und Chaos herzustellen und zu bewerten, was richtig und was falsch ist. Ohne diese auszuübende Macht wäre es demnach auch nicht möglich, Fremde zu produzieren (vgl. Bauman 1998: 38).

Der Nationalstaat differenziert in seiner Ordnung zwischen Freunden und Feinden. Die Kategorie Freund findet bei all denen Anwendung, die innerhalb des nationalstaatlichen Territoriums geboren wurden. Die Zugehörigkeit zum Nationalstaat ist in der Moderne streng an den Geburtsort geknüpft, weshalb sie durch Zuwanderung ausgeschlossen ist.*Ähnliche Tendenzen lassen sich heute in den Visegrád-Staaten beobachten: Wieder aufkommender Nationalismus, Hervorhebung des Nationalstaats, Abgrenzung zu supranationalen Gebilden, Beschwörung einer ethnischen, kulturellen und sprachlichen Homogenität. Besonders ist dabei, dass nicht der Feind als Problem wahrgenommen wird, sondern der Fremde. Das lässt sich insbesondere daran erkennen, dass die Staats- und Regierungschefs dieser Länder sich vehement gegen die Aufnahme von Asylsuchenden aussprechen (vgl. Beger 2018). Der Nationalstaat ist bestrebt, eine „ethnische, religiöse, linguistische und kulturelle Homogenität“ (Bauman 1998: 34) zu generieren.

Bauman skizziert den nationalstaatlichen Wunsch nach „Uniformität“ und „Homogenität“ mit einer Metapher, worin das Verhältnis des Nationalismus zum Nationalstaat erkenntlich wird: „Nationalismus ist eine Religion der Freundschaft; der Nationalstaat ist die Kirche, die die künftige Herde zwingt, sich unterzuordnen. Staatlich erzwungene Homogenität ist die Praxis nationalistischer Ideologie“ (Bauman 1998: 34). Der Nationalismus und der Nationalstaat bedingen sich gegenseitig und verhalten sich komplementär: So braucht der Nationalstaat den Nationalismus, um seine Bestrebungen nach Homogenität zu legitimieren. Umgekehrt braucht der Nationalismus den Nationalstaat, um seine Ziele durchzusetzen.

Im Ganzen betrachtet ist eine durative Duldung des Fremden innerhalb der Ordnung des Nationalstaats ausgeschlossen, weil die Ordnung nur aus dem Gegensatzpaar Freund-Feind bestehen kann. Die einzige Möglichkeit einer Duldung besteht darin, den Fremden in dieses Schema einzuordnen. Aber dann ist der Fremde kein Fremder mehr, sondern Freund oder Feind. Man weiß dann, wie man mit ihm umzugehen hat. Bauman betont stets, dass die Produktion bzw. Zuschreibung von Fremdheit eine Art Überkompensation des Nationalstaats ist. Würden der Nationalstaat und dessen Prozesse und Strukturen problemlos funktionieren, würde er seine selbst gesteckten Ziele erreichen, wodurch es nicht zur Produktion von Fremdheit käme. Dann wären alle auf dem Gebiet des Nationalstaats Geborenen als Freunde kategorisiert. Dem entgegen stünden alle anderen, die außerhalb dieses Gebietes geboren wurden: Das wären sämtliche Feinde. Folglich gäbe es keinen einzigen Fremden (vgl. Bauman 1998: 35).

In der Postmoderne wandelt sich der Umgang mit dem Fremden, was u. a. auf die „Denationalisierung des Staates“ (Bauman 1998: 47) zurückzuführen ist. Der Ausschluss ist nicht mehr ohne weiteres möglich, wenn nicht gar aufgrund des Abbaus von Grenzen unmöglich. Die Voraussetzungen für eine staatliche konstruierte Ordnung sind nicht mehr gegeben, aber trotzdem bleibt eine Spannung zwischen den Gegensatzpaaren Ordnung und Chaos, Monovalenz und Ambivalenz sowie Einheimischen und Fremden existent (vgl. Bauman 2005a: 403).

Die Postmoderne ist durch eine weltweite Unübersichtlichkeit, eine Schwächung der sozialen Sicherheitsnetze sowie einer weitreichenden sozialen Unsicherheit im futuristischen Kontext geprägt. Nachdem die Bedeutung des Nationalstaats abgenommen hat, ist es den nun verantwortlichen Institutionen nicht möglich, adäquate Rahmenbedingungen für die individuellen Lebensentwürfe der Menschen herzustellen. Ein Leben in Unsicherheit – also insbesondere das, womit das Fremde bereits in der Moderne assoziiert war – ist für die Postmoderne konstitutiv. Die Merkmale der Moderne (Sicherheit, Kontinuität und Monovalenz), die durch die Existenz des Nationalstaats garantiert wurden, sind in der Postmoderne nicht mehr gegenwärtig. Eine neue Form der Ungewissheit – neben der modernen Form der Ungewissheit des Fremden – entsteht (vgl. Bauman 1999: 43f).

Im Unterschied zur Moderne wird der Fremde nicht mehr durch die Zuschreibung nationalstaatlicher Prozesse bestimmt, sondern durch die individuelle Herausbildung der eigenen Identität. Der Fremde fungiert als das Gegenüber, als das Andere, das für die eigene Identitätskonstruktion elementar ist (vgl. Bauman 1999: 50). Deshalb lässt sich in der Postmoderne ein vermehrter Bezug zu Ethnizität und Kultur aufzeigen. Auch sie können Grundlage für Konstruktionen von Andersheit und Fremdheit sein. Gleichwohl die Bedeutung von Ethnizität und Kultur in der Postmoderne anstieg, ist der Staat pluralen Ausprägungen dieser beiden Entitäten neutral eingestellt. Das liegt mitunter daran, dass Fremdheit in der Postmoderne universal ausgeprägt ist. Mit der Zunahme von Fremdheit geht also der Prozess einher, dass das Fremde nicht mehr das Besondere ist, sondern der Normalfall (vgl. Bauman 1998: 48).

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

In der Moderne war es das Ziel, den Fremden zu assimilieren, zu exkludieren oder gar zu vernichten. In der Postmoderne wandelte sich diese Ansicht dahingehend, dass der Fremde nun gänzlich mit seiner konstruierten Andersheit erhalten bleiben sollte (vgl. Bauman 1999: 58f). Das Zusammenleben mit dem Fremden und mit kultureller Differenz war nun nicht mehr nur erduldet, sondern von großem Wert. Darüber hinaus lässt sich konstatieren, dass die Konstruktion und Zuschreibung von Fremdheit in der Postmoderne von der staatlichen Ebene in die gesellschaftlichen Ebenen verlagert wurden. Fremdheit ist immer noch insofern ambivalent, als dass sie sowohl mit Faszination als auch mit Furcht assoziiert wird. Bauman bezeichnet den Fremden einerseits als „Lieferanten von Annehmlichkeiten“ (Bauman 1999: 55), andererseits ebenfalls in pejorativer Weise als die „Klebrigen“ (Bauman 1999: 56).

Man kann subsummieren, dass der Fremde bei Bauman die wesentlichen Grundsätze einer bestehenden Ordnung infrage stellt und fortwährend destruiert, wobei die Verletzung des Freund-Feind-Gegensatzes fundamental ist (vgl. Abels 2009: 229).

Kritik an Bauman

Positiv ist bei Bauman hervorzuheben, dass er die gesellschaftlichen Konstruktionsbedingungen von Fremdheit in den Fokus seiner theoretischen Abhandlungen stellt. Der Fremde wird nicht als gegeben wahrgenommen, sondern als jemand, der erst hergestellt wird. Damit unterscheidet er sich von den vorherigen theoretischen Ansätzen zu Fremdheit. Diese untersuchen lediglich bestehende Fremdheitskonstellationen innerhalb eines bestimmten Gesellschaftsausschnitts (vgl. Wilden 2013: 110).

Problematisch ist die kategorische Bestimmung von Fremdheit durch Ambivalenz. So besteht die Gefahr, dass der Fremde ausschließlich als ambivalent erkannt wird und dieser Kategorisierung nicht entkommen kann. Seine Darstellung des permanenten Homogenisierungsdrangs des modernen Nationalstaats ist ebenfalls kritisch zu sehen, da er die Nationalstaaten allein dadurch homogenisiert, dass er sämtlichen dieselben Prozesse und Strukturen zuschreibt. Im Kontext von Fremdheit im Nationalstaat ist zudem zu kritisieren, dass Bauman die Vergabe von Staatsangehörigkeiten zum Abbau von Fremdheit in keiner Weise berücksichtigt (vgl. Aydin 2009: 141f).

3.2 Konzeptionelle Weiterentwicklungen

Aufbauend auf den drei dargestellten klassischen Fremdheitskonzepten gibt es zahlreiche Weiterentwicklungen (Reuter 2002, Münkler und Ladwig 1997, Waldenfels 1997, Stichweh 2010, Wilden 2013, Stenger 1998, Kleinert 2004, Hellmann 1998), was nicht zuletzt mit der inflationären Verwendung der Begriffe Fremder als Subjekt sowie Fremdheit als strukturelle Ausprägung in den Sozialwissenschaften im migrationsspezifischem Kontext zu begründen ist. Häufig gilt der Migrant als Prototyp des Fremden, ohne zu hinterfragen, wie jemand überhaupt ein Fremder wird. Es bedarf also einer grundlegenden Untersuchung der Konstruktionsprozesse von Fremdheit, denn so häufig die beiden Begriffe in diversen Werken verwendet werden, so häufig fehlt es insgesamt einer systematischen Annäherung und Analyse der beiden Begriffe (vgl. Reuter und Warrach 2015: 169f).*Die Konzepte Fremder und Fremdheit sind in der Soziologie und Philosophie bereits umfassend Gegenstand zahlreicher Forschungsprojekte gewesen; die explizite Anwendung der Konzepte im Kontext der Migrationsforschung ist jedoch bisher nur wenig erfolgt (vgl. Reuter und Warrach 2015: 169f). Beispielhaft dafür ist, dass in vielen Standardwerken die Thematisierung der klassischen Fremdheitskonzepte wie Schütz oder Simmel fehlt. Lediglich bei Han (2005) und Treibel (2008) wird Fremdheit als Antonym zur Assimilation skizziert. Auch deshalb bezieht sich diese Arbeit auf die bereits dargestellten drei klassische Werke (Simmel, Schütz sowie Bauman) der Fremdheitsforschung.

Die Notwendigkeit einer systematischen Annäherung an die Begriffe Fremder und Fremdheit ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass eine unzureichend inflationäre Verwendung zu beobachten ist; vielmehr sind die Begriffe sehr umstritten.*Stichweh (1997: 46) empfiehlt, sich in Abhandlungen primär auf „den Fremden“ zu konzentrieren und nicht zu sehr das Fremde oder die Fremde zu fokussieren. Dann nämlich sei es möglich, Konstruktionen, Zuschreibungen sowie Erfahrungen von Fremdheit herauszuarbeiten und zu analysieren. So führen Münkler und Ladwig an (1997: 11) an, dass die wissenschaftliche Thematisierung von Fremdheit eine diffizile Angelegenheit sei, weil sie final auf „die Erfassung von etwas Unerfassbarem abziele“. Das ist insofern richtig, als dass die Referenz von Fremdheit auf eine „kognitive […] Unerschließbarkeit“ (Aydin 2009: 72) tatsächlich nur sehr schwer möglich wäre. Ganz anders verhält es sich, wenn Fremdheit als Ergebnis eines sprachlichen Prozesses – und somit als Verbalisierung der Kognition – betrachtet wird. Dann sei eine Beschäftigung mit Fremdheit möglich, ja sogar notwendig (vgl. Münkler und Ladwig 1997: 12–14). Es kann den Fremden bzw. Fremdheit als Konstrukt somit „nicht unabhängig von der sprachlichen Bezugnahme auf Fremdheit, nicht einmal als notwendige Unterstellung“ (Münkler und Ladwig 1997: 14) geben. Fremdheit ist also immer eine subjektive Zuschreibung, die auch anders hätte ausfallen können. Deshalb kann es keine prototypische Form des Fremden geben. Individuen und Gruppen wird demgemäß erst auf Grundlage kognitiver Gruppierungen Fremdheit zugeschrieben, sodass Fremdheit damit von einer subjektiven Perspektive prozessual konstruiert wird (vgl. Aydin 2009: 73f).

Die Herstellungsgrundlage von Fremdheit ergibt sich aus der jeweiligen Ordnung, die von Wertevorstellungen, Konventionen, Sitten, Riten und gesellschaftlich produziertem Wissen geprägt ist. Sie dient als Komparationsgrundlage, nach der jeweils beurteilt wird, ob Personen oder Ereignisse als zugehörig/nicht-zugehörig und vertraut/unvertraut kategorisiert werden (vgl. Reuter 2002: 13). Man kann demnach drei Elemente festhalten, die dem Konzept Fremdheit inhärent sind: Unvertrautheit, Nicht-Zugehörigkeit und Relationalität.*Für Waldenfels (1997: 65) ist gerade der Aspekt der Relationalität von weitreichender Bedeutung. So „gibt [es] nur relativ [Herv. i. Orig.] Fremdes, bezogen auf bestimmte Standorte“.

Die Differenzierung und Aufteilung der Welt in eine individuell-subjektiven Normalität, die mit weitreichender Sicherheit und Gewissheit assoziiert wird, und eine als fremd wahrgenommenen Unvertrautheit, lässt sich aus wissenssoziologischer Perspektive als Handlung deuten, wodurch „die soziale Welt als sinnhaft geordnete und verstehbare Wirklichkeit hervorgebracht wird“ (Reuter 2002: 14). Der Fremde ist zwar physisch ein Teil der eigenen Ordnung, gehört aber wegen seiner Andersheit kognitiv nicht dazu. Was eine bestimmte Gesellschaft als fremd wahrnimmt, muss von einer anderen Gesellschaft noch längst nicht so eingeordnet werden. Vielmehr differenziert das, was als fremd bewertet wird, aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung und Ausprägung der jeweiligen Ordnung sehr stark (vgl. Janz 2001: 9). Umso wichtiger ist die Betonung, dass nur eine spezifische Analyse von Fremdheitskonstruktionen möglich ist (vgl. Reuter 2002: 14).

Konkret lassen sich die bisherigen Ausführungen insofern zusammenfassen, als dass es sich bei Fremdheit um eine konstruierte Kategorisierung und Zuschreibung von Subjekten oder Ereignissen handelt. Die soziale Wirklichkeit wird dadurch in ihrer Komplexität reduziert. Fremdheit ist letztendlich das „Resultat einer Ordnung der Alltagswelt“ (Reuter 2002: 23).

Die Begegnung mit denen als fremd registrierten Individuen oder Ereignissen erzeugt verschiedene emotionale Prozesse: So kann Fremdheit sowohl Furcht und Angst, aber auch Erstaunen und Faszination hervorrufen (vgl. Janz 2001: 9). Anderseits kann sie völlig neutral wahrgenommen werden: Unsere Mitmenschen, denen wir im Alltag begegnen, sind für uns fremd. Die alltägliche Fremdheit führt aber nicht zu Irritationen und ist somit irrelevant. Sie wird erst dann relevant, wenn es sich um das Indiz einer anderen Ordnung der sozialen Wirklichkeit handelt, die die initiale Kategorisierung stört und somit das alltägliche Leben irritiert und infrage stellt (vgl. Reuter 2002: 24f). Fremdheit wird demgemäß als Gefährdung für die als vertraut und normal kategorisierte individuelle Lebenswelt und deren Vorstellungen wahrgenommen (vgl. Waldenfels 1995: 43). Es ist vor allem das Unbekannte, das in die eigenen Sphären vordringt und bei dem man über keinerlei Erfahrungen und Anleitungen verfügt, wie man mit diesem Unbekannten umzugehen hat. Durch die Präsenz des Fremden sind alle gewohnten Vorgänge unvertraut und fremd (vgl. Matter 2011: 11). Die Bedrohung aller Selbstverständlichkeiten hält zum Überdenken und Adaptieren der eigenen Praktiken an (vgl. Stagl 1997: 92).

Differenzierte Verwendung der Begriffe Andersheit und Fremdheit

Bei der Verwendung von Fremdheitstheorien bedarf es einer scharfen Abgrenzung zum Konzept des Anderen. Man könnte zwar – wie Lévinas – die beiden Begriffe und Konzepte synonym verwenden, die vorliegende Arbeit strebt aber eine differenzierte Betrachtung an.

Fremdheit und Andersheit haben auf den ersten Blick viele Gemeinsamkeiten, weil sowohl der Fremde als auch der Andere ein Gegenspiel des Eigenen sind. Dadurch sind sie für die Identitätskonstruktion unabdingbar (vgl. Reuter 2002: 13). Der Fremde ist außerdem stets ein Anderer, zumindest jemand anderes als die eigene Person. Ein Unterschied ist aber, dass nicht jeder andere gleichzeitig ein Fremder ist (vgl. Wilden 2013: 225). Fremdheit ist somit eine bestimmte Ausformung von Andersheit (vgl. Rommelspacher 2002: 10f). Ein relevanter Unterschied sind die vorherrschenden Machtverhältnisse: So besteht zwischen einem Individuum und einem Anderen ein symmetrisches Machtverhältnis, wohingegen die Beziehung zwischen demselben Individuum und einem Fremden eine deutliche Asymmetrie aufweist. Dass es sich aus Sicht des Individuums um einen Anderen handelt, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Dass der Andere aber ein Fremder ist, bedarf zuvor einer Kategorisierung auf Grundlage relevanter Wahrnehmungsstrukturen oder Vorurteilen. Es ist ein asymmetrisches Machtverhältnis, weil die Deutungshoheit vollständig beim zuschreibenden Individuum liegt (vgl. Wilden 2013: 225f). Der Ausschluss des Anderen muss jedoch „pragmatische Relevanz“ (Stenger 1998: 22) haben. Nur dann handelt es sich um Fremdheit, weshalb Stenger (1998: 22) Fremdheit als „Beziehungsverhältnis, in dem Exklusion und Relevanz miteinander verbunden sind“ definiert.

Den Unterschied zwischen Fremdheit und Andersheit kann man weiterhin am Beispiel alltäglicher Begegnungen im öffentlichen Raum skizzieren: Die Mitmenschen, denen man beispielsweise in der U-Bahn oder im Shoppingcenter begegnet, sind Andere. Sie sind aber nicht fremd, weil man keinen direkten Kontakt hat und ihre Präsenz für das individuelle Verhalten irrelevant ist. Ähnlich lässt sich Fremdheit und Andersheit anhand von Familienangehörigen erklären: Einzelne Individuen einer Familie sind andere, aber keine Fremden. Davon ist nur dann zu sprechen, „wenn die Andersheit […] als Irritation oder Störung empfunden wird“ (Stichweh 2010: 162). Die „Irritation[en]“ sind meist negativ konnotiert, sodass Fremdheit als „Figuration des Anderen“ (Gebauer und Wulff 1998: 241) dann zugeschrieben wird, wenn etwas abgewertet werden soll. Fremdheit liegt nur dann vor, wenn eine „Irritation oder Störung“ gegeben ist (vgl. Stichweh 2010: 162).*Nach Analyse der beiden Konzepte Fremdheit und Andersheit hat sich herausgestellt, dass das Konzept Fremdheit für diese Arbeit als prädestiniert erscheint. Gerade weil die Präsenz der Asylsuchenden in den jeweiligen Orten von Relevanz ist, als Störung wahrgenommen wird und das Verhalten irritiert.

Insgesamt muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass Fremdheit nicht nur auf der handlungsbezogenen Ebene konstruiert wird, sondern beispielsweise auch auf Grundlage der Kleidung sowie phänotypischer Merkmale und nicht zuletzt durch sprachbezogene Elemente. Damit wird einmal mehr sichtbar, dass Fremdheit immer individuell und im Kontext zu verstehen ist.

Formen und Bedeutungsdimensionen von Fremdheit

Fremdheit lässt sich nach Kleinert (2004: 29f) in drei Dimensionen einteilen: Fremdheit als Unvertrautheit, Fremdheit als Nicht-Zugehörigkeit und Fremdheit als Entferntheit. Bevor die drei Dimensionen (vgl. Abb. 7) näher erläutert werden, sei an dieser Stelle auf eine weitere Möglichkeit der Unterteilung von Fremdheit hingewiesen. So differenziert Stenger (1998: 23) beim Konzept der Fremdheit zwischen sozialer und kultureller Fremdheit. Soziale Fremdheit ist die Nicht-Zugehörigkeit einzelner oder in gruppalen Strukturen organisierter Individuen, die auf Grundlage einer Grenzziehung zwischen einem imaginierten Wir und einem ganz ähnlich imaginierten Ihr zugeschrieben wird. Elementar für die soziale Fremdheit ist der stete Bezug auf Prozesse und Strukturen der Gegenwart. Damit unterscheidet sie sich fundamental von der kulturellen Fremdheit.

Abbildung 7: Analytische Dimensionen von Fremdheit (eigene Darstellung)

Die kulturelle Fremdheit referiert nicht auf eine „positionale Dimension“ (Herv. i. Orig., Stenger 1998: 23), sondern auf eine „kognitiven Aspekt“ (Stenger 1998: 24), weshalb Fremdheit über die Erfahrung einer irritierenden Andersheit konstruiert wird. Als fremd werden so „Wissenselemente und kognitive Strukturen“ (Herv. i. Orig., Stenger 1998: 24) wahrgenommen. Aus dem Standpunkt einer vertrauten Ordnung heraus erfolgt die Begegnung mit einer anderen, unvertrauten Ordnung, dessen Strukturen und Prozesse ungewiss, unvertraut und schwer nachvollziehbar sind. Um sich dieser Ordnung nicht handhabbar machen zu müssen, wird sodann eine Grenze gezogen (vgl. Stenger 1998: 24).

Die kulturelle Fremdheit bezieht sich auf wissenssoziologische Elemente, was sich primär darin zeigt, dass gewisse Elemente, die die eigene Ordnung konstituieren, nicht Teil der Ordnung des Anderen sind und es folglich zu Irritationen kommt. Die grundlegende Annahme, dass andere die alltägliche Welt in ähnlicher Weise wie ich wahrnehmen, wird enttäuscht (vgl. Schütz und Luckmann 1979: 87–95). Kulturelle Fremdheit liegt dann vor, wenn diese Annahme enttäuscht wird, der Andere die alltägliche Welt eben anders erfährt und deshalb auch andere Strategien verwendet. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Andere über dieselbe Wirklichkeit verfügt, in dieser aber nur eine differente Ordnung etabliert. Fremdheit wird sodann daraus konstruiert, dass der Fremde den Dingen des alltäglichen Lebens andere Bedeutungen gibt. So kommt es zu Unvertrautheit. Stenger (1998) fasst dies wie folgt zusammen:

„Wenn ich nicht routinemäßig annehmen kann, mit dem anderen in einer gemeinsamen Wirklichkeit zu leben, also die Selbstverständlichkeiten meiner Alltagswelt mit ihm zu teilen, rechne ich ihm eine andere Wirklichkeitsordnung zu, die mir fremd, weil nur beschränkt oder gar nicht zugänglich und daher unüberschaubar ist.“ (Stenger 1998: 25)

Fremdheit als Unvertrautheit

Fremdheit ist eine kommunikative Zuschreibung und Konstruktion, die permanent auf die Abgrenzung des Eigenen gegenüber allem als abweichend Bewertetem abzielt. Als Voraussetzung muss etwas oder jemand als fremd kategorisiert werden, was nur dann geschehen kann, wenn im Kontakt etwas als unvertraut gilt. Grundlegend für die Konstruktion von Fremdheit ist deshalb eine Konfrontation mit Unvertrautheit (vgl. Hahn 1994: 140–143). Der Konstruktion von Fremdheit ist damit immer das „Begriffspaar Vertrautheit und Fremdheit“ (Plessner 1979: 237) inhärent. Um Fremdheit zu verstehen, bedarf es für Nassehi (1995: 449) aber eines weitreichenden Verständnisses dessen, was in einer Gesellschaft oder Gruppierung als vertraut und gewohnt gilt. Nur dann kann nachvollzogen werden, was und aus welchen Gründen als fremd deklariert und wahrgenommen wird. Wenn man etwas als fremd oder als unvertraut bezeichnet, erfolgt die Zuschreibung immer auf Basis des als vertraut Kategorisierten. Man muss sich immer der eigenen Vertrautheit bewusst sein, was jedoch verstärkt erst im Kontakt mit dem Fremden geschieht (vgl. Hellmann 1998: 409f).

Was man als fremd bewertet, erkennt und kommuniziert, unterliegt dabei einer gewissen Willkür, da auch Kontakt keine hinreichende Bedingung für Fremdheitszuschreibungen ist. Häufig genug sind Vorurteile, Gerüchte und Stigmatisierungen eine Quelle dessen, was als Irritation wahrgenommen wird (vgl. Hellmann 1998: 410). Als Bedingung gilt nur der Eindruck einer relevanten Differenz zwischen dem Eigenen und dem Fremden (vgl. Koselleck 1984: 212).*Stichweh (1992: 310) kritisiert dabei, dass die bestehenden klassischen Theorien zur Fremdheit insgesamt zu stark die damit einhergehenden Konflikte darlegen. Fremdheit würde fast ausschließlich dann thematisiert, wenn sich daraus problematische Konstellationen ergäben. Er appelliert deshalb, dass Fremdheit nicht von vornherein mit Konflikten assoziiert, sondern auch positive Konstruktionen von Fremdheit fokussiert werden sollten.

Wenn man Fremdheit als Unvertrautheit konstruiert, lässt sich dies mit der Konfrontation mit einer anderen Ordnung begründen. Deren Prozesse, Strukturen und Handlungen werden als fremd hervorgehoben, weil sie im Vergleich zu denselben der eigenen Ordnung unvertraut sind. Die eigene Ordnung ist dabei der Gradmesser des als normal Kategorisierten (vgl. Kleinert 2004: 29).

Die Unvertrautheit ist ein Verständnisproblem, das schon Alfred Schütz thematisierte (vgl. Kap. 3.1.2). Dieses Enttäuschungs-Erlebnis hat zur Folge, dass die andere Ordnung mit all ihren Bestandteilen als fremd kategorisiert wird (vgl. Stenger 1998: 24f). Nicht zuletzt deshalb ist Fremdheit oft mit negativen Assoziationen belegt. Daraus kann sich schließlich eine ablehnende Haltung entwickeln, weil keine Klarheit mehr besteht. Die Ambivalenz des Fremden, die eine Sicherheit im eigenen Verhalten, aber auch in seinem Verhalten, nahezu ausschließt, verstärkt diese Entwicklung zusätzlich. Der Fremde kann nicht in die bestehende Ordnung eingegliedert werden, weil er – ganz nach dem Konzept Baumans (vgl. Kap. 3.1.3) – unentscheidbar ist. Er weist sowohl Attribute des Eigenen als auch solche auf, die sich keineswegs dort einordnen lassen. Eine Möglichkeit, sich dieser weitreichenden Irritation handhabbar zu machen, ist die Konstruktion von Fremdheit. Damit ist die Wiederherstellung „kognitiver und klassifikatorischer Klarheit“ (Kleinert 2004: 30) möglich.

Vertrautheit ist die Grundlage für die Fremdheitszuschreibung und ist ein „Gefühl der Selbstverständlichkeit, der Sicherheit [und] Gewissheit“ (Hellmann 1998: 419). All dies wird beim Fremden destruiert: Er kann strukturell in seinen Handlungen nicht verstanden werden. Es fehlt an fundamentaler Anschlussfähigkeit an das Vertraute, an das Eigene. Wenn das Eigene mit Fremden konfrontiert wird, zeigt dies, „dass das Wissen nicht mehr hilft“ (Treptow 1995: 4). Der Alltag als Symbol des Vertrauten wird nicht in gewohnter Form und Strategie bewältigt. Die Vorstellung, dass das jedem Subjekt immanente Wissen genügt, um alltäglichen Problemen zu begegnen, unterliegt einer Desillusionierung. Die Erwartungssicherheit ist durch den Fremden nicht mehr gegeben. Die Ordnung, die er verkörpert, schließt sich mit der bisherigen Ordnung aus und Fremdheit wird zu einem Problem (vgl. Hellmann 1998: 419).

Damit findet abermals ein Rückbezug auf die Erwartungsenttäuschung statt: Grundlage ist die Erwartung von Vertrautheit, die aber vollkommen destruiert wird. So, wie man bisher verfahren ist, kann man nun nicht mehr agieren (vgl. Hellmann 1998: 422–428). Schütz und Luckmann (1994: 33) sprechen von der „Diskrepanz zwischen […] Erfahrungsvorrat und der aktuellen Erfahrung“.

Fremdheit als Nicht-Zugehörigkeit

Die Nicht-Zugehörigkeit zu einer imaginierten Gruppe oder zu einer konstruierten räumlichen Entität wie dem Nationalstaat ist die zweite Dimension von Fremdheit. Diese „positionale Dimension“ (Herv. i. Orig., Stenger 1998: 23) zeigt, dass die zumeist willkürliche Grenzziehung zwischen dem Eigenen und dem Fremden sowie die daraus resultierende Exklusion genau die Prozesse sind, die den Fremden erst zu einem solchem machen. Der Fremde wird aber nur in Bezug auf den stets als variabel zu betrachtenden Kontext des Eigenen als Fremder wahrgenommen. In einem anderen Kontext erscheint es möglich, dass man die Irritationen als normal kategorisiert (vgl. Stenger 1998: 22f). Auch deshalb soll der Aspekt der Relationalität von Fremdheit im nachfolgenden Kapitel detaillierter analysiert werden.

Relationalität von Fremdheit

Fremdheitsdimensionen sind subjektiv und referieren auf ein als normal empfundenes und vertrautes Eigenes. Bei Fremdheitskonstruktionen kommt es stets darauf an, worauf man sich bezieht und was Grundlage der Irritation und des Unwohlseins ist. Nur dann zeigt sich, was als Eigenes und was als Fremdes deklariert wird:

„Nur wenn ich weiß, was mir nahe, was mir vertraut und was mir eigen ist, kann ich etwas als fremd einordnen. Und umgekehrt wird erst dadurch, dass ich etwas als fremd kennzeichne, die Wahrnehmung von Vertrautheit, Nähe und die Zurechnung zum Eigenen möglich“ (Kleinert 2004: 31)

Fremdheit ist somit immer veränderlich und kontextual zu verstehen.*Albrecht (1977: 85) führt die Relationalität von Fremdheit sogar so weit, dass Fremdheit für ihn „eine Frage der jeweiligen Konstellation“ ist. So muss das, was für mich als fremd gilt, für meinen Nachbarn oder meinen Bekannten noch längst nicht als fremd gelten. Doch welche Elemente des Eigenen sind nun für die Konstruktion von Fremdheit relevant? Schneider (2016: 925) weist darauf hin, dass Fremdheit nicht nur über die intersubjektive Beziehungsebene konstruiert werde, sondern dass „kulturelle Codes“ ebenfalls eine wichtige Rolle einnehmen würden. Beispielhaft führt er „Zeichen“, „Bilder“ sowie die „Sprache“ an. Trotzdem sind sowohl die „kulturellen Codes“ als auch die grundlegenden Beziehungen nicht separat zu betrachten. Erst das Zusammenwirken dieser beiden Komponenten ergibt die Konstruktion von Fremdheit.*In Hahns (1994: 140) Definition von Fremdheit finden Aspekte wie kulturelle Codes hingegen keinerlei Bedeutung. Für ihn ist Fremdheit lediglich die „Definition einer Beziehung“.

Dass Fremdheitskonstruktionen ordnungsabhängig sind, konnte eingehend dargelegt werden. Die Relationalität von Fremdheit ist insofern relevant, als dass der Standort desjenigen bedeutsam ist, der etwas als fremd wahrnimmt. Schon Simmel weist mit dem Beispiel der Bewohner des Sirius darauf hin (vgl. Kapitel 3.1.1). Trotzdem existieren unterschiedliche Grade der Fremdheit, die erst durch räumliche Nähe entstehen. Waldenfels (1997) differenziert drei Varianten: alltägliche Fremdheit, strukturelle Fremdheit sowie radikale Fremdheit.

Unter der alltäglichen Fremdheit versteht er all jene Geschehnisse, die „innerhalb der eigenen Ordnung“ (Herv. i. Orig., Waldenfels 1997: 72) erfolgen, aber trotzdem von einer latenten Unvertrautheit geprägt sind. Beispielhaft dafür sind gewöhnliche Begegnungen mit anderen Menschen in der Stadt beim Einkaufen: So ist der Verkäufer völlig unbekannt und unvertraut. Man ist sich lediglich über dessen Anonymität und funktionaler Bedeutung bewusst. Trotzdem kommt es nicht zu einem Verstehensproblem, weil das Unvertraute, das sonst Irritationen auslöst, bis zu einem gewissen Grad in Vertrautheit transformiert werden kann.

Die strukturelle Fremdheit referiert auf all das, „was außerhalb einer bestimmten Ordnung liegt“ (Herv. i. Orig., Waldenfels 1997: 72). Der Fremde symbolisiert eine andere als die eigene Ordnung, die unzugänglich bleibt. Man kann sich zwar Bausteine aus dieser anderen Ordnung durch verschiedene Prozesse der Annäherung vertraut machen, sie erschließen sich aber nie vollständig. Es bleibt stets ein latentes Unverständnis dessen, was den Fremden als Element dieser Ordnung ausmacht. Ein Beispiel für die strukturelle Fremdheit ist ein fremdes Ritual: Man kann sich die Struktur und Form eines Rituals aneignen, aber dessen emotionale Bedeutung wird sich niemals vollständig erschließen (vgl. Waldenfels 1997: 72).

Die radikale Fremdheit als dritte Ausprägung ist die höchste Steigerung der Fremdheit. Entgegen der beiden vorherigen Formen handelt es sich um Elemente, die „außerhalb jeder Ordnung bleib[en]“ (Herv. i. Orig., Waldenfels 1997: 72). Sie können keiner Ordnung zugewiesen werden und entziehen sich jeglicher Versuche der Kategorisierung. Beispiel für die radikale Fremdheit sind „Grenzphänomene wie Schlaf, Rausch, Eros oder Tod“ (Waldenfels 1997: 72). Die radikale Fremdheit wird immer von einer Unvertrautheit gekennzeichnet sein. So ist es nicht möglich, dass ein „Rausch“ oder der „Tod“ vertraut werden und sie keinem Unwohlsein mehr unterliegen. Lediglich eine Art Gewöhnung kann einsetzen, wenn wiederholter und steter Kontakt besteht (vgl. Waldenfels 1997: 72f)

Theoretische Folie

Auf Grundlage der klassischen theoretischen Konzeptionen von Fremdheit sowie den dargestellten Weiterentwicklungen wird nun die theoretische Folie skizziert, mit der das empirische Material analysiert wird. Zuvor gilt jedoch zu klären, welches Fremdheitsverständnis der Autor hat. Insgesamt gibt es keine allgemeingültige Definition von Fremdheit (vgl. Müller-Funk 2016: 17). Deshalb versteht der Autor unter Fremdheit Folgendes: Fremdheit ist das als abweichend vom Vertrauten Wahrgenommene, das Irritationen, Unwohlsein und möglicherweise auch Ängste hervorrufen kann. Das Fremde unterscheidet sich dabei maßgeblich vom Eigenen. Weiterhin ist es das grundlegende analytische Verständnis dieser Arbeit, dass es sich bei Fremdheit als bestimmter Ausformung von Andersheit um eine Zuschreibung und Konstruktion handelt. Fremdheit existiert damit nicht von Beginn an, sondern wird erst durch verschiedene Prozesse hervorgebracht. Diese Prozesse, auf die das empirische Material untersucht wird, lassen sich in Anlehnung an Kleinert (2004: 29f) auf drei inhaltlichen Ebenen ansiedeln:

Fremdheit als Unvertrautheit: Fremdheit wird dabei insofern hergestellt, als dass etwas beim Vergleich mit dem Eigenen als unvertraut kategorisiert wird. Die Differenz zwischen dem Eigenen und dem Fremden findet dabei auf der Ebene vertraut-unvertraut statt.

Fremdheit als Nicht-Zugehörigkeit: Etwas gilt darüber hinaus als fremd, wenn es nicht zur imaginierten Gemeinschaft oder Gruppe gehört. Fremdheit wird dabei insofern konstruiert, als dass die Zugehörigkeit aufgrund fiktiver oder tatsächlich bestehender Eigenschaften abgesprochen wird. Es gilt demnach zwischen dem Fremden als Individuum und den Fremden als Gruppe zu unterscheiden. Der Fremde als Person kann dabei oftmals noch eingeordnet werden. Die Fremden werden demgegenüber als Gruppe wahrgenommen und kollektiviert. So werden häufig erst Kollektive auf Grundlage ethnischer, religiöser oder anderer scheinbar relevanter Elemente (vgl. Geenen 2002: 21f).

Relationalität von Fremdheit: Fremdheit wird nur dann hergestellt, wenn die Unvertrautheit, die Nicht-Zugehörigkeit sowie die Irritationen von Relevanz sind. Fremdheitskonstruktionen sind deshalb immer relational und kontextuell.

Auch den drei klassischen theoretischen Fremdheitskonzepten werden für die Analyse Elemente entlehnt. Von Georg Simmels Konzept ist die Dimension der negativ konnotierten Mobilität sowie die Nicht-Zugehörigkeit in der Vergangenheit und der Wunsch nach zukünftiger Zugehörigkeit bedeutsam. Hinzu kommt die Irritation über die Gleichzeitigkeit von Nähe und Distanz. Fremdheit wird in diesem Kontext darüber hergestellt, dass eine körperliche Präsenz gegeben ist, die jedoch mit Unverständnis für das Verhalten einhergeht. Marginalisiert wird die ökonomische Funktion des Fremden, die Simmel in seinen Ausführungen immer wieder integriert.

Dem Fremdheitskonzept Alfred Schütz‘ wird als Dimension die Kollision kulturspezifischer Ordnungen entnommen. Darunter ist für diese Arbeit zu verstehen, dass Fremdheit hergestellt wird, wenn die gewohnten Handlungen und Praktiken nicht mehr zu den bisherigen Resultaten führen. Jegliche Grundannahmen werden dadurch verletzt, was dazu führt, dass Fremdheitskonstruktionen als Möglichkeit wahrgenommen werden, die gewöhnlichen Handlungen und Praktiken wieder erfolgreich anwenden zu können.

Schließlich wird der Großteil der Analysedimensionen von Zygmunt Baumans theoretischer Perspektive auf den Fremden und Fremdheit internalisiert. Der Fremde wird als der Uneindeutige zwischen Freund und Feind klassifiziert, weil er im Gegensatz zum Freund und Feind nicht kategorisierbar ist. Eher ist er ambivalent, sodass ihm sowohl freundliche als auch feindliche Elemente zugeschrieben werden. Diese weitreichende Ambivalenz, die eine maßgebliche Analysedimension ist, führt schließlich zum Gefühl der Angst. Wichtig ist dabei insgesamt auch die Wahrnehmung des Fremden als chaotisches Element. Durch Fremdheit wird die stets gegenwärtige Ordnung als gefährdet wahrgenommen. Die Präsenz des Fremden transformiert die Ordnung in ein Chaos. Der Fremde als Sinnbild für Chaos und eine in der Auflösung befindliche Ordnung ist darüber hinaus eine weitere Analysedimension.

Die Auswahl der Untersuchungsstandorte

Die verstärkte Fluchtmigration nach Deutschland hatte nicht nur auf nationaler Ebene weitreichende Auswirkungen, sondern ebenso auf der regionalen und lokalen Ebene. Nach der Zuweisung von Asylsuchenden an die einzelnen Bundesländer gemäß dem Königsteiner Schlüssel wurden sie anschließend auf die Landkreise und die einzelnen Kommunen verteilt. Mit steigendem Migrationsvolumen waren auch kleine Orte, Gemeinden und Dörfer angehalten, Schutzsuchende unterzubringen, sodass es vielerorts zu Begegnungen zwischen Asylsuchenden und Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung kam. Häufig wurden sie gleichermaßen in Dörfern und Gemeinden untergebracht – insbesondere in den östlichen Bundesländern der Republik – die zuvor noch keine Erfahrung mit Migration und kultureller Andersheit gemacht hatten. Deshalb war es von Beginn an das Ziel, auch solche Räume zu untersuchen.

Die anfängliche Idee war, verschiedene Siedlungsgebiete der Bundesrepublik Deutschland zu analysieren, um aus der Nahperspektive das Phänomen und die individuellen Fremdheitskonstruktionen untersuchen zu können. So wurden fünf Untersuchungsstandstandorte ausgewählt (vgl. Abb. 8): Gießen (Hessen), Chemnitz (Sachsen), Neuss (Nordrhein-Westfalen), Wünsdorf (Brandenburg) und Tutow (Mecklenburg-Vorpommern). Die Auswahl erfolgte auf Grundlage der folgenden Kriterien:

  • Siedlungsart (Dorf, Kleinstadt, Großstadt)

  • Einwohnerzahl und Gesamtfläche

  • Bevölkerungsstruktur

  • bisherige Berührung mit Migration

  • bisherige Erfahrung mit der Unterbringung

  • Art der Unterbringung (EAE bzw. ZUE, GU, EA, NU)

Im Folgenden werden die einzelnen Standorte vorgestellt und asylspezifische Aspekte skizziert, wobei sich die Quantität der jeweiligen Daten enorm unterscheidet. So war es beispielsweise in Gießen nur sehr schwer möglich, verwertbare Zahlen zu Asylsuchenden innerhalb der HEAE zu erhalten. Dem entgegen steht die hervorragend gute Zusammenarbeit mit den Behörden in Chemnitz. Erwähnt sei an dieser Stelle ebenfalls, dass die Vergleichbarkeit der Daten aufgrund unterschiedlicher Referenzen nur bedingt möglich ist. Jeder Untersuchungsstandort muss deshalb bei der Analyse der asylspezifischen Aspekte für sich betrachtet werden.

Abbildung 8: Lokalisierung der Untersuchungsstandorte

Chemnitz (Sachsen)

Ein urbaner Untersuchungsraum ist die sächsische Großstadt Chemnitz mit 247.470 Einwohnern*Davon sind 121.756 männlichen und 125.531 weibliche Geschlechts (Stadtverwaltung Chemnitz 2018a). (Stand: 31.07.2018) und einer Fläche von 221,0 km². Den Ausländeranteil gibt die Stadtverwaltung mit 7,2 Prozent (17.799 Personen) an (Stadtverwaltung Chemnitz 2018a und Statistisches Landesamt SN 2018a).

Der Königsteiner Schlüssel sah für den Freistaat Sachsen 2015 die Aufnahme von 5,08386 Prozent der in Deutschland ankommenden Asylsuchenden vor (BAnz 2014). Im Jahr 2016 sank dieser Wert minimal auf 5,05577 Prozent (BAnz 2015). Daraus ergaben sich für 2015 insgesamt 28.317 Erst- und Folgeanträge von Asylsuchenden; 2016 stellten nur 24.684 Personen einen Asylantrag (BAMF 2016e: 5 und BAMF 2017c: 5). Die Verteilung der Asylsuchenden erfolgte auf Grundlage des § 6 und 7 des SächsFlüAG.

In Chemnitz sind nicht erst seit dem „lange[n] Sommer der Migration“ (Hess et al. 2017) viele Asylsuchende untergebracht, weil sich der Sitz der Zentralen Ausländerbehörde in der Stadt befindet. Während der Gegenwart des Autors in Chemnitz hielten sich dort stets ca. 5.000 Personen mit asylbezogenem Zuwanderungshintergrund auf.*So hielten sich mit dem Stand 31.03.2017 insgesamt 1.205 Asylbewerber, 26 Asylberechtigte, 2.019 Flüchtlinge, 453 subsidiär Schutzberechtigte, 169 Geduldete, 374 Personen aus dem Resettlement/Familiennachzug sowie 183 umF auf. Dazu kommen 566 bereits abgelehnte Asylbewerber (Stadtverwaltung Chemnitz 2018b). Deren Altersstruktur gestaltet sich verglichen mit der sonstigen Chemnitzer Bevölkerung wie folgt:

Abbildung 9: Altersstruktur der Bevölkerung Chemnitz'

In Abbildung 9 wird deutlich, dass der Großteil der Schutzsuchenden in Chemnitz jungen Alters ist. Diese Altersstruktur weicht damit nicht von anderen Standorten oder gar von der Altersstruktur der Asylsuchenden in ganz Deutschland ab. Sie unterscheidet sich aber wesentlich von der sonstigen Chemnitzer Bevölkerung. Dort überwiegt die Altersgruppe ab 60 Jahren mit 34,4 Prozent deutlich, gefolgt von der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen. Personen mit asylbezogenem Zuwanderungshintergrund in Chemnitz sind überwiegend jungen Alters. Prozentual betrachtet tritt die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen am häufigsten auf.

Asylsuchende in Chemnitz

Chemnitz nahm in den vergangenen Jahren 6,1 Prozent derjenigen Asylsuchenden auf, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen wurden (SMI 2016b: 2). Demnach war die sächsische Großstadt im Jahr 2015 angehalten, 2.024 Asylsuchende unterzubringen. Die Entwicklung der Zahlen lässt sich an folgendem Beispiel illustrieren: Im gesamten Januar 2015 wurden der Stadt nur zwölf Schutzsuchende neu zugewiesen; im Dezember 2015 stieg die wöchentliche Zahl der Zuweisungen hingegen auf bis zu 196. Trotzdem waren im Januar 2015 bereits ca. 1.500 Schutzsuchende in den EAE, NU und GU der Stadt untergebracht (Stadt Chemnitz 2016: 2f).

In Chemnitz sind die Asylsuchenden größtenteils dezentral in eigens dafür angemieteten Wohnungen untergebracht (83,1 Prozent) (SMI 2017: 4). Das ist für eine Großstadt insofern besonders, als dass dies in anderen Städten aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes nicht möglich wäre. Ende 2015 hatte die Stadt Chemnitz 601 Wohnungen angemietet, in denen 1.946 Asylsuchende wohnten. Lediglich 295 Personen waren zentral in GU untergebracht (Stadt Chemnitz 2016: 2). Dass diese zentralen GU in nicht-sozialen-Räumen angesiedelt sind, lässt sich in Abbildung 10 erkennen. Zu sehen ist außerdem, dass sich im Zentrum von Chemnitz keine EAE, NU oder GU befindet, der Anteil der Personen mit asylbezogenem Zuwanderungshintergrund an der Gesamtbevölkerung aber dennoch über 10,0 Prozent liegt (Stadt Chemnitz 2018a). Das ist insbesondere auf die dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen zurückzuführen.

Abbildung 10: Lokalisierung der Unterkünfte in Chemnitz (Stand: 09/2018)
Abbildung 11: GU in der Annaberger Straße (Mücke 2016)
Abbildung 12: GU in der Straßburger Straße (Mücke 2016)

Neben den GU gab es 2015 und 2016 einige Außenstellen der EAE Adalbert-Stifter-Weg und viele NU. Die Abbildung 13 zeigt die Belegungszahlen im zeitlichen Verlauf von Januar 2015 bis Juli 2016:

Abbildung 13: Zeitlicher Verlauf der Belegungszahlen der EAE- und NU-Einrichtungen in Chemnitz

Deutlich wird dabei, dass die Hochzeiten der Belegung die Monate Juli, August, September und November des Jahres 2015 waren. Das Absinken der Belegungszahlen ab Januar 2016 lässt sich damit begründen, dass die Verteilung auf die umliegenden Kommunen und Stadtteile schneller erfolgte. Darüber hinaus sind auch die sinkenden absoluten Zuzugszahlen relevant. Dass sich in der sächsischen Großstadt Chemnitz trotzdem noch verhältnismäßig viele Personen mit asylbezogenem Zuwanderungshintergrund aufhielten, lässt sich in Abbildung 14 erkennen. Die im Monatsvergleich sich nur geringfügig verändernden Belegungszahlen der sechs GU innerhalb des Stadtgebietes zeigen dies eindrucksvoll. So sinkt die summierte maximale Belegungszahl im Zeitraum von Januar 2015 bis Juli 2016 nie unter 250. Wichtig ist dabei aber auch zu erwähnen, dass die summierte maximale Belegungszahl den Wert 350 zu keinem der angegebenen Zeitspannen übersteigt.

Abbildung 14: Zeitlicher Verlauf der Belegungszahlen der Gemeinschaftsunterkünfte in Chemnitz

Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden

Der mediale Diskurs im Kontext der Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden war 2015 und 2016 häufig vom Narrativ des fremdenfeindlichen Ostens geprägt. Übergriffe wurden fast ausschließlich dann thematisiert, wenn sie in den neuen Bundesländern zu verzeichnen waren (vgl. Jesse 2018: 183–186).*Als Beispiel kann die Titelseite der Hamburger Morgenpost vom 22. Februar 2016 angeführt werden. Die Schlagzeile dabei lautete „Der Schand-Fleck. Immer wieder Sachsen!“ und war mit einer Deutschlandkarte, in der der Freistaat Sachsen braun eingefärbt war, illustriert (vgl. Pressreader 2018). Gleichwohl spiegelt sich diese medial postulierte Einstellung der Bevölkerung auch in der Vielzahl von Protesten wider, die stets einen hohen Zulauf hatten. Tabelle 8 listet einen Auszug aus Demonstrationen und Veranstaltungen für den Zeitraum von Oktober 2015 bis Juni 2016 auf, die innerhalb des Chemnitzer Stadtgebiets stattfanden und sich gegen die Unterbringung von Asylsuchenden richteten.

Tabelle 8: Übersicht zu Protesten gegen die Unterbringung v. Asylsuchenden (Quelle: SMI 2016d: 1–4, SMI 2016e: 1–4)

Datum

Ort

Veranstalter

Teilnehmer

03.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Heim

1.000

05.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Heim

750

07.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Heim

1.400

14.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Heim

1.200

21.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Erstaufnahmeheim

2.200

28.10.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt nein zum Erstaufnahmeheim

1.500

04.11.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Einzelanmelder (Vereinigung Einsiedel sagt NEIN zur EAE)

1.490

11.11.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Einzelanmelder (Vereinigung Einsiedel sagt NEIN zur EAE)

ca. 1.500

18.11.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Einzelanmelder (Vereinigung Einsiedel sagt NEIN zur EAE)

ca. 1.200

25.11.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Einzelanmelder (Vereinigung Einsiedel sagt NEIN zur EAE)

ca. 850

09.12.2015

Chemnitz/OT Einsiedel

Einzelanmelder (Vereinigung Einsiedel sagt NEIN zur EAE)

ca. 400

06.01.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

600

11.01.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Heimat und Tradition C-E

300

13.01.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

500

16.01.2016

Chemnitz, Innenstadt

PEGIDA Heimat und Tradition C-E

200

18.01.2016

Chemnitz, Innenstadt

PEGIDA Heimat und Tradition C-E

125

27.01.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

435

03.02.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 450

10.02.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 300

17.02.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 350

01.03.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 100

09.03.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 330

15.03.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 250

16.03.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 400

29.03.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 150

04.04.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 50

06.04.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 280

12.04.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 80

20.04.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 200

26.04.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 75

27.04.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 250

04.05.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 256

10.05.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 100

18.05.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 218

24.05.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 69

08.06.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 165

21.06.2016

Chemnitz/OT Zentrum

PEGIDA Chemnitz-Westsachsen

ca. 50

22.06.2016

Chemnitz/OT Einsiedel

Bürgerinitiative Einsiedel sagt NEIN

ca. 160

Politische Situation in Chemnitz

Die Ergebnisse der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag 2017 waren in Chemnitz durch den immensen Stimmenzuwachs der AfD geprägt. Wie in Abbildung 15 sichtbar wird, erhielt die Partei mit 24,3 Prozent die zweithäufigsten Zweitstimmen und überholte damit die sonst in den neuen Bundesländern sehr starke DIE LINKE (19,4 Prozent) sowie die SPD (11,9 Prozent). Bei der Bundestagswahl 2013 erhielt die AfD in Chemnitz lediglich 6,0 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Da der Freistaat Sachsen in der Vergangenheit ein CDU-Kernbundesland war, ist das schlechte Abschneiden der Partei mit nur 24,9 Prozent beachtlich. Der Verlust von mehr als 10,0 Prozentpunkten im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 (38,9 Prozent) ist u. a. auf die Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung zurückzuführen (vgl. Schoen und Gavras 2018 sowie Oppelland 2018).

Abbildung 15: Zweitstimmenergebnisse in Chemnitz bei der Wahl zum 18. und 19. Deutschen Bundestag

Ein Zuwachs der AfD lässt sich beim Vergleich der Bundestagswahl 2013 zur Wahl zum sächsischen Landtag 2014 beobachten (vgl. Abb. 18). Die AfD erhöhte ihren Stimmenanteil stetig, was auf den Beginn der Fluchtmigration und auf die Eurorettungspolitik der Bundesregierung zurückzuführen ist (vgl. Bauer-Blaschkowski, Engler und Zöhlnhöfer 2018). Die Landtagswahl war damit eine erste Andeutung der sich dann stets erhöhenden Proteste von Einheimischen gegen die politischen Richtlinien der Bundes- und Landesregierung, die letztendlich in den ersten Pegida-Demonstrationen im Oktober 2014 in der Landeshauptstadt Dresden kulminierten (vgl. Häusler 2017). Nach dem gleichen Schema etablierten sich auch in Chemnitz ab 2015 Demonstrationen gegen die Asyl- und Migrationspolitik (vgl. Tab. 8).

Abbildung 16: Zweitstimmenergebnisse der Wahlen zum Sächsischen Landtag am 31. August 2014

Gießen (Hessen)

Die nordhessische Stadt Gießen hat eine Fläche von 72,5 km² und 84.677 Einwohner*Davon sind 41.444 männlichen und 43.233 weiblichen Geschlechts (Universitätsstadt Gießen 2018a: 3). (Stand: 01.06.2017) (Universitätsstadt Gießen 2018a: 3, Universitätsstadt Gießen 2018b). Der Anteil der „ausländischen Bevölkerung“ wird mit 16,9 Prozent angegeben, was einer reellen Zahl von 14.373 entspricht (Universitätsstadt Gießen 2018a: 3).

Der Königsteiner Schlüssel sah für Hessen die Aufnahme von 7,35890 Prozent der in Deutschland ankommenden Asylsuchenden vor (BAnz 2014). Im Jahr darauf stieg dieser Wert marginal auf 7,39885 Prozent an (BAnz 2015). Daraus ergaben sich folgende Asylantragszahlen: 2015 wurden in Hessen 28.724 Asylanträge gestellt (BAMF 2016e: 5). 2016 war demgegenüber ein wesentlicher Anstieg zu verzeichnen. Insgesamt wurden 2016 summiert 66.908 Asylanträge entgegengenommen (BAMF 2017c: 5). Die Verteilung in Hessen erfolgt nach § 2 des LAufnG HE.

Die Altersstruktur der Gießener Bevölkerung (vgl. Abb. 17) ist im Gegensatz zu den anderen Untersuchungsstandorten nicht so stark von der Altersgruppe ab 66 Lebensjahren geprägt. Es überwiegen deutlich die jungen und mittleren Altersgruppen. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Gießen ein Universitätsstandort ist.

Abbildung 17: Altersstruktur der Bevölkerung Gießens

Gießen ist bei der Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden von herausragender Bedeutung, weil dort die größte HEAE des Bundeslandes ansässig ist. In einem ehemaligen US-Depot sowie in der Unterkunft zur Registrierung und Antragstellung waren zu Hochzeiten im Jahr 2015 mehrere tausend Personen untergebracht (Hessische Landesregierung 2018a).

Abbildung 18: Lokalisierung der HEAE-Einrichtungen in Gießen

Asylsuchende in Gießen

In der Universitätsstadt Gießen befindet sich sowohl die Zentrale der HEAE als auch eine Filiale dieser Zentrale (vgl. Abb. 18 und 19). Somit verfügt Gießen über zwei Unterkunftsmöglichkeiten mit großer Kapazität. Im September 2015 waren in der Zentrale der HEAE am Meisenbornweg 623 Asylsuchende untergebracht; in der Filiale in der Rödgener Straße war es möglich, 5.087 Personen aufzunehmen. Wegen der hohen Zuwanderung im Spätsommer 2015 wurden darin bis zu 12.532 Asylsuchende untergebracht (Regierungspräsidium Gießen o. J.: 5–7). Im Juni 2017 waren in den beiden Einrichtungen noch 1.118 Asylsuchende (990 in der Rödgener Straße; 128 im Meisenbornweg) untergebracht (Hessischer Landtag 2017: 1).

Die Existenz der beiden HEAE in Gießen hat zur Folge, dass Gießen darüber hinaus keine Asylsuchenden vom Land Hessen nach deren Registrierung und Antragstellung zugeteilt bekommt, die dann entweder zentral in GU oder dezentral in eigenen Wohnungen untergebracht würden.

Abbildung 19: Zentrale der HEAE im Meisenbornweg (Mücke 2016)

Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden

In Gießen gab es 2015 und 2016 keine nennenswerten Demonstrationen oder Organisationen, die gegen die Unterbringung von Asylsuchenden mobilisierten. Möglicherweise ist das auf die historisch gewachsenen Strukturen der Aufnahme von Schutzsuchenden zurückzuführen. Schon 1946 wurde der Gießener Standort als Flüchtlingslager genutzt. Nach der Gründung der DDR und dem späteren Bau der Mauer diente die Gießener Einrichtung ab 1961 als Aufnahmestelle für DDR-Bürger (vgl. Messerschmidt 1991: 59 und Laak 2014: 142–150).

Im Vergleich zu anderen Standorten sind die registrierten Straftaten gegenüber Asylsuchenden und Unterkünften sehr gering. So gab es 2015 lediglich vier Straftaten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden in Gießen stehen (vgl. Tab. 9).

Tabelle 9: Straftaten gegenüber Asylsuchenden und deren Unterkünfte (Quelle: Landtag HE 2016: 4–6)

Datum

Ort

Delikt

16.02.2015

Gießen

Sachbeschädigung an Unterkunft

06.04.2015

Gießen

Sachbeschädigung an Unterkunft

09.10.2015

Gießen

Körperverletzung eines Asylsuchenden

27.10.2015

Gießen

Beleidigung eines Asylsuchenden

Politische Situation in Gießen

Auch in Gießen ist bei den Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag im Vergleich zu 2013 ein erhöhter Zuwachs für die AfD zu erkennen. Zwar spiegelt das Abschneiden der Partei das bundesdeutsche Ergebnis wider. Trotzdem ist eine prozentuale Steigerung der Zweitstimmen in Gießen um mehr als 100 Prozent zu konstatieren (vgl. Abb. 20).

Abbildung 20: Zweitstimmenergebnisse in Gießen bei der Wahl zum 18. und 19. Deutschen Bundestag

Bei den Wahlen zum Hessischen Landtag 2013 ließ sich noch kein Erstarken der AfD erkennen. Vielmehr liegen die Ergebnisse in Gießen weit hinter den Landesergebnissen (vgl. Abb. 21). Das ist darauf zurückzuführen, dass der Zuzug von Asylsuchenden 2013 noch nicht in dem Maße präsent war, wie er es in den darauffolgenden Jahren wurde. Darüber hinaus wurde die AfD erst zu Beginn des Jahres 2013 gegründet, wodurch sich die einzelnen Landesverbände noch im Aufbau befanden (vgl. Häusler 2016: 1 und Kleinert 2018: 17).

Abbildung 21: Zweitstimmenergebnisse bei der Wahl zum Hessischen Landtag am 22. September 2013

Neuss (Nordrhein-Westfalen)

Die nordrhein-westfälische Stadt Neuss mit 158.411 Einwohnern*Davon sind 77.411 männlichen und 81.000 weiblichen Geschlechts (Stadt Neuss 2017: 2). (Stand: 01.01.2017) und einer Fläche von 99,5 km² ist der dritte Untersuchungsstandort. Die zuständigen Behörden der beziffern den „Ausländeranteil“ auf 23.992 Personen (15,5 Prozent) (Stadt Neuss 2017: 2 und Stadt Neuss 2018a). Die Altersstruktur der Neusser Bevölkerung ist in Abbildung 22 dargestellt:

Abbildung 22: Altersstruktur der Bevölkerung Neuss‘

Bei der Analyse der Abbildung 22 wird deutlich, dass auch die Neusser Bevölkerung vor allem durch Einwohner höheren Alters geprägt ist. Besonders auffällig sind dabei die Altersgruppen der 30- bis 40-Jährigen sowie der 50- bis 60-Jährigen.

Der Königsteiner Schlüssel bestimmte auch für das Land Nordrhein-Westfalen genau die Zahl an Asylsuchenden, die aufgenommen werden mussten. So waren es für 2015 insgesamt 21,21010 Prozent der in Deutschland ankommenden Asylsuchenden (BAnz 2014). 2016 sank dieser Prozentsatz auf 21,14424 (BAnz 2015). Daraus ergaben sich folgende Asylantragszahlen: 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen 77.223 Erst- und Folgeanträge gestellt (BAMF 2016e: 5). Im darauffolgenden Jahr war eine Steigerung um fast 300 Prozent zu verzeichnen, sodass 203.129 Erst- und Folgeanträge gestellt wurden (BAMF 2017c: 5). Kein Bundesland hat damit mehr Asylanträge entgegengenommen als Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung auf die Kreise und Kommunen erfolgt in Nordrhein-Westfalen gemäß § 3 des FlüAG.

Asylsuchende in Neuss

Die Zahl der Asylsuchenden bzw. derjenigen, die bereits über einen Schutzstatus verfügten, belief sich bei den Feldaufenthalten auf ca. 2.000 Personen.*Beispielhaft sind die Zahlen für Februar 2018. Zu dieser Zeit lebten 1.030 anerkannte Flüchtlinge mit Daueraufenthaltsstatus in Neuss, 840 mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, 400 vom Land NRW zugewiesene Asylsuchende sowie 104 umF (Stadt Neuss 2018b). Über das Stadtgebiet verteilt gab es zehn Standorte, in denen Asylsuchende in Übergangswohnheimen untergebracht waren (vgl. Abb. 25). In Neuss gab es überdies in einem ehemaligen Krankenhaus eine vom Land betriebene Zentrale Unterbringungseinheit (ZUE), die eine Kapazität von 1.300 Personen aufwies. Der Betrieb dieser Einheit wurde Ende 2016 eingestellt. Gleichzeitig wurde eine neue ZUE (vgl. Abb. 24) auf einem 15.000 m2 großen Gelände mit einer Kapazität von 1.000 eröffnet (Stadt Neuss 2018b). Im Juli 2015 umfasste die Kapazität der ZUE in Neuss 500 Personen (Landtag NRW 2015: 5). 2016 hatte die ZUE in Neuss eine Gesamtkapazität von 2.000 Personen, die Auslastung mit 1.115 Asylsuchenden war jedoch mäßig (Stand 19.01.2016) (Landtag NRW 2016b: 5).

In Abbildung 23 lässt sich die Belegung der einzelnen Unterkünfte innerhalb der Stadt Neuss erkennen. Insbesondere das erste Quartal 2016 ist von hohen Belegungszahlen geprägt. Dies ist mit der Tatsache zu begründen, dass die Asylsuchenden nach dem starken Zuzug im Spätsommer 2015 erst in die jeweiligen ZUE aufgeteilt und anschließend nach der Registrierung und Antragstellung in GU verteilt wurden. Die sinkenden Belegungszahlen ab April 2016 sind einerseits auf den geringeren Zuzug nach Deutschland zurückzuführen. Anderseits erhielten die Asylsuchende bereits eine Zu- bzw. Anerkennung der jeweiligen Schutzformen.

Abbildung 23: Belegungszahlen der Unterbringungseinheiten in NeussFür die Monate August 2016, Oktober 2016 und November 2016 erhielt der Autor auch nach mehrmaliger Nachfrage keine Daten.
Abbildung 24: ZUE an der Stresemannallee (Mücke 2017)
Abbildung 25: Lokalisierung der Unterkünfte in Neuss

Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden

In Neuss gab es ähnlich wie im hessischen Gießen nur wenig Protest und organisierte Demonstrationen gegen die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. Tabelle 10 listet die Straftaten auf, die sich in diesem Kontext ereigneten.

Tabelle 10: Polizeilich registrierte Straftaten gegen Asylsuchende und deren Unterkünfte (Quelle: Landtag NRW 2016a und 2016c: 18, 30, 46, 51)

Datum

Ort

Sachverhalt

08.10.2015

Neuss

Drohung gegen eine geplante

Flüchtlingsunterkunft

25.11.2015

Neuss

Fremdenfeindliche Beleidigung

an einer Notunterkunft

06.04.2016

Neuss

Bedrohung mit einer PTB-Waffe z. N. eines Flüchtlings

08.09.2016

Neuss

Ausruf aus einer Gruppe in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft „Die Bude soll brennen

Politische Situation in Neuss

Die AfD erhielt bei der Bundestagswahl 2017 in Neuss deutlich weniger Zweitstimmen als im bundesdeutschen Durchschnitt (12,6 Prozent). Gleichwohl konnte die Partei ihre Zweitstimmen anteilig von 4,1 Prozent bei der Wahl 2013 auf 9,4 Prozent bei der vergangenen Bundestagswahl verdoppeln (vgl. Abb. 26). Einen noch höheren Zuwachs hatte nur die FDP (2013: 6,2 Prozent; 2017: 14,9 Prozent). Beachtlich ist auch in Neuss der Stimmenverlust der CDU: Die Christdemokraten erhielten 35,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen und verloren im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 (45,5 Prozent) mehr als 10,0 Prozentpunkte.

Abbildung 26: Zweitstimmenergebnisse in Neuss bei der Wahl zum 18. und 19. Deutschen Bundestag

Ein solcher Trend der CDU ließ sich bei der im gleichen Jahr wie der Bundestagswahl stattfindenden Wahl zum nordrhein-westfälischen Landtag nicht erkennen. Die Partei stabilisierte sich und stellt mit Armin Laschet aktuell den Ministerpräsidenten. In Bezug auf die AfD gab es bei der Wahl kaum Überraschungen: Die Partei schaffte mit 7,4 Prozent den Einzug in den Landtag und ist dort aktuell mit 16 Sitzen vertreten. Insgesamt erhielt die AfD ca. 570.000 Stimmen, von denen bisher 120.000 als Nichtwähler zählte. Am stärksten war die AfD bei den Zweitstimmen in den Landtagswahlkreisen Gelsenkirchen II (15,2 Prozent), Duisburg IV (14,6 Prozent) und Essen I (13,1 Prozent) (vgl. Hafeneger et al. 2018: 30f). Das AfD-Zweitstimmenergebnis in Neuss entspricht dabei fast dem Landesergebnis der Partei (vgl. Abb. 27).

Abbildung 27: Zweitstimmenergebnisse der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017

Wünsdorf (Brandenburg)

Wünsdorf (6.704 Einwohner*Davon sind 3.370 Personen männlichen und 3.334 Personen weiblichen Geschlechts (Landkreis Teltow-Fläming 2017c).) ist ein Ortsteil der Stadt Zossen (18.193 Einwohner) (Stadt Zossen 2017). Die Stadt Zossen weist eine Fläche von 179,5 km2 auf; die Größe des Ortsteils Wünsdorf beläuft sich auf 61,3 km2 (Landkreis Teltow-Fläming 2017c). Kennzeichnend für Wünsdorf ist der Umbau eines Verwaltungszentrums zu einer Außenstelle der EAE Eisenhüttenstadt. Der Tätigkeitsbericht der Landrätin führt für 2016 eine „ausländische Bevölkerung“ von 7.200*Die größte Gruppe ist die der polnischen Staatsangehörigen (1.600 Personen), gefolgt von Staatsangehörigen der Arabischen Republik Syrien (1.000 Personen), aus der Russischen Föderation (470 Personen) sowie aus Afghanistan (400 Personen) (Landkreis Teltow-Fläming 2017a: 85f). Personen (4,3 Prozent) auf (Landkreis Teltow-Fläming 2017a: 85).

Die Altersstruktur des Untersuchungsstandortes ist in Abbildung 28 dargestellt. Bei der Sichtung fällt auf, dass der Anteil der „Über 40-Jährigen“ die Einwohnerstruktur bestimmt. Die Tatsache einer stets alternden Bevölkerung spiegelt sich gleichermaßen in den Zahlen derjenigen Bewohnenden wider, die bereits das 75. Lebensjahr überschritten haben.

Abbildung 28: Altersstruktur der Bevölkerung Zossens und des OT Wünsdorf

Der Königsteiner Schlüssel sah für Brandenburg 2015 eine Prozentzahl von 3,06053 vor (BAnz 2014); im Jahr 2016 sank sie auf 3,03655 (BAnz 2015). Auf Grundlage dieser Bestimmungen nahm Brandenburg 2015 19.324*Aufschlüsselung nach Herkunftsländern: 8.374 aus der Arab. Rep. Syrien; 2.250 aus Albanien; 1.750 aus Afghanistan; 1.585 aus der Russischen Föderation; 1.305 aus Serbien; 445 aus Kamerun; 400 aus Eritrea (BAMF 2016f: 1–3).↩ Asylerstanträge entgegen (BAMF 2016e: 5); 2016 waren es 18.860**Aufschlüsselung nach Herkunftsländern: 7.434 aus der Arab. Rep. Syrien; 3.847 aus Afghanistan; 2.764 aus der Russischen Föderation; 970 aus der Islam. Rep. Iran; 556 aus Kamerun; 520 aus Pakistan; 333 aus Eritrea; 309 aus Albanien; 259 aus Serbien (BAMF 2017d: 1–3). (BAMF 2017c: 5).

Die aufgenommenen Personen wurden nach der damaligen landesinternen Verteilverordnung (VertVBbg)*Die Verordnung über die landesinterne Verteilung von Asylsuchenden (VertVBg) ist seit Oktober 2016 durch die Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnGDV) außer Kraft getreten. zugewiesen. So nahm Teltow-Fläming 2015 6,6 Prozent (1.848 Asylbewerber) der dem Bundesland zugewiesenen Asylbewerber auf (Landkreis Teltow-Fläming 2017b). Für 2016 ergibt sich demgemäß eine Aufnahme von 438 Asylbewerbern (Landtag BB 2017a: 13).

Abbildung 29: Lokalisierung der EAE Wünsdorf

Die Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt

Die ersten Pläne in Wünsdorf zur Umwandlung des Verwaltungszentrums B in eine Außenstelle der EAE Eisenhüttenstadt lassen sich auf das Frühjahr 2015 datieren. Eine allgemeine Informationsveranstaltung zum Vorhaben, zu der 1.200 unmittelbar betroffene Bürger schriftlich eingeladen wurden, fand am 18. Juni 2015 statt. Dort informierten der brandenburgische Innenminister (Karl-Heinz Schröter, SPD), die Landrätin Teltow-Flämings (Kornelia Wehlan, DIE LINKE), die Bürgermeisterin der Stadt Zossen (Michaela Schreiber, PlanB) sowie Vertreter von Polizei und Feuerwehr die geladenen Anwohner. Ihnen wurde u. a. die geplante Agenda vorgestellt, dass die Unterkunft in drei Bauphasen umgebaut werden soll. Der Baubeginn war für September 2015 vorgesehen. Bis zum Abschluss der ersten Phase im Januar 2016 sollten 500 Asylsuchende in der Außenstelle untergebracht sein; bis zum Ende der zweiten Phase im Dezember 2016 ca. 900. Schließlich war es das mittelfristige Ziel, bis Mitte 2017 1.200 Asylsuchende in der Unterkunft unterbringen zu können. Diese Zahl wurde im Verlauf auf 1.700 korrigiert.*Die maximale Kapazität wurde im Verlauf des Jahres 2015 in den Planungen auf 3.000 erhöht. Aufgrund der abnehmenden Zuzugszahlen wurde dieser Plan jedoch verworfen. Die Kosten des gesamten Umbaus des Verwaltungszentrums wurden auf 35 Millionen Euro taxiert (Landtag BB 2015: 1–3, Stadt Zossen 2017).

Abbildung 30: Außenansicht der EAE Wünsdorf (Mücke 2016)

Im Frühjahr 2016 kam es zu einem Abkommen zwischen Berlin und Brandenburg, das Folgendes beinhaltete: Brandenburg erklärte sich bereit, Asylsuchende aus stark frequentierten Berliner EAE gegen die Zahlung eines Geldbetrages in der EAE Wünsdorf aufzunehmen. Die ersten Verhandlungen liefen darauf hinaus, dass man vorwiegend alleinreisende Männer aus Berlin nach Brandenburg transferieren wollte. Man einigte sich dann auf eine Verteilung von 70,0 Prozent Familien und 30,0 Prozent alleinreisender Männer (vgl. Landtag BB 2016a: 1–3 und 2016b: 1f).*Zum Stichtag 30.11.2016 waren in der EAE-Außenstelle Wünsdorf insgesamt 293 Personen untergebracht, von denen infolge des Abkommens 52 aus Berlin kamen (Landtag BB 2017b).

Die ersten Asylsuchenden wurden im Februar 2016 in Wünsdorf untergebracht. Wegen des Abkommens mit Berlin entschied man sich, die alleinreisenden Männer in einem separierten Gebäude unterzubringen. Die EAE verfügt über drei vollsanierte, der Unterkunft dienende Gebäude sowie zehn Container (Landtag BB 2017b: 177). Während der Feldaufenthalte waren in der EAE ca. 400 Asylsuchende untergebracht; die maximale Kapazität betrug 995.

Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden

In Wünsdorf formierte sich die Gruppierung Wünsdorf wehrt sich, die neben der Präsenz in den sozialen Medien*Der Link für die Präsenz im Netzwerk Facebook lautet: https://www.facebook.com/Wuensdorf.wehrt.sich/. Der Seite folgen 3.608 Personen (Stand: 20.10.2018). auch Demonstrationen in Kooperation mit der AfD veranstaltete. In unregelmäßigen Abständen trafen sich dabei stets ca. 50 Teilnehmende, um gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in Wünsdorf und die Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Der Ablauf (stationäre Auftaktkundgebung, Spaziergang, Singen der Nationalhymne) ähnelte dabei den Pegida-Demonstrationen in Dresden stark.

Am 16. Mai 2016 zündeten zwei Jugendliche eine Mülltonne an dem Gebäude an, das zukünftig als EAE genutzt werden sollte. Weitere Straftaten sind nicht bekannt (vgl. LKA Brandenburg 2016).

Politische Situation in Wünsdorf

In Abbildung 31 sind die gemeindespezifischen Zweitstimmenergebnisse der Wahlen zum 18. und 19. Deutschen Bundestag dargestellt. Deutlich wird dabei, dass die CDU bei der Bundestagswahl 2013 noch 35,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen zu verzeichnen hatte. Vier Jahre später konnten die Christdemokraten hingegen nur noch 26,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen erlangen.

Abbildung 31: Zweitstimmenergebnisse in Zossen bei der Wahl zum 18. und 19. Deutschen Bundestag

Trotzdem war die CDU nach Zweitstimmen auch 2017 noch immer die stärkste Partei. Eine aufgrund der sozialistischen Vergangenheit für die neuen Bundesländer spezifische Stärke der Partei DIE LINKE ist auch in Zossen deutlich zu erkennen. So liegt sie bei den amtlichen Ergebnissen 2017 mit 14,7 Prozent nur knapp hinter der SPD (16,8 Prozent). Beide Parteien verloren im Vergleich zur Bundestagswahl 2013 jedoch in ähnlicher Weise wie die CDU mindestens 5,0 Prozentpunkte. In umgekehrter Weise ist die Schwäche der GRÜNEN mit 4,2 Prozent sowie teilweise der FDP mit 7,1 Prozent ein Merkmal dieser Region. Diesen Parteien war es nicht möglich, historisch zu wachsen, wodurch sich nun weitreichende Probleme bei der Wählergewinnung ergeben.

Das Ergebnis der AfD lag 2013 mit 7,4 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Diskussionen um die Hilfskredite für Griechenland sowie die Thematik der gemeinsamen europäischen Währung waren dafür maßgeblich (vgl. Kopke und Lorenz 2016: 225). Ganz ähnlich verhielt es sich bei der letzten Bundestagswahl 2017: Die AfD bekam dabei 23,3 Prozent der Zweitstimmen und lag somit erneut weit über dem im Bundesdurchschnitt erlangten Ergebnis (Landesergebnis: 20,2 Prozent).

Erstaunlicher ist das Ergebnis der AfD bei der Landtagswahl 2014 (vgl. Abb. 32). Die Partei erhielt 15,2 Prozent der gültigen Stimmen und somit 3,0 Prozentpunkte mehr als im Landesdurchschnitt. Diese Landtagswahl ist zusammen mit der im Freistaat Sachsen und in Thüringen der „parlamentarisch[e] Durchbruch“ (Butterwegge, Hentges und Wiegel 2018: 46) der AfD. Die steigenden Zuzugszahlen hatten dabei vermutlich nur geringen Einfluss auf das Wahlergebnis. Die Entscheidung der Errichtung einer EAE-Außenstelle in Wünsdorf war nicht von Belang, weil diese Planungen erst im Winter 2014/2015 forciert wurden.

Abbildung 32: Zweitstimmenergebnisse der Landtagswahl in Brandenburg am 14. September 2014

Tutow (Mecklenburg-Vorpommern)

Die Gemeinde Tutow hat 1.196 Einwohner*Davon sind 607 männlichen Geschlechts und 589 weiblichen Geschlechts (Statistisches Amt MV 2016d: 26) (Stand 31.12.2015) und umfasst eine Fläche von 6,05 km2. Sie befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald, der 238.358 Einwohner (Statistisches Amt MV 2016a: 4, Stand: 31.12.2015) hat und mit 3.930,0 km2 (Statistisches Amt MV 2016b: 358) der drittgrößte Flächenlandkreis Deutschlands ist (vgl. Landkreis Vorpommern-Greifswald 2017a). Das Statistische Landesamt Mecklenburg-Vorpommern gibt für den Landkreis eine „ausländische Bevölkerung“ von 10.747 Personen (4,4 Prozent) an (Statistisches Amt MV 2016c: 12, Stand: 31.12.2015).

Die Altersstruktur ist in Abbildung 33 nach Gruppen aufgeschlüsselt. Es fällt auf, dass die Altersgruppe der über 75-Jährigen stark dominiert und der Anteil an Jugendlichen und jungen Erwachsenen hingegen sehr gering ist.

Abbildung 33: Altersstruktur der Bevölkerung Tutows

Auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels nahm Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 2,02906 Prozent (BAnz 2014) aller in Deutschland angekommenen Asylsuchenden auf; 2016 waren es 2,01240 Prozent (BAnz 2015). Daraus ergaben sich wegen des starken Zuzugs andere Zahlen: So wurden im Bundesland 2015 insgesamt 19.383 Asylanträge gestellt (BAMF 2016e: 5); 2016 waren es 7.638 (BAMF 2017c: 5). Auf dieser Basis errechnet sich nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) des Bundeslandes die Anzahl der Asylbewerber, die den Landkreisen zugeteilt werden. So war 2015 für Vorpommern-Greifswald eine Aufnahme von 3.341*Davon 50,0 Prozent aus Syrien, 13,0 Prozent aus der Ukraine, 7,0 Prozent aus Afghanistan, 5,0 Prozent aus der Russischen Föderation, 5,0 Prozent aus Ghana, 4,0 Prozent aus Albanien, 2,0 Prozent aus Serbien, 2,0 Prozent aus dem Iran, 2,0 Prozent aus Mauretanien, 2,0 Prozent aus Eritrea und 7,0 Prozent aus sonstigen Staaten (Radlof 13.03.2017). und für 2016 von 1.074**Davon 82,1 Prozent aus Syrien, 3,5 Prozent aus der Ukraine, 2,8 Prozent aus Afghanistan, 1,4 Prozent aus der Russischen Föderation, 2,1 Prozent aus dem Iran, 1,3 Prozent aus Eritrea, 0,9 Prozent aus Ägypten und 5,9 Prozent aus sonstigen Staaten (Radlof 13.03.2017). Asylsuchenden (Landkreis Vorpommern-Greifswald 2017b: 6) zu verzeichnen.

Asylsuchende in Tutow

2015 wurden die ersten Asylsuchenden, die aus Syrien, Eritrea und der Ukraine kamen, in Tutow dezentral untergebracht. Die maximale Zahl von 80 untergebrachten Asylsuchenden wurde Anfang 2016 erreicht. Im September 2016 waren es nur noch 28 Personen (Landkreis Vorpommern-Greifswald 2017b: 11). Im Juli 2017 befanden sich nur noch zwei syrische Familien (9 Personen) im Dorf. Häufig verließen die Asylsuchenden nach dem Erhalt ihres Schutzstatus‘ Tutow und siedelten sich in Schwerin, Rostock oder anderen Großstädten an. Die Unterbringung erfolgte ausschließlich dezentral in eigenen Wohnungen (vgl. Abb. 34, 35 und 36).

Abbildung 34: Hofansicht der Unterbringungseinheiten in Tutow (Mücke 2016)
Abbildung 35: Außenansicht der Unterbringungseinheiten in Tutow (Mücke 2016)
Abbildung 36: Lokalisierung der Unterkünfte in Tutow

Proteste gegen die Unterbringung von Asylsuchenden

In Tutow gab es keinen organisierten Protest gegen die Unterbringung von Asylsuchenden. Im Dezember 2015 kam es jedoch zur einer Brandstiftung, die von den Strafverfolgungsbehörden als politisch motivierte Kriminalität kategorisiert wurde. Mehrere Tatverdächtige setzten in mehreren Kellerverschlägen in einem Wohnhaus, in dem auch 22 Asylsuchende untergebracht waren, Unrat in Brand (vgl. Landtag MV 2016: 19).

Politische Situation in Tutow

In Abbildung 37 sind die gemeindespezifischen Ergebnisse der Bundestagswahl 2013 und 2017 visualisiert. Daraus lässt sich erkennen, dass die CDU bis zum Beginn der aktuellen Fluchtmigration die deutlich dominierende Partei war. Die Christdemokraten konnten 2013 mit 47,2 Prozent fast jede zweite Stimme gewinnen. Die zweitstärkste Partei wurde DIE LINKE (24,1 Prozent), was auf die postsozialistischen Strukturen der Region zurückzuführen ist. Dieser Aspekt ließ sich auch in den Interviews immer wieder erkennen: So war in nahezu allen Gesprächen die ehemalige DDR und das Leben im Sozialismus ein nicht unbedeutender Teil der Unterhaltung. Nicht selten wurde die Vergangenheit im Vergleich zur Gegenwart idealisiert und glorifiziert.

Das Ergebnis der AfD mit 5,3 Prozent entspricht 2013 in etwa dem Ergebnis auf Bundesebene (4,7 Prozent), weshalb sich keine Signifikanz erkennen lässt. Lediglich das Resultat der NPD mit 4,6 Prozent ist im Vergleich immens hoch. Gänzlich anders verhielt es sich bei den Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag 2017: Die AfD erhielt in Tutow insgesamt 25,5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen. Die CDU verlor im Vergleich zur Wahl 2013 indes einen wesentlichen Teil der Wähler und kam nur auf 33,5 Prozent, was einem Verlust von 13,7 Prozentpunkten entspricht. Die Verbindung von Kritik an der Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung und Protestwahl sind wesentliche Elemente zur Erklärung des Erfolgs der AfD (vgl. Schoen und Gavras 2018). Bemerkenswert ist darüber hinaus die Tatsache, dass die NPD nach dem Verlust von 3,6 Prozentpunkten nur noch 0,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen kommt.

Abbildung 37: Zweitstimmenergebnisse der Bundestagswahl 2013 und 2017 in der Gemeinde Tutow

Anders gestalteten sich die Ergebnisse der Wahl zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern im September 2016 (vgl. Abb. 38). Sichtbar werden die Verschiebungen im Parteienspektrum und eine stark ausgeprägte Wählerwanderung. Die CDU erhielt in Tutow nur noch 18,3 Prozent der gültigen Zweitstimmen, die SPD 20,6 Prozent und DIE LINKE 18,1 Prozent.

Erheblich war der Wahlerfolg der erstmalig bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern antretenden AfD in Tutow mit 26,6 Prozent. Damit wurde die AfD an diesem Untersuchungsstandort erkennbar stärkste Kraft und lag deutlich über im Landesdurchschnitt erzielten Ergebnis. Landesweit wurde die AfD mit 20,8 Prozent hinter der SPD zweitstärkste Partei nach gültigen Zweitstimmen.*Die CDU konnte bei der Landtagswahl 2011 in Tutow 23,1 Prozent der Stimmen erlangen. Die SPD bekam 34,9 Prozent, DIE LINKE indes 17,3 Prozent (Statistisches Amt MV 2017). Die rechtspopulistische Partei konnte sogar drei Direktmandate (in den Wahlkreisen Vorpommer-Greifswald II, Vorpommern-Greifswald III und Vorpommern-Greifswald V) im östlichen Bereich des Bundeslands gewinnen. Es zeigte sich bei dieser Landtagswahl abermals, dass insbesondere die Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung Gegenstand war (vgl. Bauer-Blaschkowski 2018: 120).

Abbildung 38: Zweitstimmenergebnisse der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 04. September 2016

Die Rolle der AfD als Partei der vermeintlichen Alternative zu den etablierten Parteien und der Protestmöglichkeit wurde auch in vielen Interviews immer wieder erkennbar. Vor allem der Typ „Der national-autoritär Empörte“ der später folgenden Typologie (vgl. Kap. 6) illustriert die Ergebnisse der Landtagswahl eindrucksvoll. Dort wird sich zeigen, dass die Asyl- und Migrationspolitik und das daraus individuell und kollektiv perzipierte Chaos ebenfalls Grundlagen für die Konstruktion von Fremdheit sind. Es ließ sich diesbezüglich schließlich herausarbeiten, dass die Wahl der AfD als Strategie verstanden wird, die damals gegenwärtigen Tendenzen zu stoppen und die als chaotisch imaginierte Zustände wieder in eine Ordnung zu überführen.

Die methodische Vorgehensweise

Eine transparente Skizzierung der Vorgehensweise ist gerade bei qualitativ geprägten Projekten wichtig. Die „Methodenkontrolle“ (Mayring 2016: 29) erscheint umso bedeutsamer, je offener das Vorgehen ist, weshalb im Folgenden das Forschungsdesign umfassend dargestellt wird.*Die „Methodenkontrolle“ zählt für Mayring (2016: 24–39) zu den von ihm aufgezeigten 13 Säulen qualitativen Denkens. Die weiteren Säulen sind „Einzelfallbezogenheit“, „Offenheit“, „Vorverständnis“, „Introspektion“, „Forscher-Gegenstand-Interaktion“, „Ganzheit“, „Historizität“, „Problemorientierung“, „Argumentative Verallgemeinerung“, „Induktion“, „Regelbegriff“ und „Quantifizierbarkeit“.

Qualitatives Forschungsparadigma

Zur Beantwortung der Forschungsfragen erweist sich die Anwendung qualitativer Forschungsmethoden als sinnvoll. Über die methodische Vorgehensweise gibt es diesbezüglich kein einheitliches Verständnis (vgl. Rosenthal 2014: 13). Vielmehr fungiert der Begriff qualitative Forschung als eine Bezeichnung für diverse Forschungsansätze (vgl. Rosenthal 2014: 18). Die Definition lässt sich durch Abgrenzung zur quantitativen Forschung herstellen. So führen Strauss und Corbin (1996) an, dass die offenkundigen Differenzen maßgeblich sind:

„Mit dem Begriff qualitative Forschung meinen wir jede Art der Forschung, deren Ergebnisse keinen statistischen Verfahren oder anderen Arten der Quantifizierung entspringen. Sie kann sich beziehen auf Forschung über Leben, Geschichten oder Verhalten einzelner Personen, aber auch auf das Funktionieren von Organisationen, auf soziale Bewegungen oder auf zwischenmenschliche Beziehungen. Einige Daten können quantifiziert sein wie Bevölkerungsstatistiken, doch die Analyse selbst ist eine qualitative“ (Strauss und Corbin 1996: 3)

Qualitative Forschung verfolgt das Ziel, sozial konstruierte Wirklichkeiten aus einer subjektzentrierten Perspektive darzustellen. So soll es gelingen, ein besseres Verständnis der jeweiligen Abläufe oder Deutungsmuster zu erhalten (vgl. Flick et al. 2007: 14). Grundlegend ist stets das Subjekt und dessen soziale Konstruktionen, Meinungen und Sichtweisen, die „von innen heraus“ analysiert werden sollen (vgl. Misoch 2015: 2).

Bei der Verwendung qualitativer Methoden steht nicht die Hypothesenüberprüfung im Vordergrund, sondern deren Generierung und die Konstruktion gegenstandsbezogener Theorien. Von entscheidender Bedeutung ist die „Logik des Entdeckens“ (vgl. Rosenthal 2014: 13). Das induktive Vorgehen unterscheidet sich damit vom deduktiven der quantitativen Forschung (vgl. Raithel 2008: 26). Daraus ergibt sich die Offenheit des Vorgehens bei der Datenerhebung und -auswertung. So lässt sich qualitative Forschung dadurch charakterisieren, dass Datenerhebungsmethoden nicht standardisiert sind, sodass das Vorgehen permanent adaptiert werden kann (vgl. Rosenthal 2014: 13).

Der Wissenschaftler untersucht den Gegenstand beim qualitativen Paradigma mit offenen Verfahren. Offene Interviews (bspw. narratives Interview, problemzentriertes Interview), Gruppendiskussionen sowie teilnehmende Beobachtungen spielen eine große Rolle. Der Vorteil ist vor allem, dass die Alltagswelt aus der subjektzentrierten Perspektive der Handelnden beleuchtet wird. Man kann prozessual nachvollziehen, wie Individuen ihre Welt herstellen, interpretieren und Elementen Bedeutung verleihen (vgl. Rosenthal 2014: 15).

Kennzeichnend für eine qualitative Vorgehensweise ist eine beginnend vage und unpräzise formulierte Forschungsfrage. Der Forscher nähert sich einem bestimmten sozialen Phänomen mit einem grundlegenden Interessenschwerpunkt und erst im Verlauf kristallisiert sich eine präzise Fragestellung heraus, die mit fortschreitender Datenerhebung variieren kann (vgl. Rosenthal 2014: 15f).

Prinzipien qualitativer Forschung

Nach Lamnek (2010: 19–22, Herv. d. Verf.) lassen sich zehn Prinzipien qualitativer Forschung darstellen. Neben der methodischen und analytischen „Offenheit“ ist die „Kommunikation“ zentral. Die Datenerhebung erfolgt immer durch kommunikative Prozesse. Die „Kommunikation“ soll nicht künstlich hergestellt werden, sondern sich an Alltagsgesprächen orientieren. Damit geht der „Prozesscharakter von Forschung und Gegenstand“ einher, nach dem Forschung stets prozessual verlaufen sollte. Das ist darauf zurückzuführen, dass die von qualitativer Forschung untersuchten Verhaltensweisen und Aussagen als Elemente der individuell konstruierten sozialen Wirklichkeit verstanden werden. Der permanenten Veränderlichkeit muss im Forschungsprozess durch eine konsequente Anpassung der Vorgehensweise Rechnung getragen werden (vgl. Kruse 2015: 48). Relevant ist dabei die „Reflexivität von Gegenstand und Analyse“. Die ständige Reflexion des Vorgehens, der methodischen Herangehensweise und der Datenauswertung sind für die qualitative Forschung bestimmend. Erst wenn sie stringent erfolgt, ist ein gewinnbringender Forschungsprozess möglich. Auch deshalb ist „Flexibilität“ ein wichtiger Bestandteil qualitativer Forschung. Es muss dem Forschenden möglich sein, die Erhebungs- und Auswertungsverfahren flexibel anzuwenden, sie innerhalb des Forschungsprozesses zu adaptieren oder sie gänzlich zu streichen (Herv. d. Verf., Lamnek 2010: 22–24).

Die Analyse und abschließende Interpretation ist ein grundlegender Bestandteil des Forschungsprozesses. Nach welchen Regeln sie abläuft, muss bei der Verschriftlichung aus Gründen der Transparenz und intersubjektiven Nachvollziehbarkeit unbedingt ausgiebig dargelegt werden. Deshalb ist die „Explikation“ eine wichtige Komponente der qualitativen Forschung (Herv. d. Verf., Lamnek 2010: 23f).

Gütekriterien qualitativer Forschung

Die Gütekriterien der quantitativen Sozialforschung (Objektivität, Reliabilität und Validität) lassen sich auf die qualitative Erhebungs- und Auswertungsperspektive nur bedingt übertragen. In der Literatur ist es umstritten, ob sich überhaupt relevante Gütekriterien darstellen lassen. Gleichwohl kann man in vielen Werken Auflistungen von Gütekriterien für die qualitative Forschung ausfindig machen. Dabei gilt es zu beachten, dass diese optional auf den jeweiligen Untersuchungsgegenstand mit der dazugehörigen Fragestellung angepasst werden müssen (vgl. Steinke 2007: 324). Der Autor erachtet es ebenso als wichtig, anhand von Gütekriterien eine Qualitätssicherung der vorliegenden Arbeit zu betreiben. Deshalb wurde innerhalb des Forschungsprozesses stets ein Bezug zu folgenden Aspekten hergestellt.

Die Forschung muss so dokumentiert sein, dass sie für Außenstehende transparent nachvollziehbar ist. Nur wenn es möglich ist, die Untersuchung stets kleinschrittig verfolgen zu können, ist eine angemessene Ergebnisbewertung möglich. Von enormer Wichtigkeit ist die Dokumentation des Grundlagenwissens, der Methoden und nach welcher Vorgehensweise die Daten aufbereitet und ausgewertet wurden. Die „intersubjektive Nachvollziehbarkeit“ ist deshalb notwendig, weil die jeweilige Vorgehensweise in einem qualitativen Forschungsprojekt gegenstandsbezogen ist und jederzeit Adaptionen möglich sind (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 324).

Transparenz ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt beim Kriterium der „Indikation des Forschungsprozesses“. So muss kritisch reflektiert werden, ob eine qualitative Vorgehensweise für die Fragestellung sinnvoll erscheint. Die Gegenstandsangemessenheit ist bei der Auswahl der zu untersuchenden Fälle (Sampling), der Wahl der Datenerhebungsmethode und der jeweiligen Transkriptionsregeln zur Datenaufbereitung zu beachten (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 326–328).

Die „empirische Verankerung“ der Ergebnisse ist ein weiteres Gütekriterium der qualitativen Forschung. Die konzipierte Theorie muss aus der systematischen Datenanalyse entstehen (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 328).

Zudem ist die „Limitation“ ein Kriterium, das es stets zu überprüfen gilt. Dessen Inhalt ist die Frage, welche hinreichenden Gegebenheiten erfüllt sein müssen, dass das in der Theorie aufgezeigte Phänomen auftritt. Um dies zu verdeutlichen, soll außerdem aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen die Theorie nicht zutrifft. Die Darstellung des Gültigkeitsraums der Theorie ist für deren Verständnis unabdingbar (vgl. Steinke 2007: 329).

Dem schließt sich die „Kohärenz“ (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 330) an, die die Überprüfung der Theorie auf Plausibilität beinhaltet. Mayring (2016: 147) empfiehlt sogar, den Befragten die Ergebnisse und die Theorie vorzulegen. Sollten sich diese in den Ergebnissen wiederfinden, könne dies ein wichtiger Schritt bei der Validierung der Theorie sein. Auf diese Form der argumentativen Ergebnisabsicherung verzichtete der Autor.

Dass der Untersuchungsgegenstand und die dazugehörige Fragestellung von gewisser „Relevanz“ sein müssen, ist aus Sicht des Autors evident und bezieht sich nicht allein auf die qualitative Forschung. Vielmehr sollten alle Forschungsprojekte von gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung sein. Die zu entwickelnde Theorie soll dabei helfen, Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger zu erarbeiten und so einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte zu leisten (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 330).

Ein besonders hervorzuhebendes Gütekriterium ist das der „reflektierte[n] Subjektivität“. Die Selbstreflexion des Forschenden und die Einsicht, dass dessen aktive Rolle im Feld Einfluss auf die Ergebnisse hat, ist unbedingt in die abschließende Theoriebildung mit einzubeziehen (Herv. d. Verf., Steinke 2007: 330f).

Forschungsstil der Grounded Theory

Das Vorgehen des Forschungsprojektes orientierte sich am Forschungsstil der Grounded Theory nach Strauss und Corbin (1996). Sie definieren diese wie folgt:

„Eine „Grounded“ Theory ist eine gegenstandsverankerte Theorie, die induktiv aus der Untersuchung des Phänomens abgeleitet wird, welches sie abbildet. Sie wird durch systematisches Erheben und Analysieren von Daten, die sich auf das untersuchte Phänomen beziehen, entdeckt, ausgearbeitet und vorläufig bestätigt. Folglich stehen Datensammlung, Analyse und die Theorie in einer wechselseitigen Beziehung zueinander“ (Herv. i. Orig., Strauss und Corbin 1996: 7f)

Der Forschungsstil der Grounded Theory wurde in den 1960er-Jahren von Barney Glaser und Anselm Strauss entwickelt und erstmals 1967 in The Discovery of Grounded Theory publiziert. Darin waren die Details der methodischen Vorgehensweise aber nur rudimentär skizziert. Das Buch wurde schnell zu einer der meistgekauften Publikationen in der Methodenlehre und galt als Maßstab des qualitativen Paradigmas. Insgesamt richtete sich die Grounded Theory gegen die vorherrschende deduktive Vorgehensweise mit quantitativen Methoden (vgl. Breuer et al. 2017: 16f). Die grundlegende Idee war, dass Forschung das Ziel haben muss, aus dem erhobenen Material induktiv Theorien herauszuarbeiten (vgl. Kruse 2015: 94).

Mit der Grounded Theory ist also keine Methode verbunden, sondern eher ein Forschungsprogramm, das während des Forschungsprozesses ganz im Sinne des qualitativen Paradigmas adaptiert werden kann. Es gibt zwei unterschiedlich akzentuierte Formen der Grounded Theory: die ursprüngliche Version von Glaser und Strauss (1967) und das 1987 erstmals nur von Strauss publizierte Werk Qualitative Analysis for Social Scientists.*Aufgrund der nahezu inflationären Verwendung des Begriffes Grounded Theory in vielen Forschungsarbeiten sei an dieser Stelle auf den Artikel „What Grounded Theory is Not“ von Suddaby (2006) hingewiesen. Dieser befasst sich kritisch mit dem oft vielfachen Bezug auf die Grounded Theory.↩ Die Vorgehensweise unterscheidet sich von dem 1967 veröffentlichten Werk darin, dass die Integration von Fach- und Vorwissen eine notwendige Voraussetzung ist. Dem entgegen steht das induktive Verständnis Barney Glasers, der die Ausblendung theoretischen Wissens als grundlegend für das Gelingen des Forschungsprozesses erachtet. Die zu generierende Theorie muss sich gänzlich aus den Daten „emergieren“ (Breuer, Muckel und Dieris 2017: 17).

Die Bedeutung von Fach- und theoretischem Wissen wird von Anselm Strauss und Juliet Corbin in ihrem 1990 erstmals erschienen Buch nochmals betont. Sie zeigen auf, dass es nicht erstrebenswert sei, dass man das eigene Vorwissen und den Forschungsstand ausblendet. Vielmehr erscheint ein sinnvoller Einsatz notwendig, sodass der Literatur eine heuristische Funktion zukomme. Die Vorteile sind dabei offenkundig: Durch die Sichtung von Literatur kann zu Fragen angeregt, das theoretische Sampling geleitet und die theoretische Sensibilität angestoßen werden (vgl. Strauss und Corbin 1996: 31–38).

Abbildung 39: Schematischer Ablauf des Forschungsprozesses (eigene Darstellung)

Theoretische Sensibilität

Ein wesentlicher Teil der Grounded Theory ist die theoretische Sensibilität des Wissenschaftlers (vgl. Abb. 40). Damit ist das „Bewusstsein für die Feinheiten in der Bedeutung von Daten“ und die Fähigkeit, das „Wichtige vom Unwichtigen“ (Strauss und Corbin 1996: 25) zu trennen, gemeint. Der Forscher soll sein eigenes Wissen sinnvoll und theoretisches Wissen kreativ einfließen lassen. Die theoretische Sensibilität hängt vom Vorwissen, dem angeeigneten theoretischen Wissen sowie der bereits gewonnenen Erfahrung mit dem Untersuchungsgegenstand ab. Aber auch die Forschungserfahrung hat Einfluss, denn so verfügen diejenigen, die bereits viele Projekte im Stil der Grounded Theory bearbeitet haben, über ein besonders ausgeprägtes theoretisches Sensibilitätsgefühl (vgl. Strauss und Corbin 1996: 25–27).

Abbildung 40: Einbettung der theoretischen Sensibilität in den Forschungsprozess (verändert nach Mühlmeyer-Mentzel und Schürmann 2011)

Insgesamt ist theoretische Sensibilität deshalb wichtig, weil erst dadurch die Entwicklung einer datenverankerten Theorie mit einer konzeptuellen Dichte ermöglicht wird (vgl. Strauss und Corbin 1996: 25).

Zirkulärer Forschungsprozess

Der Forschungsprozess der Grounded Theory ist durch Zirkularität gekennzeichnet, wonach die Erhebung und die Auswertung der Daten gleichzeitig erfolgen (vgl. Abb. 41). Die jeweiligen Arbeitsschritte beeinflussen sich wechselseitig. Beginnend entscheidet man, mit welcher Methode die ersten Daten erhoben werden sollen. Die Auswahl der Befragten bzw. des zu untersuchenden Sachverhalts kann zufällig verlaufen. Nachdem das erste Interview geführt wurde, wird dieses transkribiert und kodiert, wobei sehr offen ausgewertet wird, d. h., dass noch keine weitreichenden Relevanzsetzungen erfolgen und die aus den Daten emergierenden Konzepte lediglich vorläufig sind. Erst im Verlauf der Datenerhebung können sie zu Konzepten reifen und fundamental für die zu entwickelnde Theorie werden (vgl. Przyborski und Wohlrab-Sahr 2014: 209).

Auf Grundlage der expansiven Auswertung werden die weiteren Interviewpartner selektiert (vgl. Przyborski und Wohlrab-Sahr 2014: 200). Dieses Vorgehen nach dem Prinzip des theoretical Sampling ist ebenfalls kennzeichnend für die Grounded Theory, denn die Schritte der Datenerhebung und -auswertung wechseln sich fortwährend ab und bestimmen jeweils die nächste Vorgehensweise.

Abbildung 41: Der zirkuläre Forschungsprozess (verändert nach Flick 2014: 128)

Theoretisches Sampling

Die Fallauswahl erfolgt bei der Grounded Theory gezielt, weshalb vor Beginn des Forschungsprozesses kein Auswahlplan erstellt wird; die Selektion wird auf Grundlage der bisherigen Datenauswertung getroffen. Es sollen möglichst Daten erhoben werden, die Informationen zur Beantwortung der Forschungsfrage liefern und für die Theorie relevant sind (vgl. Glaser und Strauss 1967: 54).

Das gesamte Sampling ist auf die Weiterentwicklung von zuvor bezeichneten Konzepten und bereits entwickelten Kategorien ausgerichtet. Diese stehen folglich im Vordergrund und nicht die jeweiligen Personen. Nur zu Beginn der Feldforschung ist das Sampling vom allgemeinen Erkenntnisinteresse geleitet und richtet sich auf die klassischen Untersuchungseinheiten (bspw. einzelne Personen oder Gruppen). Im Verlauf geraten dann Situationen und Ereignisse in den Fokus, die eine Weiterentwicklung oder Sättigung von Konzepten oder Kategorien anmuten lassen. Die Suche nach maximal und minimal kontrastierenden Fällen ist dabei hilfreich (vgl. Przyborski und Wohlrab-Sahr 2014: 200f).

Das Sampling bei Strauss und Corbin (1996) unterscheidet sich vom theoretischen Sampling nur geringfügig. Auch dort erfolgt das Sampling „auf der Basis von Konzepten, die eine bestätigte theoretische Relevanz für die sich entwickelnde Theorie besitzen“ (Strauss und Corbin 1996: 148). Ein Unterschied besteht darin, dass das Sampling besonders von den drei Kodierverfahren (offenes, axiales und selektives Kodieren) bestimmt ist. So wird beim „offenen Sampling“ (Strauss und Corbin 1996: 154) sehr expansiv vorgegangen und nur das Erkenntnisinteresse ist sampling-leitend. Der sich anschließende „Prozess des Samplings von Beziehungen und Variationen“ (Strauss und Corbin 1996: 158) beinhaltet das Ziel, möglichst viele Differenzen zwischen den einzelnen Fällen aufzudecken und diese in Konzepte und Kategorien zu überführen. Das „diskriminierende Sampling“ (Strauss und Corbin 1996: 158) ist schließlich dasjenige, das am meisten durch die vorherige Datenauswertung gelenkt ist. Das Vorgehen ist dadurch geprägt, dass Personen für die Datenerhebung ausgewählt werden, dessen Interviews sich möglicherweise zur Entwicklung noch gering ausgeprägter Kategorien eignen. Zudem sollen dadurch eventuell existierende Beziehungen zwischen den Kategorien verdeutlicht und verifiziert werden.

Die theoretische Sättigung

Im Gegensatz zu anderen Verfahren der empirischen Forschung ist vor Beginn des Forschungsvorhabens nicht genau spezifizierbar, wie viele Daten gesammelt werden müssen, um eine Theorie generieren zu können. Die Datenerhebung wird genau dann beendet, wenn die Gewinnung von neuen Informationen nicht mehr möglich ist und alle Kategorien inhaltlich gefüllt sind. Man spricht von „theoretische[r] Sättigung“ (Strauss und Corbin 1996: 159).

Kodieren

Im Rahmen der Grounded Theory erfolgt die „mikroskopische Untersuchung von Daten“ (Strauss und Corbin 1996: 40) anhand von Kodierprozessen, die zwar aufeinander folgen, zwischen denen aber gesprungen werden kann. Kodieren bedeutet, Daten auszuwählen, die Bedeutung zu bestimmen und sie gleichzeitig mit abstrakten Begriffen (Konzepten*Unter Konzepten versteht man „Bezeichnung oder Etiketten, die einzelnen Ereignissen [oder] Vorkommnissen […] zugeordnet werden“ (Strauss und Corbin 1996: 43).) zu bestücken. Anschließend werden die Dimensionen**Als Dimension versteht man die „Anordnung von Eigenschaften auf ein Kontinuum“ (Strauss und Corbin 1996: 43). und Eigenschaften*Unter Eigenschaften verstehen Strauss und Corbin (1996: 43) „Attribute oder Charakteristika, die zu einer Kategorie gehören“. der jeweiligen Konzepte bestimmt und das Ziel verfolgt, Konzepte zu Kategorien*Eine Kategorie ist eine „Klassifikation von Konzepten“ (Strauss und Corbin 1996: 43). zusammenzufassen (vgl. Przyborski und Wohlrab-Sahr 2014: 200f).

Beim Kodieren werden „die Daten aufgebrochen, konzeptualisiert und auf neue Art zusammengesetzt“ (Strauss und Corbin 1996: 39). Nach Strauss und Corbin (1996: 40) lässt sich zwischen drei Kodierarten (offen, axial und selektiv) differenzieren. Alle drei bedingen sich gegenseitig und sind prinzipiell während des Forschungsprozesses nie gänzlich abgeschlossen.

Das offene Kodieren

Nach der Transkription erfolgt der offene Kodierprozess, der „der Prozess des Aufbrechens, Untersuchens, Vergleichens, Konzeptualisierens und Kategorisierens von Daten“ (Strauss und Corbin 1996: 43) ist. Die Datenauswertung erfolgt allgemein und sehr expansiv hinsichtlich Differenzen und Gemeinsamkeiten. Man stößt auf Phänomene, die zu verschiedenen Konzepten zusammengefasst werden. Deren Bezeichnungen können theoretischer Basis, aber auch auf Grundlage des von den Befragten direkt Gesagten sein. Dabei spricht man von „In-Vivo-Codes“ (vgl. Strauss und Corbin 1996: 44–53).

Der permanente Datenvergleich ist beim offenen Kodieren wesentlich und das Stellen der typischen W-Fragen erweist sich hier als sinnvoll. Durch das ständige Vergleichen und das Stellen von Fragen lassen sich Phänomene herausarbeiten, die gruppiert und anhand von Abstraktionen zu Kategorien zusammengefasst werden. Wenn sich die Kategorien während des gesamten Forschungsprozesses bewähren, sind sie ein fundamentaler Bestandteil der zu entwerfenden Theorie (vgl. Strauss und Corbin 1996: 44–47). Nachdem die Kategorien herausgearbeitet sind, werden sie im nächsten Schritt mit Eigenschaften versehen. Die Kategorie wird durch bestimmte Kennzeichen oder Charakteristika näher beschrieben und die anschließende Dimensionalisierung hilft abermals bei der Kategorienvervollständigung (vgl. Strauss und Corbin 1996: 49–52).

Das axiale Kodieren

Das Ziel des axialen Kodierens ist die nähere Bestimmung möglicher Relationen zwischen herausgestellten Konzepten und Kategorien. Die zu den Kategorien zugehörigen Subkategorien sind ebenfalls von Relevanz. Um die Beziehungen zweifelsfrei herausarbeiten zu können, empfehlen Strauss und Corbin (1996: 76–78) die Nutzung des paradigmatischen Modells (vgl. Abb. 42 und Tab. 11).

Tabelle 11: Beschreibungen des paradigmatischen Modells

Elemente des paradigmatischen Modells

Erklärung

Phänomen

Ein Phänomen ist „die zentrale Idee, das Ereignis, Geschehnis, der Vorfall, auf den eine Reihe von Handlungen oder Interaktionen gerichtet ist, um ihn zu kontrollieren oder zu bewältigen oder zu dem die Handlungen in Beziehung stehen“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Ursächliche Bedingung

Ursächliche Bedingungen können „Ereignisse, Vorfälle [oder] Geschehnisse [sein], die zum Auftreten oder der Entwicklung eines Phänomens führen“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Handlungs- und Interaktionsstrategien

Als Handlungs- und Interaktionsstrategien bezeichnet man „Strategien, die gedacht sind, um ein Phänomen unter einem spezifischen Satz wahrgenommener Bedingungen zu bewältigen, damit umzugehen, es auszuführen oder darauf zu reagieren“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Kontext

Als Kontext bezeichnet man eine „spezifische Reihe von Eigenschaften, die zu einem Phänomen gehören; d. h. die Lage der Ereignisse oder Vorfälle in einem dimensionalen Bereich, die sich auf ein Phänomen beziehen“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Intervenierende Bedingungen

Die intervenierenden Bedingungen sind „[d]ie strukturellen Bedingungen, die auf die Handlungs- und interaktionalen Strategien einwirken, die sich auf ein bestimmtes Phänomen beziehen“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Konsequenzen

Als Konsequenzen bezeichnet man die „Ergebnisse oder Resultate von Handlung und Interaktion“ (Strauss und Corbin 1996: 75).

Durch das paradigmatische Modell lassen sich weitere Kategorien entwickeln und verknüpfen, wodurch Erklärungen für das untersuchte Phänomen gefunden werden sollen. Dazu ordnet man die Konzepte entlang einer imaginierten Achse an, sodass Relationen erkannt und ausgearbeitet werden können. Schlussendlich wird genau die Kategorie selektiert, die einen besonders hohen Erklärungswert für das zu untersuchende Phänomen hat (Strauss und Corbin 1996: 86–92).

Abbildung 42: Das paradigmatische Modell (verändert nach Strauss und Corbin 1996: 75)

Das offene und axiale Kodieren erscheinen als zwei unabhängige Einheiten, doch schnell wird klar, dass sich beide gegenseitig beeinflussen und bedingen. So ist der Forscher angehalten, immer wieder zwischen dem offenen und axialen Kodieren zu wechseln. So können einerseits die herausgearbeiteten Konzepte verdeutlicht und anderseits die Beziehungen zwischen den Konzepten und Kategorien transparenter werden (vgl. Strauss und Corbin 1996: 77).

Das selektive Kodieren

Mit dem selektiven Kodieren wird die Kernkategorie ausgewählt, um die man die Theorie generiert. Sie sollte über möglichst viele Verbindungen zu weiteren Kategorien verfügen und so das untersuchte Phänomen adäquat beschreiben. Ziel des selektiven Kodierens ist es deshalb, durch abermaliges In-Beziehung-Setzen der Kategorien diese Relationen aufzudecken. Hierbei kann erneut das paradigmatische Modell als Hilfestellung genutzt werden (vgl. Strauss und Corbin 1996: 94–101).

Das Schreiben von Memos

Über den Zeitraum des gesamten Forschungsprozesses ist das Memoschreiben ein zentrales Instrument der Grounded Theory. Sowohl im Feld als auch bei der Transkription am Schreibtisch sollte der Forscher stets zentrale Aspekte schriftlich fixieren.*Memos müssen nicht unbedingt schriftlich festgehalten werden, sondern können auch in graphischer Form existieren. Das Anfertigen von Diagrammen ist deshalb ebenfalls ein probates Mittel, um Memos zu gestalten. Diese Visualisierung kann indes bei der späteren Darstellung der Theorie von großem Vorteil sein (vgl. Strauss und Corbin 1996: 170f). Unter Memos versteht man „schriftliche Analyseprotokolle, die sich auf das Ausarbeiten der Theorie beziehen“ (Strauss und Corbin 1996: 169). Sie können ebenfalls zur Bildung von Konzepten bzw. Kategorien führen, die dann an das Datenmaterial zur Analyse herangetragen werden (vgl. Mayring 2016: 105). Memos ermöglichen die Kreativitätsstimulation des Wissenschaftlers, gerade in solchen Situationen, in denen sich im Forschungsprozess Probleme oder Unstimmigkeiten ergeben. Mithilfe von Memos ist es darüber hinaus möglich, die Gedankengänge auf Stringenz und Plausibilität zu überprüfen, wodurch der Entstehungsprozess der Theorie transparenter wird (vgl. Strauss und Corbin 1996: 171f).

Zugang zum Feld

Der Zugang erfolgte in sehr differenzierter Weise: So gelang er in Tutow durch aktive Partizipation am gesellschaftlichen Dorfleben. Der Autor besuchte Dorfveranstaltungen, nahm am Training des lokalen Fußballvereins teil und ging in die einzige Gaststätte des Dorfes. So konnten sowohl Kontakte zur einheimischen Bewohnerschaft hergestellt als auch Vertrauen aufgebaut werden. Der Autor lernte in der Gaststätte des Dorfes einen Ruheständler kennen, der im Verlauf der Forschung die Funktion eines Gatekeepers übernehmen sollte. Mit seiner Hilfe war es möglich, auch mit denjenigen zu sprechen, die aufgrund der Thematik zuvor ein Gespräch abgelehnt hatten. Durch die Bekanntmachung mit dem Gatekeeper erhielt der Autor in den Augen vieler Bewohner die dorfbezogene Legitimation der Forschung.

Gänzlich anders war der Schwierigkeitsgrad im brandenburgischen Wünsdorf, da dort eine EAE in peripherer Lage errichtet wurde, ergab sich die Schwierigkeit, dass es keine direkten Nachbarn in der Umgebung der EAE gab. Beginnend konnten keine Interviewpartner gewonnen werden, weshalb sich erneut die Taktik des Besuchs von sportlichen und sozialen Veranstaltungen als gewinnbringend erwies. Im Verlauf der Feldaufenthalte klingelte der Autor zudem an Haustüren, um mit den Bewohnern in Kontakt zu kommen.*Es stellte sich in allen Standorten schnell heraus, dass viele Bewohner große Hemmungen bzw. gar Angst hatten, über die Thematik der Flüchtlinge zu sprechen. Oftmals wurde entgegnet, man wolle sich zu diesem Thema nicht äußern. Es werde schließlich alles anders gedeutet, als man es sagen würde. Außerdem dürfe man nicht mehr seine Meinung sagen, ohne in die ‚rechte Ecke‘ gestellt zu werden. Es herrschte also die Wahrnehmung aufseiten vieler Menschen vor, dass abweichende Meinungen in der Flüchtlingsthematik konsequent und methodisch als rechtes Gedankengut deklariert werden. Diese „direkte Kontaktaufnahme“ (Przyborski und Wohlrab-Sahr 2014: 60) kristallisierte sich an den Standorten Chemnitz und Neuss heraus. Auch hier war erkennbar, dass ein direkter Kontakt zwischen der autochthonen Bevölkerung und den Asylsuchenden durch die räumlichen Gegebenheiten kaum existent war. Die vielen Unterkünfte sind meist nicht in Wohngebieten angesiedelt, sondern oftmals in Gewerbegebieten oder Gewerbemischgebieten, wodurch Kontakt mit den Asylsuchenden häufig nur im öffentlichen Raum zustande kommt.

Forschungsethische Grundprinzipien

Im Verlauf des gesamten Forschungsprojekts wurde der Beachtung ethischer Grundprinzipien ein hoher Stellenwert beigemessen. Während der Erhebung, bei der Auswertung und der Verschriftlichung der Ergebnisse erfolgte der Datenschutz auf Grundlage forschungsethischer Leitlinien. Die Interviewpartner wurden vollständig über das Projekt mit dessen Inhalten sowie Zielen aufgeklärt und ihnen wurde erläutert, dass eine Teilnahme vollkommen freiwillig sei und eine Nicht-Teilnahme keinerlei persönliche Nachteile für sie habe. Im Zuge dessen wurde den Gesprächspartnern zum einen höchste Vertraulichkeit der Daten und zum anderen die singuläre projektbezogene Verwendung der Daten zugesichert (§ 27 BDSG). Gerade der Aspekt der Vertraulichkeit und Anonymität von Daten ist bei dieser polarisierenden Thematik enorm wichtig, weil auch Meinungen offenbart wurden, die sich deutlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Zuvor wurde von den Befragten eine mündliche Einverständniserklärung eingeholt, dass das Gespräch für eine bessere und problemlosere Auswertung elektronisch aufgezeichnet werden durfte (vgl. Misoch 2015: 15–18).

Datenerhebung

Zur Datengewinnung wurden mehrere Erhebungsmethoden angewandt, wobei dem problemzentrierten Interview dabei eine übergeordnete Rolle zukam. Mithilfe von teilnehmenden Beobachtungen sollte der Untersuchungsgegenstand von einer anderen Perspektive betrachtet werden. Begonnen wurde die Phase der Datenerhebung mit explorativen Experteninterviews, um ein ganzheitliches Verständnis der Thematik, der Untersuchungsstandorte sowie der jeweiligen Unterkünfte zu erhalten.

Experteninterview

Explorative Experteninterviews wurden mit diversen Gesprächspartnern geführt. Experten sind in diesem Kontext Personen, „die durch institutionalisierte Kompetenz zur Konstruktion von Wirklichkeit und über ein spezielles Sonderwissen verfügen“ (Misoch 2015: 120). Das spezifische Wissen, das nicht jedem zugänglich ist, kann sich aus der individuellen Bildung oder aber aus der Stellung in einer Organisation/einem Unternehmen o. ä. speisen. Ein Unterschied zu gewöhnlichen qualitativen Interviews ist die Tatsache, dass nicht das Subjekt bzw. Individuum im Zentrum der Erhebung steht, sondern dessen spezifisches Wissen. So sind nicht die subjektiven Wahrnehmungen und individuelle Konstruktionen maßgeblich, sondern das Wissen des Interviewpartners (vgl. Misoch 2015: 120f).

Der Interviewdurchführung ging eine intensive methodische und thematisch-inhaltliche Vorarbeit voraus. Nur dadurch konnten Fragen gestellt werden, die der Autor nicht durch ausgiebige Recherche selbst beantworten konnte. Anschließend wurde ein thematisch strukturierter Leitfaden kreiert, dem in den Experteninterviews eine steuernde und strukturierende Funktion zukommt (vgl. Kruse 2015: 166). Während des Interviews war es durch den Leitfaden möglich, die subjektiv-individuellen Inhalte zu umgehen und lediglich das Fachwissen zu fokussieren (vgl. Misoch 2015: 124).

Experteninterviews wurden zu Beginn des Jahres 2016 mit Vertretern aus Politik, Medien sowie Zivilgesellschaft geführt. Darüber hinaus wurden an einigen Standorten im Rahmen von Besichtigungen der jeweiligen Unterkünfte Experteninterviews geführt. Dies hatte zur Folge, dass der Autor ein weitreichendes Gesamtbild der lokalen Situationen gewann. Daraus ergaben sich bei der eigentlichen Datenerhebung zahlreiche Vorteile. Eine detaillierte Auflistung der Gesprächspartner ist der Tabelle 12 zu entnehmen.

Tabelle 12: Übersicht zu den Gesprächspartnern der ExperteninterviewsIn der Tabelle sind auch Gespräche aufgeführt, die an beginnend angedachten Untersuchungsstandorten (Dresden, Mainz) geführt wurden. Die Idee der Wahl dieser Standorte wurde im Verlauf der Forschung verworfen.

Nr.

Name

Funktion

Organisation/Behörde

01

Albrecht von der Lieth

Leitung der Unterkunft Heidenauer Str., Dresden

AWO Sachsen e.V.

02

Arnd Festerling

Chefredakteur

Frankfurter Rundschau

03

Behrouz Asadi

Leitung der Flüchtlingshilfe

Malteser Mainz

04

Dr. Doris Lemmermeier

Integrationsbeauftragte

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

05

Jan Spitalsky

Verantwortlicher der Flüchtlingshilfe

DRK Fläming-Spreewald e.V.

06

Kai Gersch

damaliger Pressesprecher

AfD- Landtagsfraktion Brandenburg

07

Lothar Mahrla

Herausgeber

Märkische Allgemeine Zeitung

08

Nefret Abu El-Ez

Betreuung von Flüchtlingen in GU

Juvente Mainz

09

Paulina Bukaiova

Leitung der Notunterkunft Boxberger Str., Dresden

Malteser Hilfsdienst gGmbH

10

Stephanie Hillgärtner

Leitung der Flüchtlingshilfe

DRK Marburg-Gießen e.V.

11

Timon Marszalek

Leitung der EAE Wünsdorf

DRK-Flüchtlingshilfe Brandenburg

12

Uwe Vetterick

Chefredakteur

Sächsische Zeitung

13

Axel Geerlings-Diel

Leitung

Save me Mainz

14

Dirk Münster

Stellv. Leiter des OAZ*Das Operative Abwehrzentrum (OAZ) war zum Zeitpunkt des Interviews eine Zweigstelle des LKA Sachsen für Ermittlungen extremistisch motivierter Straftaten.

OAZ Dresden

15

Friedrich Roeingh

Chefredakteur

Allgemeine Zeitung

16

Jo Dreiseitel

Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

17

Kurt Merkator

damaliger Sozialdezernent

Stadt Mainz

18

Miguel Vicente

Beauftragter für Migration und Integration

Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz

19

Nikolaus Blome

Stellv. Chefredakteur

BILD-Zeitung

20

Rudolf Bögel

Chefredakteur

tz München

21

Thilo Rau

Leitung der EAE Basepohl

DRK Mecklenburg-Vorpommern

22

Ulrich Ladurner

Leitender Redakteur

DIE ZEIT

23

Viktor Vincze

Referent des Sächsischen Ausländerbeauftragten

Der Sächsische Ausländerbeauftragte

24

Anne Reidt

Leiterin “heute journal”

Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

Problemzentriertes Interview

Um die individuellen Sichtweisen und subjektiven Sinnkonstruktionen der autochthonen Bevölkerung darzulegen und Typen bilden zu können, erweisen sich problemzentrierte Interviews in Anlehnung an Witzel (2000) als adäquate Methode. Das problemzentrierte Interview zielt im Gegensatz zum narrativen Interview nicht nur auf „textorientierte[s] Sinnverstehen“, sondern vielmehr auf ein „problemorientiert[es]“ ab. Dabei sind das theoretische Wissen sowie mögliche Vorannahmen des Forschers, die wohldosiert integriert werden können, elementar (vgl. Kruse 2015: 153). So „ist der Erkenntnisgewinn sowohl in der Erhebungs- als auch im Auswertungsprozess vielmehr als induktiv-deduktives Wechselverhältnis zu organisieren“ (Witzel 2000: Abschn. 3).

Das problemzentrierte Interview ist möglichst offen zu halten, sodass der Interviewer lediglich gewisse Themenaspekte im Kopf hat, die Inhalt des Gesprächs sein sollen. Gleichzeitig zielt die gesamte Kommunikation auf eine explizite Problemstellung ab, die immer wieder aufgegriffen wird (vgl. Witzel 2000: Abschn. 13 und 14). Die Problemstellung ist dabei von gesellschaftlicher Art (vgl. Witzel 2000: Abschn. 4).

Die Durchführung der Interviews

Das grundlegende Merkmal qualitativer Interviews ist, dass dem Befragten auf Basis des Prinzips der Offenheit weitreichende Möglichkeiten gestattet werden, sich ohne Einschränkungen äußern zu können und dadurch die subjektiven Realitätskonstruktionen darzulegen (vgl. Kruse 2010: 260f). Offenheit und Kommunikation verlangen ebenso, dass keinerlei Antwortmöglichkeiten vorgegeben werden und dass nicht der Interviewer das Gespräch strukturiert und führt, sondern der Befragte. Die Gesprächspartner haben während der gesamten Unterhaltung die komplette Entscheidungsgewalt (dies kann in seltenen Fällen sogar bis zum Abbruch des Interviews kommen) (vgl. Kruse 2015: 273). Sämtliche Interviews (vgl. Tab. 13) wurden vom Autor selbst vereinbart und durchgeführt. Das hatte den Vorteil, dass bei der Auswertung die Notizen der Atmosphäre des Gesprächs, der Mimik und Gestik der Gesprächspartner herangezogen werden konnten.

Das Prinzip der Offenheit spiegelt sich im Projekt bei der Wahl des Interviewortes wider. So oblag es den Gesprächspartnern, das Setting des Interviews zu bestimmen (vgl. Rosenthal 2014: 50). Sie allein entschieden, wo und unter welchen Umständen das Gespräch stattfand. Größtenteils waren es die privaten Räumlichkeiten der Befragten (zum Beispiel in der Wohnung, im Haus oder im Garten). Einige Gespräche wurden auf Wunsch im öffentlichen Raum geführt, sodass Interviews auch in Cafés oder Parks stattfanden.*Der Autor hatte dabei das Gefühl, dass die Wahl des Intervieworts oftmals pragmatische Gründe hatte. So führten einige an, dass man das Gespräch nach der Arbeit führen wolle und sich deshalb ein Café sehr gut eigne. Die alleinige Bestimmung des Settings ging sogar so weit, dass einige Gruppengespräche geführt wurden. So hatten einige Interviewpartner den Begehr, das Gespräch als Gruppendiskussion zu gestalten. Der Autor kam diesem Wunsch nach.

Der Autor war stets bestrebt, das Interview als eine gewöhnliche Alltagssituation erscheinen zu lassen. Es sollte nicht den Anschein haben, dass es sich um ein Interview handelt. Ein Befragter entgegnete dem Autor nach dem Gespräch Folgendes: „Mensch, das war ja jetzt gar kein Interview, wie ich es mir vorgestellt hatte“. Damit wurde klar, dass keine künstliche Situation zur Generierung von Daten hergestellt wurde, sondern dass die Daten im natürlichen Kontext erhoben worden sind. Gleichwohl es sich bei den Interviews um eine Alltagssituation handeln soll, herrschte eine „asymmetrische Interaktionsbeziehung“ (Lamnek 2010: 364) vor. Die zu Befragenden hatten also den deutlich überwiegenden Redeanteil.

Die Befragten wurden während des Gespräches stets gebeten, einzelne Aspekte und Geschehnisse näher zu erläutern, um ein tiefgreifendes und detailliertes Verständnis zu erhalten. Auf die Verwendung von Fachbegriffen und eines akademischen Sprachstils wurde verzichtet. Ein unverständlicher und komplexer Sprachstil könnte zur Folge haben, dass die zuvor geschaffene emotionale Vertrautheit destruiert wird. Die Befragten könnten das Empfinden haben, dass der Interviewer über ihnen stehe und erhaben sei. Dass bereits nach kurzer Zeit eine emotionale Vertrautheit geschaffen war, zeigte sich u. a. darin, dass der Autor von vielen Gesprächspartnern – vor allem aber in den neuen Bundesländern – geduzt wurde.*Das ist möglicherweise auf die kollektiven Konstruktionen in sozialistisch geprägten Gesellschaften zurückzuführen, in denen Homogenität hinsichtlich sozialer und monetärer Ausstattung von staatlicher Seite explizit gefördert und gewünscht waren.

Die 76 Gespräche wurden elektronisch mithilfe eines Mobiltelefons nach vorheriger Legitimation durch die Interviewpartner aufgezeichnet. Dazu wurde die Applikation ALON Dictaphone installiert. Der Autor entschied sich gegen die Wahl eines speziellen Aufnahmegerätes und für die Nutzung des Mobiltelefons aufgrund der Tatsache, dass ein auf dem Tisch liegendes Mobiltelefon in der heutigen Zeit als normal wahrgenommen wird. Dadurch wurde der Atmosphäre eines normalen Alltagsgesprächs abermals Rechnung getragen.

Die Interviewdauer variierte stark. So war das kürzeste Interview 20 Minuten, das längste hingegen 131 Minuten. Im Durchschnitt betrug die tatsächliche Gesprächsdauer 40 Minuten. Unmittelbar nach dem Interview wurde handschriftlich ein Postskript angefertigt, das alle wesentlichen Aspekte wie die Atmosphäre vor, während und nach dem Gespräch, Gesprächsort, situative Besonderheiten, erste subjektive Deutungen sowie Wahrnehmungen nonverbaler Kommunikation des Befragten beinhaltete. Alle Postskripte wurden in die Auswertung und Interpretation integriert.*Im Auswertungsteil (Kapitel 6) werden die Gesprächspartner wörtlich zitiert. Alle gewählten Aussagen sprechen für sich, sodass eine Paraphrasierung nicht zielführend wäre. Insbesondere bei der Thematik dieser Arbeit erachtet es der Autor als besonders wichtig, Aussagen nur bedingt und nach Abwägung zu kürzen.

Tabelle 13: Übersicht zu den Gesprächspartnern der problemzentrierten InterviewsDie Kontraste in der Tabelle geben an, dass die jeweiligen Gesprächspartner gemeinsam befragt wurden. Das hatte in den meisten Fällen ausschließlich pragmatische Gründe. Lediglich eine Befragte hatte explizit den Wunsch, dass das Interview nicht allein geführt wird. Darüber hinaus wurden die Namen aller Interviewpartner geändert, um die Anonymität zu gewährleisten.

Nr.

Name

Ort

Interviewdatum

01

Jakub

Chemnitz

November 2016

02

Niko

Chemnitz

November 2016

Janine

Chemnitz

November 2016

03

Karl

Chemnitz

November 2016

Iris

Chemnitz

November 2016

04

Karen

Chemnitz

November.2016

05

Denise

Chemnitz

November 2016

06

Stephan

Chemnitz

November 2016

Eleonore

Chemnitz

November 2016

07

Franz

Chemnitz

November 2016

Simona

Chemnitz

November 2016

08

Bertha

Chemnitz

November 2016

Daniel

Chemnitz

November 2016

Gertrud

Chemnitz

November 2016

09

Janette

Chemnitz

November 2016

Christoph

Chemnitz

November 2016

Jochen

Chemnitz

November 2016

10

Ulf

Chemnitz

November 2016

11

Marc

Chemnitz

November 2016

12

Lennard

Gießen

Juni 2016

13

Sophia

Gießen

Juni 2016

14

Elena

Gießen

Juni 2016

15

Florens

Gießen

Juli 2016

16

Matthias

Gießen

Juli 2016

17

Clementine

Gießen

Juli 2016

18

Michaela

Gießen

Juli 2016

19

Klemens

Gießen

Juni 2016

20

Günther

Gießen

Juli 2016

21

Thomas

Gießen

Juli 2016

22

Martina

Neuss

November 2016

23

Anna

Neuss

Juni 2016

24

Karl-Ludwig

Neuss

Juni 2016

25

Carolin

Neuss

Juni 2016

26

Kilian

Neuss

Juni 2016

27

Nadine

Neuss

Juni 2016

28

Friederike

Neuss

Juni 2016

29

Connor

Neuss

Oktober 2016

Cindy

Neuss

Oktober 2016

30

Bernhard

Neuss

Oktober 2016

Eva

Neuss

Oktober 2016

Erwin

Neuss

Oktober 2016

31

Wolfram

Neuss

September 2016

32

Johann

Neuss

Juni 2016

33

Katharina

Neuss

September 2016

34

Marie-Luise

Neuss

September 2016

Hannelore

Neuss

September 2016

Emilia

Neuss

September 2016

35

Franziskus

Neuss

Juni 2016

Sandra

Neuss

Juni 2016

36

Albrecht

Neuss

Juni 2016

37

Georg

Neuss

September 2016

38

Albert

Neuss

Oktober 2016

Martha

Neuss

Oktober 2016

39

Leo

Neuss

Juni 2016

40

Hugo

Neuss

Juni 2016

41

Peter

Tutow

Mai 2016

42

Eberhard

Tutow

Mai 2016

43

Adele

Tutow

Mai 2016

44

Walter

Tutow

Mai 2016

45

Theodora

Tutow

Mai 2016

46

Anne-Marie

Tutow

Mai 2016

47

Helga

Tutow

Mai 2016

48

Manuel

Tutow

Mai 2016

49

Detlef

Tutow

Mai 2016

50

Richard

Tutow

Mai 2016

51

Dietmar

Tutow

Mai 2016

52

Gregor

Tutow

Mai 2016

53

Hannah

Tutow

Mai 2016

Julia

Tutow

Mai 2016

54

Matheo

Tutow

Mai 2016

55

Philipp

Tutow

Mai 2016

56

Michael

Tutow

Mai 2016

Klaus

Tutow

Mai 2016

Waltraud

Tutow

Mai 2016

57

Karsten

Tutow

Mai 2016

58

Bruno

Wünsdorf

August 2016

59

Emil

Wünsdorf

August 2016

60

Dana

Wünsdorf

August 2016

Tom

Wünsdorf

August 2016

61

Gerhard

Wünsdorf

August 2016

Irmgard

Wünsdorf

August 2016

62

Henri

Wünsdorf

August 2016

Susanne

Wünsdorf

August 2016

63

Hans-Peter

Wünsdorf

September 2016

Cordula

Wünsdorf

September 2016

64

Barbara

Wünsdorf

September 2016

65

Erika

Wünsdorf

September 2016

66

Niklas

Wünsdorf

September 2016

67

Thorsten

Wünsdorf

August 2016

68

Guido

Wünsdorf

Juli 2016

69

Felix

Wünsdorf

September 2016

70

Markus

Wünsdorf

September 2016

71

Magdalena

Wünsdorf

August 2016

72

Antonia

Wünsdorf

August 2016

73

Hubert

Wünsdorf

August 2016

74

Andreas

Wünsdorf

August 2016

75

Nikola

Wünsdorf

September 2016

76

Maria

Wünsdorf

September 2016

Nathalie

Wünsdorf

September 2016

Teilnehmende Beobachtung

Um das zu untersuchende Phänomen multiperspektivisch zu betrachten, besuchte der Autor Veranstaltungen, die sich gegen die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden richteten. Dabei wurde die Methode der teilnehmenden Beobachtung angewandt, womit ein grundlegendes Verständnis dieser Handlungen erlangt werden sollte (vgl. Lamnek 2010: 503). Die Beobachtung erfolgte stets unstrukturiert, da sich diese Vorgehensweise am ehesten mit den Prinzipien des qualitativ-interpretativen Paradigmas deckt. Es gab somit vorher keine festgelegten Beobachtungskriterien oder gar Hypothesen (vgl. Lamnek 2010: 515).

Insgesamt wurden sechs Veranstaltungen besucht und teilnehmend beobachtet. Die Veranstaltungen wurden vom Autor alleine besucht, sodass auch informelle Gespräche mit den Demonstranten geführt werden konnten. Der Autor gab sich nicht als Forscher aus, sondern als interessierter Bürger, der sich – so die Rechtfertigung – aufgrund der intensiven medialen Berichterstattung selbst ein Bild machen wollte. Dadurch war er als Teilnehmer akzeptiert und konnte mit weiteren Teilnehmenden kommunizieren.*Dies wäre bei der Offenlegung des Forschungsinteresses vermutlich nicht der Fall gewesen. Zu groß ist in weiten Teilen der Veranstaltungsteilnehmer der Unmut gegenüber Vertretern von Medien und Wissenschaft. Während der teilnehmenden Beobachtung wurden keinerlei Notizen angefertigt. Dies hätte den Autor leicht als Forschenden bzw. Journalisten gekennzeichnet und den Feldzugang verwehrt. Lediglich Fotos wurden auf allen Veranstaltungen während der Kundgebungen gemacht, womit sich der Autor in das demonstrationsbezogene Verhalten einreihte. Auch diese fotografierten und filmten die Redner, die Kundgebungen und sonstige Merkmale der Demonstrationen. Unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltungen wurde ein umfangreicher Bericht verfasst.

Tabelle 14: Übersicht der besuchten Veranstaltungen

Nr.

Ort

Art der Veranstaltung

Häufigkeit

01

Dresden

Pegida-Demonstration

3x

02

Chemnitz

Demonstration von Pegida Chemnitz und Westsachsen

1x

03

Wünsdorf

AfD-Demonstrationen gegen Flüchtlingspolitik

2x

Datenauswertung

Gemäß der Grounded Theory bedingen sich die Prozesse der Erhebung und Auswertung der Daten gegenseitig und verlaufen zirkulär. So sind die geführten Interviews umgehend auszuwerten, um darauf aufbauend das folgende Sampling zu bestimmen.

Datenaufbereitung

Die Daten wurden mit dem Programm MAXQDA*MAXQDA ist eine 1989 von der Firma VERBI GmbH entwickelte Software zur qualitativen Datenanalyse. Mithilfe des Programms ist es möglich, Text-, Film- und Audiodateien zu verarbeiten (vgl. VERBI 2017). Gleichwohl in vielen Arbeiten nach dem Forschungsstil der Grounded Theory mit dem Programm ATLAS.ti gearbeitet wird, entschied sich der Autor aufgrund in MAXQDA-Workshops erworbener Kompetenzen für die Verwendung dieser Software. Darüber hinaus sind die Differenzen zwischen den beiden Programmen marginal, sodass durch die Verwendung von MAXQDA keinerlei negative Auswirkungen auf die potentiell maximale Analysetiefe sowie die Ergebnisse des Forschungsprojektes zu erwarten waren. transkribiert und ausgewertet. Die Transkription als Transformation sprachlicher Äußerungen ins Schriftliche ist die hinreichende Bedingung, um Kommunikationsprozesse zu untersuchen (vgl. Dittmar 2009: 31). Dabei sollen Transkriptionen die mündlichen Äußerungen insoweit standardisieren, als dass ein problemloses Wiederfinden von Form und Struktur ermöglicht wird (vgl. Dittmar 2009: 54). Jede Transkription ist ein Verfahren der Datenreduzierung, bei dem die Originaldaten unter Zuhilfenahme eines Transkriptionssystems selektiert und zu Tertiärdaten transformiert werden. Dieser Selektion geht immer eine erste Interpretation des Autors voraus, weshalb die Auswahl der Transkriptionsregeln wichtig ist. Sie hat Einfluss darauf, welchen Komplexitätsgrad die Daten nach der Transkription haben (vgl. Misoch 2015: 249f). Der Autor entschied sich deshalb, ausschließlich verbale Daten zu transkribieren. Alle weiteren Bestandteile, die später selbstverständlich in die Interpretation integriert wurden, wurden im Postskript schriftlich fixiert.

Nach der Wahl der Transkriptionsregeln stellte sich die Frage, ob eine Teil- oder eher eine Volltranskription notwendig erscheint. Strauss und Corbin (1996: 14) geben diesbezüglich an, dass man nur „so viel wie nötig […] transkribieren“ möge. Der Autor entschied sich, die Experteninterviews aufgrund der primär thematischen Relevanz selektiv zu transkribieren. Die problemzentrierten Interviews wurden volltranskribiert, weil eine selektive Transkription aus Sicht des Autors eine maximale Analysetiefe a priori vermindert. So wird die potentielle Reichweite der entstehenden Theorie bzw. Typologie schon zu Beginn eingeschränkt (vgl. Kruse 2015: 341). Die Volltranskription erfolgte in Anlehnung an die Standardorthografie und auf Basis der geltenden Rechtschreibung, weshalb die dialektale Färbung der Interviews nicht in die Transkripte aufgenommen wurde (vgl. Misoch 2015: 252).

Bereits während der Transkription begann der Autor mit dem offenen Kodieren. Im Verlauf wurde es durch das axiale und selektive Kodieren vervollständigt. An dieser Stelle wird auf eine erneute Skizzierung der Kodierverfahren verzichtet, weil dies bereits in Kap. 5.2.4 erfolgte.

Typenbildung

Als Ergebnis des Projektes wurde eine Typologie*Eine Typologie ist das „Ergebnis eines Gruppierungsprozesses, bei dem jene Objekte eines Untersuchungsbereichs zu Typen zusammengefasst werden, die hinsichtlich der Merkmalsausprägungen besonders ähnlich sind“. Dabei sollen sich die einzelnen Fälle innerhalb des Typus besonders stark ähneln (innere Homogenität), die einzelnen Typen jedoch stark unterscheiden (externe Heterogenität) (Kluge 1999: 26f). aus den empirischen Daten generiert, anhand derer aufgezeigt werden kann, wie und in welchen Formen Fremdheit im Kontext der Fluchtmigration konstruiert wird. Typenbildung ist nichts rein Wissenschaftliches, sondern findet oftmals auch im Alltag statt. So „reduzieren [Menschen] die Komplexität ihrer Lebenswelt fortlaufend, indem sie […] Personen und ihre Handlungsweisen […] typisieren und diese Typisierungen ihren eigenen Handlungen zugrunde legen“ (Kluge 1999: 13).

Die Typenbildung hat eine Ordnungs- und Gruppierungsfunktion, bei der das Spezifische in Abgrenzung zu anderen Fällen aufgezeigt werden soll. Dies gelingt, indem man ganz ähnliche Elemente zu einem Typus*Ein Typus ist eine aus den empirischen Daten generierte Untergruppe einer Typologie. Die jeweiligen Fälle eines Typus sind nicht vollständig identisch, sondern ähneln sich lediglich. Deshalb ist es durchaus möglich, dass gewisse Fälle auch mehreren Typen zugeordnet werden können (vgl. Kluge 1999: 27–34). zusammenfasst und so die Komplexität reduziert. Es gilt zu beachten, dass Typen bzw. Typologien lediglich einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit darstellen. Die Gefahr einer unzulässig starken Verallgemeinerung ist deshalb enorm (vgl. Kluge 1999: 23f).

Idealtypen nach Weber

Die Typologie dieser Arbeit setzt sich aus fünf verschiedenen Idealtypen zusammen, die in Anlehnung an den Begriff des „Idealtypus“ nach Max Weber konzipiert wurden. Weber verwendet diesen Begriff, um überhöht-idealisierte Konstruktionen der Realität zu analysieren. Er definiert den Begriff „Idealtypus“ wie folgt:

„Ein Idealtypus ist ein Gedankenbild, welches nicht die historische Wirklichkeit oder gar die eigentliche Wirklichkeit ist, welches noch viel weniger dazu da ist, als ein Schema zu dienen, in welches die Wirklichkeit als Exemplar eingeordnet werden sollte, sondern welches die Bedeutung eines rein idealen Grenzbegriffes hat, an welchem die Wirklichkeit zur Verdeutlichung bestimmter bedeutsamer Bestandteile ihres empirischen Gehaltes gemessen, mit dem sie verglichen wird. Solche Begriffe sind Gebilde, in welchen wir Zusammenhänge unter Verwendung der Kategorie der objektiven Möglichkeit konstruieren, die unsere, an der Wirklichkeit orientierte und geschulte Phantasie als adäquat beurteilt.“ (Weber 1988: 194)

Ein genaues methodisches Vorgehen bei der Idealtypenbildung beschreibt Weber in seiner Abhandlung nicht. Er zeigt lediglich auf, welche Prozesse ablaufen und betont, dass es sich bei idealisierten Typen stets um Konstrukte handelt, die so in der Realität kaum zu finden sind:

„Ein Idealtypus wird gewonnen durch einseitige Steigerung eines oder einiger Gesichtspunkte und durch Zusammenschluss einer Fülle von diffus und diskret, hier mehr, dort weniger, stellenweise gar nicht, vorhandenen Einzelerscheinungen, die sich jenen einseitig herausgehobenen Gesichtspunkten fügen, zu einem in sich einheitlichen Gedankenbilde. In seiner begrifflichen Reinheit ist dieses Gedankenbild nirgends in der Wirklichkeit empirisch vorfindbar, es ist eine Utopie, und für die historische Arbeit erwächst die Aufgabe, in jedem einzelnen Fall festzustellen, wie nah oder wie fern die Wirklichkeit jenem Idealbild steht.“ (Weber 1988: 191)

Obwohl Weber keine eindeutige methodische Vorgehensweise vorgibt, lassen sich zwei Dinge herausarbeiten, die bei der Bildung von Idealtypen fundamental sind. Einerseits muss der Idealtypus von einer „Sinnadäquanz“ geprägt sein, was bedeutet, dass der betreffende Idealtypus die Realität widerspiegelt. Anderseits ist die „Kausaladäquanz“ eine hinreichende Bedingung, sodass wesentliche Aspekte in der Realität existent sein müssen, die die Herausarbeitung des Idealtypus rechtfertigen (vgl. Kelle und Kluge 2010: 101).

Idealtypen bewegen sich zwischen Empirie und Theorie, weil sie empirisch abgebildete Phänomene sind, aber weit über die bloße Beschreibung hinausgehen. Vielmehr werden einige Aspekte insofern überhöht, als dass man so zu deskriptiven Konstruktionen der sozialen Wirklichkeit gelangt (vgl. Kelle und Kluge 2010: 83). Sie sind deshalb „theoretische Konstruktionen unter illustrativer Benutzung des Empirischen“ (Weber 1904/1988: 205).

Für den „Idealtypus“ nach Weber ist ein weiteres zentrales Element, dass er ihn nicht als Ergebnis und Ziel versteht, sondern vielmehr als „Mittel der Erkenntnis“ (Weber 1904/1988: 179). Idealtypen sind also eine reduzierende und gleichzeitig übersteigernde Methode, um Phänomene der sozialen Wirklichkeit erklären und verstehen zu können. Idealtypen sind aber nicht nur als Hypothesen zu verstehen, weil sich die Möglichkeit der Hypothesenbildung für Weber erst nach der Idealtypenbildung ergibt (vgl. Weber 1988: 198f).

Bei der Auswertung des Datenmaterials wurde das Stufenmodell empirisch begründeter Typenbildung nach Kluge (1999) gewählt (vgl. Abb. 43), weil in Webers Abhandlungen keine eindeutige methodische Vorgehensweise zur Herausbildung von Idealtypen vorliegt.

Das Stufenmodell empirisch begründeter Typenbildung

I. Erarbeitung relevanter Vergleichsdimensionen

Der erste Schritt ist die Charakterisierung von Merkmalen, die als Vergleichsdimensionen fungieren können. So werden ebenfalls die interne Homogenität bzw. externe Heterogenität dokumentiert. Um die zur Komparation geeigneten Dimensionen zu finden, greift man auf das theoretische Vorwissen sowie auf die leitende Forschungsfrage zurück. Weitaus wichtiger ist aber der kontrastive Vergleich der Einzelfälle. Daraus sollten sich Vergleichsdimensionen ergeben. Weitere Möglichkeiten zur Eruierung relevanter Vergleichsdimensionen sind die Prozesse des Kodierens, wodurch es möglich ist, systematisch fundamentale Merkmale, anhand derer sich die Fälle vergleichen und typisieren lassen, herauszuarbeiten (vgl. Kluge 1999: 264–269).

Abbildung 43: Ablauf der empirischen Typenbildung (eigene Darstellung nach Kluge 1999: 261)

II. Gruppierung der Fälle und Analyse empirischer Regelmäßigkeiten

Nachdem die relevanten Vergleichsdimensionen erarbeitet wurden, können sie gruppiert werden. Dazu gibt es zwei mögliche Verfahren: das agglomerative und das divisive Verfahren. Das agglomerative Verfahren, das vom Einzelfall ausgeht und sich dann auf die weiteren Fälle bezieht, ist sehr aufwendig und nur mithilfe umfassender Softwareprogramme sinnvoll. Das divisive Verfahren hingegen beginnt die Gruppierung von der Gesamtgruppe aus und unterteilt sie in immer weitere Teilgruppen. Dieses Verfahren kam im Forschungsprojekt zur Anwendung.

Die Fallgruppierung ist nur der erste Schritt zur Typologie. Anschließend bedarf es der Analyse möglicher Regelmäßigkeiten im Datenmaterial, wozu man den Merkmalsraum, der alle wesentlichen Vergleichsdimensionen beinhaltet, nutzt. Mit dessen Hilfe ist es ebenfalls möglich, erste Typen zu bilden (vgl. Kluge 1999: 270–275).

III. Analyse inhaltlicher Sinnzusammenhänge und Typenbildung

Der Sinn einer Typenbildung ist nicht nur, Gruppierungen vorzunehmen und diese zu skizzieren. Vielmehr ist es Aufgabe und Ziel des Wissenschaftlers, inhaltliche Sinnzusammenhänge durch systematische Analysen herauszuarbeiten und daraus Typen zu bilden. Erst durch die Sinnzusammenhänge ist es möglich, die Typologie gänzlich zu verstehen. Auch dazu wird der bereits aufgestellte Merkmalsraum genutzt. Wenn also zwischen einzelnen Merkmalen gewisse Sinnzusammenhänge existieren, dann können die jeweiligen Gruppen zu Typen transformiert werden (vgl. Kluge 1999: 277–279).

IV. Charakterisierung der gebildeten Typen

Der letzte Schritt der Typenbildung ist die Typencharakterisierung. Dabei kristallisiert sich die Schwierigkeit heraus, die Gemeinsamkeit explizit zu fixieren. Weil sich die einzelnen Fälle der Typen nur ähneln und nicht identisch sind, bedarf es erneut einer ausgiebigen und sich wiederholenden Analyse, um gemeinsame Aspekte skizzieren zu können (vgl. Kluge 1999: 280).

Limitation des Forschungsprojekts

Das Forschungsprojekt zur Konstruktion von Fremdheit im Kontext der Fluchtmigration hat einige Limitationen. Zum einen operiert es innerhalb der einzelnen Untersuchungsstandorte nur mit wenigen Fallzahlen. Als Gesamtheit aller Interviews ergibt sich trotzdem eine relativ große Fallzahl. Daher stellt sich die Frage, ob daraus überhaupt eine Grounded Theory entwickelt werden kann. Man kann diese Frage mit ja beantworten, da die einzelnen Fälle sehr heterogen sind. Ohne diese Heterogenität wäre es nicht möglich gewesen, aus dem empirischen Material verschiedene Typen zu bilden. Eine weitere Limitation ergibt sich aus der inhaltlichen Beschränkung. So konnten im Rahmen des Projektes keine positiven Fremdheitskonstruktionen untersucht werden, d. h. inwiefern Fremdheit als etwas Spannendes wahrgenommen wird.

Neben der soeben beschriebenen inhaltlichen muss eine methodische Limitation konstatiert werden. Bei der Wahl qualitativer Interviews als Erhebungsmethode war dem Autor durchaus bewusst, dass solche Verfahren immer auf subjektiven Wahrnehmungen und Interpretationen beruhen. Interviews sind schon während der Erhebung „immer beeinflusst“ (Helfferich 2011: 12), weshalb es von enormer Wichtigkeit ist, diesen Einfluss sach- und methodengerecht in reflektierter Weise zu beachten. Qualitative Forschung ist stets dadurch gekennzeichnet, dass der Forscher an sich „das eigentliche Erhebungsinstrument darstellt“ (vgl. Helfferich 2011: 12). Er ist nicht nur für die Erhebung, Aufbereitung und Analyse sowie Interpretation der Daten zuständig, sondern ist gleichzeitig der ausschlaggebende Aspekt bei der Beachtung der Gütekriterien (vgl. Misoch 2015: 199).

Sicherung der Gütekriterien

Tabelle 15: Umsetzung der Gütekriterien im Forschungsprojekt

Gütekriterium qualitativer Forschung

Berücksichtigung im Projekt

Intersubjektive Nachvollziehbarkeit

Im gesamten Kapitel 5 wurden die Vorgehensweise und der Forschungsprozess hinreichend skizziert und dokumentiert. Zuvor ist bereits in Kapitel 2 dargelegt worden, über welches Vorverständnis der Autor verfügte.

Indikation des Forschungsprozesses

Die Transparenz des Forschungsprozesses und die Möglichkeit der Nachverfolgung sind durch Kapitel 5 gegeben.

Limitation

Die Grenzen der Verallgemeinerung der Typologie wurden nachvollziehbar dargelegt.

Empirische Verankerung

Durch die Vielzahl von qualitativen Interviews und deren Auswertung ist eine empirische Verankerung des gesamten Projektes gegeben.

Kohärenz

Die entwickelten Typen und die Typologie wurden umfangreich geprüft.

Relevanz

Die gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz ergibt sich daraus, dass gegenwärtig und auch in naher und mittlerer Zukunft vermehrt Fluchtbewegungen nach Europa existent sind. Deshalb ist die Erarbeitung von Konzepten der Akzeptanzgenerierung zwischen der autochthonen Bevölkerung und Asylsuchenden elementar.

Reflektierte Subjektivität

Der subjektive Zugang zur gesamten Thematik wurde offengelegt. Zudem wurde aufgezeigt, welche Fachliteratur verwendet wurde und über welches Vorwissen der Autor verfügte.

Die Konstruktion von Fremdheit – Eine Typologie

Im Folgenden werden die zu Beginn dieser Arbeit gestellten Forschungsfragen mittels der Auswertung des empirischen Materials beantwortet. Dazu wurden fünf Idealtypen gebildet, die die Konstruktion von Fremdheit im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland jeweils exemplarisch aufzeigen. Anhand der Interviewauszüge lassen sich schließlich auch verschiedene Formen der Wahrnehmung des Fremden darstellen. Beginnend dokumentiert der erste Typ des historisch Vergleichenden, wie Fremdheit systematisch über Komparationsprozesse hergestellt wird.

Der historisch Vergleichende

Der zentrale Bestandteil des historisch Vergleichenden ist die mehrdimensionale Divergenz von Erwartung und Wahrnehmung. Fremdheit wird auf Grundlage der Nicht-Zugehörigkeit zu einem imaginierten Idealbild eines Asylsuchenden konstruiert, das sich aus historischen und diskursiven Elementen zusammensetzt. Die beiden überlagern sich stets und sind daher nicht getrennt voneinander zu betrachten. Oftmals werden sie sogar miteinander vermischt. Der historische Einfluss auf das Idealbild speist sich aus dem Narrativ über die Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind häufig der Inbegriff eines Schutzsuchenden, modellieren dessen Ausprägungen und dienen als fundamentale Vergleichsebene.

Konstruktion eines Idealbildes von Asylsuchenden

Maßgeblich für den historisch Vergleichenden ist die Sinnkonstruktion, dass die Asylsuchenden den Vertriebenen infolge des Zweiten Weltkriegs hinsichtlich des individuellen und kollektiven Auftretens, Verhaltens und der Mittellosigkeit ähneln müssten. Diese Vorstellung lässt sich am folgenden Beispiel verdeutlichen:

„Die [Asylsuchenden] waren untergebracht vorher auf Rügen […]. Aber da mussten sie wohl raus, weil das natürlich wieder touristisch genutzt werden musste. Da haben sie natürlich alles gehabt: möblierte Zimmer. Die haben sich hier die Wohnung angeguckt und so ein Rädelsführer ist ausgestiegen […]. Ein, zwei Familien wollten wohl hierbleiben, aber die anderen, der Großteil hat gesagt: ‚Nee, wollen wir gar nicht.‘ Da platzt mir der Arsch in solchen Sachen. […]. Also wir müssen auch alle arbeiten für unser Geld und wenn man […] vor dem Krieg flüchtet, dann sollte man froh sein, dass man überhaupt ein Dach über dem Kopf hat. […]. Ja, so ein Flüchtling wie vor 60, 70 Jahren ist nicht mehr der Flüchtling wie heute. Also es ist leider so. […]. Ich meine, die Vertriebenen von Polen, die auswandern mussten, weil das damals deutsches Gebiet war, die wurden da oder hier auch nicht herzlich willkommen. Aber gut, da war das noch ein bisschen anders gewesen. Heute ruht man sich aus. Kommt nach Deutschland und kriegt Geld. Und zwei Monate bist du Asylbewerber und dann kriegst du Hartz-IV.“ (Matheo – Tutow – 00:01:29)

Die Vertriebenen werden hier insofern positiv und als Idealbild eines Asylsuchenden dargestellt, als dass sie sich passiv, mit großer Dankbarkeit und demütiger Genügsamkeit in die bestehenden Strukturen eingegliedert hätten. Dass sie dabei auf große Vorbehalte in der aufnehmenden Bevölkerung stießen, verstärkt aus Sicht des Befragten deren Heroisierung. Schließlich entsprechen die damals Vertriebenen dem historischen Idealbild, dem das Verhalten der heutigen Asylsuchenden entgegensteht: Sie hätten beispielsweise zu hohe Ansprüche an die Lage und Ausstattung des Wohnraums, der nur als temporäre Unterbringung dienen soll, und würden sich nicht mit rudimentären Zuwendungen materieller Art zufriedengeben. Das veranlasst Matheo zur Annahme, dass das Verhalten von Asylsuchenden und Geflüchteten eine negativ assoziierte Transformation durchlaufen hat. Die heutigen Asylsuchenden unterscheiden sich für ihn also in hohem Maße von den Vertriebenen.

Eine ähnliche Wahrnehmung und Kategorisierung lässt sich bei Philipp erkennen. Als Referenz für die Bewertung und Einordnung der Asylsuchenden dienen Erzählungen seiner Großeltern, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Polen vertrieben wurden. Das hergestellte Idealbild dient abermals als Komparationsgrundlage:

„Wenn man das so sieht, unsere Großeltern, die sind zu Fuß gekommen, aus Polen, Schlesien […]. Die wurden hier behandelt wie der letzte Dreck. Ich weiß das von meiner Großmutter, die haben beim Bauern nach einem Stück Brot gebettelt, die wurden mit Knüppeln vom Hof gejagt. Also von daher sind das meiner Meinung nach mehr Wirtschaftsmigranten als wirklich Kriegsflüchtlinge.“ (Philipp – Tutow – 00:04:54)

Das aus Gründen der Mittellosigkeit unterwürfige Verhalten der Großeltern erfährt durch den Befragten großes Mitleid und hohe Anerkennung. Die damaligen Vertriebenen hätten sich auch bei diesen widrigen Bedingungen durchgekämpft und sich mit Grundnahrungsmitteln zufriedengegeben. Ganz anders nimmt man das heutige Verhalten der Asylsuchenden wahr: Sie würden sich nicht nur mit Grundnahrungsmitteln und einfacher häuslicher Ausstattung zufriedengeben, sondern immer mehr verlangen, als man ihnen gebe. Die Divergenz von Erwartung eines Auftretens und Verhaltens, wie es den Vertriebenen zugeschrieben wird, und diametral entgegengesetzter Wahrnehmung führt dazu, dass den Asylsuchenden eine Flucht aus rein ökonomischen Gründen zugeschrieben wird. Die Schutzsuche dieser Menschen wird dabei marginalisiert bis gänzlich abgesprochen.

Die negative Wahrnehmung verstärkt sich dadurch, dass die Grundvoraussetzungen heute wesentlich besser seien als zur damaligen Zeit. Die Vertriebenen, so ist es Philipps Beschreibung zu entnehmen, waren nach der Ankunft bei der aufnehmenden lokalen Bevölkerung nicht willkommen und stets unerwünscht. Die Ablehnung war immer spürbar. Dem entgegen steht die heutige „Willkommenskultur“, von der die Asylsuchenden eigentlich in hohem Maße profitieren müssten. Anstatt mit den erhaltenen Zuwendungen zufrieden zu sein, stellen sie aber noch höhere Ansprüche und integrieren sich zudem nicht in die bestehenden Strukturen.

Das herausgestellte Verhalten der Asylsuchenden ist also für deren Kategorisierung und Bewertung zentral. Hinzu kommt noch, dass auch die Geschlechterstrukturen für die Bewertung relevant sind. Hier spielt die Vorstellung der Vertriebenen als Idealbild eines Asylsuchenden erneut die zentrale Rolle. In der Imagination bestand die Gruppe der Vertriebenen größtenteils aus Frauen und Kindern. Deshalb war man vor der Ankunft der Schutzsuchenden insbesondere in der Erwartung geflohener Frauen und Kinder:

„Was ich auch nicht verstehe: Es kommen nur Männer. Wo sind die ganzen Kinder? Die Kinder, die da kommen, das ist so ein geringer Anteil. Wo sind die Frauen? Das ist auch minimal.“ (Philipp – Tutow – 00:05:20)

Entgegen der Erwartung werden im Ort vorwiegend männliche Asylsuchende untergebracht, die man ungern mit einem Schutzstatus ausstatten würde. Für Philipp steht ein solcher erst einmal Frauen und Kindern zu. Das sind für den historisch Vergleichenden diejenigen Asylsuchenden, die dem imaginierten Idealbild entsprechen. Das Modell setzt sich also nicht nur aus Passivität, Genügsamkeit und Dankbarkeit zusammen, sondern wird auch mit der Kategorie weiblich assoziiert. Ausschlaggebend für den historisch Vergleichenden ist, dass Männer nicht als typische Asylsuchende wahrgenommen und kategorisiert werden. Ihnen wird in gewisser Weise die Schutzwürdigkeit abgesprochen und sie werden darüber hinaus als klassischer Beschützer der Familie stilisiert. In ähnlicher Weise beschreibt Karl seine Wahrnehmung:

„Das sind keine Flüchtlinge, diese Männergruppen. Das ist nicht das, was man so als den klassischen Flüchtling irgendwo sehen würde.“ (Karl – Chemnitz – 00:40:17)

Für ihn sind männliche Personen nicht typische, erwartbare Asylsuchende, weil sie mit dem Idealbild eines Schutzsuchenden inkongruent sind. Verstärkend wirkt das Auftreten der Männer in gruppalen Strukturen, wodurch die Sinnstruktur offenbart wird, dass Asylsuchende stets als einzelne Individuen betrachtet werden, nicht aber als Kollektiv. Hier spielt erneut die erwartete und zugeschriebene Hilflosigkeit eine Rolle: So vermutet man bei einzelnen Personen eher eine gewisse Hilflosigkeit und Bescheidenheit als bei in Gruppen auftretenden Personen. Infolgedessen widersprechen die gruppalen Strukturen der Erwartung.

Neben den bisher genannten imaginierten idealbildlichen Elementen ist die zugeschriebene finanzielle Ausstattung für die Bewertung der Zugehörigkeit bzw. Nicht-Zugehörigkeit maßgeblich. So zeichnet den historisch Vergleichenden vor allem die Vorstellung aus, dass es sich bei Asylsuchenden vorwiegend um finanziell bedürftige und vermögenslose Personen handeln muss:

„Und ich denke auch ein bisschen, das sind nicht die einfachen Leute, die da kommen, weil das Geld, was die aufbringen müssen, ist ja schon nicht wenig, um hier überhaupt herzukommen. Und da ist das nicht damit getan, dass ich jetzt das Haus und den Hof verkaufe, wenn ich jetzt ein normaler Bauer bin.“ (Philipp – Tutow – 00:09:16)

Die Erwartung ärmlicher und mittelloser Menschen wird durch die Annahme hoher Kosten für die Flucht enttäuscht und dekonstruiert. Philipp schließt daraus, dass es sich bei den Asylsuchenden um Personen aus gutsituierten und finanziell bessergestellten Schichten handeln müsse, die nach Deutschland kommen. Diese Aspekte widerstreben offensichtlich in hohem Maße dem Idealbild, wonach es sich bei Asylsuchenden stets um Arme und Mittellose handeln würde. Aus der abermaligen Divergenz von Erwartung und Erfahrung lässt sich ableiten, dass finanzieller Wohlstand einen Aufenthalt aus humanitären oder asylbezogenen Gründen in Deutschland delegitimiert. So offenbart sich zudem die Sinnstruktur der Hierarchisierung von Asylsuchenden: Ärmlichen und mittellosen Schutzsuchenden hilft man gern. Man ist bereit, eigene Einschnitte zu verkraften. Handelt es sich aber um gutsituierte Leute, kehrt sich diese Hilfsbereitschaft ins Gegenteil um: Ablehnung und Unverständnis sind die Folge.

Das dargestellte Idealbild eines Asylsuchenden lässt sich insgesamt auf drei Ebenen skizzieren: die Ebene der fluchtbezogenen Gegebenheiten, die Ebene der verhaltensbezogenen Elemente sowie die Ebene der gesellschaftsstrukturellen Gegebenheiten. Sie alle sind wesentliche Vergleichsdimensionen.

Fluchtbezogene Gegebenheiten

Die Gegenüberstellung von Bedingungen der damaligen Vertriebenen und den Gegebenheiten der heutigen Fluchtmigration verfolgen das Ziel, die Vertriebenen zu glorifizieren und die Asylsuchenden herabzusetzen. Die Bewertungsgrundlagen sind dabei immer die fluchtbezogenen Gegebenheiten der Vertriebenen. Sie werden als besonders widrig sowie prekär kategorisiert und dienen dadurch erneut einer vertriebenenbezogenen Heroisierung:

„Wir sind im November ’45 aufgefordert worden, Polen zu verlassen. […]. Und das sehe ich noch heute, wie wir aus dem Dorf rausfuhren. […]. Es hat auch Verbrechen gegeben, die habe ich selbst miterlebt. […]. Neben mir saß eine junge Frau, 19 Jahre. Und der hat sie dann aufgefordert und sie hat sich dann geweigert. Und da hat er ihr direkt in den Kopf geschossen. Aus nächster Nähe. Ich sehe das jetzt noch, die saß neben mir. […]. Und dann zum Bahnhof hin und dann stand ein Güterzug da, voll Mist, und da mussten wir rein. Also ich weiß nicht, wieviel da in einen Waggon reinging. Auch vorher auf dem Bahnhof war ja die große Visitation von den Polen. Mutter hatte ja noch Brot mitgenommen. Uns Kindern hat man das Brot aus der Hand gerissen. Und ich glaube nicht, dass das bedürftige Polen waren. Aber sie haben uns ja nichts gegönnt. […]. Dann sind wir in Stettin gelandet und mussten aus dem Zug raus. […]. Ich weiß gar nicht, wann wir mal was zu essen oder zu trinken gekriegt haben, kann ich mich überhaupt nicht erinnern. […]. Und dann sind wir in Demmin ausgestiegen. […]. Und dann hat man uns in die Pferdeställe der Ulanen reingesteckt. Da haben wir, ich weiß nicht mehr, wieviel in so einer Pferdebox gelegen. Das Stroh war schwarz und bewegte sich, so voller Läuse. Und, ich weiß gar nicht, manchmal haben wir da was zu essen gekriegt von der Volksküche. Aber ich weiß auch gar nicht, wie das langging und Toilette, das war der große Misthaufen. Und eines Tages hieß es, raus auf die Pferdewagen. […]. Und auf der Fahrt, das war im Dezember, das war hundekalt, da ist mein Bruder dann erfroren, er war zehn.“ (Dietmar – Tutow – 00:01:41)

Die Ausführungen des Befragten sollen die widrigen Bedingungen der Vertreibung, die er selbst als Kind miterlebt hat, skizzieren und zeigen, mit welcher ausgeprägten Willenskraft die Bewältigung der Erlebnisse nur möglich war. Dabei sind die geschilderten Erlebnisse der Erschießung einer Frau in seiner unmittelbaren Umgebung sowie die Erfahrung von Hunger – die er mehrmals betont – und Mittellosigkeit maßgeblich. Sie spiegelt sich bei der Ankunft auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland wider, als er mit seiner Familie in einem Pferdestall nächtigen musste.

Die wiedergegebenen Erlebnisse durch die Erschießung der Frau kulminieren in der persönlichen Betroffenheit durch den frühen Tod seines zehnjährigen Bruders. Es lassen sich also drei Merkmale herausarbeiten, die während Dietmars Beschreibung der Vertreibung zentral sind: die Erfahrung von Gewalt, die Erfahrung von Hunger und Mittellosigkeit sowie die Erfahrung mehrerer Todesfälle. Die Komponenten Hunger und Mittellosigkeit nehmen eine übergeordnete Rolle ein. Sie sind für das idealisierte Konstrukt fundamental. Das lässt sich daran erkennen, dass Dietmar seine eigene Vergangenheit und das erlebte Leid mit den heutigen Asylsuchenden misst:

„Ich weiß, wie es einem Flüchtling geht. Aber was ich hier bisher gesehen habe, ist nicht befriedigend. […]. Und ich habe nichts dagegen, diese Leute zu unterstützen, aber wenn ich solche Sachen höre, dann werde ich doch ein bisschen nachdenklich drüber. Wer hat uns geholfen?“ (Dietmar – Tutow – 00:12:33)

Das eigene Erleben der Vertreibung aus der Heimat vergleicht Dietmar nun mit seinen aktuellen Wahrnehmungen der Asylsuchenden im Ort, wobei er hinsichtlich der Fluchtbedingungen keine Kongruenz feststellt. Vielmehr divergiert die Erwartung dessen, was einen Asylsuchenden ausmacht, mit dem, was er offensichtlich beobachtet.

Nicht nur persönliche Flucht- und Vertreibungserlebnisse können Gegenstand einer Komparation sein, sondern auch die in Erzählungen wiedergegebenen Erfahrungen weiterer Angehöriger. So beschreibt Magdalena die Erfahrungen und Gegebenheiten ihrer Eltern als besonders widrige und stellt so deren Willenskraft und Ausdauer in wiederholender Weise dar:

„Meine Mutter kam mit meinem Bruder, der war drei Jahre […] mit einem Schiff rüber […]. Und meine Schwester war zehn Monate und ist an Kehlkopfdiphtherie gestorben. […]. Und dann eine bayrische Familie. Und es waren ja Deutsche, es waren ja nun mal Deutsche. Was diese Generation auch durchmachen musste. Versprochen wurde ihnen 1.000 Euro Kredit. Ja, was haben sie bekommen? 500. Nun richten sie mal eine Zweiraumwohnung und vier Personen. Also meine Eltern hatten wirklich zu knabbern gehabt. Und mein Vati, der war handwerklich sehr, sehr geschickt muss ich sagen, wir sind dann manchmal zur Müllkute gegangen. Da haben wir Speichen gesammelt, mein Vater hat Fahrräder zusammengebaut, für mich ein Dreirad. Wissen Sie, wenn ich immer jetzt diese Verhältnisse sehe, dann muss ich sagen: Die können noch dankbar sein.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:06:37)

Der persönliche Bezug zu den beschriebenen Erlebnissen wirkt bei der Komparation in hohem Maße negativ verstärkend. Die besondere Schwere der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg belegt sie durch den Tod ihrer Schwester als Säugling. Im obigen Beispiel lässt sich die Sinnstruktur herausarbeiten, dass die heutigen Asylsuchenden weitaus bessere Gegebenheiten vorfänden als die damaligen Vertriebenen. Die Schilderung der zu jener Zeit herrschenden Zustände wird durch den Aspekt verstärkt, dass es sich bei den Vertriebenen ausnahmslos um Deutsche handelte. Magdalena stellt mit dieser Hervorhebung eine fiktive ethnische, kulturelle und sprachliche Homogenität der deutschen Bevölkerung her, die mögliche Probleme im Zusammenleben a priori ausschließt. Dem entgegen steht die heutige Ankunft der kulturell-religiös Fremden, woraus sich weitreichende Probleme ergeben würden.

Die Gegenüberstellung von Aktivität und Passivität ist bei der Komparation der Vertriebenen mit den Asylsuchenden hervorzuheben. Die Ausführung, dass der Vater der Befragten bereits entsorgte Speichen in ein Rad eingesetzt habe, sodass das Fahrrad wieder benutzbar war, legt den Fokus auf die positiv konnotierte Produktivität der Vertriebenen. Die Asylsuchenden müssten heute demgegenüber nicht auf Müllbergen nach Ersatzteilen für Fahrräder suchen. Die damit verbundene Passivität in Einheit mit einer benefiziaren Empfangskonstruktion unterliegt hier also der deutlichen Kritik und mündet in einem Unverständnis.

Die konstruierten und reproduzierten Differenzen zwischen den Vertriebenen und Asylsuchenden kulminieren in der monetären und sozialen Ungleichheit der Startbedingungen in Deutschland, wonach die Asylsuchenden heute wesentlich bessergestellt wären als die Vertriebenen. Man habe damals zwar eine Kreditzusage bekommen, aber die Auszahlung belief sich nur auf die Hälfte der zugesagten Summe. Magdalena bringt hier eine binäre Opposition der Vertriebenen und Asylsuchenden auf komparativer Grundlage hervor, die nur Segmente enthält, die dieses Konstrukt ermöglichen. Von großer Bedeutung sind für Magdalena abermalig die Gegebenheiten der Vertriebenen zur damaligen Zeit, die den heutigen Asylsuchenden entgegengesetzt werden:

„Also ich setze immer die Waage an und sage für und wider. Und letztendlich, wie meine Mutter erzählt hatte dann […]. Bei der Flucht, bei der Überfahrt dann nach Bayern, dann wurden sie bombardiert. Die Begleitschiffe haben manchmal gar nicht ausgereicht. Also wenn ich jetzt auch die Flüchtlingsboote sehe. Die können zufrieden sein, dass nicht überall Bomber noch fliegen. Dass das gefährlich ist, dass das eine ganz andere Ausstattung ist, das ist ja jetzt noch eine andere Rolle dabei. Wenn ich das Wagnis eingehe, es kann immer was passieren. Wie zum Beispiel meine Schwester bei der Überfahrt gestorben ist.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:09:58)

Das komparative Element, das für diesen Typ konstitutiv ist, tritt hier abermals auf. Die Darstellung der kriegsähnlichen Verhältnisse während der Flucht mit dem Boot soll die Vertriebenen glorifizieren und heroisieren. Schließlich hätten sie die Bombardierungen überlebt. Ganz anders hätten es indes heute die Asylsuchenden bei der Fahrt über das Mittelmeer: Dort würden keine Sprengkörper auf sie abgeworfen. Dass die Asylsuchenden aus Kriegsgebieten kommen, in denen die von Magdalena beschriebenen Gegebenheiten durchaus existent sind, lässt sie völlig außer Acht. Sie simplifiziert und banalisiert die heutigen Fluchtgegebenheiten und spricht ihnen jegliche gefährliche Prägung ab. Insgesamt lässt sich durch die Komparation auf vielen Ebenen keinerlei empathisches Verständnis für die Asylsuchenden erkennen. Magdalena bringt lediglich Empathie und Verständnis für die Vertriebenen auf; die Asylsuchenden hingegen werden fortwährend mit negativen bzw. neutralisierenden Assoziationen belegt. Das Verständnis für die Vertriebenen wird nochmals im folgenden Beispiel deutlich:

„Ich finde auch, dieser ganze finanzielle Hintergrund dazu, muss ich ja ehrlich sagen: Ich bin Nachkriegskind, ich bin 50 geboren und meine Eltern sind aus Ost- und Westpreußen und mussten auch fliehen. Mein Opa großväterlicherseits hatte eine Landwirtschaft gehabt, der eine, und der andere hatte eine Hufs- und Beschlagschmiede. Und die wurden regelrecht vertrieben. Und die haben nur, was sie auf dem Körper hatten. Und wenn ich jetzt vergleiche, ich ziehe dann immer meine Schlüsse so dazu, ja. Wie schwer hatten es meine Eltern? Und man konnte sich auch nicht alles leisten.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:04:20)

Die Komparation zwischen den Vertriebenen und den Asylsuchenden wird hier um die finanzielle Komponente erweitert. Dabei ist die Imagination bestimmend, dass die Vertriebenen vor der Vertreibung ein gutes, abgesichertes und friedliches Leben führten. Dies verdeutlicht Magdalena am Beispiel ihrer Familie: Sie war durch selbstständige Tätigkeiten in der Landwirtschaft bzw. im Handwerk finanziell versorgt und sozial gut integriert. Nach der Vertreibung hätte sich das Leben der Vertriebenen maßgeblich verändert. Die exponierte finanzielle und gesellschaftliche Stellung war destruiert, man war mittellos und musste auf einer niedrigen Stufe den Neubeginn wagen. Interessant ist der Hinweis, dass die Vertriebenen nichts außer ihren Kleidern am Leib mitnehmen konnten. Es lässt sich hier also die Gegenüberstellung zu den Asylsuchenden hinsichtlich der finanziellen Ausstattung erkennen. Sie werden als Subjekte konstruiert, denen es in den Heimatländern finanziell und aufgrund der niederen gesellschaftlichen Stellung schlecht ging. Nach der Ankunft in Deutschland würden sie indes eine Anhebung der individuellen finanziellen Ausstattung erfahren, wodurch sie sich Markenklamotten sowie elektronische Wertgegenstände leisten könnten. Diese Elemente des Neids gehen einher mit dem Konstrukt, dass die Asylsuchenden vorwiegend eine finanzielle Belastung für Deutschland sind, wonach die autochthone Bevölkerung in direkter Konkurrenz zu ihnen steht. Dieser Aspekt wird zu einem späteren Zeitpunkt detaillierter betrachtet.

Verhaltensbezogene Gegebenheiten

Das Idealbild eines Asylsuchenden ist durch eine erwartete Dankbarkeit gegenüber der Aufnahmegesellschaft geprägt. So wünscht man Anerkennung für die staatlichen Zuwendungen, die Tatsache der Aufnahme in Deutschland und die Bildungschancen, die die Schutzsuchenden durch ihren Aufenthalt erhalten. All diese Erwartungen werden aber für den historisch Vergleichenden nicht eingelöst:

„Also ich muss immer abwägen und wir müssen helfen, das ist nun mal so, ob das nun eine Pflicht ist oder man verhält sich halt sozial und sagt: Wir nehmen sie auf. Aber dann erwarte ich auch so ein bisschen Dankbarkeit.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:10:49)

Die Bereitschaft zur Aufnahme und Hilfe knüpft Magdalena an die Voraussetzung der sichtbaren Dankbarkeit. Diese Erwartungshaltung offenbart erneut die Imagination eines Machtgefüges, dass durch die Unterstützung der Aufnahmegesellschaft und die erwartete Dankbarkeit zementiert wird. Mithilfe der erwarteten Dankbarkeit ist es der Befragten möglich, sich ihrer Stellung innerhalb der hierarchischen Struktur zu vergewissern. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der sich nun vermeintlich ändernden Strukturen wichtig. Die Erwartungshaltung der Dankbarkeit kann somit als Konservierung gegenwärtiger Strukturen betrachtet werden. Sie signalisiert gleichzeitig eine unterschwellige Unsicherheit in Bezug auf zukünftige gesellschaftliche und politische Entwicklungen (finanzielle Absicherung im Alter etc.).

Die Verhaltensweisen einiger Asylsuchender konterkarieren das beschriebene Erwartungskonzept. So stehen kriminelle Handlungen in Form von Ladendiebstählen in deutlicher Repugnanz zur erwarteten Dankbarkeit:

„Ich habe jetzt wieder gelesen in der Zeitung, ein Albaner, 25-Jähriger beim Diebstahl. […]. Ja, ich habe auch nur eine geringe Rente. Wenn ich mir das nicht leisten, dann kann ich nicht. Wenn jeder klauen gehen würde […]. Ich meine, sie werden versorgt, sie haben Unterkunft, sie leben hier in Freiheit, aber sie müssen dann doch nicht noch kriminell dazu werden. Was man sich nicht leisten kann. Wir müssen uns ja auch einschränken und können nicht über unsere Verhältnisse leben. Klar, im Nachhinein kann ich sie auch verstehen, diese Glitzerwelt. Sie kommen von nichts und nun sehen sie hier alles.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:07:40)

Das Unverständnis für Diebstähle im Supermarkt gründet sich auf der Vorstellung der vollständigen Versorgung der Asylsuchenden innerhalb der Unterkunft sowie der Sicherheit und individuellen Freiheit in Deutschland. Die medial konstruierte und sodann reproduzierte Kriminalität der Asylsuchenden wird auf die Gesamtheit übertragen, sodass das fehlbare Verhalten einzelner ausschlaggebend für die kollektive Bewertung aller Asylsuchenden ist.

Die medial thematisierte Kriminalität steht der imaginierten Dankbarkeitserwartung diametral entgegen. Trotzdem lässt sich erkennen, dass Magdalena wegen der konstruierten grundlegenden Armut und Mittellosigkeit der Asylsuchenden in deren Heimatländern in gewisser Hinsicht Verständnis aufbringt. Anhand dieser Passage wird erneut das Hierarchieverhältnis deutlich: Die mitleidvolle Betonung der Mittellosigkeit in den Heimatländern und die scheinbar paradiesisch überzeichnete Darstellung Deutschlands zeigen, dass die Bundesrepublik und deren Gesellschaft in der Wahrnehmung des historisch Vergleichenden anderen Staaten übergeordnet ist. Grundlage dieser Bewertung sind die bestehenden Ressourcen. Diese koloniale Sichtweise wird aus einer Position der Überhöhung geäußert, die die Gleichwertigkeit in vielerlei Hinsicht grundlegend infrage stellt.

Die Erwartung von Dankbarkeit steht also der individuellen Wahrnehmung von undankbarem Verhalten gegenüber:

„Ich habe zu Weihnachten ’44 so einen Russenkittel gekriegt. Den habe ich jahrelang getragen, weil ich nichts hatte. Und die gehen hin in die Kleiderkammer und holen sich da die Markenware und schmeißen die in den Wald. Das verstehe ich nicht. Wenn die so arm sind. Genauso holen sie sich von der Tafel Büchsen mit Konserven, Gemüsekonserven, und die finden wir nachher. Ich nicht, aber die Frau T. findet die in den Tonnen. Das kann doch nicht sein. Das kann doch nicht sein sowas. Also jedenfalls was ich bisher so mitgekriegt habe: Die hierherkommen, sind keine armen Leute. Das sind keine armen Leute. Die armen Leute können sich das nicht leisten. Diese Überfahrt schon allein, wenn ich da 6.000 Euro oder Dollar zahlen muss. Woher sollen die Leute das nehmen? Nee, das ist, also, ich habe hier Ukrainer erlebt, die sind sehr dankbar, nicht. Weil die wirklich arm waren und sind dankbar für jedes Stück. […]. Demmin hat Wohnungen ordentlich eingerichtet, dann verkloppen die die Sachen im Internet und hauen ab. Und lassen ein Chaos da, dass für die nächsten muss wieder alles neugemacht werden. Das geht doch nicht.“ (Dietmar – Tutow – 00:12:33)

Die Divergenz zwischen dem historisch Erlebten und dem gegenwärtig Wahrgenommenen lässt die Sinnkonstruktion offenbar werden, dass die persönlichen Erfahrungen des Befragten sein Idealbild sind. Das komparative Element setzt beispielsweise bei der individuellen Konstruktion von Wohlstand bei den Asylsuchenden ein. So hätte Dietmar lediglich ein einziges Kleidungsstück gehabt und dieses über einen langen Zeitraum getragen; die Asylsuchenden würden sich heute indes hochwertige Kleidung von karitativen Einrichtungen besorgen und diese dann in den angrenzenden Wald werfen. Dietmar erkennt deshalb keine Dankbarkeit bei den Schutzsuchenden.

In ähnlich negativer Weise würden die Asylsuchenden mit Lebensmitteln umgehen. Auch diese bekämen sie bei karitativen Einrichtungen kostenlos, würden sie dann aber nicht für die Zubereitung von Mahlzeiten verwenden. Die Desillusion der sinnkonstruierten Armut und Mittellosigkeit lässt sich hier sehr gut erkennen. Aber genau diese Komponente hatte Dietmar aufgrund seiner eigenen Erfahrungen erwartet. Schließlich gibt er an, dass die Schutzsuchenden nicht arm sein könnten. Die Zuschreibung mittlerer bis gehobener finanzieller Ausstattung meint er zudem durch die immensen Kosten der Flucht zu belegen. Dieser Aspekt kann als abermaliges desillusionierendes Charakteristikum von Armut und Mittellosigkeit betrachtet werden.

Im Laufe seiner Ausführungen kristallisiert sich eine Konstruktion des idealisierten Asylsuchenden, die durch die ukrainischen Asylsuchenden*Im ersten Halbjahr des Jahres 2016 gab es in der Bundesrepublik 1.474 Asylanträge ukrainischer Staatsbürger. Davon wurden im gleichen Zeitraum 1.292 bearbeitet. Lediglich zehn Personen erhielten eine Anerkennung als Flüchtling nach der GFK, sieben bekamen einen subsidiären Schutz zugesprochen und bei weiteren sieben wurde ein Abschiebeverbot festgestellt (Deutscher Bundestag 2016e: 3). Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2016 insgesamt 331 Asylerstanträge von ukrainischen Staatsbürgern gestellt (Schlender 07.03.2017). beispielhaft skizziert werden, immer wieder heraus. Trotz dieser positiven Darstellung haben sie nur geringe Chancen auf einen positiven Asylbescheid. Für Dietmar sind die ukrainischen Asylbewerber wegen ihres passiven, introvertierten und dankbaren Verhaltens, ihrer Erscheinung und der zugeschriebenen Armut dem imaginierten Idealbild sehr ähnlich. Schließlich erkennt Dietmar seine persönlichen Erfahrungen mit der Vertreibung als Kind und der erfahrenen Armut und Mittellosigkeit am ehesten bei den ukrainischen Asylbewerbern wieder.

Die Konstruktion des aktiv-exploitierenden Asylsuchenden ist ein weiteres Element. So legt der Befragte dar, dass Asylsuchende in einer nahegelegenen Stadt das Inventar von Unterbringungseinheiten im Internet auf einschlägigen Verkaufsplattformen zum Kauf angeboten hätten. Dabei sind nicht die Asylsuchenden in Tutow – also nicht diejenigen in der direkten Umgebung –, sondern jene in der nahegelegenen Stadt Demmin Gegenstand der Kritik. Die Undankbarkeit ist für Dietmar ein weiteres Indiz dafür, dass es sich nicht um Asylsuchende in seiner historischen Konstruktion handeln kann. So zeigt er nochmals die Unterschiede zwischen den heutigen Asylsuchenden und den damaligen Vertriebenen auf: Damals hätte ihm niemand in materieller und immaterieller Hinsicht geholfen; heute bekämen die Schutzsuchenden indes Unterstützung in vielerlei Hinsicht.

Die stets in komparativer Weise betrachtete Präsenz der Asylsuchenden unterliegt auch hinsichtlich anderer Bezugspunkte der Kritik. Damit einher geht die fortwährende Desillusion des Idealbildes. So missfällt Dietmar das Verhalten von Asylsuchenden, die im Ort untergebracht werden sollten, dies aufgrund der bestehenden Verhältnisse in den dafür vorgesehenen Wohnungen aber ablehnten:

„Die sind mit einem Bus von der Jugendherberge von Sellin hierhergebracht worden. Dann waren Zimmer eingerichtet und dann im Bus war einer drin, ein Doktor war das wohl, der hat die Menschen aufgehetzt. Regelrecht aufgehetzt. Und dann haben welche versucht, trotzdem auszusteigen und dann haben sie sich beschwert. Die Wohnung, da waren die Tapeten nicht gut. In der anderen, da waren die Fliesen nicht gut. Und solche, wir haben nicht nach Fliesen geguckt und nach Tapeten. Wir waren froh, dass wir ein Dach über dem Kopf hatten, dass wir Essen und Trinken kriegten, dass es warm war. Also wenn solche Dinge hochkommen, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute dann sagen: ‚Nee’. […]. Das ist so ein Riesenproblem. Ich kann doch als Flüchtling nicht Forderungen stellen.“ (Dietmar – Tutow – 00:21:35)

Die Beschwerden über die angebrachten Tapeten und die verlegten Fliesen irritieren Dietmar beim Vergleich mit seinen damaligen Ansprüchen. Diese Irritation projiziert er auf seine Konstruktion eines Asylsuchenden und vervollständigt sie durch die Komponenten Passivität und Genügsamkeit, die für das Idealbild konstitutiv sind. Dem entgegen steht das Auftreten der Asylsuchenden, das insbesondere durch Forderungen und überhöhte Ansprüche gekennzeichnet ist. Der Aspekt des Forderns, der scheinbar unvereinbar mit dem Konzept des Schutzsuchenden ist, steht dabei im Vordergrund. Der historische Vergleich lässt für Dietmar lediglich Genügsamkeit und Dankbarkeit als Komponenten des konstruierten Konzeptes zu.

Die Erwartung von Dankbarkeit ist für den historisch Vergleichenden bestimmend, weshalb das Verhalten der Asylsuchenden stets so gestaltet sein muss, dass sie sich den gegebenen Strukturen demütig unterordnen und mit jeglichen zur Verfügung gestellten Mitteln zufrieden sind. All dies sind zentrale Komponenten des imaginierten Idealbildes, das im nachfolgenden Beispiel abermals skizziert wird:

„Forderungen nur im Rahmen des Notwendigen stellen. […]. Aber du hast immer das Gefühl, wenn man die Leute sieht, die wollen einfach nicht. Das sind auch nicht diese typischen, wir sagen Flüchtlinge, das sind ja keine. Für mich sind es keine, weil einen Flüchtling würde man wahrscheinlich daran erkennen, dass er erstens mit allem einverstanden ist, was er kriegt, dass er froh ist, wenn ihm geholfen wird, dass er froh ist, wenn er ein Dach über dem Kopf hat und Sachen bekommt von uns. Und da gibt ja auch jeder gerne was. Aber die Leute, die man so auf der Straße sieht, das sind andere Leute als das, was ich so als einen Flüchtling identifizieren würde. (Karl – Chemnitz – 00:08:12)

Im obigen Gesprächsausschnitt wird offensichtlich, dass die historisch Vergleichenden anhand des Verhaltens auf den Schutzstatus und die Schutzwürdigkeit schließen. Handelt es sich um einen Asylsuchenden, der zuvor in seinem Heimatland durch staatliche oder nichtstaatliche Akteure verfolgt wurde, müsste sein Verhalten in Deutschland nun durch Passivität, Demut und Dankbarkeit geprägt sein. Hier schwingt mit, dass man vonseiten der Asylsuchenden eine weitreichende Unterordnung und eine Eingliederung in die bestehenden hierarchischen Strukturen erwartet. Wenn die genannten Kategorien offensichtlich nicht erkannt werden, schreibt man den Asylsuchenden eine gewisse Schutzunwürdigkeit zu und delegitimiert jeglichen Schutzstatus. Das registrierte Verhalten beeinflusst also maßgeblich die Bewertung der Asylsuchenden und die Bereitschaft der einheimischen Bewohner, auch weiterhin Personen aus humanitären Gründen aufzunehmen.

Das Idealbild hinsichtlich der erwarteten Dankbarkeit definiert sich durch Anlehnung und Einbindung an bzw. in bestehende Strukturen, die im Wesentlichen zu akzeptieren sind. Dabei ist es den Asylsuchenden aus Sicht des historisch Vergleichenden nicht gestattet, Forderungen zu stellen, die über eine Grundversorgung hinausgehen. Dass es sich bei diesem Idealbild um eine Imagination und Konstruktion handelt, erkennen auch die historisch Vergleichenden in deutlich enttäuschter Weise. Da es diese Ausprägung der Asylsuchenden in der wahrgenommenen Realität nicht gibt, handelt es sich bei den präsenten Asylsuchenden aus Sicht des historisch Vergleichenden vor allem um Personen, denen die Schutzwürdigkeit abgesprochen wird.

Der historisch Vergleichende greift bei der Fremdheitskonstruktion infolge der Desillusion des Idealbildes eines Asylsuchenden nicht nur auf historische Elemente zurück. Die medial-diskursiven Elemente sind für die Konstruktionsprozesse ebenfalls von Relevanz:

„Unser Hausfreund macht Fernsehtechnik und Computertechnik. Da kommt ein Syrer und fordert ihn an, ein Doktor, ein ganz intelligenter Mensch. ‚Ja, Computer’. Ja, er macht ihm den fertig und dann verlangt er Bezahlung. ‚Nein, Merkel zahlt’. […] ‚Nee, nee’, sagt er. ‚Wenn du nicht zahlst, ich hole die Polizei’. Und dann hat er gezahlt. Das kann doch nicht, was denken die sich denn? Wie soll die Merkel das bezahlen? Er ist hier als Gast. Und es gibt ähnliche Sachen. Unser Junge erzählte in Eberswalde, die ist mit dem vollen Einkaufswagen durch die Kasse. Dann ruft die Kassiererin sie zurück. ‚Merkel zahlt’. Mit der Bemerkung. Das kann doch nicht angehen.“ (Dietmar – Tutow – 00:22:45)

Der Einbezug medial-diskursiver Elemente vergrößert die Reichweite der Fremdheitskonstruktionen. So sind oftmals nicht die Asylsuchenden innerhalb des Ortes Gegenstand der Kritik, sondern diejenigen an entfernten Orten. Die Kritik findet also auf der überregionalen Ebene statt. Das von Dietmar aufgeführte Beispiel des syrischen Asylsuchenden, der Waren und Dienstleistungen ohne persönliche Bezahlung gefordert habe, ist abermals ein Hinweis auf die Konstruktion der Asylsuchenden als fordernde und hochmütige Subjekte, die keineswegs der individuellen Imagination entsprechen. In ähnlicher Weise beschreibt der Befragte einen Vorfall im brandenburgischen Eberswalde. Dort habe nach den Erzählungen seines Sohnes ein Asylsuchender mit einem gefüllten Einkaufswagen die Kasse passiert, ohne den Inhalt des Wagens zu bezahlen. Diese Elemente der Impertinenz sind für den Befragten mit dem idealisierten Flüchtlingskonzept unvereinbar und widerstreben dem eigentlich erwarteten Verhalten der Asylsuchenden.

Gesellschaftsstrukturelle Gegebenheiten

Der historisch Vergleichende nimmt die Asylsuchenden als direkte Konkurrenten um bestehende Ressourcen wahr. Dabei lässt sich nach materieller und immaterieller Konkurrenz (z. B. Rentenzahlungen, andere staatl. Sozialausgaben) differenzieren. Von großer Bedeutung ist außerdem die relative Deprivation*Das theoretische Konzept der relativen Deprivation beinhaltet die individuelle oder kollektive Wahrnehmung, weniger zu haben, als der Gruppe oder dem Individuum vermeintlich zusteht. Grundlegend für die wahrgenommene Benachteiligung und imaginierte Diskrepanz zwischen Erwartung und Wahrnehmung ist dabei der subjektive Vergleich mit anderen Individuen oder Gruppen (vgl. Runciman 1966: 10). Bei der relativen Deprivation handelt es sich somit um ein gänzlich subjektives Empfinden (vgl. Walker und Smith 2002: 1f). Eine andere Form der Deprivation ist die objektive Deprivation, bei der beispielsweise Parameter wie Einkommen, usw. als Vergleichsebene herangezogen werden (vgl. Kessler und Harth 2008)., die nicht nur auf individueller Ebene besteht. Vielmehr lässt sich eine ethnische Grenze erkennen, was der folgende Gesprächsausschnitt beispielhaft skizziert:

„Zum Beispiel hat mir ein Bekannter erzählt aus Rangsdorf, Rangsdorf hat jetzt über 100 Asylanten, da hat jeder ein Fahrrad geschenkt bekommen vom Bürgermeister von der Gemeinde. […]. Wo kommen aber die Mittel her ist meine Frage. Ich erinnere mich noch dran, ich hatte ein ganz altes, kaputtes Diamant-Fahrrad und wenn ich hier manchmal auch unsere jungen Männer sehe.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:12:20)

Die Asylsuchenden werden durch den Erhalt von Fahrrädern als direkte Konkurrenten zur lokalen Bewohnerschaft stilisiert. Es geht hier nicht um die Fahrräder als Wertgegenstand an sich. Die Fahrräder, deren Herkunft für Magdalena unklar ist, versinnbildlichen vielmehr die finanziellen Aufwendungen für die Asylsuchenden. Dem entgegen steht die Vorstellung, dass für die autochthone Bevölkerung keine vergleichbaren Investitionen getätigt werden. Die Fahrräder als Elemente des Neids symbolisieren für den historisch Vergleichenden die fortwährende Destruktion der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse, wonach die Einheimischen stets über den Asylsuchenden angesiedelt wären. Die Asylsuchenden müssten sich, so die Imagination, eigentlich strukturell in diese Hierarchie integrieren und sie akzeptieren. Wegen der zahlreichen materiellen Zuwendungen tritt aber genau der entgegengesetzte Effekt ein. Die Folge ist eine konstruierte Ungleichbehandlung. Die vermeintliche Benachteiligung der finanziell schlechter gestellten deutschen Familien hat zur Folge, dass jegliche Asylsuchende als direkte Konkurrenten zu den lokalen Bewohnern wahrgenommen werden:

„Auch bei uns sind hier viele sozial schwache Familien, die Hartz-IV beziehen. Die haben keinen Schlitten im Winter, die haben kein Fahrrad, die haben gar nichts, weil die Eltern gerade mal so über die Runden kommen. Also ich finde es doch da ein bisschen ungerecht, dass man doch den sozial Schwachen nicht dann auch mal eine Freude bereitet. Die können nicht in Urlaub fahren, die können gar nichts, also die sind auch arm dran. Und manche Rentner, ich hatte letztens, war ich auch beim Facharzt und da unterhielten sich zwei Frauen. Das Gespräch war auch sehr interessant. Und da sagt die Eine: ‚Stell dir mal vor. Frau so und so, 45 Arbeitsjahre, kriegt, Verkäuferin,‘ die haben ja damals nicht viel verdient, über 400 Euro Rente. […]. Wenn sie jetzt noch ein Haus hat, gut, dann braucht sie keine Miete zahlen, aber trotzdem, das ist ja lachhaft. Die ganzen Nebenkosten dann noch, Strom und Wassergeld und so und das ganze Leben lang gearbeitet und dann fristest du so ein ärmliches Dasein, ja. Das erschrickt mich dann immer wieder.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:13:15)

Die Betonung prekärer Situationen von finanziell schwachen Familien und Rentnern der Aufnahmegesellschaft lässt erkennen, dass diese gesellschaftlichen Gruppen vor der Ankunft von Asylsuchenden keine direkten Konkurrenten um Ressourcen hatten. Nun aber sind mit den Asylsuchenden direkte Konkurrenten in der unmittelbaren Umgebung existent, die in der individuell und kollektiv konstruierten Hierarchie unter den oben genannten gesellschaftlichen Gruppen angesiedelt sein müssten. Magdalena kann diese Entwicklung aber nicht erkennen. Ausschlaggebend ist eine subjektive gefühlte Bevorzugung der Asylsuchenden durch materielle und finanzielle Zuwendungen. Daraus resultiert für Magdalena eine weitreichende Ungerechtigkeit:

„Die Ungerechtigkeit. Man müsste wirklich auch sehen, dass unsere Bevölkerung dabei nicht zu kurz kommt. Ich meine auch mein Mann, der ist im Pflegeheim, der kriegt eine gute Rente, der war über 40 Jahre bei der Bahn, ja. Aber das geht fürs Pflegeheim drauf. Und wenn man sieht, wie das Personal bezahlt wird, wie wenig Personal, da frage ich mich auch, ja. Er hat die Pflegestufe I. Seine ganze Rente geht zur Zuzahlung drauf, ja. Er hat ja nicht mal Taschengeld.“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:17:29)

Es lässt sich die Konstruktion herausarbeiten, dass die Mitglieder der autochthonen Bevölkerung zugunsten der Asylsuchenden benachteiligt werden. Zudem lässt sich aus dem obigen Ausschnitt ein national-ethnozentrisches Denken herauslesen, wonach nicht der Bedürftigkeitsgrad eines Menschen über die ihm zustehende Reichweite der Hilfe entscheidet, sondern die Zugehörigkeit zu einer Nation. Durch die Konstruktion der binären Opposition von autochthoner Gemeinschaft und Asylsuchenden wird ihnen die Möglichkeit der Zugehörigkeit zur deutschen Bevölkerung abgesprochen. Hinzu kommt die Exklusion insofern, als dass die Asylsuchenden demgemäß nie in das soziale System eingezahlt hätten und ihnen deshalb kein Anspruch auf Teilhabe zustünde.

Die Ungleichheitskonstruktion dient auch dazu, die Asylsuchenden als Projektionsfläche für die Defizite Deutschlands zu nutzen. So illustriert Magdalena mittels der Asylsuchenden die bestehenden Probleme im Bildungs- und Betreuungssektor sowie der Finanzierung des gesetzlichen Alterssicherungssystems.

Die Ungleichheit lässt sich in abgewandelter Form erneut an dem folgenden Ausschnitt aufzeigen. Neid wirkt dabei verstärkend auf die Differenz:

„Und wenn ich jetzt höre schon, die kriegen Fahrräder geschenkt und dann, die haben ja modernere Handys als ich, ja. Irgendwas zerbricht da in mir. Man hat jahrelang gearbeitet, dass man sich was anschafft und so und das ist eigentlich auch gar nicht gut für die Charaktere. Die denken, das geht immer weiter so, dass sie hier immer schön finanziert werden.“ (Magdalena – Wünsdorf – 01:11:16)

Der Erhalt von Fahrrädern ohne Gegenleistung sowie der Besitz von hochwertigen Telekommunikationsmitteln unterliegen der Kritik, weil damit aus Sicht der Befragten die gegenwärtige Hierarchie und die dazugehörigen Machtstrukturen fortwährend destruiert werden. Insbesondere die hochwertigeren Mobiltelefone symbolisieren Wohlstand, wonach weitreichende finanzielle und materielle Zuwendungen nicht notwendig erscheinen. Mit der Konstruktion des wohlhabenden Asylsuchenden – der partiell ebenfalls als benefiziare Ausprägung hergestellt wird – akzentuiert sie nochmals eines der zentralen Elemente dieses Typs: die Bevorzugung der Asylsuchenden und die Benachteiligung der Einheimischen.

Die Asylsuchenden, die nicht dem imaginierten Idealbild entsprechen, stilisiert der historisch Vergleichende als finanzielle Belastung für die alteingesessene Bewohnerschaft. Magdalena verdeutlicht durch die Besitzzuschreibung von Wertgegenständen, dass es Gruppierungen der autochthonen Bevölkerung Deutschlands sind, die weitreichende finanzielle und materielle Unterstützung benötigen würden.

„Erkennen die überhaupt, was das deutsche Volk leistet? Und mit so viel Immigranten und Migranten und Asylanten haben wir ja gar nicht so gerechnet und dass die auch Kosten verursachen. Das muss ja jedem klar sein. Und wir haben selbst genug Löcher zu stopfen. Ich sage, die Renten sind nicht zu 100 Prozent. Das fängt ja schon mal an. Dann wie gesagt, es fehlen so viel Lehrer, es fehlen Betreuer in den Kitas, ja. Manche Unterrichtsstunden fallen generell aus, weil die Fachlehrer nicht da sind. Jetzt habe ich wieder gelesen, die Baruther Oberschule oder so sucht einen Mathematiklehrer. Na Mathematik ist Grundwissen, das ist wichtig, das muss da sein, ja. Also das wird dann irgendwie nicht so finanziell unterstützt. Und die Gelder, gut, sie sind da und sie werden ja auch aufgebracht zum größten Teil von Deutschland. Und was ich von der EU eigentlich sehr ungerecht empfinde, muss ich sagen, dass Deutschland den Gros tragen wieder muss. Dass trotzdem wir ein vereinigtes Europa sind und wie gesagt dieselbe Währung haben und alles, Reisefreiheit und pi pa po ist ja auch wunderbar. Aber warum wir?“ (Magdalena – Wünsdorf – 00:05:14)

Die Konkurrenz ergibt sich gleichermaßen aus den steigenden Ausgaben für die Asylsuchenden und der Vorstellung, dass diese Gelder letztendlich bei anderen Positionen der Bundes- und Landeshaushalte wie bei äußerst notwendigen Bildungs- und Sozialausgaben fehlen würden. Daraus kann man bei der Befragten eine imaginierte Hierarchie erkennen, nach der die Asylsuchenden unter der autochthonen Bevölkerung angesiedelt sein sollten. Mit der vermeintlichen Besserstellung bzw. Bevorzugung wird diese Hierarchie fortwährend infrage gestellt oder gar destruiert.

Die finanzielle Belastung besteht nicht nur auf regionaler und nationaler Ebene, sondern auch auf kommunaler Ebene. Aus der Unterbringung würden den Kommunen hohe Kosten entstehen, die sie zwar anteilig von Bund und Land erstattet bekommen (vgl. Kap. 2), häufig aber nicht in Gänze:

„Im Moment eher eine Last, wenn ich das so mitbekomme. Die Mieten, wer bezahlt die Mieten? Heizkosten steigen in die Höhe. Wer bezahlt die Heizkosten? […]. Was ich jetzt gehört habe ist, dass Tutow wieder Schulden macht durch die Flüchtlinge, weil keiner weiß, wer die Kosten trägt. […]. Die haben zum Beispiel, da dachten sie, wenn sie sich jetzt die Badewanne mit heißes Wasser volllassen, heizt das zusätzlich die Wohnung mit. Also die Wasserkosten sind gestiegen, die Heizkosten sind gestiegen.“ (Philipp – Tutow – 00:19:10)

Die hohen Kosten entstehen für Philipp nur dann, wenn sich das beobachtete Verhalten merklich vom Idealbild eines Asylsuchenden unterscheidet. Maßgeblich für das imaginierte Idealbild ist ein Auftreten, das durch Dankbarkeit und Genügsamkeit geprägt ist. Weicht das Verhalten der Asylsuchenden schließlich vom Idealbild ab, hat dies unmittelbare Folgen auf die Wahrnehmung. Es lässt sich also eine ökonomische Komponente der Aufnahmebereitschaft konstatieren. Wenn die Schutzsuchenden keine finanzielle Last für die aufnehmende Gemeinde wären, so wäre auch die Unterbringung legitim.

Daraus lässt sich schließen, dass die finanziellen Mittel, die für die Aufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden aufgewendet werden, für die historisch Vergleichenden eigentlich den Mitgliedern der autochthonen Gesellschaft zustünden. Eine ausgeprägte Form der relativen Deprivation ist für diesen Typ fundamental:

„Das ist ja das, was die Leute so aufregt, wenn hier jeder alles hätte und bekommen würde und auch die Kinder vernünftige Turnhallen hätten und Schulen und wenn die Straßen ordentlich aussehen würden, dann würde das ja gar keinen jucken, wenn die das Geld einfach so kriegen. Aber diese Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Einen und das, was real die Anderen bekommen, das ist viel. Das treibt so diese Unzufriedenheit hier hoch.“ (Karl – Chemnitz – 00:20:53)

Anhand des Beispiels wird deutlich, dass eine registrierte schlechte infrastrukturelle Ausstattung Deutschlands die Aufnahme von Asylsuchenden sowie die damit einhergehenden finanziellen Belastungen delegitimieren. Die finanziellen Ressourcen sollten für den historisch Vergleichenden primär der autochthonen Bevölkerung zugänglich sein. Erst wenn deren Mitglieder bestens versorgt und zufrieden sind, könnten die restlichen Mittel den Asylsuchenden zur Hilfe angeboten werden. Diese ethnozentrische und nationalistische Sichtweise skizziert abermals die Vorstellung, dass sich die Asylsuchenden in die bestehenden hierarchischen Strukturen in den untersten Ebenen einzugliedern hätten.

Forderung: Sicherung und Aufrechterhaltung der hierarchischen Verhältnisse

Als wesentliche Forderung kann die Sicherung und Aufrechterhaltung bestehender hierarchischer Strukturen herausgearbeitet werden. Partiell ließ sich sogar feststellen, dass eine erneute Sichtbarmachung und Schärfung dieser Verhältnisse gewünscht ist. Insbesondere durch die aufgedeckte relative Deprivation wurde dies deutlich. Damit einher geht auch die Differenzierung hinsichtlich der Deckungsgleichheit mit dem imaginierten Idealbild, die nur dann bestätigt wird, wenn sich die Asylsuchenden in die bestehenden Strukturen eingliedern würden. Als Positivbeispiele gelten die Vertrags- bzw. Gastarbeiter in der DDR bzw. BRD:

„Im Werk haben wir ja ein Haufen Kubaner und Vietnamesen. Die machen ihre Arbeit, die reden auch Deutsch. Gerade bei uns im nächsten Team, da ist ein Kubaner, der ist seit den 80er Jahren hier. Oder der Vietnamese, der macht auch sein Ding. […]. Der widerspricht nicht, der macht seine Arbeit. Dem kannst du auch sagen: Du machst das und das. Und dann macht der das.“ (Christoph – Chemnitz – 00:41:57)

Die Muster der kubanisch- und vietnamesisch-stämmigen Mitarbeiter sollen verdeutlichen, dass eine Eingliederung in die bestehenden hierarchischen Strukturen problemlos möglich ist.*Mit Beginn der 1960er Jahre schloss die DDR mit anderen sozialistischen Staaten bilaterale Abkommen, um Arbeitskräfte für die Wirtschaft, die sogenannten Vertragsarbeiter zu haben. Gründe dafür waren vor allem die hohen Abwanderungszahlen sowie die technologische Unterentwicklung, sodass viele Arbeitskräfte benötigt wurden (vgl. Priemel 2011: 12). Die äußerst detaillierten Abkommen regelten deren Aufenthalt, Lebensalltag und Pflichten sehr genau (vgl. Gruner-Domićć 2008: 1078f). Gerade deshalb werden die Vertragsarbeiter aus Kuba, Mosambik und Vietnam stets positiv hervorgehoben. Schließlich haben sie sich in der Vergangenheit in die bestehende Ordnung eingegliedert, akzeptierten die Hierarchie, leisteten gute Arbeit und wussten, dass sie schon bei kleinen Verstößen die DDR verlassen mussten. Sie gelten als gelungene Beispiele, weil sie die strukturellen Prozesse und hierarchischen Gegebenheiten nicht infrage stellen und diese fortwährend akzeptieren. Man hebt sie auch hervor, weil sie nicht als finanzielle Belastung wahrgenommen werden, sondern aufgrund ihrer Funktionalität im ökonomischen Dienst der einheimischen Allgemeinheit stehen. Funktionalität legitimiert demnach den Aufenthalt in Deutschland und die Präsenz innerhalb der Gesellschaft. Unterordnung und Funktionalität beeinflussen die Bewertung und Kategorisierung maßgeblich. Je mehr die Zugewanderten sich in den Dienst der Gesellschaft stellen, desto anerkannter sind sie.

Darüber hinaus wird von den historisch Vergleichenden gefordert, die hierarchischen Strukturen insofern aufrechtzuerhalten, als dass man die einheimische Bevölkerung bei finanziellen und materiellen Zuwendungen vonseiten des Staates bevorzugen sollte.

Zusammenfassung

Abbildung 44: Schematische Darstellung des historisch Vergleichenden (Mücke 2018)

Die Basis der Fremdheitskonstruktion des historisch Vergleichenden ist die Herstellung eines Idealbildes von Schutzsuchenden, bei der neben der historischen auch die diskursive Komponente als Quelle eine übergeordnete Rolle spielt. Es sind speziell das Wissen und die Erzählungen über die Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg, die das Idealbild prägen. Die idealisiert-fiktive Vorstellung wird sodann wie eine Schablone auf die heutigen Asylsuchenden gelegt. Damit geht die Erwartung einher, dass die heutigen Asylsuchenden sich in vielerlei Hinsicht nicht von den damaligen Vertriebenen unterscheiden dürften. Da es sich dabei um eine Konstruktion handelt, kommt es zur Divergenz von Erwartung und Wahrnehmung. Die historisch Vergleichenden erkennen bei eigenen Beobachtungen und medialen Informationen kaum Elemente ihres Idealbildes wieder. Fremdheit ist hier vor allem die Nicht-Zugehörigkeit zu einem hergestellten, fiktiven Idealbild (vgl. Abb. 44).

Die Divergenz von Erwartung und Wahrnehmung lässt sich auf drei Ebenen skizzieren: Die heutigen fluchtbezogenen Gegebenheiten werden im historischen Vergleich banalisiert. Im Gegenzug skizziert man die Gegebenheiten bei der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg als desaströs. Daneben wird das erwartete Auftreten auf der Ebene der verhaltensbezogenen Gegebenheiten dem Wahrgenommenen gegenübergestellt. Auch dabei divergiert die Erwartung von der Wahrnehmung wesentlich. Schließlich findet auf der Ebene der gesellschaftsstrukturellen Gegebenheiten die Konstruktion von Fremdheit insofern statt, als dass die Asylsuchenden die imaginierte Hierarchie, nach der die autochthone Bevölkerung hinsichtlich finanzieller und struktureller Zuwendungen stets über den Schutzsuchenden anzusiedeln sei, konterkarieren und destruieren. Damit unterscheiden sie sich maßgebend von dem Idealbild.

Der historisch Vergleichende fordert deshalb: die Sicherung und Aufrechterhaltung genau dieser hierarchischen Verhältnisse. Die Furcht vor einer finanziellen Benachteiligung durch Zuwanderung ist stets gegenwärtig. Aus Sicht der historisch Vergleichenden ist es deshalb die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, die alteingesessene Bewohnerschaft zu bevorzugen und erst dann auf die Bedürfnisse der Asylsuchenden einzugehen.

Der individuell-räumlich Bedrängte

Für den individuell-räumlich Bedrängten sind bei der Fremdheitskonstruktion wahrgenommene Be- und Verdrängungsprozesse maßgeblich, bei denen nach tatsächlicher und imaginiert-hypothetischer Präsenz von Asylsuchenden differenziert werden kann. Eine Unterscheidung nach Räumen der Öffentlichkeit und des Privaten ist ebenfalls möglich.

Konstruktion von Aneignungs- und Verdrängungsprozessen im öffentlichen Raum

Der individuell-räumlich Bedrängte stilisiert die Asylsuchenden als Gefahren-Elemente, sodass Räume, in denen sich Asylsuchende – tatsächlich oder nur zugeschrieben – aufhalten, zu Gefahren-Räumen transformiert werden. Nicht das objektive und tatsächliche Kriminalitätsrisiko ist der Bezugspunkt, sondern die subjektive Unsicherheitswahrnehmung*So weisen Oberwittler, Jannsen und Gerstner (2017: 182) darauf hin, dass Unsicherheitswahrnehmungen aus einem „schwer zu entwirrenden Komplex aus verschiedenen Ängsten, persönlichen Verletzlichkeiten und Merkmalen des städtischen Raumes“ entstehen. Diese Aspekte zeigten sich auch bei der Analyse der Gespräche.:

„Vorher war es ganz ruhig in Chemnitz, es war ungefährlich. Jetzt habe ich selber beobachtet, dass es gefährlich auf der Straße ist. Das kann ich auch von meiner Frau sagen. Sie arbeitet immer in der Frühschicht und sie hat immer Angst, mit dem Bus zur Arbeit zu fahren. Und ich fahre jetzt jeden Tag mit meiner Frau zur Arbeit, weil sie Angst hat. Vorher war das nicht so in Chemnitz, es war ganz ruhig hier.“ (Jakub – Chemnitz – 00:00:12)

In seinen Ausführungen verdeutlicht Jakub, dass sich das Sicherheitsempfinden innerhalb des urbanen Raums durch die Asylsuchenden negativ verändert habe. Es hat den Anschein, als war die Stadt vor der Ankunft und Unterbringung von Asylsuchenden ein Raum der Sicherheit gewesen, in dem aufgrund der fiktiv homogenen Zusammensetzung der urbanen Gesellschaft eine Gefährdung ausgeschlossen werden konnte. Da sich nun viele Asylsuchende in der Stadt aufhalten, ist diese zu einem Gefahren-Raum geworden.

Die Spezifizierung der Gefährdung ist hier bedeutsam: Jakub skizziert, dass das Sicherheitsempfinden nur bei einem Aufenthalt im öffentlichen Raum bzw. auf öffentlichen Straßen niedrig ist. Infolge dessen lässt sich bereits eine Verhaltensänderung erkennen: Er legt den Weg zur Arbeit aus Besorgnis stets gemeinsam mit seiner Frau zurück. Aber auch Jakub selbst hat sein Verhalten bereits aus eigener Motivation heraus geändert, was abermals auf das deutlich gesunkene Sicherheitsempfinden zurückzuführen ist:

„Vorher war es viel besser. Früher bin ich immer zu Fuß nach Hause, aber jetzt fahre ich mit dem Fahrrad, weil ich Angst habe. […]. Vorher nur zu Fuß, hin und zurück. Ich hatte keine Angst. Aber jetzt, wenn ich fahre, habe ich auch Angst. Zu Fuß sind es 20 Minuten, aber mit Fahrrad 10 Minuten.“ (Jakub – Chemnitz – 00.21:01)

Vor der Präsenz von Asylsuchenden legte Jakub den Weg zur Arbeit stets zu Fuß zurück. Wegen des gesunkenen Sicherheitsempfindens nutzt er nun das Fahrrad. Substanziell ist also, dass als unsicher kategorisierte Räume schnell durchquert bzw. überwunden werden sollen. Interessant ist die Angabe des Befragten, dass er in den als unsicher wahrgenommenen Räumen Angst habe. Angst ist etwas Diffuses. Etwas, das eigentlich nicht verbalisiert werden kann. Demgegenüber steht die Furcht, die explizit auf eine real existierende oder imaginierte Gefahren-Quelle referiert (vgl. Kierkegaard 1992: 50). Durch die von ihm aufgezeigte Angst erkennt man, dass die Verhaltensänderung auf die diskursive und narrative Konstruktion der Asylsuchenden als potentielle Straftäter zurückzuführen ist. Fremdheit wird speziell über die Ebene der emotionalen Betroffenheit konstruiert. Erst dadurch erscheint es möglich, dass das Andere markiert wird und Irritationen auslöst.

Die als unsicher deklarierten Räume existieren für den individuell-räumlich Bedrängten erst seit dem Beginn der starken Zuwanderung von Asylsuchenden. 2015 wird als Referenzjahr genannt. Ab diesem Zeitpunkt, so beschreiben es die Befragten, hätten sie bei sich Verhaltensänderungen wahrgenommen:

„Also durch den Stadthallenpark würde ich abends auch nicht laufen seit vorigem Jahr [2015]. Ich hatte vorher keine Bedenken. Ich habe auch zum Beispiel Angst, wenn meine Kleine sagt: Ich treffe mich mit einer abends in der Stadt.“ (Simona – Chemnitz – 01:00:33)

Mit der zahlenmäßig großen Fluchtmigration ab 2015 sind das allgemeine Sicherheitsempfinden und die wahrgenommene Sicherheit massiv gesunken, sodass der individuell-räumlich Bedrängte von nun an als gefährlich kategorisierte Räume meidet. Die wahrgenommene Verdrängung setzt dort schließlich ein: Die Asylsuchenden als die Fremden okkupieren Räume allein durch ihre tatsächliche oder hypothetische Gegenwart insofern, als dass diese von der autochthonen Bevölkerung als unsicher skizziert und gemieden werden.

Möglich ist das erst durch die Kollektivierung der Kategorie Asylsuchender: Jegliche Personen, die der individuell-räumlich Bedrängte hinsichtlich ethnischer und phänotypischer Erscheinung als nicht zur Gesellschaft zugehörig einordnet, nimmt er als potentielle Asylsuchende wahr. Dazu zählen auch Migranten, die nicht im Kontext des „lange[n] Sommer[s] der Migration“ (Hess et al. 2017) nach Deutschland kamen und all jene, die bereits über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, aber einen Migrationshintergrund haben. Sie unterliegen ebenfalls der Kategorisierung als Asylsuchender, wodurch sie als Projektionsfläche für die Konstruktion als Gefahren-Element fungieren. Die nächste Interviewsequenz verdeutlicht die Kollektivierung eindrucksvoll:

„Ich hatte ein einziges Mal so richtig Angst. Ich muss ja immer von Arbeit auf den Sonnenberg hochlaufen. Dann lief die ganze Zeit so knapp hinter mir ein ausländisch aussehender Typ und wenn ich schneller lief, lief der schneller, wenn ich stehen blieb, blieb der auch stehen. Ich habe dann die Tasche genommen. Ich fand das total gruselig. […]. Dann war aber da noch die Baustelle und da standen ja immer ganz viele Leute, Rentner oder Kinder und da habe ich mich einfach zwischen die ganzen Leute gestellt und ganz interessiert die Baustellen angeguckt und dann war der weg. Also da muss ich ehrlich sagen, das war der einzige Moment, wo ich richtig Bammel mal hatte.“ (Jeanette – Chemnitz – 00:27:27)

Die Verfolgung durch eine Person, der aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds die Zugehörigkeit zur autochthonen Bevölkerung abgesprochen und Fremdheit zugeschrieben wird, ist für Jeanette ein gefahrengenerierendes Ereignis. Mit der von ihr deklarierten Nicht-Zugehörigkeit zur lokalen Einwohnerschaft geht gleichzeitig die Kategorisierung als Asylsuchender einher. Dieser Ausschlussprozess auf Grundlage der ethnischen und phänotypischen Erscheinung lässt erkennen, dass nicht nur die Asylsuchenden mit Kriminalität assoziiert werden, sondern all jene, denen man die Zugehörigkeit zur vorgestellten Gemeinschaft abspricht. Die ethnozentrische und nationalistisch-homogene Strukturierung der eigenen Lebenswelt hat zur Folge, dass eine Ordnung zwischen dem Wir und den Anderen hergestellt und stets reproduziert wird, wobei man das Eigene als friedlich und das Fremde als kriminell stilisiert.

Neben dem allgemeinen Auftreten von Asylsuchenden im öffentlichen Raum und der daraus für die individuell-räumlich Bedrängten abgeleiteten Gefahr lässt sich diese noch weiter differenzieren. Für den individuell-räumlich Bedrängten sind Fremdheitskonstruktionen in folgenden drei Räumen charakteristisch: die institutionellen Räume, die funktionalen Räume und die Kompensations-Räume.

Bedrängungsprozesse in institutionellen Räumen

Unter institutionellen Räumen versteht der Autor gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Räume, die zwar einer gewissen Zugangsbeschränkung unterliegen, aber trotzdem weiten Teilen der Gesellschaft zugänglich sind. Als Beispiel fungiert im folgenden Ausschnitt eine staatliche Schule, wo die Präsenz von Asylsuchenden als gefahrengenerierendes Ereignis stilisiert wird:

„Das Einzige, was uns so ein bisschen Gedanken macht, ist jetzt hier in Wünsdorf an der Oberschule […]. Da bin ich eigentlich froh, dass meine Kinder raus sind aus dem Alter. Dann haben die Langeweile, lümmeln da vor der Schule rum. Dann werden da die Mädels und so, das macht mir so ein bisschen Sorgen. Ich habe auch eine Tochter in dem Alter, 16 und so, aber die ist dann zum Glück in Dabendorf.“ (Guido – Wünsdorf – 00:01:21)

Guido schreibt insbesondere den männlichen, jugendlichen Asylsuchenden ein latentes Gefahrenpotential zu. Der Aufenthalt der Asylsuchenden vor der Schule seiner Tochter löst in ihm ein Unbehagen aus, was sich aber durch den Schulwechsel des Kindes abschwächt. Die Umgebung der Schule im Ort wird durch die Asylsuchenden als Gefahren-Raum konstruiert. Ganz anders verhält es sich dementgegen mit der Bildungseinrichtung in einem nahegelegenen Ort, die seine Tochter nun besucht. In der Nähe der dortigen Schule befindet sich keine Unterkunft, wodurch für Guido eine mögliche Präsenz von Asylsuchenden in der unmittelbaren Schulumgebung scheinbar ausgeschlossen werden kann. Genau diese Umgebung wird demzufolge als Raum der Sicherheit konstruiert. Auch hier kann eine Korrelation zwischen dem Auftreten von Asylsuchenden und der subjektiven Sicherheitslage aufgezeigt werden.

Bedrängungsprozesse in funktionalen Räumen

Neben Bedrängungsprozessen in institutionellen Räumen nehmen dieselben in funktionalen Räumen eine ungleich höhere Rolle ein. Obwohl viele Parallelen in der strukturellen Ausprägung existieren, ist die Intensität doch eine gänzlich andere. So dringen die Asylsuchenden in der Wahrnehmung des individuell-räumlich Bedrängten tiefer in die alltäglichen Sphären ein und werden als noch gefährlicher stilisiert:

„Früh stehen meist so sechs, sieben junge Bengels schon am Bahnhof oder besser gesagt am Bus, aber eben alleine. Wenn es eine Familie wäre, kein Problem. Aber wenn die da so alleine stehen und jeden angucken, der da langgeht, so von oben bis unten mustern, da kriegt man Angst. […]. Musterung von oben bis unten. Aber man kriegt dann dadurch, dass man weiß, das sind jetzt die Flüchtlinge von da drüben, kriegt man Angst. Weil man so denkt: Gut, Kind ist jetzt im Bus, alles ist in Ordnung, die stehen immer noch da, alles ist gut. Aber wenn die jetzt mit einsteigen würden. Keine Ahnung.“ (Susanne – Wünsdorf – 00:44:01)

Die Asylsuchenden, die im vorliegenden Beispiel als Kleingruppe auftreten, gelangen hier in Susannes alltägliche Sphären, weil sie sich in der Öffentlichkeit in unmittelbarer Nähe zum eigenen Kind aufhalten. Daraus resultiert für Susanne ein gewisses Unwohlsein, weil es sich bei den wahrgenommenen Asylsuchenden um Männer jungen Alters handelt. Diese beiden Komponenten sind für das Bild der Asylsuchenden als potentielles Gefahren-Element konstitutiv. Dem entgegen steht die hypothetische Gegenwart von geflüchteten Familien am Bahnhof: Mit diesen assoziiert Susanne Friedfertigkeit, sodass von ihnen keinerlei Gefahr für die eigene Tochter ausgeht. So sind im Familienverband auftretende Asylsuchende diejenigen, die weitreichende Hilfe nach der Flucht benötigen. Von ihnen geht deshalb keine Gefahr aus. Die divergente Kategorisierung und attributive Zuschreibung von allein auftretenden Asylsuchenden und Asylsuchenden im Familienverband ist für den individuell-räumlich Bedrängten charakterisierend.

Frappierend ist an dem obigen Beispiel, dass nicht nur die allgemein-gruppale Präsenz von jugendlichen, männlichen Asylsuchenden als Ursache für das negative Sicherheitsempfinden betrachtet wird. So spezifiziert Susanne, dass sich ihre Angst auch auf die Unterbringung in der EAE bezieht. Hier wird deutlich, dass die Erscheinung der Unterkunft mit all den Sicherheitsvorkehrungen (hoher Zaun, Alarmanlage, Sicherheitspersonal, Pforte) Auswirkungen auf die Wahrnehmung der dort wohnenden Schutzsuchenden hat. Es scheint für die Befragte so, als sollten die Ortsbewohner durch die Sicherheitsanlagen vor den Asylsuchenden geschützt werden und nicht die Asylsuchenden vor etwaigen Übergriffen der autochthonen Bevölkerung.

Neben dem Alter und Geschlecht der Asylsuchenden ist das zugeschriebene Verhalten bei der Gefahrenbewertung ausschlaggebend. Susanne meint aus den Beobachtungen des Auftretens der Asylsuchenden eine Gefahr zu erkennen. Die Gefahrenkonstruktion auf Grundlage des zugeschriebenen Benehmens und die sich daraus entwickelnde Phantasie über mögliche negative Aktivitäten verstärken sich somit gegenseitig.

Einen ähnlichen Asylsuchenden-induzierten Bedrängungsprozess beschreibt Denise im folgenden Interviewausschnitt:

„Wenn ich Schlussdienst habe und ich muss eine Stunde auf meinen Bus warten, warte ich nicht draußen, sondern ich setze mich zu McDonalds rein, weil da fühle ich mich sicher.“ (Denise – Chemnitz – 00:07:20)

Der Busbahnhof als funktionaler Raum wird als Gefahren-Raum wahrgenommen, weshalb sie sich nur dort aufhält, wenn es keine weiteren Optionen gibt. Die summierte Aufenthaltszeit wird insofern auf ein Minimum reduziert, als dass das Warten in ein angrenzendes Schnellrestaurant verlegt wird. Dieses ist – entgegen dem Busbahnhof – als Raum der Sicherheit kategorisiert, weil dort mehrere Personen gleichzeitig anwesend sind. Möglicherweise auch deshalb, weil es sich um einen geschlossenen Raum handelt, der illuminiert ist und in dem eine strikte Hausordnung gilt. Dies trifft zwar gleichermaßen auf den Busbahnhof zu, doch dort fehlt es ihr an einer strikten Umsetzung und bestehenden Ordnung.

Als funktionale Räume gelten nicht nur Bahnhöfe und die dazugehörigen infrastrukturellen Einrichtungen, sondern auch die dazugehörigen Fortbewegungsmittel. Die dortige Präsenz von Asylsuchenden ist für Janine mit Angst verbunden:

„Wenn ich mit der Bahn oder so gefahren bin, hatte ich schon ein bisschen Angst, weil die respektieren einfach eine Frau nicht. Die verziehen dann eine Miene oder machen dich an.“ (Janine – Chemnitz – 00:05:35)

Die Abnahme des Sicherheitsempfindens lässt sich insbesondere bei weiblichen Befragten beobachten. Gerade Frauen nehmen die Asylsuchenden aufgrund des medial-diskursiv geprägten Frauenbilds arabischer Männer als Gefahr wahr. Sie werden vom individuell-räumlich Bedrängten regelmäßig als potentielle Straftäter stilisiert. Das hervorgebrachte Bild überträgt man auf die Ganzheit der Asylsuchenden. Kommt es dann zu einer Begegnung mit vermeintlichen Asylsuchenden innerhalb funktionaler Räume, wird dies insofern als Bedrängung wahrgenommen, als dass durch die Zuschreibung einer kriminellen Orientierung eine neutrale Betrachtung ausgeschlossen ist. Die negativen Assoziationen und Zuschreibungen haben zur Folge, dass sie fast ausschließlich als Gefahr wahrgenommen werden. Trotzdem bleibt diese Gefahr meist diffus, was im obigen Beispiel wieder durch die Verängstigung belegt wird. Würde es sich bei der Gefahr um Furcht handeln, könnte diese weiter expliziert und ausgeführt werden.

Verdrängungsprozesse in Kompensations-Räumen

Nicht nur die tatsächliche Präsenz lässt den individuell-räumlich Bedrängten Gefahren-Räume erzeugen, sondern bereits die hypothetische Gegenwart in den alltäglichen Sphären – wie im folgenden Beispiel ein See – ist Grundlage für Kriminalitätsassoziationen:

„Ich muss gestehen, dass ich wirklich sehr, sehr skeptisch am Anfang war. Obwohl wir uns beide für relativ weltoffen halten, ja auch viel in Afrika unterwegs sind und so weiter und sofort. Aber trotzdem war ich irgendwie ganz schön geflasht und so mit dieser plakativen Frage im Kopf: Werde ich in einem Jahr noch alleine um den See joggen gehen? Also werde ich meine Joggingrunde noch machen alleine? Das war so das erste, was man sich gefragt hat erstaunlicherweise.“ (Dana – Wünsdorf – 00:01:28)

Bei Dana lässt sich eine Skepsis gegenüber den Asylsuchenden aus Angst vor deren Präsenz in den alltäglichen Sphären sowie einer möglichen Beeinträchtigung von Freizeitaktivitäten erkennen. Der Unmut ist nur vor dem Hintergrund der Kriminalitätszuschreibung, insbesondere Sexualkriminalität, zu verstehen. Sie imaginiert ein Szenario, wonach individuelles Jogging durch die Unterbringung von Asylsuchenden im Ort unmöglich erscheint. Kollektives Jogging hingegen nimmt sie als sicher wahr. Die erkennbare Korrelation zwischen der Präsenz von Asylsuchenden und dem Anstieg der Kriminalität verdeutlicht sie im Verlauf des Gesprächs erneut:

„Irgendwie hat man das doch tatsächlich erstmal im Kopf gleichgesetzt mit dem Anstieg der Kriminalität. Weil man hat dann auch gesagt, also wir haben es ja versucht logisch uns zu betrachten, wir sind ja eigentlich logisch denkende Menschen. So und so viele Menschen, mit den Zahlen wurde es ja immer wilder, von 1.200 auf 5.000. Und da haben wir gesagt: ‚Okay, wie viele Menschen auf der Welt sind böse?‘ Lass ein Prozent der Menschen böse sein. Und dann kann man sich ja ausrechnen, wie viele vielleicht dann doch nicht so ganz nett sind und zusätzlich in diesen kleinen Raum hier gepresst werden. Dann heißt es: ‚Naja, bis hier hinten kommen die nicht.‘ Ja, aber die sind durch die Sahara gelaufen. Die lassen sich nicht von einer Straße. Also da werden die nicht irgendwann sagen: ‚Hier ist nichts mehr, ich drehe jetzt um.‘“ (Dana – Wünsdorf – 00:02:29)

Die sofortige Assoziation der Gegenwart von Asylsuchenden mit einem unmittelbaren Kriminalitätsanstieg innerhalb des Ortes verdeutlicht die Sinnstruktur, dass es sich bei manchen Asylsuchenden um Straftäter handelt, die sich nicht im Sinne der Schutzsuche in Deutschland aufhalten würden. Dana differenziert jedoch: So schreibt sie nicht allen Asylsuchenden als Fremde dieselben Eigenschaften und das gleiche Verhalten zu. Sie führt an, dass nur einige kriminell seien.

In ähnlicher Weise wie bei Dana ist für Susanne mit der Gegenwart von Asylsuchenden gleichzeitig ein Eindringen in ihre alltäglichen Sphären gegeben. Sportliche Aktivitäten sind für sie nun, aufgrund ihrer Herstellung eines Gefahren-Raums, nicht mehr ohne weiteres möglich:

„Ich muss sagen, bevor das Flüchtlingsheim kam, habe ich immer überlegt, ob ich hier mal joggen gehe. Aber seitdem das da ist, habe ich gesagt: ‚Nee, alleine nicht, auf gar keinen Fall.‘ Ich bin eine Zeitlang immer mit einer Freundin gegangen, alles war gut, alles war schick. Und dann war das nicht mehr und dann haben wir gedacht: ‚Gut.‘ Dann habe ich hin und her überlegt, weil man ist ja im Prinzip viel drin durch meinen Beruf und das wäre schön, das wäre ein schöner Ausgleich. Aber dann denke ich: ‚Nee. Wenn mir da auch solche jungschen Bengels da entgegenkommen.‘ Weiß ich, was passiert. Und wenn man es dann immer um die gleiche Zeit macht und alles, das ist so.“ (Susanne – Wünsdorf – 00:45:33)

Aus der Gegenwart von Asylsuchenden im Ort resultiert für Susanne eine Zunahme der Gefahr. Aus dieser Sinnstruktur ergeben sich weitreichende Veränderungen für Susanne: So kommt es zu einer maßgeblichen kollektiven Störung ihrer individuellen Freizeitgestaltung. Die Umgebung des Sees, der als Raum der Entspannung und Abwechslung stilisiert ist, wird durch die Asylsuchenden zu einem Gefahren-Raum transformiert. Durch die Asylsuchenden kommt es zur Auslöschung der Elemente der Entspannung und Abwechslung und folglich zu einer Abwertung der Seeumgebung, die in der wahrgenommenen Unsicherheit kulminiert.

Die Schilderung verdeutlicht, dass insbesondere den männlichen, jugendlichen Asylsuchenden eine weitreichende Gefahr zugeschrieben wird, weil sie hier als potentielle Sexualstraftäter wahrgenommen werden. Der Aspekt der Unterstellung einer Planhaftigkeit der zugeschriebenen Sexualstraftaten steigert diese Imagination nochmals.

Der Aufenthalt von Asylsuchenden unterliegt nicht nur wegen der Konstruktionen als potentielle Straftäter vorwiegend negativen Assoziationen. Die quantitative Präsenz spielt ebenso eine übergeordnete Rolle, weil auch dadurch Bedrängungsprozesse eintreten. Dabei müssen die Asylsuchenden in die alltäglichen Sphären der Befragten eindringen. Exemplarisch dafür steht das gemeinsame Training im örtlichen Sportverein:

„Und was mich persönlich jetzt auch ärgert ist, dass einfach vom Land Brandenburg welche kommen in die Sportvereine ohne eine Vorwarnung. […]. Und da standen dann plötzlich sage ich mal 40 oder ich weiß nicht, wie viele es waren. Es war jedenfalls eine Riesengruppe. Ohne Vorankündigung: Die machen heute hier Training mit. Dann sind natürlich die Kinnladen runtergefallen. Aber das kann man auch nicht machen. Ich bin der Meinung, entweder richtet man für die Leute eine extra Trainingszeit ein oder schafft Möglichkeiten oder macht das nicht gleich so geballt. Das finde ich, das ist nicht der richtige Weg. Und da waren die natürlich alle pappesatt, haben das Training abgebrochen.“ (Guido – Wünsdorf – 00:02:00)

Das konzentrierte Auftreten der Asylsuchenden bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten wirkt störend, obwohl man die Asylsuchenden offensichtlich nicht mit negativen Assoziationen besetzt. Das bloße Auftreten in größerer Anzahl wird negativ bewertet, weshalb sich auch hier erkennen lässt, dass die Asylsuchenden als Masse stilisiert und als Eindringlinge wahrgenommen werden. Die Asylsuchenden als die Fremden stören deshalb auch hier die gewohnten Abläufe der Alltagskompensation von Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung. Der Vorschlag der Integration von wenigen Asylsuchenden in die Mannschaften des Vereins präzisiert die Angst vor einer entsubjektivierten Masse und der damit verbundenen Verdrängung.

Zur Lösung dieses vermeintlichen Konfliktes schlägt Guido vor, für die Asylsuchenden einzelne – wenn nicht sogar separate – Trainingszeiten einzurichten:

„Das funktioniert nicht so. Entweder kriegen die wirklich feste Zeiten, sage ich mal, dass sie da wirklich Training machen oder man macht rechts, wo früher für die Schulen war, dass man den Platz herrichtet.“ (Guido – Wünsdorf – 00:03:43)

Die Segregation, die bereits in Form der Unterbringung in der EAE fernab der Siedlungskerne des Ortes existiert (vgl. Abb. 29), soll für den individuell-räumlich Bedrängten genauso im Bereich der Freizeitaktivitäten aufrechterhalten werden. Durch die Reproduktion der sozialräumlichen Trennung soll jedweder Kontakt zwischen der einheimischen Gesellschaft und den Schutzsuchenden vermieden werden. Insgesamt wird also der Aufenthalt des als fremd Deklarierten in den Freizeit- und Erholungsbereichen nicht toleriert, weil die Asylsuchenden als störende Elemente in gewohnten Abläufen wahrgenommen werden. Sie destruieren damit in bestimmter Weise die bestehende Ordnung und etablieren chaotische Zustände:

„Zu mindestens fühle ich mich dann in meinem privaten Vereinsleben, wo ich dann eigentlich, das ist mein Ausgleich, das ärgert mich dann. Da rege ich mich dann drüber auf. Andere Sachen stören mich gar nicht so, aber das finde ich dann schon, wenn dann in meine private Freizeitaktivität noch so eingegriffen wird, da gehe ich dann auch, da ärgere ich mich wirklich dann.“ (Guido – Wünsdorf – 00:20:15)

Die Gegenwart im Ortsbild – sei es beispielsweise im Supermarkt – ist für den individuell-räumlich Bedrängten nicht von zentraler Bedeutung. Man toleriert und akzeptiert diese Form des Auftretens, weil man die Fremden in bekannte Schemata einordnen kann. Ganz anders verhält es sich hingegen, wenn die Asylsuchenden in die Sphären der Freizeit und Erholung gelangen: Intoleranz und Ablehnung sind die Folge. Die Teilnahme am Training des örtlichen Fußballvereins wird als unerlaubter Eingriff wahrgenommen. Mit der Anwesenheit der Asylsuchenden würde die bestehende Ordnung (bspw. hinsichtlich der Quantität) fortwährend destruiert. Eine solche Entwicklung kritisiert Guido deutlich. Wenn der Fremde in die Sphären der Erholung und Freizeit eintritt, ist eine konstruierte Grenze zwischen persönlich-vertrauter Ebene und öffentlich-unvertrauter Ebene überschritten. Somit lässt sich schlussfolgern, dass der Aufenthalt des Fremden nur in Räumen der Öffentlichkeit, zu denen die Befragten keinen direkten und persönlichen Bezug haben, akzeptiert wird. Dies kulminiert darin, dass die Präsenz des Fremden nur geduldet wird, wenn sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle verläuft.

Ein weiterer Verdrängungsprozess innerhalb von Kompensations-Räumen ist die Gegenwärtigkeit von Asylsuchenden in Parkanlagen, die ebenfalls der Erholung und der Regeneration dienen:

„Also das ist natürlich aufgefallen in jedem Park, auch wenn man so am Schlossteich rumläuft und so, also, was schöne Bänke waren, war belagert über Stunden und am Wochenende sowieso.“ (Bertha – Chemnitz – 00:00:40)

Die Gegenwart der Asylsuchenden in den Parkanlagen hat zur Folge, dass diese offensichtlich nicht mehr von den Einheimischen genutzt werden könnten. Die gemeinsame Nutzung der Anlagen scheint für Bertha ausgeschlossen. Erstaunlich ist dabei, dass sie von einer Belagerung spricht, was dezidiert eine imaginierte Verdrängung impliziert. Durch die Verdrängung wird für die Befragte offensichtlich, dass die Asylsuchenden die individuell imaginierte Hierarchie, wonach die autochthone Bevölkerung ein Vorrecht auf die Kompensations-Räume hat, missachten und destruieren. Dabei ist nicht nur die eigentliche quantitative Präsenz relevant, sondern auch das Verhalten der Asylsuchenden:

„Wenn man jetzt mal am Wochenende, man will ja mal an die Luft und wenn das Wetter schön ist, will man ja auch die Zeit nutzen, dass man mal rauskommt. Und man geht und man sieht dort so ein Häufchen und hier so ein Häufchen. Ich meine, die gucken einem dann ja auch sehr nach und die Männer gucken einen ja an, so einen ohne Blick an. Also das ist schon unangenehm und störend. […]. Ich meine, wenn das jetzt Familien sind und da sind Kinder, dann geht das schon. Aber ansonsten trifft man auch, wenn man jetzt durch die Straßen läuft gleich mal so ein Trupp von fünf bis zehn Männern.“ (Bertha – Chemnitz – 00:06:13)

Einerseits wirkt das stets gruppale Auftreten der Asylsuchenden befremdlich und symbolisiert kategorisch die wahrgenommene Verdrängung aus den Kompensations-Räumen. Andererseits ist das Verhalten für die Verdrängung maßgeblich: So fühlt sich Bertha durch das aufdringliche und penetrante Verhalten der männlichen Asylsuchenden gestört und meidet deshalb den Park. Bedeutsam ist erneut die Legitimierung des Aufenthalts von Asylsuchenden mit Kindern oder solchen, die in familiären Strukturen auftreten: Sie sind nicht an den Verdrängungsprozessen beteiligt und werden durchgehend als neutral dargestellt, weshalb man sie nicht als Gefahren-Elemente wahrnimmt. Die ambivalente Wahrnehmung von männlichen Asylsuchenden und solchen in Familienstrukturen zeigt also, dass die Asylsuchenden nicht per se einer Abwertung unterliegen. Erst das Zusammenwirken mehrerer Fremdheitskomponenten führt zu einer Herabwürdigung.

Verdrängungsprozesse erkennt der individuell-räumlich Bedrängte nicht nur auf Basis der quantitativen Präsenz, sondern auch in Anbetracht medial-diskursiver Konstruktionen. Die Asylsuchenden gelten deshalb als Gefahren-Elemente für die autochthone Bevölkerung. Um sich dieser Gefahr nicht aussetzen zu müssen, meidet man die Parkanlagen:

„Ich wohne am Stadtpark und ich bin gerne mal im Stadtpark spazieren gegangen, weil es eigentlich eine schöne, ruhige, ich wohne da gerne, weil es kein Zentrum ist, weil es ruhig ist. Aber nachdem ich gehört habe, dass da eine Frau beim Joggen im Stadtpark überfallen wurde, fühle ich mich da auch nicht mehr wohl. […]. Ich bin da gern mal Inliner gefahren, aber das mache ich jetzt auch nicht mehr.“ (Denise – Chemnitz – 00:06:22)

Das Konstrukt oder die Tatsache, dass es im Park bereits zu Straftaten gegenüber Frauen gekommen sei, veranlasst Denise zur Meidung des Parks, gleichwohl dieser bei der Kompensation des Alltags eine wesentliche Rolle einnimmt. Dort kann sportlichen Aktivitäten nachgegangen werden, die wegen der vermeintlichen Vorfälle individuell ausgesetzt wurden. Das vorherige Beispiel illustriert eingängig, wie Verdrängungsprozesse in Kompensations-Räumen erst durch das Zusammenwirken unterschiedlicher Komponenten (gruppales Auftreten, irritierendes Verhalten, medial-diskursive Konstruktionen) konstruiert werden und wie diese wiederum das Verhalten der individuell-räumlich Bedrängten beeinflussen.

Konstruktion von Aneignungs- und Verdrängungsprozessen im privaten Raum

Die bisher aufgezeigten Aneignungs- und Verdrängungsprozesse im öffentlichen Raum lassen sich zusätzlich im privaten Raum herausarbeiten. Als Beispiel kann eine unmittelbare Nachbarschaft mit Asylsuchenden angeführt werden, die durch ihr als fremd herausgestelltes Verhalten die Einheimischen bedrängen:

„Da oben, wo ich wohne, da wohnen die Flüchtlinge ja auch. Ich habe über mir Flüchtlinge, rechts und links neben mir Flüchtlinge. Und meine […] Wohnqualität hat sich verschlechtert. […]. Weil die sich grundsätzlich nicht an die Hausordnung halten: ständige Lärmbelästigung. Die hauen die Türen, knallen die Türen von morgens bis abends. Ist egal, welche Uhrzeit, nachts, wird draußen auf dem Treppenflur wird nachts telefoniert, das schallt, das hört man alles. Dann wird gehämmert, ob das feiertags ist, ob das abends ist, da machen die sich keinen Kopf. Die Haustüren stehen dauernd auf, wird auch nicht geschlossen. Also das ist ein großer Fehler gewesen, dass man die zwischen die Deutschen. Ich meine, da ist so viel Leerstand in diesen Neubauten. Dann hätte man einen ganzen Aufgang nehmen sollen und die alle konzentriert in einen Aufgang. Wenn sie sich dann da gegenseitig da den Lärm um die Ohren hauen, ist mir das egal. Aber jetzt so zwischen den Deutschen, das haut nicht hin. Die haben eine ganz andere Lebensweise und ganz andere Kultur. Nachts schreckt man dann aus dem Bett hoch, weil die dann da nachts Allah ansingen mit voller Lautstärke. Dann haben die da ihre arabische Musik volle Pulle an. Dann kannst du nicht mal nachmittags am Wochenende auf dem Balkon Kaffee trinken. Nee, das ist. Sollen sie ja beten, aber es geht auch leise, muss man da nicht singen. Und dann vor allem zu Uhrzeiten, das ist, ich weiß nicht. Also irgendwie haut das alles nicht hin. Da prallen zwei Welten aufeinander, die nicht zusammenpassen, das haut nicht hin. Das wird auch nie hinhauen.“ (Klaus – Tutow – 00:01:10)

Klaus schreibt den Asylsuchenden Eigenschaften zu, die seine Lebensqualität in hohem Maße verschlechtert hätten, insbesondere ihre Verhaltensweisen. Begründet wird das mit der Omnipräsenz in seiner unmittelbaren Wohnumgebung. Er legt weiter dar, dass er diese Herabsetzung der Lebensqualität bereits vorhergesehen habe. Primär führt er die negativen Entwicklungen auf die permanente Missachtung der Hausordnung, die hier stellvertretend für die bestehende Ordnung und Struktur steht, zurück. Das Ignorieren der Hausordnung macht er an folgenden Aspekten fest: lautes Schließen der Türen ihrer Wohnungen, lautes Telefonieren, das nicht ordnungsgemäße Verschließen der Haustüren sowie handwerkliche Tätigkeiten an Feiertagen bzw. während der Nachtruhe. Das Übergehen der Hausordnung geschieht für ihn ebenfalls durch die Ausübung religiöser Praktiken. So wache Klaus in der Nacht wegen der enormen Lautstärke des Betens auf. Damit gehe für ihn das stets laute Abspielen von Musik einher. Zu beachten ist, dass er den Schutzsuchenden die Ausübung ihrer Religion zugesteht, wenn sie leise geschehe. Demgemäß würden die Asylsuchenden nicht merklich in störender Art und Weise in seine persönlichen Sphären vordringen und wären als Nachbarn akzeptiert.

Die Konstruktion der Asylsuchenden als Subjekte, die sich in ihrem Auftreten maßgeblich von der autochthonen Bevölkerung unterscheiden, dient hier der Grenzziehung zwischen dem Eigenen und dem Fremden. Das Eigene stiftet Vertrautheit, Zugehörigkeit und Identität. Das Fremde hingegen löst Unruhe aus, widersetzt sich der Eindeutigkeit und löst so Prozesse der individuellen Bedrängung aus. Durch die Akzentuierung dessen, was als abweichend betrachtet wird, verdeutlicht Klaus gleichzeitig, was als eigen zu bezeichnen ist. Die Zuschreibung des abweichenden und folglich fremden, störenden Verhaltens dient ebenfalls der Zementierung der bestehenden Macht- und Hierarchieverhältnisse, die für den Befragten der Gefahr einer Veränderung unterliegen.

Wegen der Ausprägungen der Ordnungsdestruktion und der sich daraus ergebenden Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität kritisiert Klaus die Unterbringung der Asylsuchenden in der direkten Umgebung der Einheimischen. Für ihn war dieser Schritt ein eklatanter Fehler. Man hätte die Asylsuchenden segregiert in einem eigenen Wohnblock unterbringen sollen, sodass sie nicht die autochthone Bevölkerung, sondern lediglich die anderen Asylsuchenden durch ihre Verhaltensweisen belästigen würden.

Klaus konstruiert im Gesprächsausschnitt zwei verschiedene Lebensweisen: diejenige der Asylsuchenden und die der lokalen Bevölkerung. Beide werden als Opposition dargestellt, sodass eine Vereinbarkeit und Kompatibilität aufgrund der vielen zugeschriebenen Differenzen auch in Zukunft ausgeschlossen scheint. Die erkennbare kulturelle Fokussierung impliziert, dass ein Verständnis existiert, das Kulturen als geschlossene Entitäten begreift.

In ganz ähnlicher Weise nimmt Richard das Verhalten der Asylsuchenden wahr, das aus seiner Perspektive die bestehende Ordnung fortwährend zerstört und weitreichende Prozesse der Bedrängung initiiert:

„Seitdem sie hier oben eingezogen sind, können Sie meine Frau fragen: Nachts nur ein Geschurre und ein Geknarre. […]. Ich weiß ja nicht, wie das ist. Ob sie einen Teppich haben in der Stube, sowas weiß ich nicht. Jedenfalls schnurrt das den ganzen Tag.“ (Richard – Tutow – 00:00:13)

Für Richard begann mit der Ankunft der Asylsuchenden und deren Einzug in die bereitgestellten Wohnungen die Lärmbelästigung, was beispielhaft für die fortwährende Destruktion der existenten Ordnung und Struktur ist. Deren Ausprägung sei nicht nur in der Nacht, sondern genauso tagsüber vernehmbar.

Nicht nur das als fremd, störend und bedrängend wahrgenommene Verhalten ist für die Bewertung zentral. Auch Angstkonstruktionen und Imaginationen von Gefahren-Räumen durch die Gegenwart der Asylsuchenden, die sich aus medialen und diskursiven Elementen zusammensetzen, sind für den individuell-räumlich Bedrängten fundamental. Sie werden auf die Asylsuchenden in der unmittelbaren Umgebung angewandt:

„Ich habe ehrlich gedacht, wo das hieß, […] hier kommen Flüchtlinge her, ich habe wirklich gedacht mit Älteren. Aber nicht mit so Jungspunden. Ich gehe ja morgens um kurz nach vier mit meinem Hund, nun geht das schon, nun ist das morgens schon ein bisschen heller. Aber da gehe ich wirklich mit Panik raus. Ich meine, was man in den Nachrichten und sowas hört. […]. Wir können immer noch froh sein, dass die so sind. Aber was die Wohnung betrifft und den Lärm, das geht nicht, das funktioniert nicht.“ (Helga – Tutow – 00:00:07)

Im Textausschnitt lässt sich abermals die Dämonisierung von jugendlichen, männlichen Asylsuchenden erkennen. Helga schreibt ihnen ein latentes Gefahrenpotential zu, was die morgendliche Dunkelheit nochmals verstärkt. Der Raum wird also durch die Gegenwart des Fremden als Gefahren-Raum erzeugt, weshalb die individuell empfundene Sicherheit abermals sinkt.

Das als fremd sowie bedrängend kategorisierte Verhalten wird zwar kritisiert und als störend dargestellt, es erfolgt aber keine Intervention. Grund dafür ist das wiederholt zugeschriebene Aggressionspotential und die Sorge, dass die Asylsuchenden umgehend mit Gewalt reagieren könnten:

„Und Treppen hoch, Treppen runter. Und dann mit dem Springen und mit den Bällen. Ich meine, ich mache ja da die Tür auch nicht auf, weil ich nicht weiß, wie die Männer reagieren. Angeblich wissen die das, dass ich um viertel vier aufstehen muss, dass ich arbeiten gehe, aber es ändert sich nichts. Ich bin auch schon drauf und dran, hier wegzuziehen.“ (Helga – Tutow – 00:02:26)

Helga fühlt sich durch das Verhalten der Asylsuchenden beeinträchtigt. Trotzdem scheut sie den Kontakt und die Kommunikation zur Problemlösung aus Angst. Die Angst ist hier nicht diffus, sondern wird expliziert: die Reaktion der Männer. Die reaktionsbezogene Einschätzung der Asylsuchenden auf Kritik ihres Verhaltens ist nicht möglich, weshalb man jedweden Kontakt zur Problemlösung unterlässt. Die eigene Wohnung ist somit ein Raum der Sicherheit, ganz im Gegenteil zum Raum des Treppenhauses. Da sich die Asylsuchenden dort tatsächlich oder hypothetisch befinden, wird er als Gefahren-Raum stilisiert. Die Bedrängung findet hier durch das lautstarke, störende Verhalten und die zugeschriebene Affinität für Gewalt statt.

Die negative Darstellung der Asylsuchenden in der medialen Debatte, insbesondere zur Thematik von Gewalt und Kriminalität, wird zwar einerseits auf die Schutzsuchenden im Ort übertragen. Anderseits erkennen die Befragten, dass eine grundlegende Divergenz zwischen der medialen Berichterstattung und der individuellen Wahrnehmung existiert. Die lokalen Asylsuchenden unterliegen erstaunlicherweise einer als friedlich und harmlos beschriebenen Kategorisierung. Gänzlich andere Eigenschaften werden denjenigen aus anderen Städten und Gemeinden zugeschrieben:

„Ich meine, wir können noch froh sein, dass das im Allgemeinen solche Ruhigen sind. Wenn man das in den Nachrichten und so was hört. Mein Junge wohnt in Hamburg, der sagt ‚Mutti‘ sagt er, ‚ihr könnt noch froh sein‘ sagt er, ‚ihr habt ein Sechser im Lotto mit euren Leuten‘" (Helga – Tutow – 00:03:35)

Die Erzählungen des Sohnes verstärken die medial-diskursive Konstruktion des gewalttätigen und verhaltensauffälligen Asylsuchenden abermals. Helga übernimmt die individuelle Konstruktion ihres Sohnes, kann diese aber nicht auf die lokalen Asylsuchenden anwenden. Schließlich würden diese lediglich durch zugeschrieben abweichende Verhaltensweisen auffallen.

Räumliche Bedrängungsprozesse durch den Bau einer Unterkunft

Eine weitere Ausprägung der wahrgenommenen Bedrängung sind die Planungen oder gar der Bau einer Unterkunft für Asylsuchende in der unmittelbaren Umgebung. Der Bau wird vehement abgelehnt, gleichwohl man nicht gänzlich gegen die Aufnahme von Asylsuchenden ist. Wenn Schutzsuchende untergebracht werden müssen, dann in möglichst ausreichendem Abstand zu den eigenen privaten und den daran anschließenden Räumen. So verdeutlicht Martha, dass sie einer Unterbringung von Asylsuchenden in der unmittelbaren Umgebung negativ gegenübersteht:

„Toll ist es nicht. Es gibt hier Probleme, weil es sind hier sehr kleine Straßen […]. Das hier wäre die Hauptzufahrtsstraße, die anderen sind eher Fußwege, dahinten ist ein Bach, danach kommt der Wald und so Kulturlandschaft und dahinten diese Wiese ist ein Wasserschutzgebiet […]. Dann ist es ja auch so, dass hier die Zuwegung ist ein bisschen problematisch, weil normalerweise parken hier recht viele Autos, im Moment, heute am Wochenende geht es, da sind viele unterwegs, aber da müssen ja dann zur Not müssen Krankenwagen durch, Rettungseinheiten von der Feuerwehr […], die sich dann, falls irgendwas sein sollte, ich meine da sollte gut Platz geschaffen werden für 120 Leute. […]. Und das ist viel. Wir sind hier […] ungefähr 60 Bewohner plus die Blöcke da vorne. […]. Da kommen dann nochmal 30 dazu. Also wir sind hier maximal 90 Bewohner in der Straße.“ (Martha – Neuss – 00:01:14)

Die Verneinung der Unterbringung in der direkten Wohnumgebung begründet sie interessanterweise nicht mit individuell-persönlichen Argumenten, sondern vielmehr täuscht sie eine gewisse Empathie für die Asylsuchenden vor. So könne aufgrund der verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eine schnelle Hilfe durch Rettungswagen und Feuerwehr nicht gewährleistet werden, wodurch die Unterbringung insbesondere eine potentielle Gefahr für die Asylsuchenden sei. Diese Besorgnis-Simulation findet in ganz ähnlicher Weise auf der Ebene des Naturschutzes statt: Das Wasserschutzgebiet ist für Martha durch den geplanten Bau in Gefahr, was unter keinen Umständen hinzunehmen ist. So handelt es sich beim Erhalt des Wasserschutzgebiets um ein allgemeines, übergeordnetes Interesse der autochthonen Bevölkerung, das aus Sicht der Befragten zweifelsohne in hierarchisch-struktureller Hinsicht primär zu behandeln ist.

Die Argumentation hinsichtlich der sich möglicherweise verändernden Zusammensetzung der Siedlung ist insofern spannend, als dass Martha hier Ängste erkennen lässt. Die Angst besteht vor der Destruktion der existierenden quantitativen und hierarchischen Verhältnisse, wonach die autochthone Bevölkerung durch die Unterbringung von Asylsuchenden in der unmittelbaren Umgebung unter Umständen von einer deutlichen Mehrheit zu einer Minderheit werden könnte. Damit besteht die Gefahr, dass die bisher vorherrschende und etablierte Ordnung in der jetzigen Form durch die Präsenz des Fremden nicht mehr aufrechterhalten werden kann. An diesem Beispiel zeigt sich also eine abermals unterschiedliche Angstausprägung vor dem Verlust der quantitativen Mehrheit.

Die Errichtung der Unterkunft wollte man in dem dargestellten Fall unbedingt verhindern, sodass man sich letztendlich dazu entschloss, Unterschriften gegen den Bau zu sammeln sowie eine Bürgerinitiative zu gründen:

„Und da sollten dann da hinten 160 Container hingestellt werden, doppelstöckig, also auf einer Grundfläche von 80 Containern fast die ganze Wiese dann bedeckend. […]. Und dann hat hier die Nachbarschaft Front gemacht. Dann gab es zum einen gab es ja eine Unterschriftenaktion, da sind wir also auch losgezogen […] und haben innerhalb von einem Tag, wir hatten ja nicht viel Zeit, Unterschriften gesammelt, dass der Bau erstmal gestoppt wird und das Unternehmen nochmal geprüft wird. […]. Aber dann kam ja schon der Bagger. Morgens kamen schon die Tieflader mit dem Bagger und die, wir haben praktisch dann so eine Bürgerinitiative gegründet. […]. Und dann gab es also eine zweite Unterschriftenaktion und dann ging es darum, dass man einfach generell den Bau nochmal überdenkt und überdenkt, ob das wirklich der geeignete Standort ist, auch dann im Hinblick darauf, dass ja eigentlich gar keine Flüchtlinge mehr kommen und es ja vielleicht auch andere Möglichkeiten gibt.“ (Martha – Neuss – 00:04:19)

Hier lässt sich eine deutliche Handlung erkennen: Unterschriftensammlung und Gründung einer Bürgerinitiative. Beachtlich ist dabei, dass dies keineswegs individuelle, sondern kollektive Handlungen sind. Somit war der Großteil der Siedlung gegen den Bau der Unterkunft. Die beiden skizzierten Handlungen wurden in recht kurzer Zeit ausgeführt, was darauf hindeutet, dass eine emotionale Betroffenheit als hinreichende Bedingung erfüllt war. Der Wille, den Bau möglichst gänzlich zu verhindern, zeigt sich auch darin, dass nach der Ankunft der Baumaschinen weiter für das Ziel aufseiten der autochthonen Bevölkerung gearbeitet wurde. Man ließ sich nicht durch politische Handlungen und Tatsachen beeinflussen. Der Hintergrund dessen war die Befürchtung, dass die Wohnqualität durch die Unterbringung von Asylsuchenden sinken würde, beispielsweise durch den Anstieg der Kriminalität o. Ä.

Festzuhalten bleibt, dass der fremdeninduzierte Bedrängungsprozess bis zum Schluss aufgehalten und verhindern werden sollte. Dass das wegen politischer Entscheidungen nicht zielführend war, veranlasste die Bewohner nicht, die Auseinandersetzung aufzugeben. Wichtig ist aber, dass der Bedrängungsprozess nur indirekt durch die Asylsuchenden gestaltet wurde. Vielmehr agierten die politischen Entscheidungsträger als Stellvertretende der Asylsuchenden. Letztendlich waren sie es, die den Standort für die Unterkunft selektierten.

Demgegenüber argumentiert der Ehemann der Befragten (Albert), dass ein anderer Standort, der nicht in der unmittelbaren Wohngegend gelegen ist, für die Unterbringung von Asylsuchenden prädestiniert erscheine:

„Es gibt von einem Besitzer eines anderen Grundstücks, das eben […] vielleicht besser geeignet wäre. Das Angebot, dieses Grundstück für einige Jahre zu überlassen und die Stadt wird das vielleicht nochmal prüfen, aber vielleicht auch nicht.“ (Albert – Neuss – 00:06:48)

Es zeigt sich wiederholt, dass man sich nicht gänzlich gegen die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb des Ortes bzw. der Stadt ausspricht. Die Unterbringung darf aber für die jeweiligen Individuen nicht mit Bedrängungs- oder gar Verdrängungsprozessen verbunden sein, denn dann entsteht die bereits ausführlich dargestellte Ablehnung. Vielmehr forciert man eine Unterbringung in Gegenden, die man selber als peripher wahrnimmt, aber in gewisser Weise künstlich aufwertet:

„Da ist so ein bisschen, ja gut, Industriegebiet und da entsteht auch gerade wieder […] das nächste neue kleine Baugebiet mit Einfamilienhäuser, Doppelhäusern und sowas. Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeit, Sporthalle, Bolzplatz, Skateranlage optimal. Also es sind ein paar Schritte und dann hat man das alles. […]. Ja gut, und wir hatten halt die Politik gebeten, das nochmal zu überprüfen die Standorte.“ (Martha – Neuss – 00:17:34)

Mit der Hervorhebung der vermeintlichen Vorteile hinsichtlich der Ausstattung will Martha aufzeigen, dass die Unterbringung in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung objektiv betrachtet – zumindest deutet sie das an – defizitär ist. Dem entgegen steht die positiv dargestellte weitere Option des Unterbringungsortes. Dort gebe es eine Vielzahl an Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung und eine optimale gesellschaftliche Einbettung der Asylsuchenden. Dass das zweifelsohne auch an dem eigentlich geplanten Standort in ihrer Umgebung der Fall wäre, lässt sie unerwähnt.

Maßgeblich für die individuell-räumlich Bedrängten sind weitreichende Handlungen infolge der Wahrnehmung, Imagination und Konstruktion von Asylsuchenden als Kategorie. Die bisher aufgezeigten Handlungen unterscheiden sich von der nachfolgend skizzierten insofern, als dass bisher individuell-bauliche Veränderungen nur eine untergeordnete Rolle spielen. So gibt Martha im Gespräch zu verstehen, dass der Zaunbau zur Sicherung des Hauses möglicherweise ein probates Mittel sei:

„Ich muss mal überlegen, ob wir einen Zaun hier machen und dann zum anderen gucken, wo Hilfe gebraucht wird. Also ich muss ja ganz ehrlich sagen, ich bin unter der Woche ja generell alleine und das ist natürlich ein generelles Thema, das Thema Sicherheit hier im Haus, unabhängig ob jetzt da 100 Leute sind oder nicht.“ (Martha – Neuss – 01:02:03)

Damit geht erneut die Konstruktion der Asylsuchenden als Gefahren-Element in Form eines potentiellen Straftäters einher, durch dessen Gegenwart die allgemeine und bisherige Sicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Das Fremde, das Außerordentliche, steht neuerlich für die Destruktion der bestehenden Ordnung, die vor allem durch Sicherheit konstituiert ist.

Dass das Fremde vorwiegend als Bedrohung für die Sicherheit wahrgenommen wird, lässt sich auch daran erkennen, dass Martha und Albert erst durch den geplanten Bau der Unterkunft für Asylsuchende über die Errichtung eines Zauns nachdachten. Marthas vorwiegend alleinige Präsenz im Haus unter der Woche veranlasste sie bisher nicht, eine solche Maßnahme zu treffen, gleichwohl sie zugibt, dass Sicherheit ein stets präsentes Thema sei. Erst der geplante Bau einer Unterkunft aktiviert die Ängste vor dem Fremden.

Kollektive Dämonisierung von Asylsuchenden

Das alleinige Eindringen des Fremden in die aufgezeigten Sphären der autochthonen Bevölkerung löst allein noch keine Angst und kein Unwohlsein aus. Erst die Konstruktion der Asylsuchenden als potentielle Straf- und Gewalttäter lässt das beschriebene Eindringen negativ erscheinen. Grundlage ist ein bereits existierendes negatives Konzept von Asylsuchenden:

„Wären es friedliche Menschen, würde man sich gar keinen Kopf machen und sagen: Na mein Gott, dann ist es so. Aber durch diese komische Mentalität.“ (Susanne – Wünsdorf – 01:03:20)

Den Asylsuchenden wird in dem obigen Beispiel Aggression und Streitsucht zugeschrieben. Susanne spricht nicht von einzelnen Individuen, mit denen sie Kontakt hatte, sondern erneut vom Typus der Asylsuchenden im Allgemeinen. Durch diese Homogenisierung und Entsubjektivierung lässt sich außerdem die Sinnstruktur herausarbeiten, dass das zugeschriebene Gewaltpotential habitualisiert ist. So legt sie dar, dass die Aggression und Streitsucht auf die Denkmuster zurückzuführen sei, die sich in deutlicher Weise von denen der Einheimischen unterscheiden würden.

Die Vorstellung der permanenten Gewaltbereitschaft wird auch von Guido im Gespräch expliziert:

„Das sind dann auch so Gruppen, gerade Jugendliche, die dann so unterwegs sind, sage ich mal. Das ist dann schon grenzwertig. Die nehmen dann auch eine Fahrradkette mehr oder weniger, wenn die sich prügeln. Da ist natürlich dann, die haben eine ganz andere Hemmschwelle und wie gesagt, das wird bei vielen Syrern oder Tschetschenen, die dann wirklich aus einem Kriegsgebiet kommen, wird das vielleicht ähnlich sein. Die dann vielleicht sagen: Hier lassen wir uns das nicht gefallen.“ (Guido – Wünsdorf – 00:48:42)

Die Zuschreibung der Anwendung roher Gewalt wird hier durch die Verwendung von technischen Dingen als Waffe näher erläutert. Die Betonung der Andersheit gründet darin, dass die lokale Bewohnerschaft durch ihr Verhalten positiv hervorgehoben wird, weil das Verhalten der Asylsuchenden negativ abgewertet wird. So sind die moralischen Bedenken, jemandem weitreichende Verletzungen zuzufügen, in den Vorstellungen des individuell-räumlich Bedrängten beim Großteil der Asylsuchenden kaum ausgeprägt. Guido begründet dies mit den Erfahrungen kriegerischer Auseinandersetzungen vor der Flucht nach Deutschland.

Hervorzuheben ist auch an dieser Schilderung wieder, dass die gruppale Präsenz von Asylsuchenden jungen Alters als gefährlich konzipiert wird, woraus sich nicht nur für die autochthone Bevölkerung eine weitreichende Gefahr ergibt. Es lässt sich subsummieren, dass Gruppen von Asylsuchenden bereits als gefährlich stilisiert werden, wenn sie sich passiv in der Öffentlichkeit aufhalten (Präsenz an der Bushaltestelle/Schule etc.). Man schreibt ihnen dann negative Attribute zu, die sich meist aus hegemonialen Diskursen speisen.

Konstruktion der Asylsuchenden als potentielle Straf- und Gewalttäter

Eine wesentliche Komponente, die den individuell-räumlich Bedrängten fundamental von den anderen Idealtypen unterscheidet, ist die Konstruktion und Wahrnehmung von Asylsuchenden als potentielle Gefahren-Elemente. Räume, in denen Asylsuchende gegenwärtig oder hypothetisch präsent sind, werden als Räume der Unsicherheit wahrgenommen. Zusammenfassen lässt sich das am folgenden Textausschnitt:

„Du traust dich auch gar nicht da oben, wenn du jetzt ein Flüchtling jetzt irgendwas jetzt sagst, er soll mal ruhig sein. Die sind da oben bei uns ja schon in der Mehrzahl. Entweder hauen die mir mein Auto kaputt oder hauen mir mal irgendwie ein Messer. Da lebst du dann ja nur in Angst, weil die Deutschen sind ja da in der Minderheit und die Deutschen, die da wohnen, das sind meistens alles Alte oder solche, die kaum noch gehen können. Da kann dir keiner groß helfen. Und die Flüchtlinge, das sind alles junge Bengels, die sind mir dann überlegen.“ (Klaus – Tutow – 00:17:35)

Klaus fürchtet sich vor einer Kommunikation mit den Asylsuchenden zum Zwecke der Problemlösung, weil sie darauf mit Anwendung von Gewalt in Form einer Sachbeschädigung seines Autos oder einer Körperverletzung reagieren würden. Die jungen Asylsuchenden assoziiert er sofort mit Gewalt als primärem Mittel der Problemlösung. Durch die Betonung des Alters macht Klaus bereits auf die Überlegenheit aufmerksam.

Die Angst vor dem Verlust der bestehenden Struktur und Machtverhältnisse schwingt in diesem Zitat neben der Furcht vor Gewaltanwendung mit. Die Quantität der Asylsuchenden spielt eine elementare Rolle. Schließlich seien die Asylsuchenden in diesem Wohngebiet in der Mehrheit, wodurch der Prozess des Machtverlustes bereits eingeleitet erscheint. Verstärkend wirkt die Tatsache, dass sich die allgemeine Bewohnerschaft in dem besagten Wohngebiet zunehmend aus älteren Bewohnern mit Mobilitätseinschränkungen zusammensetzt.

Die Asylsuchenden werden stets mit Gefahr, Gewalt und inakzeptabel-bedrohlichem Verhalten assoziiert. So bildet sich eine Kategorie Asylsuchender heraus, die fast ausschließlich mit negativen Elementen belegt ist. Sie wird in der Folge auf alle Asylsuchenden projiziert, wodurch aus dem Fehlverhalten Einzelner auf das Verhalten der Gesamtheit geschlossen wird. Wichtig sind demnach Imaginationen zur religiösen und kulturellen Ausrichtung. Die Vorstellungen und Diskurse zu diesen Komponenten sind offensichtliche Wahrnehmungsfilter:

„Man muss sich immer vorsehen, was man sagt. Die verstehen das nämlich auch. Und wenn die herkommen, müssen die doch die deutsche Sprache kennen […]. Sieh dich vor! Beschimpfe die niemals. Du weißt ja nicht, wie die darauf reagieren. Kennst du doch, von links nach rechts, damit du besser Luft kriegst. […]. Du darfst eine Frau von denen nicht anfassen, das ist Körperverletzung, du wolltest sie vergewaltigen. Schon ziehen sie das Messer und erstechen dich.“ (Eberhard – Tutow – 00:01:15)

Die Zuschreibung sofortiger Gewaltanwendung bei scheinbar banalen Dingen erscheint für Eberhard selbstverständlich. Die Ursache dessen ist für ihn die soziale und kulturelle Herkunft, die auch mit der Ankunft in Deutschland nicht abgelegt wird. Es herrscht also das Verständnis vor, dass alle Asylsuchenden potentielle Straftäter sind, wobei ihnen nicht nur Delikte wie leichte Körperverletzung zugeschrieben werden, sondern auch Straftaten wie Totschlag und Mord. Für Eberhard ist das eine für Asylsuchende aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis typische Form der Problemlösung.

Mit der Konstruktion des fremden, gewaltbehafteten Verhaltens der Asylsuchenden erfolgt gleichzeitig eine Abgrenzung zur lokalen Einwohnerschaft, die dadurch stark überhöht neutralisiert und positiv skizziert wird. Die Gegenüberstellung der autochthonen Bevölkerung als friedfertige, progressive, nach den Regeln des Grundgesetzes lebender Gemeinschaft und den Asylsuchenden als regressives, gewaltbereites und autoritäres Kollektiv wird dadurch erst möglich. Das heißt insgesamt, dass die positive Darstellung der Einheimischen ohne die negative Konstruktion des Verhaltens der Asylsuchenden gar nicht möglich wäre.

Unverständnis und Sorge bei Präsenz von männlichen Asylsuchenden

All die aufgezeigten Punkte projiziert der individuell-räumlich Bedrängte fast ausschließlich auf männliche Asylsuchende, insbesondere dann, wenn sie alleinreisend sind bzw. nicht im Familienverband nach Deutschland kommen. Für die Befragten ist es unverständlich, dass es sich bei Asylsuchenden nicht wie angenommen um Frauen und Kinder handelt, sondern größtenteils um junge, männliche Personen:

„Diese ganzen jungen Leute, die jetzt hier kommen, das sind in meinen Augen sind das Fahnenflüchtige. Denn die haben ihr Land zu verteidigen. Die kommen hierher, lassen ihre Frau und Kinder da und heulen dann hier in Deutschland rum: Ja, ich habe kein Geld mehr und meine Frau und meine Kinder. Wenn ich als Familienvater, dann schicke ich doch zuerst meine Frau und mein Kind in Sicherheit und bleibe da, wenn das Geld nicht für alle reicht.“ (Klaus – Tutow – 00:48:14)

Nicht zuletzt deshalb werden die jungen, männlichen Asylsuchenden als Gefahren-Elemente in den bereits aufgezeigten Räumen wahrgenommen. Ursache dafür ist die Zuschreibung einer körperlichen Überlegenheit, die sich bei einer etwaigen Auseinandersetzung unvorteilhaft für die Befragten auswirkt. Sollte es dann zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen – die wie bereits aufgezeigt wurde als typisch für die Asylsuchenden angesehen werden können – sieht man sich nicht als gleichstark und fühlt sich unterlegen. Die Angst vor der fortwährenden Destruktion der bestehenden hierarchischen und strukturellen Machtverhältnisse lässt sich hier abermals erkennen. Würden nur Frauen und Kinder als Asylsuchende untergebracht, wie das im obigen Beispiel erwartet und gewünscht wird, bestünde offensichtlich keine Gefahr.

Die männlichen Asylsuchenden kritisiert man insgesamt auf drei Ebenen: Man schreibt ihnen auf Grundlage des imaginiert-inhärenten Gewaltpotentials eine stets präsente Gefahr zu. Darüber hinaus wird das vermeintliche Verhalten kritisiert, dass die männlichen Asylsuchenden aus Egoismus Frauen und Kinder in der Heimat lassen würden, um selbst in Deutschland ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Die dritte Ebene ist die Zuschreibung der Desertation: Klaus spricht damit sämtlichen männlichen Asylsuchenden Tapferkeit, Anmut und Durchhaltevermögen ab, wodurch er sie als egoistische, feige und benefiziare Individuen konstruiert.

Obwohl die Kritik auf drei Ebenen anzusiedeln ist, verfolgt sie immer das gleiche Ziel: die Herausstellung, Kategorisierung und Bewertung von Differenzen zwischen den Asylsuchenden und der autochthonen Bevölkerung. „Das Wir“, zu dem sich die individuell-räumlich Bedrängten stets zählen, steht also „dem Fremden“ in binärer Opposition gegenüber. Vom „Wir“ geht keinerlei Gefahr aus, weshalb es der Inbegriff von Struktur, Ordnung, Altruismus und Friedfertigkeit ist. Ganz anders wird hingegen „das Fremde“ skizziert: Es steht für Chaos, Egoismus und sofortige Gewaltanwendung zur Lösung von Konflikten.

Akzeptanz von Asylsuchenden in familiären Strukturen

Entgegen der fast ausschließlich negativen Wahrnehmung von männlichen Asylsuchenden werden diejenigen, die in familiären Strukturen auftreten, stets positiv dargestellt:

„Zuerst sollte man Frauen und Kinder aus den Ländern rausbringen und nicht die ganzen jungen Männer, die hier gekommen sind. […]. Wenn man zu seinem Land steht, sollte man als erstes für das Land kämpfen und nicht gleich abhauen. Frauen und Kinder gerne, Familien auch. Ich habe jetzt das Beispiel bei meinen Eltern in der Kleinstadt, da leben jetzt Familien und die sind wunderbar angekommen, da gibt es nichts zu meckern, die sind in dem Bild der Stadt mit drin und die haben Arbeit und die sind freundlich und die integrieren sich in das ganze Stadtbild. […]. Da habe ich auch nichts dagegen, wie gesagt: Man sollte Menschen helfen, wenn Krieg ist, ist meine Meinung. Aber es sollten nicht erst die jungen Männer kommen und später die Frauen hinterher.“ (Denise – Chemnitz – 00:00:12)

Die absolute und unveränderliche Ablehnung der Aufnahme von Asylsuchenden ist nicht typisch für die individuell-räumlich Bedrängten. Vielmehr spricht man sich dagegen aus, wenn man mit der Zuwanderung eine Veränderung der bestehenden Strukturen hinsichtlich Ordnung und Sicherheit verbindet. Dies scheint jedoch nur bei der Zuwanderung von männlichen Asylsuchenden der Fall zu sein. Handelt es sich um Familien, akzeptiert und toleriert man deren Gegenwart, insbesondere auch in den aufgezeigten räumlichen Kategorien. Dieser Bewertung liegt die Annahme zugrunde, dass Familien sich aus intrinsischer Motivation heraus in die bestehenden Strukturen eingliedern und von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit – in individueller und kollektiver Ausprägung – ausgeht. In der Vorstellung sind Familienmitglieder bestrebt, sich zu integrieren und zu ökonomischem Wohlstand zu gelangen. All dies spricht man demgegenüber alleinreisenden, männlichen Asylsuchenden ab. Diese kämen – das verdeutlicht die Ausführung eindringlich – lediglich aus Gründen der Kriegsdienstverweigerung, die in den Augen von Denise unzulässig ist. In ganz ähnlicher Weise begründet auch Jakub die Akzeptanz von Asylsuchenden, die in familiären Strukturen nach Deutschland kommen:

„Wenn jemand mit der Familie kommt und Asyl sucht, dann ja. Aber wenn er alleine kommt und seine Familie verlassen hat, z. B. gibt es viele, die verheiratet sind und die Frau in der Heimat lassen und die dann da gegen die Terroristen kämpfen müssen. Aber meine Meinung ist, dass das die Männer machen sollen, aber nicht die Frauen. Die Männer sind einfach nach Deutschland gekommen und wir wissen nicht, was sie machen und die Frauen sind in der Heimat geblieben.“ (Jakub – Chemnitz – 00:07:08)

Handlungsstrategie: Meidung der lokalen Gefahren-Räume

Die Asylsuchenden nimmt der individuell-räumlich Bedrängte als Gefahren-Element wahr, sodass deren tatsächliche oder nur imaginierte Präsenz negativ assoziiert ist. Die Folge sind weitreichende Handlungsstrategien: Wie bereits erwähnt, werden die als Gefahren-Räume klassifizierten Gegenden gemieden. Daraus ergeben sich insofern Einschnitte, als dass Umwege akzeptiert werden müssen oder aber diversen Freizeitbeschäftigungen nicht mehr wie gewohnt nachgegangen werden kann. Ist es aber nicht möglich, die Gefahren-Räume zu meiden, setzt man Strategien der Gefahrenminimierung ein:

„[Man ist] Vorsichtiger […]. Also ich sage mal, man passt mehr auf sein Eigentum auf. Wo man vorher mit der Handtasche so lalala gelaufen ist, klemmt man die sich jetzt schon so sicherheitsbewusster unter den Arm und passt auf, dass da keiner rangeht.“ (Denise – Chemnitz – 00:05:43)

Da der öffentliche Raum als nicht mehr sicher eingeordnet wird, hat Denise ihr Verhalten dahingehend verändert, dass sie Strategien der individuellen Versicherheitlichung anwendet. Die seit dem starken Zuzug von Asylsuchenden nach Deutschland wahrgenommene Unsicherheit versucht sie durch erhöhte Vorsicht zu neutralisieren. Die Strategie bringt sie überall dort zur Anwendung, wo sich Asylsuchende potentiell aufhalten könnten oder bereits aufhalten. Das Fremde wird hier als Gefahr imaginiert. Das Gegenteil davon sind die Mitglieder der autochthonen Bevölkerung, von denen keine Gefahr auszugehen scheint.

Die Strategie der erhöhten Vorsicht bei Aufenthalten in den Räumen der Öffentlichkeit dient der Gefahrenneutralisierung. Sie wird aber erst dann angewandt, wenn die Meidung der als Gefahren-Räume klassifizierten und wahrgenommenen Gegenden keine Option ist:

„Ich habe so eine gewisse Anspannung einfach, weil man die nicht einschätzen kann, weil jeder sieht irgendwie ähnlich aus, sage ich mal und die kann man nicht einschätzen, ob die jetzt positiv denken und dir helfen in der Notsituation oder sagen: Ah, guck mal, die kann man ausrauben, die hat ein iPhone. Das ist das, wo ich ein bisschen Bammel hab, muss ich sagen, vor allem abends, wenn man alleine unterwegs ist, vor allem als Frau. Ich bin vielleicht ein bisschen vorsichtiger und gucke und gucke überall, wo ich lieber hingehe und wo ich lieber die Orte meide.“ (Janine – Chemnitz – 00:08:24)

Diese Interviewsequenz zeigt die dem Fremden zugeschriebene Ambivalenz auf, nach der man nicht einschätzen könne, ob es sich um ein friedlich oder feindlich gesinntes Individuum handelt. Genau deshalb werden die Asylsuchenden als Fremde kategorisiert. Es gibt Komponenten, die zwar eine Einordnung in die Kategorie Freund zulassen würde. Demgegenüber sind aber auch solche präsent, die eine Kategorisierung als Feind erlauben würden. Dies resultiert aus eindrucksprägenden Irritationen. Es stellt sich nun die Frage, was genau zu diesen Irritationen führt.

Einerseits gibt Janine an, dass das Aussehen der Asylsuchenden aufgrund der Ähnlichkeit und Homogenität irritierend sei. Durch die Ähnlichkeit ist es offensichtlich nicht möglich, Differenzen zu erkennen, was möglicherweise zur Assimilierung singulärer negativer Elemente (Gewaltpotential etc.) an die Gesamtheit der Asylsuchenden führt. Wegen der vermeintlichen äußerlichen Homogenität müsste diese hinsichtlich des inneren Charakters sowie der Verhaltenseigenschaften gegeben sein.

Weiterhin löst die habituelle Ambivalenz Irritationen aus. Für Janine ist es nicht erkenntlich, ob ihr diejenigen Asylsuchenden, denen sie begegnet, wohlgesonnen sind oder nicht. Aus der Mimik und Gestik sei das für sie nicht erschließbar. Diese Ambivalenz führt letztendlich dazu, dass sie als Schutzreaktion Vorsicht walten lässt. Auch hier schwingt eine latente Unterstellung eines existierenden, für Asylsuchende immanenten Gewaltpotentials mit. Boshaftigkeit und Unaufrichtigkeit sind infolgedessen die Kategorien, in die die Asylsuchenden a priori eingeordnet werden. Sie sind damit abermals das imaginierte Gegenbild zur deutschen Gesellschaft: das als positiv überhöht dargestellte „Wir“ gegen die als regressiv, kriminell und negativ skizzierten „Fremden“.

Handlungsstrategie: Bauliche Veränderungen als individuelle Versicherheitlichung

Eine Form der individuellen Versicherheitlichung sind Verhaltensänderungen, die nicht im öffentlichen Raum stattfinden, sondern im privaten. Bauliche Veränderungen an den Zugängen zur Wohnung bzw. den dazugehörigen Räumen sind Beispiel dafür:

B: „Ich hatte vorher auch kein Alarm an der Terrassentür, aber jetzt habe ich da einen.

I: Wie an der Terrassentür?

B: Ich wohne im Erdgeschoss und an der Terrasse habe ich eine Tür. Vorher hatte ich kein Alarm und jetzt habe ich einen. Und jeden Abend mache ich den an.“ (Jakub – Chemnitz – 00:23:50)

Die Unsicherheit im öffentlichen Raum wird auch auf den privaten Raum projiziert, sodass auch dort Handlungen zur Versicherheitlichung notwendig erscheinen. Zwei Zeiträume werden konstruiert: vor dem Beginn der Fluchtmigration und ab Beginn des Zuzugs. Die Zeit vor der Zuwanderung, also vor dem Spätsommer 2015, wird als sicher skizziert. Damals war es nicht vonnöten, sein Verhalten zu ändern, um Sicherheit garantieren zu können. Mit dem Zuzug der Asylsuchenden sank die Sicherheit. Die Asylsuchenden gelten als Gefahren-Elemente, wodurch deren Präsenz weitreichende Verhaltensänderungen und Strategien der individuellen Versicherheitlichung erfordern. Diese reichen von der Vergewisserung der Verschlossenheit der Kellertür bis zum Einbau einer Alarmanlage. Gemeinsam ist all diesen Strategien, dass sie das Sicherheitsgefühl steigern.

Handlungsstrategie: Bewaffnung als individuelle Versicherheitlichung

Eine weitere Handlungsstrategie zur individuellen Versicherheitlichung, die sich besonders bei weiblichen Befragten aufzeigen lässt, ist der Erwerb von Reizstoffsprühgeräten. Durch diese Bewaffnung soll es im Angriffsfall möglich sein, den Angreifer von seiner geplanten Tat abzuhalten. Mit dem Besitz von Reizstoffsprühgeräten wird das Ziel verfolgt, das Sicherheitsgefühl zu erhöhen und damit die existierenden Gefahren-Elemente zu neutralisieren:

„Ich sehe hier viel zu viel junge Männer. Und gerade so, wenn ich abends nach Hause fahre, man hat schon Angst, sich frei in der Stadt zu bewegen. […]. Ich bin jetzt auch geschützt, ich habe mir Pfefferspray besorgt, weil man hat Angst, rauszugehen. Gerade vorne an der Zentralhaltestelle, da wartet man auf den Bus, da wird sich geprügelt, da wird sich mit den Deutschen angelegt, habe ich letztens erst wieder live gesehen.“ (Denise – Chemnitz – 00:01:21)

Die Ausführungen von Denise zeigen, warum gerade die weiblichen Vertreter des individuell-räumlich Bedrängten sich mittels einer Bewaffnung individuell versicherheitlichen. Die Präsenz vieler männlicher Asylsuchender innerhalb der Sphären des öffentlichen Raums, vor allem in institutionellen Räumen, wird hier als Prozess der Bedrängung und der damit einhergehenden Abnahme der Sicherheit wahrgenommen. Will man diesem Prozess dennoch entgegenwirken, bedarf es einer Strategie: die individuelle Bewaffnung. Durch die Bewaffnung mit einem mobilen Reizstoffsprühgerät wird versucht, die körperliche Überlegenheit der Asylsuchenden auszugleichen bzw. zu übertreffen. Diese Form der individuellen Versicherheitlichung lässt sich sogar so deuten, dass dadurch auch bestehende Machtstrukturen, wonach die autochthone Bevölkerung über der Gesamtheit der Asylsuchenden einzuordnen sei, zementiert und herausgestellt werden soll.

Hervorzuheben ist bei der Analyse, dass diese nicht auf die allgemeine Wahrnehmung der Sicherheit innerhalb des öffentlichen Raums bezogen wird. Solche Handlungen werden vielmehr erst mit Auftreten von Asylsuchenden innerhalb der unmittelbaren Sphären forciert:

I: „Haben Sie das Pfefferspray schon vorher gehabt, bevor die Flüchtlinge hierherkamen?

B: Nein, nein, das habe ich mir erst dann geholt, nachdem ich auch einmal den Vorfall hatte, dass mich jemand angefasst hatte, obwohl ich nein gesagt habe. Aber da muss ich auch dazusagen, da war ein deutsches Pärchen in der Nähe und ich habe mich halt dem genähert, dem Pärchen.“ (Denise – Chemnitz – 00:02:03)

Die gefühlte Abnahme der Sicherheit kann Denise genau spezifizieren. Erst mit der Präsenz von Asylsuchenden fühlte sie sich unsicher und hatte den Wunsch, sich durch den Kauf eines Reizstoffsprühgerätes im Notfall verteidigen zu können. Es kommt ferner dazu, dass die Befragte bereits negativen Kontakt mit vermeintlichen Asylsuchenden hatte, was ihren Entschluss der Bewaffnung verstärkte.

Nadine beschreibt in ganz ähnlicher Weise den Wunsch nach einer individuellen Versicherheitlichung. Für sie war das singuläre Ereignis in Köln zum Jahreswechsel 2015/2016 maßgeblich:

„Ich habe mir ganz ehrlich ein Pfefferspray gekauft wegen dieser ganzen Geschichte. Und ich meine, es war ja nicht nur diese eine Sache in Köln, sondern eben auch bestimmte Dinge. Da war bei Facebook unglaublich viel, was da gepostet wurde, wo man auch nicht weiß, ob das wirklich alles wahr ist. Dass Frauen überfallen wurden im Hausflur, weiß ich nicht, vergewaltigt oder was und dann einfach wieder weitergegangen. Also wenn ich sowas höre, dann kriegt man schon so ein bisschen Angst und Respekt. Also seitdem habe ich wirklich auch ein Pfefferspray.“ (Nadine – Neuss – 00:04:15)

Die Kölner Silvesterereignisse fügen sich somit in ein diskursiv geprägtes Bild ein, wonach es aufgrund der gestiegenen Gefahr insbesondere für Frauen unbedingt einer individuellen Versicherheitlichung bedürfe. Dieser Notwendigkeit kommt Nadine schließlich mit dem Kauf eines Reizstoffsprühgerätes nach. Die Wirkung von Ereignissen, die wahr oder unwahr sind, darf dabei nicht unterschätzt werden. Gerade auf Grundlage dieser Meldungen innerhalb der verschiedenen sozialen Netzwerke wird ein Bild konstruiert, das sich fortan nur sehr schwer mit Fakten dekonstruieren lässt.

Zusammenfassung

Die Konstruktion von Fremdheit – wie sie spezifisch für den individuell-räumlich Bedrängten ist – lässt sich wie folgt visualisieren (vgl. Abb. 45):

Abbildung 45: Schematische Darstellung des individuell-räumlich Bedrängten (Mücke 2018)

Für den individuell-räumlich Bedrängten ist die Konstruktion von Fremdheit im Kontext von räumlichen Be- und Verdrängungsprozessen entscheidend. Die Präsenz von Asylsuchenden innerhalb öffentlicher oder privater Räume kann tatsächlich oder hypothetisch sein. Durch die Gegenwart im öffentlichen Raum wird dieser als nicht mehr sicher wahrgenommen. Die Transformation von einem Raum der Sicherheit hin zu einem Gefahren-Raum wird explizit auf die Zuwanderung bezogen. Insbesondere Männern, die in Gruppen auftreten, schreibt man ein besonderes Gefahrenpotential zu. Dem entgegen steht die Wahrnehmung und Imagination von Asylsuchenden, die in familiären Strukturen auftreten: Sie werden neutral bis positiv dargestellt und explizit nicht als Gefahren-Element erkannt.

Auf der Ebene des öffentlichen Raums lassen sich die genannten Prozesse weiter differenzieren. So finden einerseits in institutionellen Räumen, wie schulischen Einrichtungen, Bedrängungsprozesse durch die Präsenz von Asylsuchenden statt. Der individuell-räumlich Bedrängte nimmt diese Räume dadurch als nicht mehr sicher wahr. Andererseits finden solche Prozesse in funktionalen Räumen statt. Bahnhöfe, Bushaltestellen sowie die Fahrzeuge des ÖPNV können dafür als Beispiele angeführt werden. Dort ist die gruppale Präsenz von vermeintlichen Asylsuchenden – manchmal in Verbindung mit Dunkelheit – genau das, was Furcht auslöst. Verdrängungsprozesse lassen sich überdies in Kompensations-Räumen erkennen. Auch dort ist die hypothetische Präsenz genau der Aspekt, der die individuell-räumlich Bedrängten eben diese Räume wie Seen, Parks oder sonstige Anlagen meiden lässt.

Im privaten Raum ließen sich ebenfalls Bedrängungsprozesse herausarbeiten, die jedoch nicht mehrdimensional sind. Dort ist lediglich das Verhalten der Asylsuchenden als Fremde für die Bedrängung von Bedeutung.

Wegen der Stilisierung der Asylsuchenden als Gefahren-Elemente, wodurch die zuvor als sicher klassifizierten Räume zu Gefahren-Räumen transformiert wurden, lässt sich die Meidung genau dieser Räume als Handlungsstrategie herausarbeiten. Daneben ist die individuelle Bewaffnung eine Strategie, um sich selbstständig und unabhängig zu versicherheitlichen. Um den Aktivitäten der potentiell straffälligen Asylsuchenden vorzubeugen, veranlasst man indes auch bauliche Veränderungen.

Der medial-quantitativ Verängstigte

Der dritte Typ der Typologie ist dadurch gekennzeichnet, dass Fremdheit primär auf Grundlage der medialen Berichterstattung im Kontext der asylbezogenen Zuwanderung hergestellt wird. Bestimmend sind einerseits die medial postulierten Zuzugszahlen in Kombination mit der bildlichen Darstellung einer Vielzahl von Asylsuchenden. Daraus und aus der intensiven medialen Thematisierung terroristischer Anschläge in europäischen Großstädten ergibt sich für den medial-quantitativ Verängstigten eine erhöhte Terrorgefahr im unmittelbaren urbanen Raum. Als ursächlich dafür werden die Asylsuchenden wahrgenommen. Das Zusammenspiel der beiden Komponenten – erhöhte Zuwanderungszahlen sowie eine potentielle Terrorgefahr – bildet schließlich die Kernausprägung des medial-quantitativ Verängstigten.

Medial-diskursive Reproduktion quantitativer Überlastung

Die Zahlen der ankommenden Asylsuchenden in Deutschland (auf der nationalen Ebene) und innerhalb des Ortes (auf der lokalen Ebene) sind für die Beunruhigung maßgeblich. Als Informationsquelle dienen stets die Medien, insbesondere das Fernsehen. So gibt Antonia an, dass sie sämtliche Informationen zur Fluchtmigration aus den Medien erhalten habe:

„Nur durch Funk und Fernsehen, ja, nur durch Funk und Fernsehen, Zeitung so ein bisschen.“ (Antonia – Wünsdorf – 00:00:05)

Nicht zuletzt durch das Fernsehen wurde die behördliche, institutionelle und zivilgesellschaftliche Überlastung transportiert und reproduziert. Keineswegs nur die Zahlen, sondern auch das in den Medien dargestellte Verhalten der Asylsuchenden spielt eine Rolle. Antonia ist verwundert, dass sich die Asylsuchenden nicht so verhalten würden, wie sie es sich vorgestellt hatte. Vielmehr würden sie dadurch auffallen, dass der Großteil nicht den nächstmöglichen sicheren Ort suche, sondern explizit in Deutschland registriert und untergebracht werden wolle. Diese Annahme führt zu großem Unverständnis:

„Was ich teilweise aber auch nicht verstanden habe, wo die Flüchtlinge, wenn man das teilweise im Fernsehen gesehen hat, wo ich sage, wenn ich wirklich aus einem Land komme, wo Krieg ist, dann ist mir das doch erstmal total egal, in welchem Land ich aufgenommen werde, wo ich erstmal sicher bin. Völlig Wurst, ob ich in Polen oder Österreich bin oder ob ich in Schweden bin oder ob ich in keine Ahnung in Griechenland, in der Türkei oder sonst wo bin. Das wäre mir doch erstmal egal. Hauptsache ich bin erstmal aus dem Land raus und sicher. Und das habe ich nicht verstanden, wo teilweise Flüchtlinge wirklich ausgerastet sind und ich habe das ja gesehen im Fernsehen, wo sie so diese ganzen Getränke und Essenspakete weggeschmissen haben, wo sie gesagt haben: ‚Nein, wir wollen nach Deutschland und wir wollen hier nicht bleiben. Wir wollen nach Deutschland.‘“ (Antonia – Wünsdorf – 00:29:19)

Die Verständnislosigkeit für das Verhalten der Asylsuchenden, unbedingt nach Deutschland zu wollen, ist in dem obigen Zitat deutlich zu erkennen. Der Wunsch, Deutschland als Zielland der Flucht zu haben, fügt sich dann zusammen mit den genannten Zahlen der ankommenden Asylsuchenden. Es kommt zu einer Verbindung der medial reproduzierten und bedrohlich dargestellten Ankunftszahlen mit dem medial aufbereiteten Aspekt, dass alle Schutzsuchenden nach Deutschland kämen. Die Folge dieser Kombination ist eine bedrohlich und apokalyptisch wirkende Imagination einer weitreichenden Überforderung in vielerlei Hinsicht. Verstärkt wird dieser Prozess dadurch, dass bereits Diskurse der behördlichen und institutionellen Überlastung existieren, die von den Medien aufgegriffen, weiterentwickelt und reproduziert werden. Gerade die emotionale Wirkung von Bildern unterstützt diesen Prozess wesentlich. Fast täglich sendeten die großen TV-Anstalten im Spätsommer 2015 Spezialformate und berichteten über die Geschehnisse der Fluchtmigration nach Deutschland. Zu sehen war häufig eine Vielzahl von Menschen, die entweder an Bahnhöfen campierten, in Lagern südosteuropäischer Staaten festsaßen oder aber bereits den Fußmarsch in Richtung Deutschland über die Autobahn begonnen hatten (vgl. Kasparek 2017). All diese Bilder wirkten erheblich auf die medial-quantitativ Verängstigten.

Neben den als bedrohlich registrierten Gesamtzahlen auf der nationalen Ebene sind auch jene auf der lokalen Ebene relevant. So löst die geplante Unterbringung von Asylsuchenden wegen der als zu hoch empfundenen Kapazität Ängste und Besorgnis aus. Die hohe Kapazitätszahl wird erneut mit Überlastungsszenarien assoziiert:

„Wo damals gesagt wurde, dass hier 1.500 herkommen, da haben wir gesagt: ‚Oh Gott!‘ Also wir haben uns hier alle wirklich an den Kopf gefasst, weil wir gesagt haben: ‚Ich weiß gar nicht, wie wir das hier verkraften sollen.‘ Also weil Wünsdorf an sich ja schon klein ist. Also wir haben ja auch bloß 3.000 Einwohner, maximal, mit der Waldstadt noch dazu. Und da haben wir gesagt: ‚Wir wissen gar nicht, wie es laufen soll. Was sollen die hier machen die ganze Zeit.‘ Abgesehen davon, dass die da wirklich eingepfercht werden oder so. Wir wussten auch gar nicht, kommen sie raus, dürfen sie raus oder nicht oder wie auch immer.“ (Antonia – Wünsdorf – 00:02:00)

Vor der Ankunft und Unterbringung der Asylsuchenden innerhalb des Ortes wurde medial eine Erwartung konstruiert und reproduziert, die Grundlage der bedrohlichen Imagination einer Vielzahl von Asylsuchenden war. Sie werden ohne Empathie als Belastung bis hin zur Bedrohung für die bisherigen strukturellen Gegebenheiten verstanden. Mit der Ankunft assoziiert Antonia ein „Überrennen“ und eine feindliche Übernahme der hierarchischen Verhältnisse, sodass die bisherige Mehrheitsgesellschaft sukzessive an Macht verlieren würde. Fremdheit wird hier deshalb vor allem über eine quantitativ-phobische Komponente konstruiert.

Die medial postulierten hohen Zuzugszahlen nehmen also bei der Fremdheitskonstruktion eine herausragende Stellung ein. Man betrachtet die Asylsuchenden abermals als homogene Masse und vollständig entsubjektiviert. Es wird von ihnen lediglich als Kategorie gesprochen, die stets als Aufbürdung für den Ort wahrgenommen wird. Antonia stellt eine binäre Opposition zwischen der autochthonen Bevölkerung und den Asylsuchenden her, wobei die Asylsuchenden als kollektive Bedrohung eingeordnet werden. Dies wird dadurch belegt, dass sie Angst vor dem Verhalten der vermeintlich zahlreichen Asylsuchenden hat. Innerhalb des Ortes existieren aus ihrer Perspektive keine vielfältigen Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung, woraus sich erneut eine potentielle Gefahr für die alteingesessene Bewohnerschaft ergibt. Die Angst vor der Passivität der Asylsuchenden, die hier mit Bedrohung gleichgesetzt wird, kann nur neutralisiert werden, wenn die Asylsuchenden ihre Unterkunft nicht verlassen dürfen. Durch diese Segregation und räumliche Beschränkungspräsenz ergibt sich keine Gefahr für die autochthone Bevölkerung. Diese Sinnkonstruktion der Asylsuchenden als kriminelles und straftätiges Kollektiv, das es unbedingt räumlich zu beschränken gilt, zeigte sich im Laufe der Analyse immerfort.

Neben dem Aspekt der immer wieder postulierten Zahlen in den Medien ist überdies von großer Relevanz, dass insgesamt ein Informationsdefizit erwähnt wird. Antonia erhielt nur wenige Informationen zur EAE. Im Grunde genommen konnte sie sich nur über die mittelfristige Kapazität informieren, nicht aber beispielsweise über die Freizeitmöglichkeiten der Asylsuchenden. Dass bezüglich dieser Aspekte durchaus Interesse besteht, zeigt sich also hier eindeutig.

Die Tatsache des Informationsdefizits hat zur Folge, dass sich die medial-quantitativ Verängstigten über andere als die offiziellen Kanäle informieren und so an Nachrichten gelangen, die die bestehenden Sorgen und Ängste verstärken. Diesem Kreislauf könnte schon von Beginn an entgegengewirkt werden, indem die politischen Entscheidungsträger transparent Auskunft über die geplante Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden gäben.

Zuschreibung von extremistisch-terroristischen Absichten

Die medial-quantitativ Verängstigten können nur wenige Informationen zur Unterbringung der Asylsuchenden innerhalb des Ortes akkumulieren. Sie bemängeln die fehlende Transparenz und die nicht vorhandene Unterrichtung bei wesentlichen Aspekten der geplanten Unterbringung. Ganz anders verhält es sich mit der Thematik der Asylsuchenden auf nationaler Ebene. Durch die permanente mediale Präsenz des Themas ist es sehr leicht, Informationen zu sammeln. So entsteht ein Bild bzw. eine Kategorie Asylsuchender, die mit vielen Elementen bestückt ist. Eines davon ist zweifelsohne die Assoziation mit terroristischen Anschlägen. Beispiele dafür sind solche in Paris im November 2015 oder die Ereignisse in der Brüsseler Innenstadt im März 2016, bei denen es zahlreiche Tote und Verletzte gab (vgl. Kap. 2). Von noch größerer Bedeutung ist aber die politische und mediale Inszenierung des Islam als „militante[r] Religion“ (Akbulut 2017: 172). Der Islam löst seit dem 11. September nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington den Kommunismus als dämonisches Konstrukt ab. Waren islamisch geprägte Länder zuvor stets als regressiv und bäuerlich geprägt medial präsent, veränderte sich dies nach den Anschlägen nun in negativer Weise: Die westliche Berichterstattung zielte nun auf eine militärische, extremistische und gewaltvolle Darstellung ab. Dem Islam als Religion wurde und wird nicht zuletzt deshalb ein gewisser Bedrohungscharakter angeheftet (vgl. Bröse 2018: 308). Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wird Muslimen oftmals zugeschrieben, terroristisch aktiv zu sein (vgl. Benz 2017: 518). Deshalb wundert es nicht, dass der medial-quantitativ Verängstigte mit Asylsuchenden ad hoc terroristische Absichten und Aktivitäten verbindet und diesen in der Folge ein latentes Gefahrenpotential zuschreibt. Die Verbindung von Flucht, Asyl und Terrorismus scheint für viele legitim. Grundlage ist stets die mediale Berichterstattung:

„Also ich habe das erste Mal, vorgestern, da sind wir nach Potsdam gefahren. Da war in Potsdam hier Stadtfest, da habe ich schon zu Diana gesagt: ‚Mensch, wenn wir dorthin fahren, ist ja eigentlich ein bisschen mulmiges Gefühl.‘ […]. Selbst bei Sting, da ist wohl das Konzert heute, keine Rucksäcke mehr, darfst du nicht mehr mitnehmen. Aber hast du sonst nie dort gehabt. Ich bin früher, also Sonnabend oder Sonntag fahre ich öfters mal mit meiner Frau nach Berlin rein. Da denkst du ja gar nicht dran. Aber jetzt dadurch, dass, naja, dass du das dann im Fernsehen siehst oder sonst was, fährst du dann doch nicht so ganz locker zum Karneval der Kulturen oder sonst was. Dann überlegst du, ob du das machst.“ (Thorsten – Wünsdorf – 00:26:16)

Die Konstruktion einer bestehenden Terrorgefahr bezieht sich auf die urbanen Räume in der unmittelbaren Umgebung. In diesem Fall handelt es sich um Potsdam und Berlin. Dabei lässt sich als Grundlage der Konstruktion die mediale Thematisierung ausmachen, die von Thorsten verarbeitet wird und sein Verhalten dahingehend maßgeblich beeinflusst. So ist der Besuch des Potsdamer Stadtfestes durch ein Unwohlsein bezüglich des Sicherheitsempfindens gekennzeichnet. Der öffentliche urbane Raum wird vermehrt als ein Gefahren-Raum konstruiert, dessen Besuch grundlegender Abwägungen bedarf.*Parallelen lassen sich zum Typ des individuell-räumlich Bedrängten ziehen, weil auch hier der öffentliche Raum durch die tatsächliche oder hypothetische Präsenz von Asylsuchenden als Gefahren-Raum wahrgenommen wird. Dabei gibt nicht allein die Gegenwart von Asylsuchenden den Ausschlag, sondern deren zugeschriebenes Verhalten. Auch beim Typ des medial-quantitativ Verängstigten ergeben sich daraus weitreichende Handlungsstrategien. Das lässt sich bei dem etwaigen Besuch einer Veranstaltung in Berlin erkennen: So überlegt Thorsten sehr lange, ob er den Karneval der Kulturen, ein überregional bekanntes, multikulturelles Straßenfest, besuchen soll oder nicht. Ausgangspunkt seiner Gedanken ist wiederum die mediale Konstruktion und Darstellung von Terroranschlägen und die sich daraus ableitende Imagination einer potentiellen Terrorgefahr.

Die differenzierte Wahrnehmung des öffentlichen Raums ist besonders hervorzuheben: Der urbane Raum wird stets als Gefahren-Raum wahrgenommen, wohingegen der rurale Raum als Raum der Sicherheit kategorisiert wird. Das ist insofern relevant, als dass dort auch Asylsuchende untergebracht sind. Ihnen schreibt man im Vergleich zu denjenigen, die sich im urbanen Raum aufhalten, keinerlei terroristische Absichten zu.

In Thorstens Aussagen lässt sich eindeutig erkennen, dass er die zunehmende Unsicherheit im urbanen Raum auf die Migration der Asylsuchenden zurückführt. Vor deren Präsenz hat man ohne größere Bedenken öffentliche Großveranstaltungen besuchen können, was nun aufgrund der hohen Zuzugszahlen und der sich daraus ergebenden erhöhten Präsenz von Asylsuchenden im Stadtbild nicht mehr möglich erscheint. Dass dabei nicht nur die tatsächliche, sondern auch die hypothetische Gegenwart relevant ist, fügt sich in die mediale Konstruktion mit ein.

Diese ist gleichzeitig Quelle der Sinnstruktur und Imagination eines typischen Terroristen, was das folgende Beispiel sehr anschaulich skizziert:

„Dann müsstest du eben jeden, der so einen Bart hat oder sonst was, den müsstest du einsperren oder sonst wie. Aber das geht ja nicht. Jeder, der sich irgendwie anders geäußert hat oder seine Meinung nicht mitschwimmt mit dem größten Teil oder sonst was.“ (Thorsten – Wünsdorf – 00:30:16)

Für Thorsten kann Sicherheit im öffentlichen Raum nur dann vollständig garantiert werden, wenn die Präsenz von Asylsuchenden, denen er terroristische Aktivitäten und Absichten zuschreibt, ausgeschlossen wird. Aus seiner Sicht geht gerade von den Asylsuchenden eine Gefahr aus, die einen Bart tragen. Es ist offenkundig, dass der Bart in dem Beispiel die männlichen Muslime symbolisieren soll. Gleichzeitig zeigt das die Assoziation mit Terrorismus und verdeutlicht sein konstruiertes terroristisches Idealbild: Ein Terrorist stammt demnach aus dem arabischen Raum, gehört dem Islam, ist männlich und Bartträger. Als Folge wird der arabisch-islamische Kulturraum in hohem Maße mit Terror und Gewalt in Verbindung gebracht. Genau dort schließt sich erneut der Konstruktionsprozess, dass öffentliche Großveranstaltungen im urbanen Raum als Gefahren-Räume klassifiziert werden:

„Ich habe auch Angst in Chemnitz, wenn der Weihnachtsmarkt anfängt. Ganz ehrlich, da habe ich Angst, dass da was hochgeht. […]. Ich hätte im Finsteren schon mal Angst. Aber ich gehe sicherlich nur einmal hin dieses Jahr. Ich habe da wirklich auch Angst, weil irgendwo habe ich auch meiner Familie eine Verantwortung gegenüber. Ich hätte Angst, dass die mich in die Luft jagen.“ (Karen – Chemnitz – 01:04:02)

Die medial transportierte und reproduzierte Terrorgefahr wird im obigen Gesprächsausschnitt auf den urbanen Raum und die darin stattfindenden Großveranstaltungen projiziert. Verstärkt wird die Angst nochmals durch die Tageszeit: Für Karen ist es tagsüber sicherer als in den Abendstunden, wenn es bereits dunkel ist. An diesem Beispiel ist beachtlich, dass man abermals nicht von Angst, sondern von Furcht sprechen muss. Karen spricht zwar von Angst, sie verbalisiert aber die Ursache, sodass man es per Definition als Furcht bezeichnen kann.

Man kann subsummieren, dass die Furcht, einem terroristischen Anschlags beim Besuch einer Großveranstaltung im öffentlichen Raum zum Opfer zu fallen, existiert. Die Ursache dafür ist auch hier wieder die medial-diskursive Konstruktion einer grundlegenden Gefahrenlage sowie die Assoziation von Asylsuchenden mit Terrorismus, weshalb der Fremde für die medial-quantitativ Verängstigten eine Gefahr für die Sicherheit in vielerlei Hinsicht ist.

Angst referiert beim medial-quantitativ Verängstigten hauptsächlich auf terroristische Anschläge, nicht aber auf mögliche sexuelle Übergriffe und Straftaten von Asylsuchenden. Damit unterscheidet sich dieser Typ in hohem Maße vom individuell-räumlich Bedrängten.

Die Vertreter dieses Typs sind geprägt von der vermeintlichen Sorge der Überforderung durch die hohen Migrationszahlen von Asylsuchenden sowie der sich daraus ergebenden potentiellen Gefahr vor terroristischen Anschlägen:

„Ich habe persönlich empfunden, dass es einfach zu viele waren. Das hat niemand erwartet, niemand. Es war einfach so viel. Und in den Nachrichten hat man immer die Probleme gesehen, einige wurden festgenommen von den Asylheimen, die hatten schon terroristischen Hintergrund. Da haben wir Angst gekriegt.“ (Marc – Chemnitz – 00:00:10)

Spannend wäre herauszufinden, wie die Wahrnehmung der Asylsuchenden ohne jegliche mediale Berichterstattung aussähe. Möglicherweise wäre sie nicht derart negativ bestimmt, wie sie es in der obigen Sequenz ist. Dort wird ersichtlich, dass primär durch die mediale Berichterstattung problematische Strukturen aufbereitet und an die Rezipienten herangetragen werden. Sie sind für die Herausprägung einer gewissen Angst bzw. Furcht vor dem Fremden fundamental.

Für den medial-quantitativ Verängstigten ist ein bestimmtes Framing wesentlich: Die Asylsuchenden werden medial und diskursiv stets mit Terrorismus in Verbindung gebracht und erwähnt, sodass beide Kategorien nicht mehr voneinander getrennt betrachtet werden können. Die Entwicklung des Diskurses ist dann schon so weit fortgeschritten, dass die meisten Asylsuchenden als potentielle Terroristen wahrgenommen werden, insbesondere dann, wenn sie vermeintlich aus dem Nahen Osten stammen.

Asylsuchende als kollektives Gefahren-Element

Der medial-quantitativ Verängstigte nimmt die Schutzsuchenden als kollektives Gefahrenmoment wahr. Dabei geht es nicht um einzelne Asylsuchende an sich, sondern vielmehr um eine imaginiert homogene Gruppe, die gleichzeitig für viele Befragte ein Symbol des Terrors ist. Das ist der Grund, warum man die den Asylsuchenden zugeschriebenen Wesensmerkmale auch auf diejenigen innerhalb des Ortes überträgt, obwohl man eigentlich keinen direkten Kontakt zu ihnen hat:

„Damals haben wir es ja noch nicht so gewusst, aber jetzt aufgrund der ganzen Anschläge und so, was man so ringsum gehört hat. Wir sind da echt. Da kannst du fragen, wen du willst oder so, wo wir jetzt alle so ein bisschen auf Abstand, weil du einfach auch kein Vertrauen so richtig hast. Das Vertrauen ist so ein bisschen weg. Ich meine, letztendlich stören sie uns ja nicht, selbst wenn wir unten mit Fahrrad mal am See vorbeifahren. Die grüßen ja sogar noch und sagen Hallo oder so, ja, haben wir ja überhaupt keine Berührungsängste, aber jetzt durch diese ganzen Anschläge, da geht man schon so ein bisschen auf Abstand, weil man wirklich nicht weiß, wer ist jetzt hier mit reingekommen oder nicht.“ (Antonia – Wünsdorf – 00:02:48)

Antonia geht den Asylsuchenden innerhalb ihres Wohnortes aufgrund der medial erzeugten und kollektiv reproduzierten Terrorgefahr aus dem Weg. Hervorzuheben ist, dass flüchtige und punktuelle Begegnungen im Ort für sie kein Problem sind und sogar positiv beschrieben werden. Trotzdem verbindet sie mit den Asylsuchenden die kurz vor der Erhebung geschehenen Terroranschläge.

Aus der obigen Darstellung geht deutlich hervor, dass die konstruierte Gefahr nicht von den einzelnen Individuen ausgeht, sondern lediglich von den Asylsuchenden, die als homogene, entsubjektivierte Masse betrachtet werden. Begegnet man einem Asylsuchenden im Ort, ist es eine Begegnung von Individuum zu Individuum, wodurch das Fremde partiell neutralisiert werden kann. Die einzelnen Asylsuchenden werden sogar in ihrem Verhalten positiv dargestellt. Dies erscheint bei der Betrachtung in entsubjektivierter Hinsicht ausgeschlossen, wodurch sie mit der imaginierten Fremdheit der Kategorisierung als Gefahren-Element unterliegen. Daraus lässt sich schließen, dass einzelne Asylsuchende, denen die Befragten begegnen, neutral bis positiv dargestellt werden. Wenn es um das allgemeine Konzept des Asylsuchenden geht, sind die Assoziationen meist Terrorismus, Gefahr und Angst.

Handlungsstrategie: Rückzug aus dem öffentlichen Raum

Aus den hinreichend analysierten Konstruktionen der Asylsuchenden als vermeintliche Terroristen ergeben sich weitreichende Verhaltensänderungen für die medial-quantitativ Verängstigten. Viele öffentliche Veranstaltungen werden nur noch mit geringer Frequenz besucht oder gar gänzlich gemieden:

„Also voriges Jahr Weihnachtsmarkt, wo wir gesagt haben: ‚Gehen wir jetzt, fahren wir jetzt?‘ Wir sind immer nach Berlin oder Potsdam auf den Weihnachtsmarkt. Und da war voriges Jahr wirklich so die Situation, da kamen ja so unheimlich viele Flüchtlinge und da haben wir gesagt: ‚Ich glaube, das verkneifen wir uns dieses Jahr.‘“ (Antonia – Wünsdorf – 00:22:53)

Die Sinnstruktur, dass durch die Präsenz von Asylsuchenden die Sicherheit innerhalb Deutschlands abgenommen hätte, ist hier Grundlage für die Meidung von Veranstaltungen im urbanen Raum. Hervorzuheben ist, dass für Antonia, wie sie angibt, in den Jahren zuvor der Besuch des Weihnachtsmarktes obligatorisch war. Aufgrund des immensen Zuzugs von Asylsuchenden im Dezember 2015 entschied sie sich aber, große Weihnachtsmärkte zu meiden. Es lässt sich also folgende Konstruktion herausarbeiten: je mehr Asylsuchende es in Deutschland gibt, desto geringer ist das Sicherheitsniveau:

„Und wo wir wirklich gesagt haben: Ach, wir fahren eigentlich jedes Jahr auf den Weihnachtsmarkt. Ach komm, bleiben wir zuhause. Also das ist uns eigentlich auch so aufgefallen, dass wir selber so reagiert haben. Das fand ich schon komisch, also im Nachhinein dann so, weil wir gesagt haben: Mensch, wir sind immer losgefahren. Wir sind immer irgendwo nach Potsdam, Berlin oder so. Und da hast du dir überhaupt keine Gedanken gemacht.“ (Antonia – Wünsdorf – 00:22:57)

Die persönliche Veränderung durch die Zuwanderung bezieht sich erstaunlicherweise erneut auf die als homogen betrachtete Masse in der gesamten BRD, nicht jedoch explizit auf diejenigen innerhalb ihres Wohnortes. In keiner Weise sind dabei die als Individuen betrachteten Asylsuchenden angesprochen. Sie werden, wie bereits aufgezeigt, neutral bis positiv dargestellt. Auf dieser Basis lässt sich auch feststellen, dass die Imagination einer latent erhöhten Terrorgefahr nicht in Wünsdorf, sondern nur in den umliegenden Großstädten konstruiert wird. Ein Beispiel dafür ist der in den obigen Zitaten erwähnte Berliner Weihnachtsmarkt, der aber nicht genauer spezifiziert wird. Antonias Sorgen sollten sich insofern bewahrheiten, als dass sich wenige Monate nach dem Interview auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche ein terroristischer Anschlag ereignete, bei dem der Täter mit einem gestohlenen Sattelschlepper in eine Menschenmenge sowie Verkaufsstände fuhr und mehrere Menschen tödlich verletzte (vgl. Kap. 2).

Für den medial-quantitativ Verängstigten lässt sich zusammenfassen, dass er die innere Sicherheit Deutschlands durch den quantitativ großen Zuzug von Asylsuchenden als Fremde gefährdet sieht. Dies lässt sich dadurch belegen, dass er die Angst und das Unwohlsein direkt auf die Präsenz der Asylsuchenden bezieht. Gäbe es in Deutschland keine Asylsuchenden, bestünde demzufolge auch keine potentielle Gefahr eines terroristischen Anschlags. Diese vermeintliche Korrelation beschreibt Antonia beispielhaft. So antwortet sie auf die Frage, ob sie sich ohne Asylsuchende in Deutschland sicherer fühlen würde, wie folgt:

„Dann wäre man lockerer. Solange wie das so außerhalb von Deutschland sich abspielt, hätte man Bedenken, wenn man in den Urlaub fährt, da schon. Weil dann musst du ja dahin. Aber innerhalb von Deutschland wäre das nicht so. Ich glaube, dann wäre man gelassener, weil man immer gedacht hätte: ‚Ach naja, uns trifft das ja nicht.‘“ (Antonia – Wünsdorf – 00:27:15)

Die Aussage impliziert, dass man Deutschland genau dann als Raum der Sicherheit wahrnehmen würde, wenn es innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen keine Asylsuchenden gäbe. Dem Nationalstaat mit seinen Grenzen kommt dabei eine übergeordnete Rolle zu: Er wird als natürlicher Garant für Sicherheit betrachtet. In ihrer Argumentation nimmt das supranationale Konzept der Europäischen Union mit dem Schengen-Raum indes keine bedeutende Rolle ein, weil sich in diesem sehr wohl Asylsuchende aufhalten könnten. Dann würden sie jedoch die innere Sicherheit Deutschlands nicht gefährden:

„Aber ich glaube, ich glaube, das wäre nicht so. Das glaube ich nicht. Ist doch auch normal, oder? Wenn wir in Deutschland jetzt keine Flüchtlinge hätten und um uns herum passiert viel. […]. Aber ich glaube, beruhigter wäre man schon. Also alles, was gerade so Anschläge betrifft und so, kann ich mir schon vorstellen, dass man sagt: Ach naja, ist ja alles noch ein bisschen weit weg. Wir sind ja hier sicher.“ (Antonia – Wünsdorf – 00:28:00)

Das heißt also, dass Asylsuchende innerhalb der Europäischen Union akzeptiert werden, weil sie dort keinen direkten Einfluss auf die Sicherheitsstrukturen Deutschlands hätten. Es herrscht das Verständnis vor, dass sich der Nationalstaat – obwohl er in ein supranationales System mit verlagerten Grenzen (an die Außengrenzen des Schengen-Raums) integriert ist – weiterhin eigenständig und ohne Absprache mit anderen Mitgliedstaaten der EU um die Ausprägung und Strukturen des Asyl- und Migrationssystems kümmert. Daraus geht schließlich hervor, dass die Sicherheit der Bürger nur auf diese Weise garantiert werden kann. Dies begründet Antonia damit, dass sie auch dann nicht in Sorge verfallen würde, wenn in weiteren europäischen Großstädten terroristische Anschläge zu verzeichnen wären. Aus dem imaginierten Fall, dass Deutschland weniger oder keine Asylsuchenden aufnehmen würde, ergibt sich für sie, dass solche Szenarien für Deutschland ausgeschlossen sind.

Zusammenfassung

Der medial-quantitativ Verängstigte konstruiert Fremdheit über eine quantitative Komponente (vgl. Abb. 46). Die subjektiv als zu hoch angesehene Migration von Asylsuchenden, die insbesondere durch die Medien als bedrohlich inszeniert wird, wird als apokalyptisches Ereignis wahrgenommen. Dabei entfaltet diese Komponente erst mit der Zuschreibung von terroristischen Absichten und Aktivitäten ihre volle Wirkung: Die Asylsuchenden als Fremde stilisiert der medial-quantitativ Verängstigte als potentielle Gefahr für den öffentlichen Raum. Sie werden entsubjektiviert und homogenisiert, was zur Folge hat, dass man sie stets als potentielle Terroristen wahrnimmt. Daraus ergeben sich Handlungsstrategien, um der im öffentlich-urbanen Raum konstruierten Gefahr auszuweichen: Man meidet eben diesen Raum bzw. die darin stattfindenden Großveranstaltungen.

Abbildung 46: Schematische Darstellung des medial-quantitativ Verängstigten (Mücke 2018)

Der national-autoritär Empörte

Den vierten Typ der Typologie zeichnet die Wahrnehmung der Asylsuchenden als Elemente des Chaos und der Ordnungsdestruktion aus. Sie sind dabei aber nicht der wesentliche Fokus der Kritik, sondern meist die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und supranationaler Ebene. Die Politiker werden als diejenigen wahrgenommen, die die chaotischen Zustände zugelassen haben und aktuell nicht darum bemüht sind, diese Strukturen wieder in eine Ordnung zu überführen. Als Ordnung versteht der national-autoritär Empörte dabei genau die Strukturen, die vor der Ankunft der Schutzsuchenden existierten. Der Spätsommer 2015 ist damit für den national-autoritär Empörten das Ende der Ordnung und der Beginn der chaotischen Zustände. Wichtig ist zu beachten, dass auch schon vor dem Zuzug von Asylsuchenden eine Antipathie gegenüber politischen Akteuren, eine ausgeprägte Politikverdrossenheit und eine Abneigung gegenüber dem Establishment*Unter Establishment versteht der Autor die gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Oberschicht, aus der die meisten einflussreichen Personen stammen. zu konstatieren sind:

„Also meiner Meinung nach läuft in der Politik hier alles schief. Im Grunde genommen kannst du in Deutschland in den letzten 40 Jahren wählen, wir sind ja eine Demokratie, wir können ja bestimmen. Es ist doch scheißegal, ob du DIE LINKE wählst, die CDU, die GRÜNEN oder SPD, ist doch egal. Es kommt immer dieselbe Scheiße raus. Es hat sich nichts geändert.“ (Jochen – Chemnitz – 00:57:03)

Die Asylsuchenden als Individuen sind nicht der wesentliche Fokus der Kritik. Vielmehr bemängelt Jochen die gegenwärtige politische Situation, die aus seiner Sicht eine lange negative Entwicklung genommen hat. Die heutigen politischen Verhältnisse sind für ihn das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses, in dem die inhaltlichen Differenzen zwischen den Parteien marginalisiert wurden. Daraus folgt, dass die Handlungen und Strategien der einzelnen Parteien identisch seien. Diese sehr ausgeprägte Form des Politikverdrusses kulminiert darin, dass er demokratische Wahlen als Banalität kategorisiert. Die Demokratie wird insofern abgewertet, als dass dadurch nicht der Wille der jeweiligen Gesellschaft durchgesetzt werde. Der Aspekt des Demokratieverdrusses ist eine besondere Ausprägung des Politikverdrusses, die aber zu einem späteren Zeitpunkt einer genaueren Analyse unterliegt.

Obwohl die Asylsuchenden nicht Gegenstand der Kritik sind, sondern vielmehr politische Entscheidungsträger, die Eliten und deren Wirken, werden sie trotzdem stets als Elemente des Chaos und kategorische Symbole für Unordnung wahrgenommen. Die Fremden fungieren damit eigentlich als Projektionsfläche für die strukturellen politischen Defizite. An ihnen zeigt sich aus der Perspektive der Befragten, was gegenwärtig und anhaltend in Deutschland defizitär ist:

„Die Regierung hat es ja zum Anfang nicht in den Griff bekommen, […] das wurde mit den Flüchtlingen immer mehr und das ist den über den Kopf gewachsen, den Politikern. […]. Und da ist ja auch viel schiefgelaufen.“ (Peter – Tutow – 00:01:12)

Die Überforderung der Bundesregierung bei der organisatorischen Bewältigung der asylbezogenen Zuwanderung nimmt Peter als Versagen wahr. Damit einher geht partiell der Übergang zu einem Kontrollverlust bei der Registrierung, Aufnahme und Unterbringung, was eines der grundlegenden Charakteristika des national-autoritär Empörten ist: Die national-autoritär Empörten echauffieren sich darüber, dass der Nationalstaat nicht mehr wie bisher der Garant für Ordnung und Gewissheit ist, sondern durch politische Entscheidungen wesentlich für die Destruktion der bestehenden Ordnung verantwortlich ist. Der Nationalstaat ist nun durch Ungewissheit und Chaos gekennzeichnet und auch nicht bestrebt, die Ordnung, die vor der Fluchtmigration existierte, wiederherzustellen. Walter kritisiert in ganz ähnlicher Weise das Handeln der Politiker und die Präsenz der Asylsuchenden innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen ohne ordentliche und ausgiebige Registrierung sowie Identitätsfeststellung:

„Was macht die Merkel? Keine Passkontrolle! Das ist doch undenkbar. Die haben die Pässe sich ausgefüllt, wie sie wollten, mit anderen Namen, anderen Geburtstag und marschieren hier rein. Ich muss doch wissen, wer hierherkommt.“ (Walter – Tutow – 00:18:53)

Das Ausweisdokument lässt sich hier als wichtiges Element für Ordnung herausarbeiten, das eine Ambivalenz ausschließt. So ist es nach Abgleich mit diversen europäischen Datenbanken möglich, herauszufinden, ob jemand beispielsweise aufgrund krimineller Verfehlungen gesucht wird. Als die Zuzugszahlen im Spätsommer 2015 immens hoch waren, wurde darauf nach Anweisung des damaligen Bundesministers des Innern, Thomas de Mazière, verzichtet (vgl. Kap. 2). Ohne eine Identitätsfeststellung war es nicht möglich, zu kategorisieren, ob es sich um Freund oder Feind handelt. Das Auftreten der Asylsuchenden ohne Pass sowie die fehlende Identitätsfeststellung stehen hier pars pro toto für die Ambivalenz. Die Asylsuchenden waren insofern fremd, als dass man sie nicht in die bestehenden Kategorien einordnen konnte und sich an ihnen die Destruktion der bestehenden Strukturen kristallisierte. Sie werden vom national-autoritär Empörten deshalb als Boten und Symbole der chaotischen Strukturen und der Unordnung stilisiert. Um die Ordnung wiederherzustellen, schlägt Walter vor, nur noch gültigen Passinhabern den Zutritt zur Bundesrepublik Deutschland zu gewähren:

„Keinen aufnehmen, der keinen Pass hat. Jeder Bewohner hier in Europa, jeder hat einen Pass, jeder. Wie kommt das, dass die keinen Pass haben? Schmeißen ihn weg, also haben sie Dreck am Stecken.“ (Walter – Tutow – 00:17:54)

Der Identitätsnachweis ist ein Merkmal von Ordnung und Struktur, die es unbedingt aufrechtzuerhalten gilt. Durch den Besitz eines solchen ist es möglich, die etwaig auftretende Ambivalenz und Uneindeutigkeit des Fremden zu minimieren oder gar zu destruieren. Genau deshalb erscheint es für Walter geboten, die Aufnahme strikt und autoritär zu handhaben. Interessant ist die Unterstellung einer kriminellen Vergangenheit der Asylsuchenden, wenn sie nicht im Besitz eines Ausweisdokuments wären. Die desaströsen Umstände der Flucht und Migration nach Deutschland werden dabei völlig außer Acht gelassen. Für Walter besteht lediglich die Möglichkeit, dass die Asylsuchenden ihre Ausweisdokumente vorsätzlich weggeworfen hätten. Die Alternative des Verlusts schließt er kategorisch aus.

Der Ausgangspunkt der Fremdheitskonstruktionen vom national-autoritär Empörten ist stets die Gesamtheit der politischen Entscheidungen, die im Kontext des „lange[n] Sommer[s] der Migration“ (Hess et al. 2017) von der Bundesregierung, insbesondere im Rahmen der Richtlinienkompetenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, gefällt wurden. Ganz besonders ist die wahrgenommene Unüberlegtheit der getroffenen Entscheidungen Gegenstand der Kritik:

„Ich erwarte nicht von der Bundeskanzlerin, die mich vertritt, aus einem Bauchgefühl heraus zu entscheiden, ohne andere zu fragen, eigentlich Europa in eine tiefe Krise zu stürzen, weil andere noch gar nicht bereit sind. Klar, in diesem Moment musste man mit einer humanitären Katastrophe rechnen, aber trotzdem hätte man das sinnvoller machen können, einfach überlegter. Und jetzt im Nachgang das über Gesetze, und das wissen wir alle: Schön, dass es Gesetze gibt, aber jemand muss sie auch durchsetzen, überwachen und auf Sinnhaftigkeit überprüfen. Und das findet gerade nicht statt, alles nicht. Also man merkt eine Planlosigkeit.“ (Andreas – Wünsdorf – 00:10:37)

Die postulierte Planlosigkeit und das politische Versagen auf der nationalen Ebene sind die Ausgangspunkte für die Imagination chaotischer Zustände. Die Entscheidungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterliegen dabei harscher Kritik. Dass die Asylsuchenden als Symbole des Chaos fungieren und die Ordnung auf nationalstaatlicher und lokaler Ebene destruieren, ist der Beginn der Fremdheitskonstruktion. Andreas kann die Asylsuchenden schließlich nicht in die altbekannten Schemata einordnen. Er erkennt lediglich, dass sie die Auslöser des Chaos sind. Diese Zuschreibung der destruierenden Wirkung erscheint gleichzeitig fremd. Chaotische Elemente befinden sich für den national-autoritär Empörten vorwiegend außerhalb der kollektiv imaginierten Ordnung. Mit dem Zuzug der Asylsuchenden nach Deutschland dringen sie in die als vertraut geltenden Sphären ein. Das unkontrollierte Eindringen wird von der Politik nicht gelenkt oder gar in eine Ordnung überführt:

„Aber mit so einer unüberlegten Einwanderungswelle, ohne Plan, ohne zu wissen, wo man die Leute unterbringt, ohne zu kontrollieren: Sind es wirklich Syrer, Palästinenser, Afghanen, Iraker, hat man hier eine Stimmung geschaffen in dem Land, die einfach, wie ich finde, nur noch ganz schwer wieder runterzufahren ist. Und ich glaube, dass sie das auch nicht packen werden.“ (Andreas – Wünsdorf – 00:14:00)

Die vermeintliche Planlosigkeit und die fehlende Kontrolle über die einreisenden Asylsuchenden sind die Ursachen für den Unmut. Die metaphorische Bezeichnung der Migration als Welle verdeutlicht die Imagination der unbeherrschbaren Masse. Die Wassermetaphorik verstärkt die Aussagen insofern, als dass dadurch die Unkontrollierbarkeit sowie die daraus folgenden chaotischen Zustände abermals dargelegt werden. Die Folgen einer Welle – man denkt hierbei geradezu an eine Flutwelle – die nicht steuerbar sind, lassen sich daher mit den Kategorien Chaos und Unordnung bezeichnen. Gleichzeitig lässt sich aus diesem Beispiel herauslesen, dass auch hier die Asylsuchenden als entsubjektivierte, homogene Masse betrachtet werden.

Asylsuchenden-induzierte Desorganisation und Regellosigkeit

Die national-autoritär Empörten bringen ein individuelles Bild, nach dem die Bundesrepublik Deutschland durch die Asylsuchenden in chaotische Zustände transformiert wurde, hervor:

„Kein Pass, den schmeißen sie weg. Sie können die Sprache nicht und ‚ich will hierher, ich bin verfolgt‘. Das kann doch keiner nachvollziehen sowas, kann doch keiner nachvollziehen. Und wie wollen sie das rauskriegen, woher der kommt. Ist doch gar nicht möglich. Und mit so einer Politik bin ich überhaupt nicht einverstanden, in keiner Weise. Das ist doch ein Chaos momentan, was da passiert. Da hat doch keiner einen Leitfaden oder wir machen das so und so, stattdessen ‚kommt mal her, wir schaffen das.‘ Wie? Wie Seehofer gesagt hat: ‚Frau Merkel, wie? Sagen Sie doch mal, wie?‘ Kann sie doch nicht.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:06:30)

Die Grundlage für die Konstruktion dieser chaotischen Zustände sind die fehlenden Rahmenbedingungen der Politik zur erfolgreichen Bewältigung des Zuzugs. Das von Gerhard angeführte Chaos symbolisiert somit die Unordnung, für die die Fremden in fortwährender Weise verantwortlich gemacht werden. Die Asylsuchenden konterkarieren dadurch die bestehende Ordnung und besetzen diese mit Elementen des Chaos. Den politischen Entscheidungsträgern wird die Aufgabe zugeschrieben, das imaginierte Chaos durch Richtlinien zu beenden und die diesbezüglich konstruierte Ordnung wiederherzustellen.

Räumliche Differenzen in der Chaoswahrnehmung

Das bisher beschriebene Chaos, das durch die Befragten wahrgenommen bzw. hergestellt wird, lässt sich nur auf der nationalen Ebene vorfinden. Die lokale Ebene bleibt davon gänzlich unberührt:

I: „Aber merken Sie auch dieses Chaos, was Sie angesprochen haben, hier in Wünsdorf? B: Nee. Hier hat sich das noch nicht hergezogen. Ich kann jetzt natürlich nicht mitreden, die da in der Nähe vom Kaufhaus wohnen oder von Netto wohnen, ob sich da was macht.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:07:21)

Der eigene Ort wird hier, obwohl in der existierenden EAE eine nicht unwesentliche Zahl an Asylsuchenden untergebracht ist, nicht mit dem Konzept des Chaos assoziiert. Gerhard beschreibt seine unmittelbaren Sphären als Räume, in denen die bestehende Ordnung bisweilen noch aufrechterhalten werden kann. Die individuelle Konstruktion der chaotischen Zustände aufgrund der Präsenz von Asylsuchenden findet somit fast ausschließlich auf der nationalen Ebene statt. Zu bedenken ist, dass es Gerhard dort nicht möglich ist, die medial aufbereiteten und reproduzierten Diskurse des Chaos auf Validität zu prüfen. Möglicherweise übernimmt Gerhard die medial dargestellten Inhalte ohne kritische Überprüfung und fügt sie in seine individuelle Konstruktion ein. Damit lässt sich der Sachverhalt aus dem obigen Beispiel plausibel erklären.

Ähnlich beschreibt Karsten seine Wahrnehmung der Asylsuchenden innerhalb seines Wohnortes. Auf die Frage, ob ihn die Asylsuchenden stören würden, antwortete er Folgendes:

„So eigentlich nicht. Nö. Man nimmt die kaum wahr. Sicherlich, wenn man jetzt durch Tutow geht und eine Frau mit Kopftuch sieht, die fällt auf. Und ich habe ja auch nix in dem Moment gegen diese Flüchtlinge persönlich, wenn das nicht gerade so ein Straffälliger ist. Die sind nun mal da, aber müssen die alle hierherkommen?“ (Karsten – Tutow – 00:02:25)

Bemerkenswert ist, dass nicht diejenigen Asylsuchenden, denen man in der unmittelbaren Umgebung begegnet und deren Handlungen sich möglicherweise direkt auf die autochthone Bevölkerung auswirken, Gegenstand der Kritik sind. Vielmehr sind es all jene, die man auf nationaler Ebene als distanzierte homogene Masse unter der diskursiven Kategorie Asylsuchende zusammenfasst. Das Beispiel belegt damit einmal mehr, dass nicht die Asylsuchenden als Subjekte Gegenstand der Kritik sind, sondern vielmehr die politischen Entscheidungen und Gegebenheiten in Verbindung mit der Kategorie Asylsuchende.

Dieses Argument spiegelt sich auch darin wider, dass man den Asylsuchenden, die innerhalb des Ortes untergebracht sind, keine negativen Handlungen zuschreibt bzw. keine wahrnimmt:

„Nein, so negative Sachen haben wir gar nicht mitgekriegt. Die hier sind, benehmen sich anscheinend wohl ganz gut.“ (Walter – Tutow – 00:06:27)

Der Kontakt zu Asylsuchenden hilft deutlich, vorhandene Vorurteile, Stereotype und negative Haltungen abzubauen.*Die Hypothese des Intergruppenkontakts, die sog. Kontakthypothese, von Gordon W. Allport besagt, dass Vorurteile – wenn sie nicht zu sehr in der Persönlichkeit der einzelnen Personen verankert sind – durch gleichberechtigten Kontakt zwischen der Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft bei der Forcierung gleicher Ziele destruiert werden können. Verstärkend wirken möglicherweise rechtliche Vorschriften sowie Sitten und Gebräuche (vgl. Allport 1988: 281). Die Asylsuchenden, die man sieht, deren Verhalten man wahrnimmt sowie anschließend kategorisiert und die sich offensichtlich in die bestehenden Strukturen eingliedern, stellt der national-autoritär Empörte positiv dar. Im obigen Beispiel ist hervorzuheben, dass die Verwunderung über das vermeintlich gute Verhalten groß ist, woraus sich schließen lässt, dass Walter schlechtes Verhalten erwartet hatte. Die positive Divergenz von Erwartung und Erfahrung findet dabei jedoch nur auf der lokalen Ebene statt. Die Asylsuchenden auf der nationalen Ebene, die entsubjektiviert skizziert werden, sind davon ausgenommen.

Deutliche Unterschiede lassen sich in der Wahrnehmung und Konstruktion von Asylsuchenden aufzeigen, die zum einen als Kollektiv und entsubjektiviert skizziert werden und zum anderen solchen, mit denen man innerhalb der unmittelbaren Sphären in Kontakt tritt. Deren Verhalten deckt sich nicht mit der konstruierten Kategorie Asylsuchender, die als Symbol für Unordnung und Chaos steht.

Ganz gleich also, wie sehr die Kategorie Asylsuchende auf der nationalen Ebene kritisiert wird, auf der lokalen Ebenen werden sie vom national-autoritär Empörten nahezu vollständig neutral oder gar positiv dargestellt:

„Ich meine: Die Flüchtlinge, die hier sind, also die stören mich so nicht. Weil ich habe mit denen überhaupt nichts zu tun. Also die haben mir nie was angetan und die laufen bei mir vorbei. Der Eine, der Dunkelhäutige, der läuft bei mir immer, ich weiß nicht, so ein Kleiner, so ein Ängstlicher, der läuft immer, wenn ich da komme so ein bisschen weg, als wenn er Angst vor mir hat.“ (Manuel – Tutow – 00:01:44)

Der Grund für die neutrale Darstellung auf der lokalen Ebene ist in diesem Beispiel nicht der direkte Kontakt, wodurch Vorurteile und negative Wahrnehmungen abgebaut werden, sondern vielmehr der geringe Kontakt. Die für Manuel geringe Relevanz der Asylsuchenden im Alltag ist hier maßgeblich für die Darstellung verantwortlich. Möglicherweise werden sie in den unmittelbaren Räumen des Ortes aber auch deshalb neutral oder gar positiv dargestellt, weil deren inhärente Ambivalenz aufgelöst werden kann. Da sie sich friedlich gegenüber den Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung verhalten, sind sie keine Feinde. Diese Einordnung ist für die Auflösung der Ambivalenz von großer Bedeutung. Die Wahrnehmung als Freund ist – bei der Auflösung der Ambivalenz – stets zu vernachlässigen.

Entgegen der Ambivalenzauflösung auf der lokalen Ebene ist eine solche auf der nationalen wegen des fehlenden Kontakts nicht möglich. Die Asylsuchenden als Fremde werden weiterhin als ambivalent wahrgenommen und stehen dadurch den Asylsuchenden innerhalb der lokalen Räume nach.

Entindividualisierung und exploitierende Homogenisierung

Der national-autoritär Empörte stellt die Asylsuchenden als benefiziare Subjekte her. Als Eindringlinge würden sie demnach nicht nur die bestehende Ordnung destruieren, sondern kämen vor allem aus ökonomischen Gründen nach Deutschland:

„Die haben ja alle nicht bloß ein Kind, die haben ja alle dreie, viere. Und das ist ja eben das Problem, was mal hier kommen wird. Oder sie wollen alles nachholen. Ich sage mal, die Politik, die hier momentan betrieben wird, ist ja auch so, das hat nichts mit rechtsradikal zu tun und nichts. So geht es einfach nicht. Es kann doch nicht die ganze Welt, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, die ganzen ehemaligen Balkanstaaten, die wollen alle nach Deutschland kommen. Das geht doch nicht. Das ist doch ein Unding ist das. Wir haben hier keine Arbeit für die Deutschen. Die kommen her, schmeißen ihre Pässe weg die Syrer und kommen her, die kennt keiner, kriegen Hartz-IV.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:00:45)

Die fehlende Zuwanderungsbegrenzung ist für Gerhard ein eklatantes Versagen der politischen Entscheidungsträger. Daraus ergibt sich für ihn, dass falsche Anreize gesetzt würden und viele nur aufgrund der hohen Sozialleistungen nach Deutschland kämen. Die Asylsuchenden werden hier gegenüber der autochthonen Bevölkerung als Konkurrenten stilisiert, für die der Staat ebenfalls sorgt. Es lässt sich die Sinnstruktur herausarbeiten, dass der Nationalstaat zuerst für die Interessen der Einheimischen eintreten sollte. Die Imagination, dass dies nur bedingt der Fall ist, ist im obigen Beispiel evident.

Die Konkurrenz der Asylsuchenden mündet in einer Art Bedrohungsszenario, das Gerhard im Besonderen auf deren Fertilität bezieht. So lässt sich eine latente Angst vor weiteren hohen Zuzugszahlen – auch allgemeiner Migration und Mobilität – erkennen. Die Angst begründet sich insbesondere darin, dass damit zum einen die bestehende Ordnung sukzessive destruiert würde. Zum anderen speist sie sich aus der Vorstellung, dass dann die bestehenden hierarchischen Verhältnisse ebenfalls zu Ungunsten der autochthonen Bevölkerung verändert würden. Dementsprechend kristallisiert sich wiederholt die Kritik an den politischen Entscheidungsträgern heraus, die die konstruierte Gefahr nicht in Form von Gesetzen und Richtlinien zur Verringerung der Zuwanderung neutralisieren. So herrscht die Konstruktion vor, dass die Asylsuchenden gegenüber der lokalen Bewohnerschaft merklich schlechter gestellt sein müssten, um die Hierarchie fortwährend zu reproduzieren.

Zwei Kritikpunkte bzw. Komponenten der Fremdheitskonstruktion lassen sich erkennen: einerseits die Beanstandung der vermeintlich grenzenlosen asylbezogenen Einwanderung und andererseits die daraus folgende Destruktion der bestehenden Ordnung und hierarchischen Verhältnisse. Die sich nun anschließende Zuschreibung der Asylsuchenden als direkte Konkurrenten ist damit nur die logische Konsequenz:

„War nämlich gerade vor kurzem ein Bericht, was die Leute kriegen. Das kann es doch nicht sein. Die haben keine Krippenplätze, die haben keine Kindergärten, die Schulen sind marode. In Frankfurt/Oder die Schule, da sind die Toiletten gesperrt, weil da die, da ist kein Geld für da und da ist alles da. Das kann doch, das ist doch keine Politik. Ich sage nichts dagegen, wenn da welche kommen. Da hat ja überhaupt keiner was dagegen. Aber es können doch nun nicht alle kommen. Es kann doch nicht ganz Syrien kommen und der Irak und alles, wo sie herkommen. Das ist doch ein Unding ist sowas doch. Und da stellt sich die Merkel hin und ‚Ja, wir schaffen das‘. Was macht die denn? Nichts.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:01:40)

Gerhard verdeutlicht in seinen Ausführungen abermals die Konstruktion, dass die Asylsuchenden primär aus finanziellen Motiven ihr Heimatland verlassen würden und nach Deutschland kämen. Problematisch ist für ihn hierbei die vermeintlich desolate Situation der Betreuungs-und Bildungseinrichtungen in Deutschland, weshalb er die Asylsuchenden erneut als benefiziare Gruppe stilisiert:

„Hier kommt jeder her und hat nichts und will nur irgendwas, will was von uns haben. Das kann es doch nicht sein. Und der größte Teil will sich ja gar nicht integrieren lassen. Die wollen nur Geld.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:09:30)

Die Zuschreibung der kollektiven Migration vor dem Hintergrund vermeintlich finanzieller Anreize ist für den national-autoritär Empörten von entscheidender Bedeutung:

„Im Grunde genommen, das Wort Flüchtlinge, was jetzt passiert. Ich habe ja gar nichts gegen diese Leute, habe ich ja gar nicht. Aber die ganze Sache ist doch, zu 90 Prozent sind das ja erstmal Wirtschaftsflüchtlinge. Das ist ja so. Wenn du jetzt in den Neubau gehen würdest, würdest du Hartz-IV mal alle fragen, wieviel Bargeld haben Sie. Würden Sie vielleicht da oben im ganzen Block vielleicht 2.000 Euro zusammenkriegen. Jede Flucht, kostet von da nach da, die kommen ja nicht gratis. Die haben Geld.“ (Walter – Tutow – 00:00:07)

Bemerkenswert ist die Divergenz zwischen der imaginierten Migration aus ökonomischen Gründen und dem zugeschriebenen Besitz größerer Mengen Bargeld. Belegt wird das von Walter mit den exorbitant hohen Kosten einer Flucht nach Europa. Die sich scheinbar ausschließenden Elemente in den Aussagen des Befragten belegen, dass die Konstruktion von Fremdheit insbesondere vor dem Hintergrund von Elementen des Neids erfolgt, worunter Bargeld eine wichtige Rolle einnimmt:

„Wo die hier ankamen, die kamen ja hier in Massen an, die Leute. […]. Da musste ich zur Poststelle fahren, ich brauchte Briefmarken oder irgendwelche Umschläge. Da standen die Schlange. Weißt du, was die gemacht haben? Geld eingezahlt, nach Hause geschickt. 600, 400. Da sagt die Frau: ‚Das geht hier den ganzen Tag’. Und das ist das Ziel. Das ist das Ziel.“ (Walter – Tutow – 00:03:36)

Walter führt Beobachtungen in der Postfiliale seines Wohnortes an. Demnach konnte er vernehmen, wie Asylsuchende größere Mengen Bargeld eingezahlt hätten und anschließend, so interpretiert er dieses Handeln, in die Heimat überwiesen. Das sei schließlich das wesentliche Verlangen der Asylsuchenden: In Deutschland Gelder als staatliche Zuwendung erhalten und sodann in das Heimatland transferieren. Deswegen erfolge die Migration in die Bundesrepublik Deutschland seiner Meinung nach einzig aus ökonomischen Gründen. Dass es sich bei dem Verhalten in der Poststelle seiner Meinung nach nicht um singulär-individuelle, sondern um iterativ-kollektive Strategien der Asylsuchenden handelt, wird durch die Beschreibung der Anreihung verdeutlicht. Seine Sichtweise versucht er weiterhin durch die Aussage der Angestellten in der Poststelle zu legitimieren. Sie habe ihm bestätigt, dass die Einzahlvorgänge sowie Geldtransfers ganztägig stattfänden. Zur Fundierung beschreibt er seine Erlebnisse in einer nahegelegenen Stadt:

„Ich war neulich in Jarmen, da habe ich nicht dran gedacht, musste ich zur Bank, was überweisen. Ich bin wieder abgegangen. Die kriegen ja irgendwann einen Tag immer Geld. Die werden da mit Bussen immer hingekarrt. Die Kinder schreien, die reißen denen vorne fast das Geld aus den Händen, null Benehmen. Uns sagen sie: ‚Gelber Strich! Der Kunde’. Da sagt die Frau nachher: ‚Herr M., kommen Sie morgen wieder. Das geht hier nicht’. Sie sagt: ‚Du kriegst das in Kopf, du kriegst das in Kopf.‘ Und sprechen nur Arabisch. Money könnten sie ja auch sagen, vielleicht sagen sie auch money. Das ist gesteuert und das sind Wirtschaftsflüchtlinge.“ (Walter – Tutow – 00:21:20)

Neben Neid spielt bei der Konstruktion von Fremdheit auch die finanzielle Belastung eine herausragende Rolle. Für die national-autoritär Empörten ist charakteristisch, dass sie die Asylsuchenden als enorme Aufbürdung für die finanzielle Situation der Gemeinde wahrnehmen:

„Und zwar einmal heißt es: Kein Geld also für, Tutow kann gerade noch so die Pflichtaufgaben erfüllen, sprich Feuerwehr und für freiwillige Aufgaben wie Kultur und so weiter und sofort, ist kein Geld da. Und für mich ist dieses Problem nicht nur in Tutow, sondern ja eigentlich in ganz Deutschland. Verkehrswegeprobleme, für nichts ist eigentlich Geld da gewesen. Und mit einmal ist, sind Millionen oder Milliarden da. Wo kommt dieses Geld her? Warum vorher keins und für diese, mit einmal ist Geld da.“ (Karsten – Tutow – 00:00:34)

Das Unverständnis der sofortigen Bereitstellung von Geldern für die Versorgung und Unterbringung ist vor allem vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit ausbleibenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowie kulturellen Sektoren begründet. Karsten bezieht das Problem auf die lokale und nationale Ebene. Es lässt sich also ein Gefühl der Ungleichbehandlung sowie eine Konstruktion der Asylsuchenden als direkte Konkurrenten für die autochthone Bevölkerung konstatieren. Ferner lässt sich erkennen, dass Karsten eine Hierarchie herstellt, in der die Asylsuchenden unter den Einheimischen stehen. Nicht zuletzt deshalb müssten öffentliche Gelder erst der „eigenen“ Bevölkerung zugutekommen.

Die aufgezeigte finanzielle Komponente der für Karsten unzulässigen Belastung bzw. Beeinträchtigung durch die Asylsuchenden wird mit der Okkupation öffentlicher Räumlichkeiten komplettiert. Die Kritik bezieht sich erneut auf die politischen Prozesse und deren Entscheider:

„Die sind nun mal da, aber müssen die alle hierherkommen? Das ist das Problem wegen Geld. Wenn Deutschland die nicht mehr unterbringen kann. In Tutow haben wir nicht das Problem. In Tutow sind eben genug Wohnungen freigewesen. Aber wenn man dann in Greifswald sieht, wenn aus einer Turnhalle, die eben für eine Schule ist oder für Sportvereine nach Feierabend. Wenn die dann ihren Sport nicht mehr ausüben können, weil daraus eben so eine Unterkunft gemacht wird, dann geht das zu weit. Denn wenn ich jetzt privat eine Gaststätte, eine Diskothek, wenn ich irgendwas aufmache, dann habe ich eine räumliche und personelle Begrenzung, ich darf so und so viele reinlassen, dann ist voll. So, und ich sehe das genauso, wenn der Staat die nicht unterbringen kann, dann ist Deutschland voll.“ (Karsten – Tutow – 00:02:29)

Diese Aussagen illustrieren die Kernelemente des national-autoritär Empörten in besonderer Weise: So sind nicht die Asylsuchenden als einzelne Individuen Gegenstand der Kritik, sondern die Asylsuchenden als homogene, entsubjektivierte Masse, die nach Deutschland kam. Die Kritik erfolgt hier abermals nicht auf lokaler, sondern auf regionaler bzw. nationaler Ebene. Für Karsten habe es innerhalb des Ortes keinerlei Probleme bei der Unterbringung gegeben; gänzlich anders sei die Situation in der nahegelegenen Hansestadt Greifswald gewesen. Dort hätten Asylsuchende in Turnhallen untergebracht werden müssen. Die Konstruktion des Asylsuchenden als okkupierend-konkurrierendes Subjekt mit enormen Nachteilen für die alteingesessene Bevölkerung wird hier offenkundig. Die Aufnahme von Asylsuchenden ist aus der Sicht des Befragten nur dann akzeptabel, wenn die autochthonen Bewohner davon in keiner Weise beeinträchtigt werde:

„Also wie gesagt, ich habe ja nichts gegen den einzelnen Flüchtling als Person oder. Aber eben gegen diese Politik, dass es eben so ist, wie es jetzt ist. Man kann nicht da über eine Million Leute reinholen, wie ich vorhin gesagt habe, wenn ich nicht mal mehr Container habe, um die unterzubringen. Denn, die werden in Deutschland ja auf einzelne Bundesländer und Landkreise aufgeteilt und wenn ich dann an Hamburg oder Berlin. Die Städte, die so schon Wohnungsprobleme haben, schon für deutsche Bevölkerung. Denn wenn einer da hinmöchte, gerade aus Mecklenburg-Vorpommern, wo keine Arbeitsplätze sind und er möchte dahin, wo Arbeit ist, ja dann kriegt er keine Wohnung. Und ohne Wohnung eben auch kein Arbeitsvertrag. Also, ist ja auch immer die Zwickmühle und gleichzeitig werden Häuser gebaut oder Container aufgestellt, um die Asylanten unterzubringen. Das ist für mich immer ein Widerspruch, weil auf einmal ist Geld da. Und das kommt ja auch nicht aus irgendwelchen Fördertöpfen oder die EU hat gesagt: ‚Na ja gut, ihr habt jetzt so viel Flüchtlinge, wir bezahlen von der EU‘. Das ist ja alles noch nicht geklärt, ob mal Geld fließt, ob Länder, die jetzt keinen aufnehmen wollen, zahlen müssen oder nicht. Das würde ich auch nicht begrüßen. Also für mich wäre irgendeine Quote und dass sie eben auf die EU aufgeteilt werden. Und dass die anderen Länder dann auch sagen: ‚Gut, jetzt sind sie da und jetzt müssen wir auch welche nehmen‘. Aber die Flüchtlinge selber wollen ja auch nicht nach Polen oder nach Rumänien oder. Weil die ja auch da hinwollen, wo eben, wo es eben denen sozial bessergeht.“ (Karsten – Tutow – 00:12:18)

Deutlich wird hier nochmals der Fokus auf die Politik, die die Grundlage für die Konstruktion von Fremdheit ist. Frappierend ist indes, dass Karsten anführt, dass er nicht gegen den einzelnen Asylsuchenden sei. Dadurch lässt sich herausarbeiten, dass die Asylsuchenden bei einer subjektivierten Betrachtung in keiner Weise negativ dargestellt werden. Erst wenn sie entsubjektiviert und als Masse auftreten, gelten sie als Problem. Genau bei dieser Darstellung beeinträchtigen sie das alltägliche Leben der autochthonen Einheimischen. So kristallisiert sich die Problematik der Unterbringung heraus, die die Zivilgesellschaft und Behörden aus Sicht des Befragten vor enorme Probleme stellte. Die erneute Konstruktion der Asylsuchenden als Konkurrenten kumuliert in den Großstädten Deutschlands, weil dort aktuell schon wenig Wohnraum verfügbar wäre. Dies würde durch den Zuzug von Asylsuchenden nochmals verstärkt werden.

Trotz des akuten Wohnungsmangels, so kritisiert Karsten, komme es zu keinen nachhaltigen Investitionen, um das Problem zu beheben. Dass nun aber Geld bereitgestellt wird, um Container zur Unterbringung von Asylsuchenden zu erwerben, missfällt ihm merklich. Offenkundig ist, dass dabei wieder die imaginierte Hierarchie – in der die Schutzsuchenden unter der autochthonen Bevölkerung stehen – ein wichtiger Teil der Sinnstruktur ist.

Neid als Fremdheitskomponente

Dass die Asylsuchenden als direkte Konkurrenten zu den Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung wahrgenommen werden, ist ein wesentliches Kernelement des national-autoritär Empörten. Dabei würden die Asylsuchenden dadurch auffallen, dass die Migration nach Deutschland primär aus ökonomischen Gründen erfolge. Besonders der Besitz – auch wenn er nur zugeschrieben ist – von Wertgegenständen und hochwertigen Kleidungsstücken spielt eine wichtige Rolle:

„Da musst du kämpfen, dass du erstmal das Zeug durchkriegst und bei denen, die kriegen angeblich 100 Euro und was Taschengeld, tragen aber Nike, haben die neuesten Dinge. Wo kommt denn das Geld her? Ich kann es mir nicht leisten. Ich fahre nach Dresden zu Primark und gehe Einkaufen und arbeite immer noch ein paar Stunden. Und da kriege ich einen Hals, weil ich verstehe es nicht, ich kann mir das nicht erklären, wie das geht mit den 100 und was, was sie kriegen.“ (Ulf – Chemnitz – 00:02:25)

Ulf ist insofern empört, als dass er eine Ungleichbehandlung von Asylsuchenden und Einheimischen wahrnimmt. Er meint dies mit der Höhe des den Asylsuchenden zur Verfügung stehenden Taschengeldes sowie dem Besitz von hochwertigen Kleidungsstücken zu belegen. Für ihn steht fest, dass man sich von dem für ihn zwar geringen, aber für die Asylsuchenden doch hohen Geldbetrag solche Kleidungsstücke eigentlich nicht kaufen kann. Die Empörung steigert sich insofern, als dass er selbst nicht in seinem Wohnort einkaufen könne, sondern eine lange Fahrtzeit in Kauf nehmen muss, um Kleidung in einem Niedrigpreisgeschäft zu erwerben. Aus seiner Sicht müsste es – nach der imaginierten Hierarchie – genau andersherum sein: Die Asylsuchenden hätten in Niedrigpreisgeschäften einzukaufen, weil sie nur einen geringen Geldbetrag erhalten würden. Dem gegenüber müsste er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld die Möglichkeit haben, innerhalb seines Wohnortes in Geschäften, die im mittleren Preissegment anzusiedeln sind, einzukaufen. Die Erwartungs-Wahrnehmungs-Divergenz der individuell imaginierten Hierarchie ist für den national-autoritär Empörten maßgeblich. Die Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Asylsuchenden legt er in seinen weiteren Ausführungen detaillierter dar:

„Ich bin jetzt 57 und habe das ganze Leben gearbeitet. Aber wenn du nachher sowas siehst. Da schreiben sie in der Zeitung groß: ‚Die Hartz-IV-Kosten sind gestiegen.‘ Dann kommt die Analyse drunter. 50 Prozent gestiegen deswegen, die Arbeitslosenzahl ist zurückgegangen, sind auch Hartz-IV-Empfänger raus, aber ist gestiegen, weil sie ja für die Asylanten Hartz-IV bezahlen müssen. Da stimmt doch irgendwas nicht.“ (Ulf – Chemnitz – 00:12:00)

Der Unmut des Befragten darüber, dass sich die Asylsuchenden vermeintlich mit höherwertigeren Kleidungsstücken ausstatten könnten als er, kulminiert in der wahrgenommenen strukturellen Benachteiligung der autochthonen Bevölkerung. Dadurch, dass die Sozialausgaben steigen würden, komme auch auf ihn eine Mehrbelastung zu. Der Nationalstaat verkörpert eine Unsicherheit und Ambivalenz, weil er scheinbar nicht mehr nur diejenigen aufnimmt, die wirklich Hilfe benötigen, sondern auch jene, die aus Sicht des Befragten aus ökonomischen Gründen nach Deutschland kämen.

Unterstellung der Migration aus ökonomischen Motiven

Dass es sich bei den Asylsuchenden aus Sicht des national-autoritär Empörten stets um sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge handelt, legt auch Manuel beispielhaft dar:

„Es gibt ja Wirtschaftsflüchtlinge und es gibt ja Flüchtlinge, die eben abgehauen sind, weil da eben Bomben fallen. Aber ich sehe das so, dass die meisten Flüchtlinge sind eben Wirtschaftsflüchtlinge.“ (Manuel – Tutow – 00:15:18)

Für ihn gibt es eine natürliche Differenzierung zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen. Die Bewertung dieser beiden sich scheinbar ausschließenden Kategorien ist bemerkenswert: Die Migration aus humanitären Motiven ist legitim; dahingegen unterliegt die Migration aus scheinbar ökonomischen Gründen vehementer Kritik. Manuel offenbart zwar die Differenzierung der Asylsuchenden, im Nachzug weist er jedoch gleich darauf hin, dass der Großteil der Asylsuchenden eigentlich keinen legitimen Grund für einen Aufenthalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe. Die Motive beziehen sich vor allem auf ökonomische Aspekte.

Bei Ulf lässt sich in ganz ähnlicher Weise die Sinnstruktur herauslesen, weil auch er die Asylsuchenden nach Migrationsmotiv unterscheidet und bewertet:

„Muss man erstmal unterscheiden: Flüchtlinge und Flüchtlinge. Flüchtlinge, die wirklich […] hier vorm Krieg oder was geflüchtet sind und die sich hier integrieren. Ich meine, habe ich nichts dagegen. Irgendwann müssen ja die Rentenkassen auch wieder gefüllt werden. Aber das sind ja meiner Meinung nach maximal 10, 15 Prozent. Alles andere sind Wirtschaftsflüchtlinge, die nur hierhergekommen sind, damit sie ein besseres Leben haben. Und die gehören raus. Wer in Deutschland leben will, muss dafür was tun.“ (Ulf – Chemnitz – 00:22:35)

Anhand dieses Beispiels wird die Ambivalenz des national-autoritär Empörten sehr deutlich: Er steht der Zuwanderung von Asylsuchenden, wenn sie regel- und strukturlos verläuft und die Asylsuchenden als Eindringlinge und als Elemente des Chaos wahrgenommen werden, sehr kritisch gegenüber. Eine mögliche Legitimation der Zuwanderung ist die Funktionalität der Asylsuchenden. Sobald sie sich in den Dienst der Gesellschaft stellen und an der Steigerung der Wirtschaftsleistung mitwirken, sind sie akzeptiert. Vielmehr würden sie aus Ulfs Sicht aber für Einzahlungen in die Rentenkasse benötigt, weil ein Fortbestand des aktuellen Rentensystems aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr garantiert werden könne.

Auf Grundlage dieser Argumentation ist es doch sehr verwunderlich, dass er den „Wirtschaftsflüchtlingen“ die Legitimation eines Aufenthalts in Deutschland abspricht, obwohl doch gerade sie es sein müssten, die wegen ihrer schlechten ökonomischen Situation in den Heimatländern gewillt sind, in Deutschland schnell Arbeit zu finden und sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Demzufolge wären auch sie es, die durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in die Rentenversicherung einzahlen würden.

Trotzdem ist die Vorstellung, dass die Zuwanderung der Asylsuchenden nach Deutschland ursprünglich aus ökonomischen Anreizen erfolgte, bei national-autoritär Empörten omnipräsent. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass nicht nur die Asylsuchenden Gegenstand der Kritik und der Empörung sind, sondern abermals die politischen Entscheidungsträger. Schließlich ist, wie bereits mehrfach dargestellt wurde, Empörung über die politische Klasse auf der nationalen Ebene für diesen Typ konstitutiv:

„Es ist ja wirklich, dass Flüchtlinge mit dem Vorsatz hergekommen sind, unsere Sozialsysteme auszunutzen. […]. Die Frage ist dann wirklich: Sollte sich die Wut, diese Verzweiflung, die ja doch in der Gesellschaft vorhanden ist, gegen die Asylanten richten oder vielleicht mal gegen unsere Gesetzgeber, dass man mal drüber nachdenkt. […]. Und die etablierten Parteien, meine Meinung, einen großen Sack und alle reinstecken, wenn du draufhaust, triffst du immer den Richtigen.“ (Jochen – Chemnitz – 00:07:40)

Das Konzept der ökonomisch motivierten Fluchtmigration wird durch die Zuschreibung eines kriminellen Potentials vervollständigt. Die Migration nach Deutschland erfolge demnach nicht nur, um sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und seinen Lebensunterhalt durch Beschäftigung zu verdienen. Vielmehr geht es den Asylsuchenden, so meint Jochen, primär darum, staatliche Zuwendungen ohne Gegenleistung zu erhalten. Gerade diese Zuschreibung verbindet sich mit dem Konstrukt der unfähigen und unwilligen politischen Klasse, die diese chaotischen Zustände erst ermöglicht hat und nun nicht willens ist, sie zu unterbinden. Die finanziellen Zuwendungen stünden insbesondere der autochthonen Bevölkerung zu. Es herrscht also das Verständnis vor, dass Verteilungskämpfe zwischen Asylsuchenden und den Einheimischen auf einer neuen Ebene stattfinden. Aus Sicht des national-autoritär Empörten muss sich die autochthone Bevölkerung durch die Zuwanderung von Asylsuchenden in Verzicht üben. Investitionen, die eigentlich dringend notwendig wären, erscheinen nun nicht mehr möglich. Karsten beschreibt diesen Aspekt mit Rückgriff auf lokale Beispiele:

„Eigentlich ist das ein Thema, was man oft im Kopf hat, weil jeder ist davon betroffen. Und gerade Straßenbau. Hier unsere Straßen nach Kruckow, nach Zemmin, die sind so schlecht. […]. Da sollte die Straße schon fertig sein und die Baumaßnahme hat noch nicht angefangen, weil, weil das Geld nicht reicht. Und solche Sachen gehen mir durch den Kopf. Also dass wir so viele Probleme haben. Neues Feuerwehrauto, aber wir kriegen keine Fördermittel, weil wir das Geld für den Eigenanteil nicht haben. […]. Und es gibt so viele andere Sachen. Also von Kulturförderung, Vereine. Da kriegt ja kein Verein von der Gemeinde eigentlich Geld, weil die Gemeinde dazu gar nicht in der Lage ist. Und das sind Sachen, wo ich dann selber auch denke: Auf eine Art ist kein Geld da und dafür ist dann wieder Geld da.“ (Karsten – Tutow – 00:30:40)

Es herrscht die Sinnstruktur vor, dass erst nach der Sättigung aller Belange der einheimischen Bevölkerung – im obigen Beispiel sind dies die Einsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, der Unterhalt von kulturell-lokalem Leben sowie der Erwerb von Löschfahrzeugen – finanzielle Mittel für die Asylsuchenden aufgebracht werden dürften. Auf all diese Investitionen müsse die lokale Einwohnerschaft schon lange verzichten, weil sowohl im kommunalen Haushalt als auch im Landeshaushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung stünden. Mit der Einwanderung von Asylsuchenden erkennt Karsten jedoch zahlreiche Investitionen, die in direktem Zusammenhang mit den Asylsuchenden stehen. Darüber hinaus wirft deren Unterbringung und Versorgung hohe Mittel auf.

Die Wahrnehmung einer weitreichenden Ungerechtigkeit, durch welche die imaginierte Hierarchie zwischen Asylsuchenden und Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung zusehends destruiert wird, ist hier präsent. Die Destruktion wird vor allem auf das politische Handeln zurückgeführt, wodurch erneut die politischen Entscheidungsträger Gegenstand der Kritik und Empörung sind.

Die Aufnahme von Asylsuchenden wird für den national-autoritär Empörten insgesamt nur dann akzeptiert und legitimiert, wenn sich daraus weitgehende ökonomische Vorteile ergeben und eine gewisse Funktionalität der Asylsuchenden gegeben erscheint:

„Deutschland hat kein Geld. Weil so viel Geld, ich habe jetzt gestern oder vorgestern gelesen, bis 2020 haben sie jetzt veranschlagt, 89 Milliarden Euro für die Flüchtlinge. Die 89 Milliarden kann ich mir so denken, hätte man die 20.000 Brücken in Deutschland schon instandsetzen können. Was man natürlich sagen kann, für die Zukunft ist es richtig, weil die gehen vielleicht arbeiten. Aber wieviel davon geht arbeiten und integriert sich und gibt das Geld sozusagen in Anführungsstriche zurück.“ (Manuel – Tutow – 00:41:41)

Die Vorstellung der desolat finanziellen Lage Deutschlands hat für Manuel hier zur Folge, dass für Asylsuchende kein Geld ausgegeben werden sollte. Die restlichen finanziellen Mittel, die trotz der vermeintlichen angespannten finanziellen Lage zur Verfügung stehen, sollten vorwiegend für die alteingesessene Allgemeinheit nützlich sein, insbesondere für Investitionen zum Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Daraus lässt sich also subsummieren, dass die national-autoritär Empörten eine Aufnahme von Asylsuchenden akzeptieren, wenn sich daraus finanzielle und funktionale Vorteile für die autochthone Bevölkerung ergeben. Die Vernachlässigung der Aufnahme aus humanitären Aspekten ist dabei maßgeblich.

Forderung: Quantitative Zuzugsbegrenzung zur Wiederherstellung der Ordnung

Die aufgezeigten Fremdheitskonstruktionen über die Kritik an politischen Entscheidungen, bei denen die Asylsuchenden als Projektionsfläche dienen, haben das Verlangen einer Zuzugsbegrenzung zur Folge. Dadurch soll die Wiederherstellung der Ordnung, die zuvor durch die Fluchtmigration weitreichend destruiert wurde, vorangetrieben werden:

„Dann kommen die alle an hier. Und da muss ich wieder Seehofer Recht geben: eine begrenzte Zahl. Und der Ungar macht das auch. Der ist ja nun auch so ein bisschen rechts angehaucht. [Aber] eine gewisse Zahl gibt es. Da ist der Seehofer schon ganz real, sage ich mal so. Der sagt: ‚So 200.000 kann man vielleicht mit leben.‘ Aber es können doch keine Million hier reinkommen, das geht doch gar nicht. Das hat überhaupt nichts mit einem anderen Standpunkt zu tun und nichts.“ (Gerhard. – Wünsdorf – 00:02:37)

Die faktische Begrenzung der Zuwanderung mithilfe der Festsetzung einer Zahl ist eine Strategie, die Ordnung wiederherzustellen. Es soll ebenfalls versucht werden, der konstruierten Gefahr der Umkehrung bestehender hierarchischer Verhältnisse entgegenzuwirken. Das Ziel ist, nur eine bestimmte Anzahl an Asylsuchenden ins Land zu lassen, um weiterhin Macht auf diese weiterhin als entsubjektivierte und als homogene Masse betrachtete Gruppe ausüben zu können:

„Also prinzipiell habe ich dagegen nichts, aber es muss im Rahmen bleiben und es muss irgendwo eine Quotenzahl sein, pass auf, das können wir verkraften und momentan leiden ja die Schulen, die Kitas, wobei die Kitas hier in Brandenburg noch gar nicht mal so schlecht sind, aber im bundesweiten Durchschnitt wieder unten ist. Marode Schulen, da haben sie keine 10.000 Euro, um ein Dach zu decken, um ein paar Dachsteine da. Da werden die Gelder woanders rausgeschmissen. Dann diese horrenden Rentenzahlungen an die EU. […]. Das kann es doch alles nicht sein. Und die eigene Bevölkerung. Der Gabriel sagt ja: ‚Mensch, wir müssen uns wieder um das Volk kümmern‘. Na soll er doch machen. Früher war die SPD eine Volkspartei. Was ist es heute?“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:15:39)

Die Einführung einer gesetzlich festgelegten Höchstzahl an Asylsuchenden, die innerhalb Deutschlands Schutz finden, ist für Gerhard eine unbedingte Forderung. Sie ist eine Strategie, die bisher destruierte Ordnung wieder auf den Status vor Beginn des massenhaften Zuzugs von Asylsuchenden zurückzuführen. Die Einführung einer sog. Obergrenze dient damit auch dem übergeordneten Ziel, die Macht zurückzuerlangen. Beachtlich ist, dass trotz der großen Enttäuschungen durch die Politik dieselbe aufgefordert wird, Maßnahmen zu ergreifen.

Die quantitative Begrenzung wird zudem favorisiert, weil dadurch alle Asylsuchenden schon an der europäischen Binnengrenze, in diesem Fall die Deutschlands, registriert und die Identität festgestellt werden müsste. Nur dann wüsste man mit Sicherheit, wie viel und wer sich innerhalb Deutschlands aufhält. Gerade diese beiden Aspekte sind es, die für die national-autoritär Empörten den Reiz dieser Strategie ausmachen, weil durch ein solches Vorgehen die Ordnung wiederhergestellt würde.

Mit der Einführung einer sog. Obergrenze ginge einher, dass man die Ausgaben in gewisser Weise kanalisieren kann. Dann würden auch noch genügend finanzielle Ressourcen für die autochthone Bevölkerung übrigbleiben, weshalb die quantitative Zuzugsbegrenzung helfen kann, die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend des Bedarfs und der prozentualen Verteilung vermeintlich gerecht zu distribuieren. Wichtig ist für Gerhard nur, dass die bestehenden hierarchischen Machtverhältnisse nicht destruiert, sondern reproduziert werden.

Dass diese Strategie bisher vonseiten der Bundesregierung nicht verfolgt wird, kritisiert Gerhard in deutlicher und wiederholter Weise. Interessant ist, dass er den regierenden Parteien eine gewisse Volksferne unterstellt und eine sich aktuell noch verstärkende negative Entwicklung zu erkennen meint. Die Parteien würden demnach nicht mehr im Sinne des Volkes handeln und deren Interessen vertreten, sondern seien vielmehr in egoistischer Weise nur um ihr eigenes Wohl bedacht. Dies kulminiert darin, dass für den national-autoritär Empörten die Asylsuchenden finanziell und hinsichtlich der Aufmerksamkeit bevorzugt werden. Die finanzielle Komponente ist hier von zentraler Bedeutung, was Karsten in ähnlicher Weise beschreibt. Sein Wunsch der Zuzugsbegrenzung wird mit finanziellen Aspekten begründet:

„Und da ist dann eine Deckelung nicht schlecht, vielleicht eine Obergrenze, wo man dann sagt: gut, das ist bezahlbar und das ist nicht bezahlbar. Und das Geld muss ja woanders abgezwackt werden.“ (Karsten – Tutow – 00:31:39)

Die Forderung wird hier nicht mit der strukturellen und behördlichen Überforderung Deutschlands begründet, sondern vielmehr mit der Begrenzung der finanziellen Ressourcen. Wichtig ist die Sinnstruktur, dass den Einheimischen durch die Versorgung der Asylsuchenden etwas weggenommen würde. Dieses Verständnis, dass es sich bei der Aufnahme von Asylsuchenden um ein Nullsummenspiel handelt, ist für die Vertreter dieses Typs maßgeblich. Der Gedanke, dass man selber weniger hätte, wenn Asylsuchende aufgenommen würden, ist stets gegenwärtig.

Erstaunlich ist bei der Forderung nach einer Begrenzung, dass man sich zwar eindeutig dafür ausspricht, aber trotzdem Asylsuchende aus Kriegsgebieten aufzunehmen bereit ist:

B: „Das ungarische Prinzip. Das ungarische Modell. Zu. Weil es nicht gut geht, das ist es. Wo willst du denn anfangen. Das ist ja, der ganze Libanon, das ist ja, Syrien, das ist ja, Afghanen, Libyen, Eritrea. Wo willst du da aufhören?

I: Also sollte man auch keine, weil in Syrien Bürgerkrieg herrscht, auch in Zukunft keine aus Syrien aufnehmen?

B: Vielleicht aufnehmen. Gut, da sind ja Leute in Gefahr, das will ich ja auch nicht verneinen. Aber nur unter dem Mittel, dass ihr wieder nach Hause geht. Ihr kriegt ein Aufenthaltsrecht.“ (Walter – Tutow – 00:22:23)

Mit der Ablehnung der Aufnahme von Asylsuchenden, die nicht aus Kriegsgebieten stammen, geht auch die Glorifizierung der Politik des ungarischen Staatschefs Viktor Orbán einher. Dessen Bau von Grenzzäunen und die sukzessive Schließung einer europäischen Binnengrenze innerhalb des Schengen-Raums werden als Garant für die Abschottung vor Asylsuchenden betrachtet. Dies ist aus Sicht des national-autoritär Empörten erstrebenswert. Hintergrund ist, dass man die Asylsuchenden als benefiziare Subjekte konstruiert, die als finanzielle Belastung für die Kommunen und Gemeinden gelten, aber gleichzeitig über eine vermeintlich hohe finanzielle Ausstattung verfügen würden.

Obwohl man der Zuzugsbegrenzung einen hohen Stellenwert einräumt, ist man der Aufnahme von Personen aus Kriegsgebieten aus humanitären Gründen nicht gänzlich abgeneigt. Hervorzuheben ist aber, dass man lediglich mit einer temporären Aufnahme einverstanden ist. Die vollständige Integration und der permanente Verbleib der Asylsuchenden in Deutschland werden konsequent abgelehnt, weil es für den national-autoritär Empörten in diesem Fall zu einer anhaltenden Destruktion der Ordnung und einer möglichen Umkehr der hierarchischen Verhältnisse käme.

Forderung: Politische Autoritarisierung zur Wiederherstellung der Ordnung

Neben der Befürwortung einer quantitativen Zuwanderungsbegrenzung von Asylsuchenden als Strategie zur Ordnungswiederherstellung und Aufrechterhaltung der Hierarchie lässt sich der Wunsch nach autoritärem staatlichen Handeln herausarbeiten:

„Ich muss doch auch, wenn ich in Thailand bin oder in der Türkei und ich ordne mich nicht unter und akzeptiere. Mensch, ich verfaule im Knast, ich komme gar nicht wieder raus. Die denken hier, die können machen, was sie wollen. Das geht doch alles gar nicht. Das ist Integration. Und dann dauert das ja auch alles viel zu lange, die Abschiebung und alles, die Gesetze. Es gibt doch eindeutig, dann sollen sie die Gesetze ändern und dann ist die Sache erledigt. […]. Das könnte ich doch ändern. Ich mache andere Gesetze und schon ist das Problem gelöst. Gibt es nicht. Dann wird angehört und dann nochmal und dann der kann einen Einspruch erheben und dann wird das wieder bearbeitet. Also das kann nicht wahr sein.“ (Gerhard – Wünsdorf – 00:18:20)

Die Politik und die Strafverfolgungsbehörden hätten aus der Sicht Gerhards nicht nur bei der Verhinderung des vermeintlichen Chaos versagt, sondern verharren auch bei der Wiederherstellung der Ordnung in Passivität. Der Wunsch der Ordnungsrekonstruktion impliziert die Ausweisung derjenigen Fremden, die als Eindringlinge für die weitreichende Destruktion der bestehenden Ordnung verantwortlich gemacht werden. Insbesondere der Wunsch einer rapiden Rückführung straffällig gewordener Asylsuchender nimmt nicht nur eine symbolische Rolle ein:

„Mit der Prämisse muss rangegangen werden: Wer sich hier irgendwas zu Schulden kommen lässt, das gilt ja für andere genauso, der ist erstmal dran. So, wer hier wohnt, wird nicht ausgewiesen, was ja auch richtig ist. Ein Deutscher ist nun mal hier, was soll’s. Aber bei denen, die jetzt schon meinen, die müssen in dieses Land kommen, die müssen sich an unsere Gesetze halten. Und wenn sie das nicht machen, muss das Gesetz so greifen, dass sie sofort weg sind. Und nicht erst sagen Bewährung und nochmal wieder ein Versuch umzusetzen. Alles Kokolores, weg! Ich denke mal, das nervt die meisten Leute: lascher Umgang mit der Nummer. Erstmal dieses Lasche schon beim Hereinkommen nach Deutschland. […]. Ich kann nicht ohne jegliche Kontrolle einfach mal die Grenze aufmachen, das war falsch. Und das muss man auch so sagen, dass es falsch war. Das kann man jetzt nicht mehr reparieren, man kann es mildern, diesen Zustand, der da eingetreten ist.“ (Hubert – Wünsdorf – 00:10:05)

Hubert bemängelt die liberale und viel zu tolerante Herangehensweise im Kontext der Aufnahme von Asylsuchenden. Das fehlende autoritäre Vorgehen setze aus seiner Sicht bereits bei der Ankunft der Asylsuchenden ein und präge den Umgang mit denselben stark. Demgegenüber müssten die Asylsuchenden schon bei kleinsten Vergehen in ihre Heimatländer rückgeführt werden.

In Huberts Aussagen spiegeln sich erneut mehrere Wünsche: Es besteht der besondere Wunsch nach dem Erhalt der hierarchischen Strukturen. Demnach müsse bei Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung anders verfahren werden als bei Asylsuchenden. Den einen stünde ein rechtstaatliches Verfahren offen, wohingegen die Asylsuchenden als die Fremden das Land verlassen müssten. Ein rechtstaatliches Verfahren bleibt ihnen weitgehend verwehrt.

Festhalten lässt sich außerdem, dass autoritäres staatliches Handeln eine Forderung des national-autoritär Empörten ist. Die fehlende Autorität wird nicht nur bei der Aufnahme, Unterbringung und im Umgang mit den Asylsuchenden bemängelt. Vielmehr sind die Asylsuchenden die Projektionsfläche für tiefergehende Probleme. Es ist also eine prozessuale Entwicklung, die mit Ankunft der Asylsuchenden wieder an die Oberfläche kommt, was Walter deutlich aufzeigt:

„Das ist hier zu liberal. […]. Die Menschen werden ja nicht mehr richtig erzogen. […]. Der Respekt fängt ja schon im Elternhaus an. Guck mal, hier kommen ja auch Eltern mit Kinder. Das wirst du nie erleben, dass ein Kind ‚Guten Tag‘ sagt. […]. Das Schulsystem ist genau das Gleiche. Die Lehrer ziehen ihren Stoff durch und sagen, was soll ich mich umherärgern. Rechtsanwälte sind doch gefragt heute. ‚Du hast mein Kind angefasst oder angeschrien, kriegst gleich eine‘, drohen gleich mit Rechtsanwalt. […]. Das ganze Schulsystem muss geändert werden. Da muss wieder, die ganze Disziplin. Guck mal, DDR-Zeiten, da waren Verpflichtungen, Schule, Armee, das hat ja auch ein bisschen geprägt alles. Ein bisschen Disziplin. Oder wer hat denn da eine Lehre geschmissen? Ich wüsste nicht, wer. Da hast du Respekt vor dem Lehrmeister gehabt. Vor der Schule sowieso. Und da war mehr Disziplin, und das ist hier verloren gegangen. Das ist weg.“ (Walter – Tutow – 00:11:55)

Das Leben in der DDR wird glorifiziert und idealisiert. Die staatlich monopolisierte Autorität war in den Augen des Befragten die Grundlage für die positive Charakterentwicklung. Damals habe sich zumindest das menschliche Miteinander in positiver Weise entwickelt. Es gab Strukturen und Hierarchien, die weder infrage gestellt wurden, noch gefährdet waren. Damit steht die damalige Zeit der heutigen diametral entgegen. Weil sich die heutigen Strukturen aus der Perspektive der national-autoritär Empörten aber in der Auflösung befänden, kann die Autoritarisierung, und damit in gewisser Weise die Wiederherstellung der Vergangenheit, als Forderung herausgearbeitet werden. Beachtlich ist hier abermals, dass die Asylsuchenden nur marginal mit dieser Entwicklung zu tun haben. Vielmehr handelt es sich um eine autoritäre Grundeinstellung dieses Typs, die man nun im Zuge der Aufnahme von Asylsuchenden verbalisiert.

Forderung: Militarisierung als Steigerung der Autoritarisierung

Die Forderungen nach einer staatlichen Autoritarisierung kulminieren in dem Begehr, das Militär in strukturelle Abläufe im Kontext der Zuwanderung von Asylsuchenden nach Deutschland zu integrieren. Grund dafür ist vor allem der fortgeschrittene Vertrauensverlust in die Landes- und Bundespolizei, die für den national-autoritär Empörten bei der Registrierung und Identitätsfeststellung der Asylsuchenden versagt hätten. Deshalb vertraut man nun auf die militärischen Kräfte. Schließlich steht das Militär für Ordnung und Disziplin. Dabei handelt es sich genau um die Elemente, die auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Strukturen vermisst werden. Die Forderung nach einer militärischen Organisation der Aufnahme von Asylsuchenden ist damit sehr leicht zu deuten:

„Das müsstest du eigentlich von vornherein gleich militärisch organisieren und fertig ist die Kiste. Gar nicht lange rumzaubern hier und sagen: Komm. Bei Putin passiert das nicht. Hast du schon mal was gehört davon? Wenn da einer, die werden in Ketten geschlagen. Die haben sie in Ketten geschlagen, die haben sie an die norwegische Grenze gemacht und ab waren sie.“ (Michael – Tutow – 00:43:07)

Michael forciert die Befürwortung eines Bundeswehreinsatzes im Inland, der lediglich im Katastrophenfall (Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG), bei innerem Notstand (Art. 87 a IV GG) oder als Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) rechtlich möglich ist. Er verspricht sich dadurch die rasche Wiederherstellung der Ordnung und die Unterbrechung der bereits eingesetzten Destruktion. Ein untergeordneter Wunsch ist, dass auch die der Bundeswehr zugeschriebenen Elemente Disziplin, Ordnung und Autorität auf die gesellschaftlichen Strukturen übertragen werden.

Als positives und hervorzuhebendes Beispiel ist für die national-autoritär Empörten der russische Präsident Wladimir Putin zu nennen. Dieser ist dieser das Sinnbild für die anzustrebende autoritäre Führung. Eine ausgeprägte Russophilie in Verbindung mit einem Antiamerikanismus ist für diesen Typ somit wesentlich:

„Wie können sich die Ostblockländer mit, mit so einem Land wie Russland anlegen. Das ist ein Befehl von Amerika. Russland hat alles. Und dieses Embargo macht ja Russland erst noch reicher. Jetzt drehen die erstmal ihre Wirtschaft an, was sie ja jahrelang verkommen lassen haben, die Landwirtschaft. Die hatte ja Putin nicht so im Blick. Die möbeln sich erstmal richtig auf.“ (Walter – Tutow – 00:32:50)

Die Überhöhung und Glorifizierung der ökonomischen Situation Russlands soll zeigen, dass sie das Ergebnis der autoritären Führung Putins ist. Trotzdem viele Staaten gegen Russland Sanktionen verhängt haben, sei die Wirtschaft aus Sicht des Befragten in einer nie gekannten Verfassung. Dass es sich im Grunde genommen um eine Überkompensation handelt, zeigt sich im folgenden Gesprächsausschnitt:

„Ich glaube, 80 Prozent aller Russen lieben Putin. Und über 60 Prozent der Weltbevölkerung möchte Putin gerne als Weltherrscher haben. Die Italiener wollen ihn haben, er steht ja schon vorm Dalai-Lama, der da mit dem einen Arm. Der hat ja immer bloß ein Hemd an, das andere kann er sich ja nicht leisten. Wahnsinn, das ist so. Und solche Führer wollen die Menschen haben und danach lechzen sie. (Michael – Tutow – 01:05:16)

Eine autoritäre Führung und strukturelle Unterordnung sind das Ziel und der Wille der national-autoritär Empörten. Nur dadurch könne man die Aufrechterhaltung der Ordnung garantieren. Dabei ist es vor allem wichtig, dass es nicht eine Reihe von politischen Entscheidungsträgern gibt, sondern lediglich eine Person. Sie steht für Stärke, Macht und den Willen, stets im Interesse der autochthonen Bevölkerung zu handeln. All dies verkörpert in den Augen Michaels der russische Präsident Wladimir Putin nicht zuletzt deshalb, weil er die Ordnung in seinem Land aufrechterhält und sich gegen die Interessen der USA stellt. Ersichtlich wird dabei, dass das westliche Verständnis von Demokratie in den Hintergrund rückt. Im Fokus ist stets der Wille zur Aufrechterhaltung der Ordnung, sodass auch Despoten und Diktatoren akzeptiert werden, wenn sie die Aufrechterhaltung der Ordnung und politischen Strukturen garantieren:

„Also von Putin halte ich eigentlich relativ viel, weil er der Einzige ist, der. Das ist ja offiziell, das kam über ARD/ZDF, der Assad ist eigentlich frei gewählt. Es gab keine Beanstandung der Wahlen vor Jahren. Ob das jetzt eine lupenreine Demokratie ist, aber das Syrien war eigentlich trotz allem ein stabiles Land. […]. Gaddafi, man mag von dem Vogel halten, was man will, aber es gab in dem Land ein kostenloses Gesundheitssystem, kostenloses Schulsystem. Es war eine Diktatur, es war keine Demokratie in dem Sinne, aber da stelle ich auch mal die Gegenfrage: Wenn ich unsere Demokratie sehe, ist denn die Demokratie wirklich zwingend die beste Regierungsform? Ist sie das wirklich?“ (Jochen – Chemnitz – 01:10:09)

Die Demokratie gewährleistet die Aufrechterhaltung der imaginierten Ordnung nicht mehr in Gänze, sodass andere Staatsformen, die autoritär geprägt sind und eine Partizipation des Volkes nur bedingt zulassen, favorisiert werden. Als Beispiel führt Jochen die Arabische Republik Syrien unter der Führung Bashar al-Assads sowie Libyen unter damaliger Führung Muammar al-Gaddafis an. Er gesteht zwar ein, dass es sich bei beiden nicht um Demokratien im westlichen Sinne handele, hebt sie aber trotzdem in heroisierender Weise hervor, weil sie die Stabilität und Ordnung in der gesamten Region garantierten würden.

Es lässt sich somit subsummieren, dass der national-autoritär Empörte all jene Staaten mit antiliberalen und autoritären Strukturen als Ordnungs- und Stabilitätsgarant wahrnimmt. Auf diese Perspektive ist zurückzuführen, dass gerade die Gegebenheiten in der DDR sowie die der DDR inhärenten Staatsform glorifiziert werden. Das lässt sich daran erkennen, dass die politischen Entwicklungen seit der Wiedervereinigung äußerst negativ dargestellt werden. Sie sind der Inbegriff der Ordnungsdestruktion, Instabilität und Ungewissheit:

„Wenn ich jetzt eine Lehre habe und werde nach der Lehre nicht übernommen und habe dann keine Arbeit, habe ich nicht eingezahlt, also kriege ich kein Arbeitslosengeld, sondern rutsche ja gleich in dieses Hartz-IV-System. Da kann aber der deutsche Jugendliche nichts für, wenn er in dieser Gegend keine Arbeit kriegt. Ist für mich auch wieder die Politik schuld. Also am Anfang haben die Jugendlichen keine Lehrstelle gekriegt in den 90ern. Und heute finde ich keine Lehrlinge. So, also wenn jetzt hier ein Jugendlicher einen vernünftigen Notendurchschnitt hat und sich sagt: ‚Ich gehe doch lieber nach Hamburg und lerne den Beruf. Da weiß ich, ich werde übernommen und habe obendrein noch so viel Lehrlingsgeld, als wenn ich in Mecklenburg-Vorpommern hier schon arbeiten gehe‘, dann muss man sich nicht wundern, dass hier keiner mehr lernen will und wenn dann keine Fachleute mehr da sind. Also, Politik, das ist eben seit der Wende vollkommen alles an den Baum gelaufen.“ (Karsten – Tutow – 00:19:30)

Das Verständnis staatlicher Fürsorge in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft ist hier sehr präsent. Der Staat müsse für jegliche bürgerbezogenen Belange sorgen, wie es beispielsweise in der DDR der Fall gewesen sei. Die autoritäre Führung hatte zwar viele Nachteile, aber sie stand für Gewissheit und Langfristigkeit. Nicht das Individuum war damals für Erfolg verantwortlich, sondern der Staat hatte für das sozialistische Kollektiv zu sorgen. Demnach zählte das einzelne Individuum nicht viel, sondern nur das Kollektiv und die Gemeinschaft, in dem bzw. in der die Einzelnen nicht durch besondere Leistungen hervorstachen.

Die Entwicklung nach der Wiedervereinigung wiederstrebt diesem bisherigen Staatsverständnis: Von nun an konnten sich die Bürger nicht mehr auf weitreichende staatliche Fürsorge stützen, sondern mussten individuell aktiv vorgehen. Der Staat zog sich zunehmend aus den direkten und indirekten Bereichen zurück und handelte fortan nur noch weich.*Der wahrgenommene Rückzug staatlicher Institutionen aus den direkten Räumen der Befragten lässt sich am Untersuchungsstandort Tutow bzw. in Mecklenburg-Vorpommern beispielhaft an politischen Entscheidungen aufzeigen. Im Juli 2010 verabschiedete der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Kreisstrukturgesetz, das am 04. September 2011 in Kraft trat. Inhalt dieses Gesetzes war die Minimierung der zwölf bestehenden Landkreise und sechs kreisfreien Städte auf nur noch sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte (vgl. Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern 2018). Die Folge war schließlich, dass die Bürger bei amtlichen Notwendigkeiten eine größere Wegstrecke zurückzulegen hatten. Ein weiteres Beispiel ist die im November 2013 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossene Gerichtsstrukturreform, die die Schließung von elf Amtsgerichtsbezirken und eines Arbeitsgerichtes vorsah (vgl. Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern 2013: 609–612). Ein Volksentscheid zur Aufhebung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes scheiterte jedoch am Verfehlen des Quorums (vgl. Statistisches Amt MV 2015: 6). Mit dieser Entwicklung ging auch der Verlust der Ordnung und Struktur einher, was schließlich in dem massenhaften Zuzug von Asylsuchenden im Spätsommer 2015, der als Inbegriff für Chaos und Instabilität wahrgenommen wird, kulminierte.

Die weitreichende staatliche Obhut in autoritären Staaten ist es also, was den national-autoritär Empörten anzieht. Diese Fürsorge nimmt er stets selektiv wahr: Die Defizite dieser Staaten werden völlig außer Acht gelassen, weshalb der Fokus auf den positiven bzw. gar glorifizierten Elementen liegt. So führt Jochen an, dass es in der DDR kaum Erwerbslose gegeben habe:

„Und da hatte jeder seinen Ausbildungsplatz, jeder hatte sein, also der arbeiten wollte. Zu Ostzeiten gab es keine Arbeitslose, es war Vollbeschäftigung für Männer und Frauen. Natürlich hat man nicht das Geld verdient, was man jetzt verdient, aber da kam eben eine Wohnung auch nur 50 Ostmark. 500 Ostmark habe ich da im Monat gehabt.“ (Jochen – Chemnitz – 00:58:35)

Die staatliche Obhut ist der wesentliche Bestandteil, der demokratischen Strukturen fehle. Der Staat und dessen Vertreter sind nun nicht mehr primär darum besorgt, für die Belange der Bürger einzutreten, sondern sind in den Augen der Befragten bestrebt, für ihr eigenes Wohl in Form von Korruption zu sorgen. Das ist nicht der einzige Aspekt, warum der DDR und der damit verbundenen autoritären Struktur von einigen ehemaligen DDR-Bürgern nachgetrauert wird. Durch die tiefgreifende staatliche Allgegenwärtigkeit gab es auch ein kollektives Zusammengehörigkeitsgefühl, weil die sozialen Unterschiede marginal waren. Diese Strukturen sind heute jedoch vollständig destruiert:

„Zu DDR-Zeiten, obwohl wir viel bespitzelt wurden durch die Stasi, aber wenn bei Frauentag werden sie ja wohl nicht dabei gewesen sein, nicht. Aber jedenfalls war es irgendwie ein anderes Gefühl, ein Zusammenhaltsgefühl irgendwie. Und das ist alles weggebrochen. Heute hat auch jeder mit sich zu tun. Einer muss ein Haus decken und einer muss das machen, einer muss das machen und da macht jeder mehr für sich so. Eigentlich schade.“ (Peter – Tutow – 00:31:01)

Die Vorteile des autoritären Staats – zum Beispiel die staatliche Generierung eines Zusammengehörigkeitsgefühls – werden den Nachteilen der steten Beschattung übergeordnet. Insgesamt werden also die Nachteile insofern marginalisiert, als dass die Vorteile eine höhere Wertigkeit haben. Peter trauert dem gesellschaftlichen Kollektiv mit geringen sozialen Differenzen nach und kritisiert die heutige individualisierte Gesellschaft, in der jedes Mitglied für sich selbst verantwortlich sei. Diese Entwicklung begünstigt selbstverständlich die negative Wahrnehmung von Geschehnissen und Strukturen, die sich im Kontext des Zuzugs von Asylsuchenden ab dem Spätsommer etabliert haben. Es geht nicht explizit um die Asylsuchenden als Subjekte, sondern vielmehr um erneute Veränderungen. Veränderungen sind insgesamt bisher negativ konnotiert, weil man mit ihnen bisher keine positiven Erfahrungen gemacht hat, was beispielhaft durch die Wiedervereinigung und die postsozialistischen Strukturen belegt werden kann.

Die DDR wird dahingehend glorifiziert, dass sie neben dem Sinnbild für Autorität, staatlicher Fürsorge und Gewissheit ein Garant für Eindeutigkeit war. Ambivalenz war demnach nicht mit den Grundstrukturen und Ansichten einer sozialistischen Gesellschaft und Politik vereinbar:

„Im Osten wusstest du, woran du bist. Da gab es eben auch die Regel, jetzt mal ein ganz blödes Beispiel: Autofahren 0,0 Promille. Wenn du erwischt wirst: Arschkarte. Der Westen hat alles irgendwo so aufgeweicht. Du darfst jetzt 0,2 haben. Bedeutet das jetzt zwei Bier, zwei Schnaps, nach dem zweiten Schnaps könnte es auch ein dritter sein. Man weiß es nicht. Das ist alles so schwammig. Und dann wird dir eingeredet über die Medien, ARD, ZDF ganz besonders, meine Freunde, was weiß ich: Die Rente ist sicher. Und einen Tag später kommt dann aber wieder: Die Rente ist nicht sicher. […]. Und diese Unsicherheit, dass man nicht weiß, was nächsten Tag ist.“ (Jochen – Chemnitz – 01:00:14)

Die Eindeutigkeit der sozialistischen Gesellschaft ist mit dem Ende der DDR zusehends destruiert und in eine Ambivalenz transformiert worden. Man könnte in Baumans Worten vom „Ende der Eindeutigkeit“ (vgl. Bauman 2005a) sprechen. Für Jochen habe es in der DDR klare und eindeutige Strukturen, Regeln und Ordnungen gegeben, an die man sich zu halten hatte. Wenn man in dieser Weise verfahren ist, hatte man keine Probleme. Hat man gegen diese genannten Aspekte verstoßen, wusste man auch, welche Sanktionen und welche Strafen man zu erwarten hatte. Diese Eindeutigkeit ist heute für Jochen nicht mehr existent. Vielmehr gäbe es überall Ambivalenzen und Zweideutigkeiten, die sich auch durch die Anwendung von Strategien nicht auflösen würden.

Nun treten in Form von Asylsuchenden erneut Ambivalenzen auf, die nicht in die bestehenden Strukturen und Kategorien integrierbar sind. Somit sind die Fremden, in diesem Fall die Asylsuchenden, ein Symbol der Entwicklung seit dem Ende der DDR und der damit einhergehenden Wiedervereinigung. Das erklärt in vielerlei Hinsicht, warum man die Asylsuchenden als Kollektiv negativ registriert. Sie sind es schließlich, die für die fortwährende Destruktion der bestehenden Strukturen und Ordnung mitverantwortlich gemacht werden und reihen sich also in die politische Inkompetenz, die Zunahme von Ambivalenz sowie die Ordnungsdestruktion ein.

Handlung: Wahl der Alternative für Deutschland (AfD)

Die Destruktion der bestehenden Struktur und Ordnung durch die als massenhaft imaginierte Einwanderung von Asylsuchenden versuchen die national-autoritär Empörten durch die Wahl der AfD zu verhindern:

„Ist ja jeden Tag Hetze gegen die AfD. Aber wer soll denn hier was ändern, wenn nicht die. Wer, frage ich mal. Soll das so weitergehen. Das kann es nicht sein.“ (Walter – Tutow – 00:34:13)

Die Wahl der AfD wird als einzige Möglichkeit wahrgenommen, die Ordnung wiederherzustellen und die Asyl- und Migrationspolitik der bisherigen politischen Entscheidungsträger zu verändern. Darin spiegelt sich zudem die Enttäuschung und Entfremdung von den bisher gewählten Parteien, vorzugsweise der CDU, wider. Interessant ist die doch sehr euphemistische Darstellung der Partei, die nicht zuletzt auch rechtsextreme Tendenzen aufweist. Mit der Referenz auf den Bildungsstand einzelner Parteimitglieder meint Walter die Wahl der AfD zu legitimieren und sie zu entdämonisieren:

„Ist das noch eine ehrliche Politik? Die GRÜNEN gegen die CDU vor Jahren, die haben sich angespuckt. So. Oder die CDU mit der SPD waren sie ja schon, oder guck doch die Koalition mit den Kretschmann da unten an. Das ist doch ein Horror. Jetzt auf einmal kriechen sie sich in den Arsch, weil keiner mit der AfD zusammen will. Da sind ja fähige Köpfe drin. Da sind ja Doktoren aus Greifswald drin, Rechtsanwälte, Bankiers sind drin.“ (Walter – Tutow – 00:35:27)

Die Politikverdrossenheit wird hier in sehr deutlicher Weise sichtbar. Die bisher im Bundestag vertretenen Parteien würden untereinander nur deshalb koalieren, um sich die Macht zu sichern. Ganz anders verhalte es sich mit der AfD: Sie sei die einzige Partei, die Prinzipien habe und die regieren wolle, um ihre Politik und Grundsätze durchzusetzen. Er stellt die AfD in die Rolle des Opfers, wonach sich alle Parteien gegen sie zusammengeschlossen hätten und gegen sie arbeiten würden.*Die Untersuchungen des Sozialpsychologen Henri Tajfel zum Paradigma der minimalen Gruppen belegen, dass triviale Kriterien, Differenzierungsmerkmale und damit einhergehende Kategorisierungen zur Abwertung von Mitgliedern der Fremdgruppe führen können. Dagegen wird die Eigengruppe aufgewertet. Wichtig ist dabei, dass zuvor keine feindliche Einstellung und keine persönlichen Interessen die Motive für die Abwertung der Mitglieder der Fremdgruppe sind (vgl. Tajfel, Billig und Bundy 1971: 172–176).

Eine Handlungsstrategie des national-autoritär Empörten ist demnach, die AfD zu wählen, um die derzeitigen Zustände nicht zu reproduzieren, sondern den Zustand vor der Ankunft der Asylsuchenden wiederherzustellen. Auf die Frage, was man tun müsse, dass sich in Deutschland etwas ändere, antwortete Walter Folgendes:

„Du kannst die AfD wählen. Oder kannst rechts wählen. Das ist das Einzige. Du kannst doch nicht mehr die SPD wählen. Der Gabriel in Dresden: ‚Ihr seid das Pack‘. Ganz normale Leute, die auf die Straße gehen, bezeichnet der als Pack. Das ist doch nicht normal. Und die CDU verrät das. Der Einzige, der noch Recht hat, ist Seehofer. Aber der kommt dagegen nicht an.“ (Walter – Tutow – 00:36:36)

Er ordnet die AfD nicht als rechtspopulistische Partei mit radikalen Tendenzen ein, sondern vielmehr als Partei der gesellschaftlichen und politischen Mitte, deren Wahl völlig legitim sei. Umso erstaunlicher mutet die Verbrüderung mit den Teilnehmern bei Pegida-Protesten an: Aus seiner Sicht handele es sich um Personen aus der politischen Mitte, die in keiner Weise im politischen Spektrum rechts einzuordnen seien.

Noch spannender ist die Sympathie für Horst Seehofer, dem CSU-Parteivorsitzenden, der sich im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland durch seine Rhetorik stets gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel positionierte (vgl. Saalfeld, Bahr und Seifert 2018). Er wird als derjenige dargestellt, der die Ordnung innerhalb Deutschlands wiederherstellen möchte, insbesondere mit einer restriktiveren Asyl- und Migrationspolitik. Oftmals wird die AfD auch deshalb gewählt, weil eine Wahl der CSU lediglich im Freistaat Bayern möglich ist:

„Wenn man keine Alternative hat, also sprich also CSU in ganz Deutschland, wird wahrscheinlich die AfD eine Alternative sein.“ (Karsten – Tutow – 00:22:51)

Die CSU wird wie die AfD als Partei verstanden, die sich gegen den massenhaften Zuzug von Asylsuchenden ausspricht. Trotzdem gilt die Wahl der AfD für den national-autoritär Empörten als nahezu einzige Möglichkeit, die asylspezifische Ordnung wiederherzustellen, obwohl man sich eingesteht, dass die Wahl einer rechtspopulistischen Partei mit vielen Defiziten verbunden ist:

„Wenn du danach gehst, kannst du nur die AfD wählen und dann haben wir solche Zustände, wie sie jetzt die Amis kriegen. Weil von den anderen, ob das CDU, LINKE, GRÜNE, SPD ist, die schwammigen Kurs, auch wenn der Seehofer fordert und Begrenzungszahl usw. Gut, die tun ein bisschen was, aber so richtig ziehen sie das auch nicht durch.“ (Ulf – Chemnitz – 00:20:04)

Zusammenfassung

Der national-autoritär Empörte zeichnet sich besonders durch die Imagination eines weitreichenden Kontrollverlustes und der Destruktion der bestehenden Ordnung aus, was für ihn schließlich in einem mehrdimensionalen Chaos endet (vgl. Abb. 47). Grund dafür ist der als massenhaft imaginierte Zuzug von Asylsuchenden, die als Eindringlinge und als Elemente des Chaos wahrgenommen werden. Fokus der Kritik sind oftmals nicht die als fremd konstruierten Asylsuchenden, sondern vielmehr die politischen Entscheidungsträger, die das Chaos durch ihr Handeln erst ermöglicht hätten. Eine weitreichende Politikkritik und -verdrossenheit ist sinngebend für den national-autoritär Empörten. Deshalb ist es maßgeblich, dass er sich nicht gänzlich gegen die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden ausspricht, wenn sie denn begrenzt und geordnet abläuft.

Wesentlich ist, dass das Chaos durch die Asylsuchenden nur auf der nationalen Ebene, nicht auf der lokalen Ebene wahrgenommen wird. Dort lässt sich hingegen eine friedliche Koexistenz zwischen autochthoner Bevölkerung und Asylsuchenden konstatieren. Auf der nationalen Ebene werden die Asylsuchenden hingegen entindividualisiert und in exploitierender Weise homogenisiert. Die Unterstellung der ökonomisch motivierten Migration ist von herausragender Bedeutung für den national-autoritär Empörten. Nicht zuletzt deshalb fordert man eine Zuzugsbegrenzung und die gesetzliche Einführung einer Obergrenze, sodass die Aufnahme geordnet und strukturell-organisiert erfolgen kann. Es schwingt der Wunsch nach der Etablierung einer Autoritarisierung zur Wiederherstellung und Zementierung der Ordnung mit. Eine Steigerung dessen ergibt sich aus der Forderung der Militarisierung, womit auch eine Russophilie und Glorifizierung autoritärer Staaten einhergeht. Um die Wiederherstellung der Ordnung garantieren zu können, entscheidet sich der national-autoritär Empörte zur Wahl der AfD, weil die anderen Parteien nicht auf die Wiederherstellung hinarbeiten, sondern in den Augen der Vertreter dieses Typs den Status quo beibehalten wollen.

Abbildung 47: Schematische Darstellung des national-autoritär Empörten (Mücke 2018)

Der antimuslimische Rassist*

**Nicht nur bei der Bezeichnung dieses Typs wird das Konzept des antimuslimischen Rassismus verwendet. Die Bezeichnung antimuslimischer Rassismus ist eine Weiterführung der bisher häufig genutzten Begriffe Islamophobie und Islamfeindlichkeit. Ein großer Unterschied besteht darin, dass der antimuslimische Rassismus die „Ethnisierung“ (Kuhn 2015: 23) der Muslime als Kategorie integriert und nach den gesellschaftlichen Ursachen und Wirkungen fragt. Die Verwendung des Konzepts des antimuslimischen Rassismus ist insofern sinnvoller, als dass es „umfassender die Prozesse der Diskriminierung, Feindschaft und existierend[e] Ängste beschreibt und eine präzisere Darstellung von deren Entstehung, Weiterentwicklung und deren Auswirkungen anbietet“ (Kuhn 2015: 22). Islamophobie referiert lediglich auf die psychologischen Phänomene der Furcht und Angst vor einem nicht näher definierten Konzept Islam, was für die Erklärung der Prozesse aber nicht ausreichend ist (vgl. Leibold und Kühnel 2008: 100–105).

Bei den bisherigen vier vorgestellten Typen spielte die Religionszugehörigkeit nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber nimmt sie beim fünften und letzten Typ die herausragende Stellung ein. Der antimuslimische Rassist erzeugt Fremdheit über die zugeschriebene oder tatsächliche Religionszugehörigkeit der Asylsuchenden. Dabei geht es einerseits um den Islam als Religion, der ausschließlich mit negativen Elementen besetzt ist, andererseits um die Religionsangehörigen. Fremdheit wird über die zugeschriebene Andersheit von Kultur und Religion konstruiert. Die Abwertung des Islam ist die Grundhaltung, die auf die Gesamtheit der Asylsuchenden projiziert wird.

Der bestimmende Bestandteil dieses Typs ist die vehemente Ablehnung des Islam als Religion und die Intoleranz der Zugehörigkeit. Es herrscht ein dämonisiertes Konzept vor, dass ausschließlich mit negativ-regressiven Attributen belegt ist. Das Verständnis, dass der Islam im Gegensatz zu anderen Religionen keinerlei positive Aspekte beinhaltet, ist omnipräsent:

„Ich finde, in der Religion gibt es nichts Gutes. Es kann mir auch keiner was nennen. Also keiner kann wirklich sagen: ‚Aber das ist doch wirklich gut im Islam.‘ Ich glaube, es gibt nichts.“ (Günther – Gießen – 00:51:32)

Die zentrale Komponente des antimuslimischen Rassisten ist die inhaltliche und strukturelle Abwertung des Islam in multidimensionaler Hinsicht. Im obigen Beispiel wird deutlich, dass die Abwertung nicht nur partiell erfolgt, sondern gänzlich: Alles, was mit dem Islam zu tun hat, wird diskreditiert. Der Religion schreibt man ausnahmslos negative Attribute zu. Die Dämonisierung findet nicht nur bei der Religion als Konzept statt, sondern auch bei den Glaubensangehörigen, die stets in Verbindung mit den zugeschriebenen negativen Elementen wahrgenommen werden:

„Ich habe noch nie mit diesen Leuten angenehme Erfahrungen gemacht. […]. Es gibt keine Situation, wo ich sagen kann: ‚Ey, dieser muslimische Glaube, der hat aber ein ganz, ganz tollen Menschen aus dir gemacht.‘ Aber es gibt Millionen andere, wo ich sage: ‚Der hat aber ein Arschloch aus dir gemacht.‘ Das ist einfach so.“ (Günther – Gießen – 00:28:10)

Günther begründet seine Herabwürdigung damit, dass er mit Muslimen bisher keinerlei positive Erfahrungen gemacht habe. Diese stets negativen Erlebnisse überträgt er auf die Gesamtheit der Muslime und schreibt allen dieselben Eigenschaften, Verhaltensweisen und Handlungsstrategien zu. Die Sichtweise, dass der Islam als Religion keinerlei positive und nennenswerte Auswirkungen auf das Leben, die Verhaltensweisen sowie Handlungen hat, vereint sich also zu der durchweg negativen Ansicht.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs begründete er seine Sichtweise, warum die islamische Religion eine durchweg negative Religion sei:

„Es gibt im Islam nichts Gutes, Punkt. Es ist einfach so. Es ist einfach nur menschenverachtend. Es tötet Menschen. Und ich finde, eine Religion, die Menschen tötet, muss man nicht ständig in der Gesellschaft irgendwie favorisieren.“ (Günther – Gießen – 00:09:30)

Den Ausschluss von positiven Elementen in Verbindung mit dem Islam verdeutlicht er nochmals. Dieser sei aus seiner Perspektive vor allem durch Terrorismus geprägt und generiere extremistisch-terroristische Subjekte, die schließlich das Grundübel für die vielen Terroranschläge in Europa seien.

Religiös-kulturelle Zuschreibung als dämonisierendes Distinktionsmerkmal

Die Religion ist bei der Konstruktion von Fremdheit maßgeblich. Das individuell und kollektiv erstellte Konstrukt zum Islam, das sich aus diversen Bausteinen zusammensetzt, ist oftmals der Auslöser für die Angst. Die antimuslimischen Rassisten schreiben dem Islam und den Muslimen ausschließlich negative Elemente zu, die u. a. medial-diskursiv konstruiert werden:

„Die haben eben eine andere Kultur. Das macht einem vielleicht auch diese Angst, dieser andere Glaube oder dass die so mit den Frauen. Eigentlich, es sagen auch nicht alle hallo. Überwiegend sind es die Frauen, wenn sie auf dem Bürgersteig. Die sagen dann meistens hallo. Die Männer nicht so, also jedenfalls nicht zu mir. Zu Männern vielleicht auch noch eher, das weiß ich jetzt nicht, aber da müsste ich jetzt mal meinen Mann fragen, ob er schon mal von jemanden ein Hallo gekriegt hat. Aber das ist seltener. Die Männer grüßen die Frauen nicht so sehr. Das sind mehr die Frauen, die sagen dann auch mal hallo.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:10:55)

Die Fremdheitskonstruktion erfolgt hier auf kultureller und religiöser Grundlage, wobei erkennbar wird, dass sich die Angst aus den Differenzen speist. Die Andersheit der Kultur und Religion ist für Barbara Grund zur Sorge. Das Unwissen darüber, wie man mit diesen Menschen umgehen soll, fügt sich sodann in das hergestellte Bedrohungspotential.

Das Beispiel verdeutlicht die Ambivalenz der differierenden Bewertung von männlichen und weiblichen Asylsuchenden. Den Männern werden fortwährend bedrohliche Elemente zugeschrieben, die sich aus der Islamzugehörigkeit ergeben. Die Frauen indes, die ebenfalls mehrheitlich dem Islam angehören, werden demgegenüber mit positiven Elementen besetzt.

Der antimuslimische Rassist steht der Aufnahme von Asylsuchenden nicht per se negativ gegenüber. Handelt es sich um Schutzsuchende, die aus Sicht des antimuslimischen Rassisten nicht dem Islam angehören, unterliegen sie einer neutralen bis positiven Kategorisierung. So zeigt der nächste Interviewausschnitt beispielhaft, welche Unterschiede in der Wahrnehmung, Kategorisierung und Bewertung der Asylsuchenden sinnstrukturell vorhanden sind:

„Generell habe ich nichts dagegen. Wobei ich sagen muss: Alles, was aus dem arabischen Raum kommt. Also ich sage mal ganz einfach: Jeder Schwarze ist mir zehnmal lieber. […]. Weil, ich weiß nicht. die mit ihrem Glauben, Moslem und das Ganze, das passt nicht in unsere Welt. Das passt nicht. Das beißt sich. Moslem und ein Christ, das passt einfach nicht zusammen. Das geht nicht. Die Ansichten, die die haben, alleine wie die schon eine Frau bewerten. Eine Frau ist ein Gegenstand für die, den man benutzen kann. Also Christen sind da anders.“ (Detlef – Tutow – 00:04:47)

Detlef versucht, seine Ablehnung gegenüber Muslimen dadurch zu legitimieren, dass er sich im Gegenzug für die Aufnahme von Asylsuchenden aus Afrika ausspricht, die aber nicht dem Islam angehören dürften. Hervorzuheben ist die Sinnstruktur, dass die von ihm genannte phänotypische Merkmale eine Zugehörigkeit zum Islam ausschließen würden. Detlefs deutlich rassistische Sichtweise offenbart, dass er Asylsuchenden muslimischen Glaubens gänzlich die Schutzwürdigkeit abspricht, was mit der imaginierten Unvereinbarkeit des Islam mit dem Christentum begründet wird. Die Produktion dieser binären Opposition verdeutlicht, dass der Islam als Sinnbild für das Böse wahrgenommen wird, wohingegen das Christentum als friedliche Religion stilisiert wird.

Die Herstellung der binären Opposition und die positive Hervorhebung des Christentums sind nur möglich, weil der Islam gleichzeitig durch den vermeintlichen Umgang mit Frauen dämonisiert wird:

„Islam oder Christ, das ist ja ein Glaube. Und die beiden Glauben aufeinander, die sind ja auch so unterschiedlich, der Islam, alles was aus dem arabischen Bereich kommt, was ich vorhin schon sagte. Beste Beispiel: Frauen. Das funktioniert nicht. Und so sind viele andere Dinge auch. Also ich glaube nicht, dass Christen und Moslems zusammenpassen. Kann ich mir nicht vorstellen. […]. Bis auf Moslems können wir ja integrieren die Leute, die hier Asyl suchen.“ (Detlef – Tutow – 00:12:32)

Wenn man Detlefs Aussagen genauer analysiert, erkennt man erneut die soeben aufgezeigte Sinnstruktur der binären Opposition. So herrscht das Verständnis vor, dass Christen einen positiven und progressiven Umgang mit Frauen pflegen würden. Diese positive Überkompensation steht dem Verhalten der Muslime und der hierarchisch-strukturellen Position der Frauen im Islam diametral entgegen. Das ‚Wir‘ – das hier als Christentum verstanden wird und zu dem sich Detlef zählt, obwohl er kein praktizierender Christ ist – wird dem Fremden – dem Islam und den Muslimen – gegenübergestellt und zugleich abgewertet. Damit geht auch die überhöhte Aufwertung des Eigenen einher.

Aus den aufgezeigten scheinbar unüberwindbaren Differenzen ergibt sich für Detlef eine Unmöglichkeit, Muslime zu integrieren. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion als Ausschlusskriterium für Integration zu verbalisieren, verdeutlicht einmal mehr die ressentiment- und vorurteilsbehaftete Haltung. Erstmals zeigt sich hier, dass Rassismus bei diesem Typ nicht im biologischen Kontext zu verstehen ist, sondern im kulturell-religiösen. Asylsuchende werden nicht deshalb rassistisch abgewertet, weil im biologischen Sinne Differenzen konstruiert werden, sondern weil man ihnen Unterschiede hinsichtlich der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit anheftet.

Die zugeschriebene Islamzugehörigkeit ist der ausschlaggebende Punkt bei der Wahrnehmung, Kategorisierung und Bewertung. Dass das Islamkonzept grundlegend durch medial-diskursive Elemente beeinflusst, reproduziert und transportiert wird, verdeutlicht das folgende Beispiel:

„Eigentlich, was man vom Fernsehen oder der Zeitung übermittelt gekriegt hat, sagen wir mal, denn selbst die Leute oder ich war selbst noch nie in Syrien, ich kann das nicht, oder Afghanistan, ich kann das nicht beurteilen, was das überhaupt für Menschen im Grunde genommen sind. Man weiß eben bloß, dass die dem Islam angehören und dass sie eben eine andere Kultur und andere Religion haben.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:30:13)

Barbara verfügt über keinerlei Informationen zu den innerhalb des Ortes untergebrachten Asylsuchenden. Das ist auf den fehlenden Kontakt zwischen beiden Seiten und auf die mangelhafte Informationsvermittlung der politischen Entscheidungsträger zurückzuführen. Nur auf Grundlage von medial vermittelten Inhalten schreibt sie ihnen die Zugehörigkeit zum Islam zu. Das ist für sie die einzig valide Information. Dass die Zugehörigkeit zum Islam eindeutig mit negativen Attributen und Assoziationen verknüpft ist, lässt sich wie folgt illustrieren:

„Auf eine Art sagt der Koran ja eigentlich auch nichts Schlimmes, muss ich jetzt mal so sagen. Das ist ja im Grunde genommen gar nicht so verkehrt, muss ich jetzt mal so sagen. Der Deutsche hat eben seine Bibel und die haben eben ihren Koran. Und so viel anders ist das vielleicht gar nicht mal, was die, aber, was heißt aber. Wie soll ich denn jetzt sagen? Ich würde fast sagen, die werden fanatischer wachsen die mit ihrem Glauben auf mit dem Islam. Das ist mir fanatischer. Aber es gibt ja bei uns auch Gläubige, die eben vielleicht sehr, sage wir mal bei den Evangelen wird das nicht mehr so sein, aber bei den Katholischen, denke ich mal, gibt es ja auch noch sehr viele, die fanatisch an ihrem Glauben hängen. Und ich würde mal sagen, der Islam ist im Allgemeinen mehr, die sind mehr fanatisch in ihrem Glauben als die, also die Katholiken jetzt.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:33:26)

Ersichtlich wird hier, welche Sinnstrukturen zum Islam als Religion vorhanden sind bzw. welche Elemente man praktizierenden Muslimen zuschreibt. Die für Barbara natürlich anmutende Gegenüberstellung von Deutschen, deren Besitz einer Bibel sie als normal bewertet, und Muslimen, deren Besitz eines Korans ebenfalls als normal eingeordnet wird, konstruiert gleichzeitig eine sich scheinbar ausschließende binäre Opposition. Dass die Komponenten Staat und Religion in einer Weise verbunden werden, wie sie eigentlich nicht zulässig sind, verstärkt die Stereotypisierung abermals.

Deutschland wird insofern homogenisiert, als dass allen Bewohnern des Landes die Zugehörigkeit zum Christentum – inklusive der permanenten Lektüre der Bibel – ausnahmslos zugeschrieben wird. Die daraus folgende Abgrenzung gegenüber dem Islam dient der Vergewisserung der eigenen Identität und Kultur. Interessant ist bei dieser Imagination, dass in diesem Beispiel einem Staat ausnahmslos eine einzige Religion zugeschrieben wird.

In differenter Weise erfolgt die Zuschreibung des Islam auf mehrere Staaten. So ist es aus Sicht der Befragten für die Herkunftsstaaten der Asylsuchenden konstitutiv, dass der Islam als Religion eine übergeordnete Rolle spielt. Die Bürger dieser Länder werden in ganz ähnlicher Weise, wie dies bereits bei der Bundesrepublik Deutschland erfolgte, homogenisiert.

Die Homogenisierung und die Konstruktion einer binären Opposition verfolgen ein übergeordnetes Ziel: die Herausstellung der Normalität des Eigenen und die Zuschreibung der Abweichung des Fremden. Das Fremde wird wegen des zugeschriebenen Fanatismus stark abgewertet, wohingegen das Eigene im Spiegel des Fremden gleichzeitig aufgewertet wird. Es findet eine Aufwertung bei gleichzeitiger Abwertung des Anderen statt. Interessant ist, dass die Verknüpfung des Islam mit dem Element des Fanatismus von Barbara als nahezu natürliche Gegebenheit stilisiert wird.

Fremdheit wird vorwiegend anhand der zugeschriebenen Nicht-Zugehörigkeit zum als normal Deklarierten hergestellt. Als normal wird das Christentum stilisiert; als abweichend hingegen die Zugehörigkeit zum Islam. Nicht die Religion an sich ist entscheidend, sondern vielmehr die zugeschriebene Zugehörigkeit. Es geht nicht um den Islam, der kritisiert wird, sondern um die Muslime. Diese Grundlage in Verbindung mit der Imagination, dass alle Asylsuchenden Muslime sind, führt zu weitreichenden Fremdheitskonstruktionen, wobei nach verschiedenen Ebenen unterschieden werden kann, auf denen Fremdheit im Kontext der zugeschriebenen Religionszugehörigkeit konstruiert wird. Die vier Ebenen (die strukturell-organisatorische Ebene, die habituelle Ebene, die symbolische Ebene, die expansionistische Ebene) stehen exemplarisch für die als fremd wahrgenommen und damit in Abgrenzung zu den als eigen deklarierten Elementen. Beginnend soll die Konstruktion von Fremdheit auf der strukturell-organisatorischen Ebene analysiert werden.

Die strukturell-organisatorische Ebene

Zentral für die Konstruktion von Fremdheit auf dieser Ebene ist das scheinbar erkannte clanstrukturelle Zusammenleben, was aus Sicht des antimuslimischen Rassisten eine Integration in die Gesellschaft verhindert. Dabei sind die wahrgenommenen Clanstrukturen nicht typisch für alle Asylsuchenden. Vielmehr stehen sie für diejenigen, die muslimisch geprägt sind:

„Eine kleine Traube, die kriegt man vielleicht leichter integriert. Auch wenn es schwierig ist, aber man kriegt sie leichter integriert. Aber wenn man da jetzt irgendwo so eine geballte große Mannschaft hat: Es ist doch ein Volk für sich, ganz normal. Weil sie nicht nur zwei haben, mit denen sie sich unterhalten können, wenn es eine große Traube ist, sondern da haben sie 1.000, mit denen sie sich unterhalten können. Warum sollen sie dann noch einen Schritt weitergehen und sich mit Hans-Peter unterhalten?“ (Henri – Wünsdorf – 00:20:47)

Henris Irritation, dass sich die muslimischen Asylsuchenden nur untereinander aufhalten würden, fügt sich sodann in die Sinnstruktur ein, dass kein Wille zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft vorhanden ist. Zudem addiert sich dieser Aspekt zur Irritation und bedrohlichen Konstruktion etwaiger gruppaler Präsenz innerhalb der öffentlichen Sphären des Ortes. Das Verhalten wird auf die kulturelle und religiöse Sozialisation zurückgeführt, die dann die Grundlage für Komplikationen bei der Integration sind. Für Henri schließen sie eine prozessuale und erfolgreiche Eingliederung aus.

Die habituelle Ebene

Neben Fremdheit auf der strukturell-organisatorischen Ebene finden ähnliche Prozesse auch in viel intensiverer Form auf der habituellen Ebene statt, auf der Fremdheit insbesondere über imaginierte regressive Ansichten hergestellt wird.

Muslimisches Frauenbild als Inbegriff kultureller Rückständigkeit

Von weitaus größerer Relevanz ist die Imagination, dass es sich bei allen männlichen Asylsuchenden aufgrund ihrer kulturell-religiösen Prägung um Individuen handelt, die Frauen unterdrücken und tyrannisierend behandeln. Grundlage dafür sind neben hegemonialen Diskursen und kollektiven Konstruktionen auch mediale Aufbereitungen und Reproduktionen von singulären Ereignissen wie den Geschehnissen in Köln in der Silvesternacht 2015/2016. Aus all diesen Faktoren speist sich die potentielle Gefahrenzuschreibung:

„Weil die das wahrscheinlich von ihren Frauen nicht kennen und denken die hier, unsere Mädels sind hier Freiwild oder keine Ahnung. Das ist so mein komisches Gefühl, ja. Und nachdem hier mit Köln und Hamburg und keine Ahnung die ganzen großen Städte und da muss ja was dran sein, die saugen sich das ja nicht aus den Fingern. Und darum habe ich ein ungutes Gefühl.“ (Maria – Wünsdorf – 00:11:25)

Erneut wird eine binäre Opposition zwischen einer Frau der lokalen Bewohnerschaft und den Asylsuchenden erschaffen. Die muslimische Frau als das Fremde wird als regressiv und unterdrückt stilisiert; die deutsche Frau, das Eigene, hingegen als progressiv und selbstbestimmt. Diese differenzierende Frauenkonstruktion, die über die männlichen Asylsuchenden in allgemeiner Form existent ist, wird sodann auf die im Ort gegenwärtigen Asylsuchenden übertragen. Sie wird nicht optional den jeweiligen Individuen zugeschrieben, sondern global auf das Konzept des Flüchtlings angewandt. Die Zugehörigkeit zu diesem Konzept impliziert ebenfalls die Gegenwärtigkeit des konstruierten Verhaltens.

Wegen dieser Übertragung der global geltenden Zuschreibungen auf die Asylsuchenden im Ort werden jene als Gefahr für die progressiv-selbstbestimmten Frauen der autochthonen Bevölkerung dargestellt. Daraus entwickelt sich schließlich eine latente Angst vor dem Verhalten der Asylsuchenden:

„Weil sie die Frauen nicht achten. Das beunruhigt mich eigentlich ein bisschen […]. Und wir hatten eigentlich auch, wo das dann hieß, hier kommen Asylanten und so weiter, wir wussten ja auch, dass Männer bei sind. Da haben wir dann nachher auch gesagt, also bevor dann der Sommer anfing: Was wird das werden, wenn jetzt unsere Mädels hier mit Bikini am Strand sind? Das ist ja für die vollkommen abwegig, also das gibt es ja nun gar nicht. Aber ich muss sagen, toi toi, man hat nicht gehört, dass da irgendwie was passiert ist. Also weiß ich nicht, ob sie das dann doch irgendwie akzeptieren oder, müssen sie ja dann irgendwie, sonst wäre ja irgendwas passiert.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:13:25)

Das vermeintliche Postulat der als natürlich gegebenen schlechten Behandlung von Frauen übernimmt man ohne jegliche kritische Überprüfung und reproduziert es. Frauenfeindlichkeit wird als konstitutives Merkmal männlicher Muslime betrachtet. Sichtbar wird dieses daran, dass Barbara vor der Ankunft von männlichen Asylsuchenden über etwaige Übergriffe am Strandbad besorgt war. Sie differenziert zwischen Männern der Aufnahmegesellschaft und männlichen Asylsuchenden: Die männlichen Asylsuchenden stilisiert sie als potentielle Gefahr für die Aufnahmegesellschaft. Die Gefährdung zeigt sich dann in den Sphären der Freizeit und Erholung.

Verwunderung tritt dann auf, wenn die Erwartung der Übergriffe auf weibliche Badegäste nicht eintritt: So ging man eigentlich von der Annahme aus, dass es zu solchen Vorfällen kommen müsse. Es lässt sich hier eine positive Erwartungsenttäuschung herausarbeiten. Gleichzeitig bleibt die Konstruktion des männlichen Asylsuchenden als potentiellen Straftäter, der es in negativer Weise auf die weiblichen Mitglieder der Aufnahmegesellschaft abgesehen habe, omnipräsent. Die Überlegungen zur Begründung der Verunsicherung enden erneut mit dem Argument der männlichen Asylsuchenden:

„Die Meisten, sage ich mal, wenn man jetzt auf der Straße sie trifft oder auf dem Bürgersteig eben, die sagen auch hallo, also das versuchen sie schon, nett und freundlich zu sein. Die Meisten werden ja auch nett und freundlich sein, aber irgendwie, ich sage jetzt mal vielleicht auch vom Äußeren. Die Männer kommen mir irgendwo unheimlich vor. Ich meine, die werden von mir alter Frau nichts mehr wollen, aber trotzdem ist das irgendwo, ja, sagt das einfach was: Fahr die Strecke nicht mehr alleine, muss ich jetzt mal so sagen.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:08:19)

Die Basis der Bedrohungskonstruktion ist die vermeintliche Andersheit der Asylsuchenden hinsichtlich des Aussehens. Dadurch findet bereits vorher ein Prozess der „VerAnderung“ (Reuter 2002: 141)*Der von Reuter (2002: 141–143) geprägte Begriff der „VerAnderung“ bezeichnet auf übergeordneter Ebene die Handlungen und Praktiken der „Fremdsetzung“. statt, durch den Unterschiede zwischen der autochthonen Bevölkerung und den Asylsuchenden von Barbara konstruiert werden. Die Differenzen werden sodann negativ interpretiert, sodass Fremdheit auf dieser Grundlage hergestellt wird. Danach wird die „VerAnderung“ insofern fortgesetzt, als dass wegen der scheinbaren Andersheit des Aussehens auch das Verhalten von bedeutender Andersheit geprägt sein muss. Schließlich wird aus diesen Komponenten ein Bedrohungspotential generiert. Die Implikatur, dass sich aus Andersheit bzw. Fremdheit gleichzeitig eine Bedrohung in vielerlei Hinsicht ableiten lässt, ist für die Vertreter dieses Typs ebenfalls konstitutiv.

Festzuhalten ist somit, dass Fremdheit sowohl als individuelle (für die Befragte selbst) als auch kollektive (für die Gesamtheit der weiblichen Bewohner des Ortes) Bedrohung konstruiert und reproduziert wird. Das Bedrohungspotential wird ausschließlich den männlichen Asylsuchenden zugeschrieben; weibliche Asylsuchende unterliegen hingegen einer als friedlich und neutral geprägten Klassifizierung:

„Ich finde, die haben so einen durchdringenden Blick, die Männer. Das ist, weiß ich nicht. Mit einer Frau habe ich eigentlich noch nicht so gesprochen bzw. so direkt Kontakt gehabt oder so, dass ich jetzt sagen würde. Also da würde ich mich vielleicht nicht so fühlen oder so. Aber bei den Männern, weiß ich auch nicht. Ich kann das gar nicht beschreiben, wie das ist. Das ist einfach ein Unbehagen. Ist einfach ein Unbehagen.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:08:57)

Die Klassifikation der weiblichen Asylsuchenden als friedlich wird auf den fehlenden Kontakt zurückgeführt. Barbara hatte bereits wenige Kontakte mit männlichen Asylsuchenden, bei denen diese vor allem durch die Mimik als beängstigend eingestuft wurden. Insbesondere deren Blick war dafür ausschlaggebend, dass sie die Asylsuchenden als bedrohlich wahrgenommen habe.

Die antimuslimischen Rassisten erzeugen neutral stilisierte weibliche Asylsuchende sowie dämonisierte männliche Asylsuchende als Antagonisten. Die negative Konstruktion von männlichen Asylsuchenden führt Henri auf eine neue Ebene, indem er den Asylsuchenden eine Gefahr nicht nur für Frauen, sondern auch für Mädchen zuschreibt:

„Aber wie gesagt, man kriegt ja auch mit dann so die Religion, die Frau ist nichts wert, die wird behandelt wie Dreck. Und da macht man auch keinen Halt vor kleinen Mädchen, das ist das Schlimme. Sicher stehen da auch Deutsche, die pöbeln, die schlagen auch mal, ja, das will ich auch nicht für gutheißen, um Gottes Willen. Aber da ist, glaube ich, eher noch eine Hemmschwelle da.“ (Henri – Wünsdorf – 00:44:55)

Er schreibt den Asylsuchenden nicht nur ein Bedrohungspotential für die weiblichen, erwachsenen Mitglieder der autochthonen Bevölkerung zu, sondern auch für junge Mädchen. Die Konstruktion ist erneut nur mithilfe einer Komparation möglich. Er gibt zwar zu, dass es auch bei Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft Individuen gebe, deren Verhalten eine Bedrohung für andere sei. Dieses Verhalten wird aber nicht so sehr abgewertet wie das der Asylsuchenden, weil man den männlichen Deutschen ein kontrolliertes Aggressionspotential zuschreibt. Die Asylsuchenden werden demgegenüber als unkontrolliert und mit niedriger Hemmschwelle in der Gewaltanwendung stilisiert. Die einerseits dämonisierende bzw. andererseits neutralisierende Konstruktion offenbart, dass fehlbares Verhalten bei der lokal-einheimischen Bewohnerschaft im Gegensatz zu den Asylsuchenden gebilligt wird.

Ein interessanter Aspekt ist die Kategorisierung der Asylsuchenden, dass man ihnen nicht per se ein stark negativ geprägtes Verhalten gegenüber Frauen zuschreibt. Vielmehr findet diese Zuschreibung erst dann statt, wenn sie mit dem Islam in Verbindung gebracht werden. Das folgende Beispiel zeigt dies eindrucksvoll:

„Die haben nicht den Respekt vor Frauen, ganz klar, die haben eine ganz andere Mentalität, das sind zum größten Teil Muslime. Wie Muslime zu Frauen stehen, wissen wir. Ich habe auch genug Muslime in meiner Mieterschaft, weiß also, wie die so umgehen. Ich habe letzte Woche einem muslimischen Ehepaar die fristlose Kündigung übergeben. Er zahlt normalerweise immer, die Frau hat damit nichts zu tun, aber wenn ich kündige, weil beide im Mietvertrag stehen, muss ich beiden kündigen. Dann standen die gegenüber, ich habe beiden die Kündigung überreicht und was macht er, nimmt seiner Frau das Schreiben ab und zerreißt das.“ (Martina – Neuss – 00:03:01)

Für Martina ist es also wesentlich, dass die Asylsuchenden muslimischen Glaubens sein müssten, wenn sie auf eine Hierarchie insistieren und ihrer Frau vermitteln, dass diese einen geringeren Wert als der Mann habe. Die weibliche Geringschätzung und Verachtung ist für die Befragte ein Sinnbild für das Verhalten gegenüber Frauen im Islam. Dies kulminiert schließlich darin, dass die Frau als passives Objekt dargestellt wird, das sich stets dem handelnden Subjekt, in diesem Falle dem Mann, unterzuordnen habe. Der Islam wird von Martina somit abermals als Quelle der Unterdrückung, Missbilligung und Verachtung der Frau imaginiert.

Bemerkenswert ist bei dieser Konstruktion, dass die aufgezeigten Elemente nicht erst durch die Asylsuchenden generiert werden, sondern bereits schon vor deren Ankunft existierten. Dies zeigt sich im Besonderen daran, dass Martina bei ihrer Beurteilung des Verhaltens der Asylsuchenden auf zuvor generierte Konzepte zurückgreift, dessen Quellen diskursiv und medial einzuordnen sind.

Auch hier fällt auf, dass das dämonisierte Islambild nur funktioniert und konstruiert werden kann, wenn es in Kombination mit dem Eigenen gedacht wird. Das Eigene ist nie unabhängig vom Fremden zu behandeln, weshalb Fremdheit immer relational zu verstehen ist. Dass das Eigene in überhöht positiver Weise dargestellt wird, das Fremde hingegen als Dämon und in diabolischer Weise skizziert wird, spiegelt sich also auch in den Imaginationen zum Verhalten von Muslimen gegenüber Frauen wider:

„Dann haben die halt so eine Mentalität: Frauen sind scheiße, also gehen wir mit acht hin und vergewaltigen die. Ich würde nicht sagen, dass alle Muslime Frauenvergewaltiger sind, das ist Quatsch. Aber es sind nun mal wie in der Silvesternacht, es waren nun mal alles Flüchtlinge. Was willst du sagen. Du kannst ja nicht sagen, es war auch irgendein Deutscher. Es war nun mal keiner dabei.“ (Günther – Gießen – 00:17:34)

Die übertrieben positive und demütige Darstellung des Verhaltens von Männern der autochthonen Bevölkerung steht dem kriminell-aggressiven und feigen Verhalten der Asylsuchenden entgegen. Erst durch die negative Skizzierung des schlechten Verhaltens gelingt es Günther aber, das Eigene, dem er sich zuordnet, in dieser unnachahmlichen Weise zu glorifizieren. Die männlichen Einheimischen sind im obigen Beispiel über ein progressives, friedliches und aufgeklärtes Verhalten definiert. Ganz anders hingegen die muslimischen Asylsuchenden: Sie werden in diabolischer Weise regressiv und höchst kriminell stilisiert, die ihre Stärke lediglich aus einer gruppalen Präsenz gegenüber deutlich Schwächeren generieren könnten. Dies erscheint für Günther unter der deutschen Bevölkerung unmöglich. Deshalb schließt er die Kategorien deutsche Staatsangehörigkeit und muslimische Religionszugehörigkeit aus. Für ihn ist es nicht möglich, dass ein Deutscher solche Taten, wie sie zuhauf in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 geschehen sind, ausführe (vgl. Kap. 2). Die Unvereinbarkeit ist Grundlage für das Verständnis der nachfolgenden Argumentationen, nach der den Asylsuchenden eine latente sexuelle Kontrollunfähigkeit zugeschrieben wird. Maßgeblich sind dafür eben diese Geschehnisse rund um die Kölner Silvesternacht 2015/2016.

Konstruktion einer sexuellen Kontrollunfähigkeit der Asylsuchenden

Die Angst vor männlichen Asylsuchenden gründet vor allem auf der Konstruktion als potentielle Sexualstraftäter. Demgegenüber ist die Akzeptanz von weiblichen Asylsuchenden bzw. solchen, die im Familienverband nach Deutschland kommen, hoch:

„Da ist man vielleicht nicht ganz so skeptisch an der Sache, klar ist man auch skeptisch bei, aber wenn es wirklich ein Familienvater ist, der Frau und Kinder dabeihat, der geht da auch ein bisschen anders vielleicht mit der Sache um. Der freut sich, dass er es geschafft hat, dass er seine Familie in Sicherheit gebracht hat. Aber […] wenn ich das Kind früh morgens zum Bus vor zum Bahnhof bringe und dann siehst du so eine Traube Jugendlicher Bengel stehen, wo man nicht weiß: Was ist das? Wo gehören die hin? Wie benehmen die sich? Aus den Medien kriegst du dann mit, was das teilweise für Kulturen haben, dass man die Frauen nicht achtet. Da hat man schon ein schlechtes Gewissen bei, dass man dann ein kleines Mädchen da alleine am Bus stehen lassen muss.“ (Henri – Wünsdorf – 00:04:45)

Die Differenzen in der Wahrnehmung und Einordnung der Asylsuchenden hinsichtlich des vermeintlichen Bedrohungspotentials lassen sich mit der medialen Repräsentation der gesamten Flüchtlingsthematik erklären. So war nach den Silvesterereignissen 2015 in Köln der hegemoniale Diskurs der männlichen Asylsuchenden als latentes Gefahrenelement existent. Gänzlich anders ist die Stilisierung von Asylsuchenden, die mit ihrer Familie nach Deutschland flüchten. Ihnen wird seitens der Befragten keine Gefahr zugeschrieben.

Festzuhalten ist somit, dass familiäre Strukturen als kontrollierende und sicherheitsgarantierende Komponenten bewertet werden, weshalb sich die Asylsuchenden darin in ähnlicher Weise wie die einheimische Bewohnerschaft verhalten würden. Gänzlich anders nimmt man erneut die männlichen, jugendlichen Asylsuchenden wahr: Sie werden dämonisiert, marginalisiert und ihnen wird sozialisationsbedingt ein permanent fehlbares Verhalten zugeschrieben. Auf Grundlage dieser Konstruktionen ergeben sich für den antimuslimischen Rassisten weitreichende Verhaltensänderungen, mit denen man erreichen will, dass die von den Asylsuchenden ausgehende Gefahr neutralisiert wird. Die Verhaltensänderung im öffentlichen Raum bei einer imaginierten Koexistenz mit Asylsuchenden ist ein Beispiel dafür:

„Da stehst du als Familienvater noch und guckst mehr auf das Kind, guckst auf die Frau, weil man hat ja weder Respekt vor Kind noch vor Frau. Da stehst du als Familienvater und guckst nur noch dahin. Du passt auf. […]. Da guckst du wirklich nur aufs Kind: Wird die weggefahren, wird die angefasst, geht dir einer an die Frau, an die Tasche, an den Arsch, was auch immer. Du bist doch nur noch mit solchen Gedanken so unterwegs.“ (Henri – Wünsdorf – 00:38:35)

Die Konstruktion des kriminellen muslimischen Asylsuchenden, der die eigene Ehefrau und das eigene Kind unmittelbar gefährdet, durchdringt Henris Alltag (speziell die Bereiche Freizeit und Erholung) in für ihn eklatanter Weise. Die Fremden werden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit als permanente Gefahr stilisiert, die sogar in den soeben genannten Bereichen gegenwärtig ist.

Imaginierter Bildungsrückstand als Indiz der Regressivität

Fremdheitskonstruktionen zeigen sich auf der habituellen Ebene auch darin, dass Muslime als minderwertig und kulturell rückständig wahrgenommen werden. Damit wird abermals verdeutlicht, warum der Typ explizit als antimuslimischer Rassist und nicht als Islamophober o. ä. bezeichnet wird. All die diesem Typen inhärenten Konzepte sind in solch einer Weise rassistisch gefasst, dass Menschen aufgrund einer zugeschriebenen Religion als minderwertig kategorisiert werden. Das Fremde als das negativ Konnotierte steht damit erneut dem Eigenen, dem Höherwertigen, entgegen. Das folgende Beispiel zeigt die Sinnstruktur, dass die Asylsuchenden, die in den Augen des Befragten in der Gesamtheit dem Islam angehören, über keinen nennenswerten Bildungsstand verfügen würden. Günther transportiert dadurch die konstruierte Überlegenheit der autochthonen Bevölkerung gegenüber den Asylsuchenden, insbesondere aber den muslimischen Asylsuchenden, auf eine neue Ebene:

„Da wird ja so getan, als würden da hochintelligente, hochqualifizierte Leute kommen. […]. Es ist einfach vom Bildungsstand her so unentsetzlich weit von uns entfernt, dass sowas gar nicht funktionieren kann. Wenn du hier einen normalen 22-jährigen Mann aus Syrien herkommen lässt, der nur Hauptschulabschluss hat oder überhaupt keinen Schulabschluss hat, der braucht geschätzt laut Deutscher Gesellschaft für irgendwas 18 Jahre, um in dieses System integrierbar zu sein. […]. Der Bildungsstand von so einem Jungen, der hier ankommt, der ist auf dem Stand von einem Vierjährigen.“ (Günther – Gießen – 00:04:52)

Grundlage der Abwertung ist erneut die zugeschriebene oder tatsächliche Religionszugehörigkeit, die Günther aus der Herkunft der Asylsuchenden ableitet. Erwähnenswert ist zudem, dass er Syrern als höchsten möglichen Schulabschluss nur einen Hauptschulabschluss zuschreibt, der gleichzeitig der in Deutschland niedrigste zu erreichende Schulabschluss ist. Der höchste syrische Schulabschluss ist für Günther mit dem niedrigsten deutschen Schulabschluss gleichzusetzen. Um diesen zu erlangen, müssten sich die Asylsuchenden aber noch in jahrelangen Integrationsbemühungen üben.

Die überhebliche Konstruktion der Minderwertigkeit einer Gemeinschaft aufgrund der Religionszugehörigkeit führt Günther insofern fort, als dass er nicht nur auf die Ungleichwertigkeit der Schulabschlüsse referiert, sondern aufzeigt, dass ein Vierjähriger der hiesigen Gesellschaft über ähnliche kognitive Fähigkeiten wie ein jugendlicher Asylsuchender verfügen würde. Durch diesen Vergleich bewirkt er erneut die Herabsetzung der Asylsuchenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und die Aufwertung der deutschen Allgemeinheit. Bestimmend ist auch bei diesem Typ die Betonung der vermeintlich bestehenden Hierarchie, wonach die Asylsuchenden unter der autochthonen Bevölkerung anzusiedeln sind. Die Vergleiche und Herabsetzungen sind demzufolge eine Strategie, diese Strukturen zu reproduzieren und zu zementieren. Die Angst vor dem Verlust der Hoheit und Macht ist omnipräsent.

Ein weiteres Merkmal, dass sich an dem Beispiel zeigen lässt, ist eine Form des Neokolonialismus, weil die Höherwertigkeit der Einheimischen für den antimuslimischen Rassisten natürlich gegeben erscheint:

„Es gibt weder einen muslimischen Maler, einen muslimischen Sänger noch eine muslimische Fabrik. Bei denen gibt es nichts, außer Sand und Öl, und das war es. Ansonsten sind sie doof. Ich habe noch nicht gehört, dass irgendein muslimischer Mensch irgendwas Tolles geleistet hat.“ (Günther – Gießen – 00:11:45)

Denjenigen Staaten, deren Gesellschaften muslimisch geprägt sind, spricht Günther die Innovationskraft, die künstlerische Kreativität sowie das industrielle Verständnis ab. Die binäre Opposition zwischen einer von ihm imaginierten islamischen Welt als rückständig und reaktionär und einer aufgeklärten, innovativen und progressiven nicht-islamischen Welt zeigt einmal mehr, dass die Religion das wesentliche Abneigungsmerkmal ist. Der hier deutlich zu erkennende Hass zeigt das Fremde als das Unterentwickelte, das es durch die restliche nicht-islamische Welt zu bekehren und zu entwickeln gilt. Der Befragte meint die Rückständigkeit des Islams auch damit zu begründen, dass hauptsächlich nicht-muslimische Länder für die größten Entdeckungen und Entwicklungen verantwortlich sind. Die koloniale Sichtweise, dass die Muslime von der restlichen Welt Dinge lernen, übernehmen und anwenden sollen, um ebenfalls erfolgreich zu sein, zeigt die imaginierte Hierarchie der autochthonen Bevölkerung.

Das koloniale Verständnis der kulturellen Rückständigkeit und systematischen Unterentwicklung der Asylsuchenden offenbart sich nicht nur hinsichtlich der vermeintlich desolaten Innovationskraft und der künstlerischen Defizite, sondern auch im Kontext der imaginierten Lebensumstände in den Herkunftsländern:

„Die haben […] Ansprüche, wenn Sie hören in den Asylantenheimen, weil die nicht gut genug sind, fackeln die die Hütten ab. Da […] habe ich gedacht: Sind die eigentlich bescheuert? Kommen von da aus den Lehmhütten, haben zuhause nichts zu fressen, schlafen auf irgendwelchen Pappkartons und stellen hier von meinem Geld die größten Ansprüche. Und die Asylantenheime, wo die untergebracht sind, das sind bestimmt keine Luxusbuden. Aber das ist immer noch besser als manch Obdachloser, der hier haust und der vielleicht ohne eigenes Verschulden in die Obdachlosigkeit gerutscht ist.“ (Martina – Neuss – 00:24:30)

Die Vorstellung der kulturellen Rückständigkeit, womit die Erwartung einer weitgehenden Dankbarkeit einhergeht, divergiert für Martina vom wahrgenommenen Verhalten. Aus der Imagination, dass die Asylsuchenden in ihren Heimatländern unter widrigsten Umständen wohnen und leben würden, schlussfolgert sie, dass sie sich nun nach der Ankunft und Unterbringung in Deutschland äußerst dankbar zeigen müssten. Aus Sicht der Befragten hätten sich die Asylsuchenden in Deutschland hinsichtlich der Wohn- und Lebenssituation merklich verbessert. Diesem kritisierten Verhalten stellt Martina dasselbe von wohnungslosen Einheimischen entgegen, mit denen sie, im Gegensatz zu den Asylsuchenden, großes Mitleid hat. Erneut erfolgt diese Gegenüberstellung deshalb, weil so die bestehenden hierarchischen Strukturen zementiert werden sollen und der möglichen Destruktion derselben entgegengewirkt wird.

Die symbolische Ebene

Die dritte Dimension der Fremdheitskonstruktion des antimuslimischen Rassisten wird vor allem durch religiös aufgeladene Symbole gekennzeichnet. Dem Kopftuch kommt dabei eine übergeordnete Rolle zu.

Religiös-kulturelle Symbole als Indiz von Fremdheit

Wie bisher bereits hinreichend erläutert wurde, lässt sich die Konstruktion der männlichen Asylsuchenden aufgrund ihrer kulturell-religiösen Sozialisation und Zugehörigkeit anhand der Beispiele nachvollziehbar aufzeigen. Der antimuslimische Rassist stellt die weiblichen Asylsuchenden neutral dar. Sie sind Gegenstand einer symbolisch erzeugten Fremdheit, die insbesondere durch das Kopftuch und den Diskurs der „burkatragenden*Bei der häufig als Burka bezeichneten Kopfbedeckung handelt es sich eigentlich um einen Niqab. Im medialen und gesellschaftlichen Diskurs ist jedoch weitläufig von der Burka die Rede (vgl. Berghahn 2017: 194). Asylsuchenden“ hervortritt.

Die Ablehnung des Kopftuchs sowie einer Verschleierung jeglicher Art ist für die Vertreter dieses Typs maßgeblich. Die genannten Elemente sind nur dann akzeptiert, wenn sie aus Gründen der profanen Funktionalität getragen werden:

B1: „Also ich trage vielleicht ein Kopftuch, wenn es kalt ist. […]. Aber die müssen doch nicht hier bei 30 Grad. […]. Nein, ich würde generell sagen: Wir sind hier europäisch, bei uns gibt es sowas nicht. Na klar, wenn du sagst, die Frauen früher auf dem Acker, na logisch.B2: Meine Oma hat auch Kopftuch getragen.B1: Na meine auch, aber dass […] sie keinen Sonnenstich kriegen. Das hat ja alles seinen Sinn. Aber das ist ja ihr Glaube, man soll ja die Haarpracht nicht sehen, die Schönheit von der Frau, das ist es ja. Und die haben ja auch, in der Kirche steht nie, Kirche (B2: Moschee) Moschee stehen die Männer zuerst und dahinter stehen die Frauen und dann auch nur vermummelt oder so. Ja warum? Weil der Mann keine Konturen sehen soll. Da sieht man doch schon, wie bekloppt die sind. Und wenn ich hier, na sag doch mal, das ist doch nicht normal, aber sollen sie ja machen, sollen sie alles machen in ihren Ländern, aber nicht bei uns.“ (Maria und Nathalie – Wünsdorf – 00:18:09)

Wenn es als Sonnenschutz dient, ist für Maria und Nathalie das Tragen des Kopftuchs legitim und akzeptiert, weil es dann keinen kulturell-religiösen Bezug aufweist. Somit würden sich die Asylsuchenden nicht in hohem Maße von der autochthonen Bevölkerung unterscheiden. Wenn die Asylsuchenden das Kopftuch aber aus kulturell-religiöser Motivation heraus tragen, erscheint es für die antimuslimischen Rassisten fremd. Man kann somit erkennen, dass der Fokus der Kritik und der Fremdheitskonstruktionen erneut die Religion ist, nicht das Kopftuch als Kleidungsstück bzw. Accessoire. Einzig die religiöse Symbolik des Kopftuchs wirkt störend und befremdlich. Es ist somit nicht per se fremd, sondern wird erst durch die Zuschreibung der religiösen Symbolik als solches konstruiert.

Aufschlussreich ist darüber hinaus die Imagination eines von religiösen Symbolen befreiten europäischen Kernkontinents. Diese scheinbare Unvereinbarkeit von religiösen Symboliken und europäischen Werten lässt ein homogenes Verständnis von Maria erkennen. Gleichzeitig schließt sie die Zugehörigkeit von Muslimen zur europäischen Gemeinschaft aus.

Der europäische Raum wird als Raum der Freiheit und Toleranz stilisiert. Dieser tritt dem zuvor als illiberal dargestellten Raum der islamischen Welt in binärer Opposition entgegen. Dadurch tritt genau das Gegenteil des von Maria Postulierten ein: Europa wird zum Raum der Intoleranz, weil es Kopftücher als religiöse Symboliken nicht akzeptiert.

In ganz ähnlicher Weise legitimiert auch Günther das Tragen eines Kopftuches aus funktionalen Gründen. Wird das Kopftuch hingegen aus kulturell-religiösen Motiven getragen, lehnt er es strikt ab:

„Ich habe in meiner Schulzeit […] noch niemals eine Frau mit Kopftuch gesehen, nie. Das gab es nicht. […]. Ja, na klar, meine Mutter trug ein Kopftuch, wenn es geregnet hat. Aber es lief kein Mädchen in der Schule mit Kopftuch rum.“ (Günther – Gießen – 00:10:20)

Der Grund der Ablehnung ist für ihn vor allem das Unverständnis, dass die Frauen das Kopftuch aus freiem Willen tragen könnten. Da das negative Rollenverständnis, die fehlende Würdigung der Frau sowie deren Unterdrückung elementar für Günthers Islambild sind, werden diese Aspekte auch auf das Tragen des Kopftuches projiziert. Es herrscht die Ansicht vor, dass die Frau im Islam stets unterdrückt ist und nur auf Anweisung handeln darf, weshalb das Kopftuch ebenfalls ein Befehl des Mannes ist.

Das Kopftuch als religiös aufgeladenes Symbol wird in keiner Weise akzeptiert. Vielmehr sind die antimuslimischen Rassisten der Auffassung, dass es vollständig und fortwährend abgelegt werden müsse:

„Wenn sie sich hier integrieren wollen, würde ich für gänzlich plädieren. Sicher, man kann ja nun auch nicht seinen eigenen Glauben, aber ob nun das Kopftuch der Glaube ist, ich weiß es auch nicht so richtig. Man kann das auch nicht so nachvollziehen, warum die das machen. Das ist schon für die, ja weiß ich nicht, für die Bevölkerung ein bisschen, ja eigenartig, fremdartig eben für uns. Für mich ist es irgendwie fremdartig. Es sei denn, ich war irgendwo mal im Ausland und habe das da gesehen. Aber dann war das für mich okay, die sind da, die wohnen da, die sind da die Landsleute und dann machen die das eben so. Und wir machen es eben nicht.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:17:30)

Die symbolische Fremdheitskonstruktion wird hier durch Fremdheit als Unverständnis ergänzt. Das Unverständnis tritt insofern auf, als dass Barbara es nicht nachvollziehen könne, warum die weiblichen Asylsuchenden ein Kopftuch tragen. Das als fremd klassifizierte gilt im Ausland, und somit in der Fremde, als akzeptiert. Letztendlich gehört das Fremde für die Befragte in die Ferne – nicht jedoch in die Sphären des Eigenen. Die Sphären des Eigenen sind dabei der Nationalstaat. Dringen die als fremd konstruierten Symboliken nun in die Sphären des Eigenen, des Vertrauten ein, kommt es zu einer kontinuierlichen Destruktion der bestehenden Ordnung und der scheinbar bisher vorherrschenden Eindeutigkeit. Folglich gibt Barbara zu verstehen, dass es für sie selbstverständlich sei, dass die Asylsuchenden das Kopftuch in Deutschland ablegen müssen.

Es lässt sich hier eine kombinierte Fremdheitskonstruktion herausarbeiten: Einerseits tritt das Fremde in Form der Asylsuchenden und deren zugeschriebenem Verhalten in dem untersuchten Ort auf. Anderseits wird das Fremde auch durch Symbole wie dem Kopftuch offensichtlich. So kombiniert sich die symbolische Konstruktion von Fremdheit mit der verhaltensbezogenen Fremdheitskonstruktion.

Die Forderung des vollständigen Ablegens des Kopftuches sowie anderer kulturell-religiöser Symboliken ist für den antimuslimischen Rassisten maßgeblich. Viele fühlen sich von kopftuchtragenden Asylsuchenden in ihrer Umgebung gestört. Folglich gesteht man den Asylsuchenden das Tragen des Kopftuches lediglich in deren privaten Sphären zu:

„Ich bin noch ein absoluter Gegner von diesen Vermummungen, von Kopftüchern, von Burka etc. Ich als deutscher Bürger, wenn ich Motorrad fahre, muss den Sturzhelm absetzen, wenn ich in einer Tankstelle bezahlen gehe. Da erlaubt es die Kultur nicht, das Kopftuch abzumachen oder den Schleier aus dem Gesicht zu nehmen, weil auch warum auch immer da ein Mann oder wer im Raum steht. Das ist für mich ein absolutes Ding, was nicht geht. Wenn man die Kultur haben will, ich will das keinem verbieten, der Eine ist christlich, der Andere ist kirchlich, was auch immer, der glaubt an Allah, der glaubt an den, soll jeder machen. Soll er zuhause machen bei sich auf dem Hof, in seinem Keller, wie auch immer. Aber nicht nach außen breit tragen. […]. In Luckenwalde, ich habe es heute erst wieder gelesen. Die Bürgermeisterin hat eine Praktikantin wieder rausgeschmissen, weil die auch nicht in der Lage war, ihr Kopftuch abzunehmen. Da gibt es ein Pro und ein Contra dafür. Ich sage: Da hat sie nicht mehr wie richtig gehandelt. Entweder will ich mich eingliedern, will sagen: Okay, ich nehme es an. Dann muss ich es aber auch ganz machen. Dann muss ich das Kopftuch abnehmen. Ich darf doch auch, wenn ich in anderen Ländern bin, auch nicht nackig durch die Gegend laufen. Das wird mir doch auch nicht gestattet. Warum muss ich das hier akzeptieren?“ (Henri – Wünsdorf – 00:21:40)

Durch die Verlagerung des Kopftuchs und weiterer möglicher Verschleierungen in die privaten Sphären drängt man gleichzeitig die Religion insgesamt aus dem öffentlichen Raum. Dieser Prozess der Religionsverdrängung fand bereits schon vorher mit anderen Religionen statt. Die aktuelle Tendenz der Islamverdrängung aus öffentlichen Sphären ist deshalb lediglich eine Fortsetzung dessen. Es lässt sich eine Entsakralisierung des öffentlichen Raums beobachten. Das Ziel ist es, die Religion und die dazugehörige Kultur vollständig in die privaten Sphären zu verlagern.

Ein weiterer Aspekt ist das Verständnis der individuellen Ausübung von Religion. Daraus folgt sodann die Auslöschung des der Religion inhärenten kollektiven Moments. Mit diesem Konzept der Individualisierung von Religion sowie der Verlagerung in die privaten Sphären lässt sich der Kerngedanke dieses Typs nachvollziehbar illustrieren: Man akzeptiert die Glaubenspraktiken, wenn sie nicht direkt oder indirekt in die Sphären der alteingesessenen Bewohnerschaft dringen. Für die Einheimischen dürfe es keine Veränderungen geben. Es ist also das Verständnis vorherrschend, dass sich das Verhalten der Asylsuchenden bezüglich ihrer Religion dem der autochthonen Bevölkerung ähneln muss. Diese Erwartungshaltung der assimilativen Integration zeigt sich auch in anderen Bereichen:

„Man kann doch […] anfangen, die deutsche Sprache zu lernen. Anfangen, aufs Klo zu gehen und nicht mitten auf der Straße, jetzt salopp gesagt, nicht mitten auf die Straße kacken. Das kann man auch anfangen, wenn wir auch in einer EAE sind. Das sind nun mal die Gepflogenheiten. […]. Und auch da gehört das auch zu, anfangen irgendwo die Religion nicht nach außen zu tragen. Warum sind es Kriegsflüchtlinge? Wer hat den Krieg oder wodurch wird der Krieg meistens immer nur angezettelt? Immer nur durch die Kirche, durch den lieben Gott oder Allah oder wen auch immer. Ist eine Religion. Und wenn ich diese Religion hier weiterlebe, kann ich doch davon ausgehen, dass dann hier der nächste Krieg stattfindet.“ (Henri – Wünsdorf – 00:34:10)

Die Konstruktion einer binären Opposition zwischen regressiven Asylsuchenden und progressiven Deutschen erfolgt auf Grundlage der vermeintlichen Ausübung von Religion. In Deutschland ist sei es für Henri üblich, dass religiöse Angelegenheiten vollständig ins Private verlagert wären. Die Asylsuchenden hätten ein gänzlich anderes Verständnis. Dadurch betont Henri die Rückständigkeit und legt in nahezu kolonialer Form dar, dass sie den richtigen Umgang mit Religion von den Deutschen lernen müssen. Als progressiv gelten das weitgehende Ablegen bzw. die Verlagerung der Religion in die privaten Sphären.

Die Zuschreibung der Islamzugehörigkeit ist für diesen Typ von entscheidender Bedeutung. Die Religion als Grundlage für die Konstruktion von Fremdheit erklärt somit, warum eine Ablehnung der Asylsuchenden wegen dieser Zugehörigkeit entsteht. Zudem erklärt sie auch, weshalb alles nur mit dem Islam Assoziierbare in den privaten Sphären platziert werden soll.

Die Forderung nach dem Verschwinden von Kopftüchern, weil diese aus Sicht des antimuslimischen Rassisten die Unterdrückung der Frau im Islam symbolisieren, erhebt auch Günther.:

„Das ist […] ein Zeichen der Unterdrückung. Das ist eine Symbolik für eine komplett verkehrte Religion, eine komplett dumme Weltanschauung. […]. Nur wenn eine Gesellschaft sagt, wie das in Australien oder so ist, das öffentliche Tragen von muslimischen oder islamistischen Symbolen einfach nicht erlaubt ist, dann setzt eine Gesellschaft einfach einen Cut und sagt: ‚Wir wollen es nicht.‘ […]. Bei uns ist jeder ein freier Mensch. Jede Frau, jeder Mann ist gleich, jeder Schwule, jede lesbische Frau kann machen, was sie will. Alles frei. Und wenn ihr das nicht wollt, dann müsst ihr in eurem Syrienland bleiben.“ (Günther – Gießen – 00:03:20)

Das Kopftuch steht für den antimuslimischen Rassisten für Unfreiheit, Unterdrückung und Anfeindungen gegenüber jenen, die nicht dem als normal Deklarierten entsprechen. Es symbolisiert die Repression von Frauen und steht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der westlichen Welt diametral entgegen. Dass Günther mit der vehementen Ablehnung des Kopftuches und der Verurteilung der Trägerinnen aber identisch handelt, wie er es den Muslimen zuschreibt, gerät bei seiner Argumentation in den Hintergrund. Es sind gerade die antimuslimischen Rassisten, die sich gegen die libertäre Grundeinstellung der Gesellschaft stellen, nicht die Muslime.

Ein hervorzuhebendes Merkmal ist darüber hinaus, dass die Irritationen und Ablehnungen nicht durch religiöse Symbole in allgemeiner Form ausgelöst werden, sondern nur durch solche, die mit dem Islam assoziiert werden. Christliche Symbole finden demzufolge keinerlei Beachtung. Der antimuslimische Rassist nimmt sie als natürlich gegeben wahr. Lediglich Symboliken des Islam werden als fremd deklariert. Das ist der Grund, warum man das Tragen des Kopftuches vehement ablehnt und sich dafür ausspricht, dass es durch einhellige Gesetze verboten wird. Schließlich seien die Freiheit und das Unterbinden von Unterdrückung zwei der Grundelemente des friedlichen Zusammenlebens in freien Gesellschaften. Anpassung und Assimilation sind also zwei Begriffe, die im Zusammenhang mit der symbolischen Konstruktion von Fremdheit überaus frequent benutzt werden. Die Forderung nach Anpassung erscheint den Befragten nicht als anmaßend, sondern als selbstverständlich:

„Wenn sie hier sind, dann sollen sie sich auch unserer Kultur anpassen. Sollen sie nicht mit den Kopftüchern gehen und dann sollen sie sich unserer Kultur anschließen.“ (Adele – Tutow – 00:02:00)

Die expansionistische Ebene

Die vierte und letzte Dimension der Fremdheitskonstruktion des antimuslimischen Rassisten ist die Vorstellung einer kämpferischen Ausbreitung der islamischen Religion in der als westlich definierten Welt. Die Konstruktion ist dabei erneut ausschließlich negativ assoziiert.

Phobische Imagination eines religiös-kulturellen Expansionsbestrebens

Die vehemente Ablehnung des Islam geht stets in eine latente Form der Angst über. Sie bezieht sich zum einen auf die Muslime, denen fortwährend terroristische Aktivitäten zugeschrieben werden. Nicht die einzelnen Individuen sind von Relevanz, sondern das Konzept der Muslime an sich wird mit Terrorismus assoziiert. Zum anderen lässt sich die oftmals analysierte Angst mit der Konstruktion eines expansiven Islam begründen:

„Ich denke mal, die würden gerne diesen Islam ja auch überstülpen wollen, mal ganz profan gesagt, aber wenn das dann noch mehr werden, dann kann das vielleicht mal passieren und das wäre meiner Meinung nach nicht so gut. Da hätte ich schon ein bisschen Bedenken vor, muss ich ganz ehrlich sagen. Wenn man sich so im Bekannten- und Freundeskreis unterhält, da sage ich schon so oft: Gott sei Dank bin ich schon so alt, dass ich das nicht mehr alles erlebe, was mal auf uns zukommt. Wenn die uns wirklich mal überrennen, ich sage es jetzt mal so, da hätte ich schon so ein bisschen Bedenken, muss ich ganz ehrlich sagen, für unsere Frauen. Weil das einfach eine frauenfeindliche Religion ist. Und das würde mich sehr beängstigen.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:39:23)

Die Zuschreibung des permanenten Missionierungsgedankens bei Muslimen, wenn notwendig auch unter Anwendung von Gewalt, lässt sich bei Barbara in ausgeprägter Weise erkennen. Die mögliche Islamausbreitung wird nicht neutral, sondern in deutlicher Weise mit negativen Aspekten bestückt. Es kommt zur Reaktivierung der bisherigen Konstruktionen der kriminellen männlichen Asylsuchenden, die insbesondere durch Sexualstraftaten auffallen. Die Konstruktion des expansiven Islam ist somit eine erneute Gefahrenkonstruktion.

Mit der konstruierten Ausbreitung des Islam in Deutschland – und folglich auch in Wünsdorf – kommt es zur Aktivierung aller negativen Elemente, die dem Konzept des Islam inhärent sind. Für Barbara ergibt sich eine Gefahr für die weiblichen Mitglieder der autochthonen Bevölkerung, wobei sie nach Alter differenziert:

„Gut, für die Älteren ist das ja auch nicht mehr so gefährlich jetzt vielleicht mal, um das Wort mal zu gebrauchen, wenn das jetzt wirklich sein sollte, dass die dann doch mal die Überhand in Deutschland übernehmen. Und davor hätte ich schon Bedenken, das muss ich ganz ehrlich sagen. Das würde ich nicht so gut finden. Ich verstehe aber auch nicht, warum wir uns das so gefallen lassen. Das ist das, was ich dabei nicht verstehe, dass wir das so zulassen, dass die sich so in ihrer, wie soll ich das jetzt ausdrücken, ist ein bisschen schwierig. Ja, wir lassen das einfach zu, dass die so leben, wie sie in ihrem Land gelebt haben. Und wenn die sich dann wirklich integrieren, meiner Meinung nach kann man solche Leute nicht integrieren. Integration bedeutet für mich, dass dann alles gleich ist in Deutschland. Und das ist ja dann nicht, das geht ja gar nicht. Die Leute sind ja durch ihren Fanatismus, um nochmal darauf zurückzukommen, auch nicht umzustimmen.“ (Barbara – Wünsdorf – 00:40:43)

Interessant ist nicht nur, dass eine Angst vor dem Islam konstruiert wird, sondern auch, dass ein Unverständnis für die staatliche und gesellschaftliche Passivität vorherrschend ist. Es besteht der offensichtliche Wunsch nach konsequentem Auftreten gegenüber dem imaginierten islamischen Expansionsstreben. Für Barbara muss es das Ziel sein, die Expansion und Missionierung erfolgreich einzuhegen. Dadurch wird abermals ein „Wir“ und ein „die Anderen“ erzeugt, das jeweils als das Gute bzw. als das Schlechte gilt.

Der Wunsch nach staatlichen Interventionen gegenüber dem Expansionsstreben gründet sich auf der Vorstellung, dass die bestehenden Macht- und Hierarchieverhältnisse durch die vermeintliche Majorität des Islam grundlegend destruiert würden. Das Expansionsbegehr der Muslime ist für Barbara deshalb evident, weil sich die Asylsuchenden aufgrund ihres Verhaltens in keiner Weise integrieren lassen würden. Ein wichtiger Aspekt ist der zugeschriebene Fanatismus, der sich primär auf die Religion bezieht.

Wegen dem zugeschriebenen Fanatismus und dem damit einhergehenden Unwillen, sich den Gegebenheiten in Deutschland anzupassen, offenbart Barbara ihr Verständnis einer gelungenen Integration. Der Begriff Integration wird mit Assimilation gefüllt, sodass man eigentlich von einer assimilativen Integration sprechen muss. Deshalb wird Integration als Prozess der vollständigen Angleichung verstanden, womit erreicht werden soll, dass man die zugeschriebenen oder real existierenden Differenzen beseitigt. Mithilfe dieses Prozesses soll das Fremde so weit wie möglich beseitigt werden, um die bestehende Ordnung weiterhin aufrechterhalten zu können. Das konstruierte Ergebnis ist schließlich eine vollständig abgeschlossene Homogenisierung.

Die Angst vor einer als gefährlich imaginierten Ausbreitung des Islam über die europäischen Staaten, mit der möglicherweise auch die zwanghafte Übernahme von kulturellen Gebräuchen einhergeht, ist beim antimuslimischen Rassisten allgegenwärtig. Grundlage ist vor allem, dass eine friedliche Koexistenz zwischen der autochthonen Gesellschaft und den Muslimen, die dann möglicherweise schon in der Mehrheit sind, unmöglich erscheint:

„Deren Bestreben ist nicht, mit uns in einer Kooperation zu leben, sondern deren Bestreben ist es zumindest zu 80 Prozent, die ich kenne, ihre Geschichte durchzusetzen und unsere eigentlich wegzuschießen.“ (Günther – Gießen – 00:01:39)

Die Ursachen für die Unmöglichkeit des Zusammenlebens liegen für den antimuslimischen Rassisten nicht im Verhalten und der Haltung der autochthonen Bevölkerung, sondern vielmehr bei den Muslimen selbst. Schlussendlich sind sie es, die mit einer äußerst aggressiven und autoritären Vorgehensweise ihre Kultur und Religion auf die Gesellschaft übertragen wollten. Dabei wird die als Gefahr erkannte Islamisierung nicht nur auf die Aktivität der Muslime bezogen, sondern vielmehr auch auf die Toleranz der Aufnahmegesellschaft. Schließlich duldet man auch den Einzug von immer mehr islamischen Riten, Praktiken und Sitten:

„In der Gesellschaft ist diese schleichende Islamisierung voll angekommen […]. Es wurde immer mehr und immer mehr und immer mehr und immer mehr Toleranz denen gegenüber. […]. Und dann tolerieren wir dieses und dann tolerieren wir jenes […] und dann können die Mädchen vollverschleiert hier rumlaufen […]. Und dann tolerieren wir halt, dass die verheiratet werden und dass deren Ehegatten, die 60-jährigen Männer, dann plötzlich hier im Sozialhilfesystem ankommen. […]. Und das ist falsch. Es gibt nur eine Regel und das ist unsere Regel. Warum? Weil wir die beste Demokratie und die beste Regel der Welt haben, Punkt. Und die können lernen, wie das funktioniert. Oder sie können es lassen, dann müssen sie das in ihren komischen Sandländern machen. […]. Wenn sie das aber wollen hier, wenn einer sagt: ‚Okay, ihr habt Recht, das ist viel besser. Wir diskriminieren hier niemanden und unseren muslimischen Glauben leben wir zu Hause aus und den Ramadan machen wir zu Hause.‘“ (Günther – Gießen – 00:33:23)

Dieser tolerierten Expansion müsse unbedingt eine Reaktion der Gesellschaft entgegengesetzt werden. Günther verpackt dies insofern euphemistisch, als dass er die Notwendigkeit der Eindämmung des Expansionsbestrebens mit dem Hochhalten der Grundrechte Deutschlands begründet. Für ihn müsse man als Demokrat die der Demokratie inhärenten Elemente gegen vermeintliche Veränderungen stets verteidigen. Diese Demokratiekonstruktion verteidigt er in egozentrischer Form als das Beste, was man sich als Gesellschaft wünschen kann. Mit dieser paradiesisch anmutenden Überzeichnung der Zustände in Deutschland grenzt er die islamisch geprägten Staaten erneut auf Grundlage dieser Konstruktion ab. Diese funktioniert aber nur, weil er genau diese Staaten abermals politisch abwertet und deren Systeme als minderwertig kategorisiert. Erneut tritt die Konstruktion der Hierarchie zwischen den Asylsuchenden und den Einheimischen auf und der damit im Zusammenhang stehende Wunsch, dass ein Abhängigkeitsverhältnis eintritt. Damit kann es gelingen, die Hierarchie zu festigen und für einen langen Zeitraum zu zementieren.

Mit dieser Methode der vollständigen Assimilation kann also der als gefährlich wahrgenommenen bzw. imaginierten Expansion des Islam entgegengewirkt werden. Für Martina ist eine Assimilation nur partiell möglich. Die eigentliche Gefahr gehe für sie jedoch auch von Teilen der autochthonen Bevölkerung aus, die zum Islam konvertieren:

„Nostradamus hat mal gesagt: Die Moslems werden mal die Welt übernehmen. Und wir sind nah dran. Gehen Sie mal durch die Weltgeschichte, welche Religion ist am meisten vertreten? Und es wird immer mehr. Was meinen Sie denn, wieviel Deutsche mit Kopftuch bei mir reinkommen, weil die konvertiert sind, weil die sich irgendein Typus sich ans Bein genagelt haben und das ist jetzt die große Liebe und dann wird natürlich auch direkt die Religion geändert. […] Wenn die hier irgendwann anfangen, kein Weihnachten mehr feiern zu dürfen, weil es halt dem muslimischen Glauben nicht entgegenkommt oder hier keine Weihnachtsklamotten verkauft werden dürfen, weil es eben nicht dem muslimischen Glauben entsprechend ist, dann fange ich mal an, in der Stadt ein bisschen auf den Putz zu hauen.“ (Martina – Neuss – 00:17:02)

Die Sorge vor kulturellen Veränderungen, die sich direkt auf Martina auswirken, ist hier allgegenwärtig. Die massenhafte Verbreitung des Islam wird nicht nur als Gefahr für die Bevölkerung insofern wahrgenommen, als dass sich die Rolle der Frau dann maßgeblich ändern würde. Vielmehr ist auch die Angst vor dem Verlust christlicher Feste und Riten präsent.

Forderung: Exterritorialisierung der Asylsuchenden

Das Integrationsverständnis als vollständiger Assimilation offenbart ebenfalls, dass bei Nichtangleichung die Exterritorialisierung bzw. Rückführung erfolgen muss:

„Ich habe natürlich ein komisches Gefühl, wenn ich meine Kinder baden schicke, weil der See ist voll von diesen Leuten. Ich war einmal zum Eisbeinessen nach unserem Strandfest, da kamen sie dann auch in geballte Form nachmittags. Ich meine, die haben uns nichts getan. Die sind da gekommen, vermummelt, was ich auch schon total daneben finde. Wer hierbleiben will, der muss sich so geben, wie wir sind und da habe ich für die ihre Religion überhaupt kein Verständnis, weil wir sind ja Ungläubige, wir sind die Bösen, die Schlechten, die Unterwelt eigentlich. Und ich lasse mir nicht von irgendwelchen Dahergekommenen eine Religion aufzwingen oder sagen, dass meine Religion schlecht ist. Wenn ich da 14 Tage im Urlaub bin und gucke mir eine Moschee an, muss ich mich selbst im Urlaub anpassen. Ich mache das auch, ich respektiere das auch gerne, soll so sein. Aber wer hierbleiben will, der muss uns respektieren und anders sehe ich das nicht. Und dann noch hier die ganz Vermummten. Also die würde ich alle, also wegen mir können die alle wieder zurück.“ (Maria – Wünsdorf – 00:09:24)

Das obige Beispiel ist eine Zusammenfassung des antimuslimischen Rassisten. Es beinhaltet alle wesentlichen Aspekte, die bezeichnend sind. So nimmt man die Asylsuchenden kaum im alltäglichen Leben wahr. Lediglich die mediale und diskursive Präsenz weist auf die Asylsuchenden innerhalb der unmittelbaren Umgebung hin. Weiterhin ist das Konstrukt der männlichen Asylsuchenden als potentielle Sexualstraftäter existent, aus dem sich die Angst vor den Asylsuchenden als Masse speist. Zudem offenbart das Beispiel das Integrationsverständnis der vollständigen Assimilation. Wird diese von den Asylsuchenden verweigert oder nur bedingt erfolgreich angegangen, muss in den Augen der Befragten die sofortige Exterritorialisierung erfolgen.

Für die vom antimuslimischen Rassisten geforderte Exterritorialisierung wird nicht nur dann argumentiert, wenn die Anpassung seitens der Asylsuchenden nicht erfolgt, sondern auch dann, wenn sie durch kriminelle Handlungen auffallen. Kleinste Delikte wie Diebstahl sind ein Grund dafür, den Asylsuchenden die Schutzwürdigkeit abzusprechen und die Rückführung voranzutreiben:

„Jeder Deutsche, der hier was anstellt, kommt direkt in den Knast. Bei denen, die würde ich direkt abschieben. Wenn hier nachgewiesen wird, der hat eine Frau belästigt, kann der gehen. Wenn nachgewiesen wird, der hat geklaut, kann der gehen.“ (Martina – Neuss – 00:07:31)

Die Null-Toleranz-Herangehensweise gegenüber Asylsuchenden verstärkt sich dadurch, dass dem Fremden weniger zugestanden wird als dem Eigenen. Das Fremde als Eindringling und Gefahr ist stets auf Bewährung in den Sphären des Eigenen, wodurch schon kleinste Verstöße gegen die als statisch betrachtete Ordnung sanktioniert werden. Die Toleranz bei Verfehlungen von Mitgliedern der autochthonen Gesellschaft ist deshalb höher als bei Asylsuchenden, insbesondere bei solchen, die muslimischen Glaubens sind.

Der antimuslimische Rassist ist deshalb bestrebt, die Asylsuchenden möglichst umgehend in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, weil das Fremde für ihn nicht in die Sphären des Eigenen gehört. Deshalb wird die intolerante Haltung schon bei kleinen Verfehlungen häufig vorgeschoben, um das eigentliche Ziel zu legitimieren: die Exterritorialisierung des Fremden. Dass das Fremde für die Vertreter des antimuslimischen Rassisten nicht in ihre unmittelbaren Sphären gehört, lässt sich am folgenden Beispiel eindrucksvoll skizzieren:

„Im Bilderbuch sehe ich Neger oder im Urlaub, aber nicht hier. [...]. Das bringt mein Weltbild durcheinander. Im Baumarkt war neulich eine Negermutter mit so einem dicken Arsch und dazu standen da noch Palmen. Da dachte ich, ich bin im Urlaub.“ (Franz – Chemnitz – Gesprächsnotizen 04)

Das Fremde dringt für Franz in seine als vertraut und eigen kategorisierten Räume ein und irritiert ihn insofern, als dass er es nicht einordnen kann. Das Fremde und das Exotische sind für ihn Elemente, die er mit Urlaub assoziiert. Das zeigt deutlich, dass man das Fremde außerhalb der eigenen Ordnung und der vertrauten Räume nicht als bedrohlich und fremd wahrnimmt, weshalb sich an diesem Beispiel die Relationalität von Fremdheit eindrucksvoll zeigen lässt. Deutlicher wird dies in Franz‘ weiteren Ausführungen:

„Als Kind habe ich 1001 Nacht gelesen, das waren Helden. Alibaba und Aladin, das war geil, weil es eine andere Welt war. Aber das muss ein Märchen bleiben und ich will nicht Alibaba und die 40 Räuber bei mir haben.“ (Franz – Chemnitz – Gesprächsnotizen 08)

Franz ist fasziniert von Darstellungen des Fremden innerhalb der Unterhaltungsliteratur. Gleichzeitig verdeutlicht er, dass es beim Auftreten des Fremden innerhalb der Fiktion bleiben müsse. Das Fremde wird also nur dann akzeptiert, wenn es nicht von Relevanz ist und das Handeln des antimuslimischen Rassisten vermeintlich nicht beeinflusst.

Forderung: Bedingungslose kulturelle und religiöse Assimilation

Neben der Forderung der Rückführung in die jeweiligen Herkunftsländer lässt sich beim antimuslimischen Rassisten eine weitere herausarbeiten. Gelingt die Rückführung nicht oder kann aus humanitären Gründen nicht erfolgen, erwarten die Vertreter dieses Typs eine weitreichende Anpassung. Dabei gilt es herauszustellen, dass dies erneut nicht explizit auf die Asylsuchenden bezogen wird, sondern auf sämtliche in Deutschland lebende Muslime. Es gilt also vielmehr, Symbole des Islam aus den nationalstaatlichen Sphären zu entfernen und sie der vermeintlichen hiesigen Kultur zu assimilieren.

Bei der Forderung des antimuslimischen Rassisten ist interessant, dass die Anpassung der Asylsuchenden an die bestehenden kulturellen und gesellschaftlichen Gepflogenheiten als Integration verstanden wird. Die Aufgabe des bisherigen kulturellen und religiösen Hintergrunds ist dabei die notwendige Bedingung. Dadurch zeigt sich erneut die imaginierte Hierarchie, wonach die Gesellschaftsstruktur und die Ordnung Deutschlands überhöht wahrgenommen werden. Hingegen werden dieselben der primär muslimisch geprägten Staaten als regressiv und strukturkonservativ stilisiert. Das Verständnis der assimilativen Integration zeigt sich im folgenden Beispiel eindrucksvoll:

„Menschen kommen in unser Land, kommen in irgendwelche Notaufnahmelager und dann fängt Integration da an. Es gibt in Gießen im Notaufnahmelager, vier Küchen für vier verschiedene Nahrungspools für diese Leute. Weil der Eine isst das nicht, der Eine isst das nicht und der Dritte isst das nicht. Die Integration beginnt da, wo das in Österreich aufhört. Da gibt es einmal Essen. Und wenn man das nicht mag, aus was für Gründen auch immer, ja gut, dann muss man halt irgendwo hingehen, wo man das gekocht kriegt. […]. Oder er muss sich das irgendwie selbst kochen. Aber man kann nicht sagen: Eine Gesellschaft muss dafür sorgen, dass ich das kriege, was ich will. Das kann nicht sein. Und da fängt die Integration an und Integration ist immer dann gut, wenn man von den Leuten etwas fordert und etwas verlangt. […]. Zum Beispiel zu sagen, wenn muslimische Frauen hierherkommen, in Deutschland gibt es ab sofort eine Regelung, dass hier in der Öffentlichkeit keine Kopftücher getragen werden. Weil das für uns ein Zeichen von Unterdrückung ist, also stellen wir das ab. Wenn ihr hierherkommt und wollt hierherkommen, müsst ihr die Kopftücher ablegen. Übrigens, in Australien ist das so. Und darum kommt da auch keiner hin. Ist ja ganz klar, die gehen genau da hin, wo sie ihre absurden, kruden Vorstellungen von Leben durchsetzen können. Und Deutschland ist ein Paradebeispiel dafür.“ (Günther – Gießen – 00:22:00)

Das Integrationsverständnis ist also, dass sich die Asylsuchenden in jeglichen Bereichen der autochthonen Bevölkerung unterordnen und mit allem zufrieden sind, was sie bekommen. Schließlich sind die Zuwendungen ein Zeichen von großer Hilfsbereitschaft, die es zu würdigen gilt. Zentral ist, dass keinerlei Sonderwünsche seitens der Asylsuchenden akzeptiert werden. Ersichtlich wird so abermals die imaginierte Hierarchie, nach der die deutsch-autochthone Allgemeinheit über den Asylsuchenden steht und bestimmt, was ihnen zusteht.

Ein weiteres Element lässt sich insofern herausarbeiten, als dass Integration nicht als zweidimensionales Konzept verstanden wird – dass sowohl die Mitglieder der autochthonen Bevölkerung als auch die Asylsuchenden jeweils in gleichem Maße einen Beitrag zum Erfolg zu leisten haben –, sondern lediglich die Asylsuchenden aktiv und gewillt sein müssten. Schließlich werden sie als diejenigen stilisiert, die als fremde Eindringlinge in eine bestehende Struktur vordringen und Teil dieser werden möchten.

Das Verständnis der assimilativen Integration ist deshalb so wichtig, weil für den antimuslimischen Rassisten dadurch die Ambivalenz des Fremden aufgelöst werden soll. Es muss klarwerden, ob es sich beim Fremden um eine freundlich oder feindlich gesinnte Person handelt. Mit der weitreichenden Anpassung auf nahezu sämtlichen Ebenen ist es also möglich, das als fremd Klassifizierte aus den vertrauten Sphären zu entfernen:

„Wenn ich dahingehe, dann weiß ich aber auch, ich gehe in ein Land hin und muss mich dem anpassen. So einfach ist das und die Meinung vertrete ich auch. Wenn ich hierherkomme, dann muss ich eben wissen, das ist die deutsche Kultur, ich will Deutscher werden, also muss ich mich dementsprechend einfügen. Sonst kann ich doch in Syrien bleiben, bin ich der Meinung. Dann habe ich meine Kultur da und dann ist das gut.“ (Adele – Tutow – 00:04:15)

Die vollständige kulturelle Anpassung ist also die hinreichende Bedingung für den Aufenthalt in Deutschland. Die Ursachen der Migration und Flucht werden von Adele völlig außer Acht gelassen. Vielmehr unterstellt sie den Asylsuchenden eine Migration aus ökonomischen Gründen, mit der aber auch eine vollständige Anpassung einhergehen muss. In ganz ähnlicher Weise beschreibt Martina ihre Erwartungen an die Asylsuchenden. Auch für sie nimmt das Konzept der Assimilation eine übergeordnete Rolle ein:

„Alles, was fremd ist und in mein Land kommt und meint, mein Land verändern zu müssen und Deutschland ist mein Land, da werde ich wild. Also nicht alles, was Tradition ist, ist gut. Manche alten Zöpfe gehören abgeschnitten, aber Deutschland ist Deutschland und Deutschland soll Deutschland bleiben. Es soll nicht muslimisch werden.“ (Martina – Neuss – 00:16:30)

Hier schwingt in deutlicher Weise die Angst vor der Pflicht der Übernahme muslimischer Elemente mit, die durch die Einwanderung des Fremden multipliziert würde. Das ist einer der Gründe, warum gerade der antimuslimische Rassist so sehr auf die assimilative Integration der Asylsuchenden und des Fremden beharrt. Wenn das Fremde in großer Zahl präsent ist, kommt es zur apokalyptischen Imagination der Expansion des Islam (wie bereits in diesem Kapitel aufgezeigt wurde). Um dem bereits im Voraus entgegenzuwirken, erwartet man die vollständige Anpassung an das hiesige Verhalten und die hiesigen kulturellen Gepflogenheiten.

Zusammenfassung

Das Grundelement des antimuslimischen Rassisten ist die Abwertung und der Hass auf Muslime sowie den Islam als Religion (vgl. Abb. 48). Dabei herrscht bereits ein negatives Islamkonzept vor, das nicht erst durch die Asylsuchenden generiert wird. Vielmehr wird den Asylsuchenden die Zugehörigkeit zum Islam erst zugeschrieben und somit inhärent gemacht. Das negative Islamkonzept wird auf die Asylsuchenden projiziert, sodass diese als Vertreter der dämonisierten Religion wahrgenommen werden. Sie sind dadurch die prototypischen Fremden, weil sie die kulturelle und religiöse Andersheit, die Furcht und Irritationen auslöst, verkörpern.

Abbildung 48: Schematische Darstellung des antimuslimischen Rassisten (Mücke 2018)

Die Konstruktion von Fremdheit findet beim antimuslimischen Rassisten auf vier Ebenen statt: Die strukturell-organisatorische Ebene beinhaltet Irritationen über das clanstrukturelle Zusammenleben und gruppale Auftreten, was in den Augen der Befragten nicht im Einklang mit den hiesigen Strukturen steht. Darüber hinaus finden Fremdheitskonstruktionen auf der habituellen Ebene statt. Das schlechte Verhalten bis hin zur Verachtung von Frauen sowie eine sexuelle Kontrollunfähigkeit werden dabei als maßgeblich für Muslime stilisiert. Insbesondere die männlichen Asylsuchenden betrachtet man deshalb als Gefahren-Element. Damit einher geht, dass man Muslimen eine kulturelle Rückständigkeit in sämtlichen Bereichen (Kultur, Bildung, Wissenschaft, Technik, Gesellschaft) zuschreibt, aus der sich eine Unvereinbarkeit mit den Strukturen Deutschlands ergibt.

Die symbolische und dritte Ebene ist vor allem durch das Kopftuch als Zeichen geprägt, das als unverkennbar für den Islam steht. Sobald es als religiöses Zeichen fungiert, ist eine Akzeptanz und Toleranz ausgeschlossen. Wird das Kopftuch hingegen aus funktionalen Gründen getragen, unterliegt es keiner Abwertung, sondern wird als neutral wahrgenommen.

Die Dämonisierung der Muslime zeigt sich auch bei den Fremdheitskonstruktionen auf der expansionistischen Ebene, die die phobische Imagination einer religiös-kulturellen Ausbreitung beinhaltet. Durch den massenhaften Zuzug von Asylsuchenden als Fremde entsteht die Angst, dass die bestehenden strukturellen und hierarchischen Gegebenheiten destruiert und durch muslimische ersetzt werden. Nicht zuletzt deshalb wird von den antimuslimischen Rassisten gefordert, dass sich die Asylsuchenden assimilativ integrieren oder aber in die jeweiligen Herkunftsstaaten rückgeführt werden.

Zur Theorie des Fremden

Die vorliegende Arbeit beschäftigte sich mit der Konstruktion von Fremdheit. Dabei wurden primär Personen mit asylbezogenem Zuwanderungshintergrund als die prototypischen Fremden stilisiert. Gerade ihnen wurde von den Befragten Fremdheit zugeschrieben. Wichtig ist die Betonung, dass auch Personen als fremd wahrgenommen wurden, die nicht im Rahmen der Fluchtmigration ab 2015 nach Deutschland kamen, sondern bereits über viele Jahrzehnte in der BRD leben, hervorragend integriert und wesentlicher Bestandteil dieser Gesellschaft sind. Neben Exklusionsprozessen fanden somit gleichzeitig Vermischungsprozesse statt, bei denen all jene als Fremde kategorisiert wurden, denen man aufgrund ethnischer oder anderweitiger Merkmale die Zugehörigkeit zur Gesellschaft abgesprochen hat. Möglich ist dies erst durch die gleichzeitige Konstruktion des Eigenen: Erst wenn herausgestellt wird, was als eigen und zugehörig gilt, ergibt sich daraus das Fremde. Umgekehrt gelten ganz ähnliche Strukturen. Diese Ethnisierung sowie Homogenisierung des Eigenen und des Fremden sind wesentlicher Bestandteil aller Prozesse. Insgesamt sind Fremdheitskonstruktionen deshalb nur vor dem Hintergrund des Eigenen zu verstehen. Das Eigene kann nicht ohne das als fremd Wahrgenommene existieren; das Fremde kann demnach ebenfalls nicht ohne das Eigene bestehen.

Mit der Analyse und Interpretation des empirischen Materials ließen sich fünf Typen herausarbeiten, an denen exemplarisch aufgezeigt werden konnte, wie Fremdheit im spezifischen Kontext des „lange[n] Sommer[s] der Migration“ (Hess et al. 2017) konstruiert, reproduziert und weiterentwickelt wird:

  • Der historisch Vergleichende

  • Der individuell-räumlich Bedrängte

  • Der medial-quantitativ Verängstigte

  • Der national-autoritär Empörte

  • Der antimuslimische Rassist

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen dieser Arbeit interviewten Personen nicht nur einem einzelnen dieser Typen zuzuordnen sind. Die Befragten sind auch mehr als einem Typ zuzurechnen, schließlich handelt es sich bei den gebildeten Typen um Idealtypen. Die Möglichkeit der Mehrfachgruppierung spiegelt sich nicht zuletzt in den typenbezogenen Gemeinsamkeiten wider. So nimmt bei allen das wahrgenommene bzw. zugeschriebene Verhalten eine übergeordnete Rolle ein. Es wird als Opposition zum Verhalten der Eigengruppe stilisiert und damit stets abgewertet. Die positive Wahrnehmung und Darstellung von Frauen sowie Kindern, die als Asylsuchende im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland gekommen sind, ist eine weitere Gemeinsamkeit. Sie unterliegen meist keiner Abwertung, sondern werden als Schutzsuchende willkommen geheißen. Männer – insbesondere solche jungen Alters – werden indes fast ausschließlich mit negativen Attributen besetzt und als Gefahr für die autochthone Bevölkerung wahrgenommen. Zusammenfassen lässt sich zudem die neutrale bis positive Charakterisierung einzelner Asylsuchender, die der negativen Kategorisierung von Asylsuchenden, die in Gruppen auftreten, diametral entgegenstehen. Damit lässt sich erneut eine Gemeinsamkeit vieler Typen skizzieren: Asylsuchende in gruppalen Strukturen sind negativ konnotiert. Je mehr Fremde sich demnach in unmittelbar anschließenden Räumen aufhalten, desto fremder wird der Einzelne dieser Gruppe wahrgenommen. Prozesse der Entsubjektivierung, bei denen negative Kategorien aktiviert und auf die Fremden projiziert werden, finden dabei statt. Auch diese Strukturen haben sich wiederholt gezeigt.

Im Unterschied dazu werden die als fremd wahrgenommenen Personen, die sich einzeln innerhalb des Bezugsraums aufhalten, häufig neutral bis positiv dargestellt. Gerade sie sind es, die dem konstruierten Idealbild entsprechen und sich maßgeblich vom negativen Bild, das sich vor allem aus medialen und diskursiven Komponenten zusammensetzt, unterscheiden. Dabei zeigt sich die Bestätigung der Ambivalenz des Fremden: Auf der lokalen Ebene erscheint der Fremde als Freund, man schreibt ihm keine negativen Absichten zu und ist an seiner Andersheit nicht nachhaltig gestört. Gänzlich anders verhält es sich demgegenüber mit der Wahrnehmung der Fremden auf der nationalen bzw. überregionalen Ebene, zu denen man nie Kontakt hat. Sie werden mit der negativ besetzten Kategorie des Fremden assoziiert, sodass man sie als Feinde konstruiert. Aus der divergenten Wahrnehmung ergibt sich schließlich die Ambivalenz des Fremden.

Damit einher geht eine Erweiterung und Anpassung der von Georg Simmel postulierten Gleichzeitigkeit von Nähe und Distanz. Er führt an, dass der Fremde nur relevant sei, wenn er sich in unmittelbarer räumlicher Umgebung aufhalte (vgl. Simmel 1992: 765). Dem ist mit den empirischen Daten dieser Arbeit entgegenzusetzen, dass auch diejenigen Fremden relevant sind, die sich nicht in der unmittelbaren Umgebung aufhalten. Obwohl dann auf die Kategorie des Fremden referiert wird, lässt sich subsummieren, dass auch eine Gleichzeitigkeit von räumlicher Distanz und physischer Distanz als gegeben erscheint. Daraus folgt auch eine Gleichzeitigkeit von räumlicher Nähe und physischer Nähe, weil man die Fremden in der unmittelbaren Umgebung oftmals neutral bis positiv darstellt.

Demgemäß hat sich gezeigt, dass Kontakt für die Konstruktion von Fremdheit keine notwendige Bedingung ist. Vielmehr ist es möglich, dass Fremdheit durch Kontakt abgebaut wird (vgl. Allport 1988). Fremdheit ist bei allen gebildeten Typen eine stereotype und vorurteilsbezogene Zuschreibung. Sie werden nicht erst im Rahmen der Konstruktion von Fremdheit gebildet, sondern sind bereits vorher existent. Bei den Fremdheitskonstruktionen werden sie aber aktiviert und auf die Fremden projiziert. Ein Beispiel dafür sind die Zuschreibungen von extremistisch-terroristischen Absichten der Fremden, die auf die Stereotype des vermeintlich prototypischen Terroristen, der aus dem arabischen Kulturraum stammt, zurückgehen. Demgemäß existiert ebenfalls das Bild der Asylsuchenden als potentielle Sexualstraftäter, das sich insbesondere aus Imaginationen der Herkunft, der dortigen Sozialstrukturen sowie der Sozialisation speist. Auch dieses Vorurteil bestand bereits vor der Ankunft der Asylsuchenden in Deutschland, wurde aber zweifelsohne durch die Ereignisse in Köln in der Silvesternacht 2015/2016 verstärkt und medial intensiviert.

Eine Gemeinsamkeit der Typen ist insgesamt, dass vorwiegend die Kategorie des Fremden Angst auslöst, weniger deren tatsächliche Präsenz. Daraus ergeben sich nicht zuletzt differenzierte Fremdheitskonstruktionen im Stadt-Land-Vergleich: Die Befragten in den urbanen Regionen (insbesondere Chemnitz und Neuss) konstruierten den Fremden vor allem als Eindringling und als Gefahr. Durch dessen Präsenz wurden zuvor als sicher wahrgenommene Räume zu Gefahren-Räumen. Von nun an war es für viele der Befragten scheinbar nicht mehr möglich, diese Räume wie vor der Ankunft von Asylsuchenden zu nutzen. In den vorwiegend rural geprägten Räumen (Tutow und Wünsdorf) wurde der Fremde speziell als Konkurrent und Belastung konstruiert. Daran wird unter anderem ersichtlich, welche Rolle die Medien (im Besonderen das Fernsehen und die sozialen Medien) einnehmen. Sie konstruieren Bedrohungs- und Überlastungsszenarien, die reproduziert und von der Bevölkerung aufgegriffen werden. Diese Prozesse sind für die Fremdheitskonstruktionen maßgeblich.

Modi des Fremden

Aus den aufgezeigten Gemeinsamkeiten und gebildeten Typen lassen sich Modi des Fremden ableiten, die weitere Aussagen zur Konstruktion von Fremdheit zulassen (vgl. Abb. 49). Eine Form des Fremden, die sich in der Arbeit herauskristallisierte, ist die Stilisierung als Konkurrenz zur autochthonen Bevölkerung. Sie reicht dabei von finanziellen Ressourcen bis hin zu immateriellen Elementen wie der Einforderung von Aufmerksamkeit für die Belange der als eigen imaginierten Bevölkerung. Der Fremde wird als derjenige wahrgenommen, der diese Entwicklung anstößt bzw. durch den sie intensiviert und fortgeführt wird. Die relative Deprivation spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Insgesamt macht man den Fremden als Konkurrenten für viele infrastrukturelle und soziale Defizite innerhalb des Landes und der Gesellschaft verantwortlich.

Abbildung 49: Formen des Fremden und deren Ausprägungen (Mücke 2018)

Der Fremde als Eindringling ist eine weitere Form, die als Weiterführung von Zygmunt Baumans Verständnis des Fremden betrachtet werden kann. Für diese Ausprägung ist die imaginierte Destruktion der bestehenden Ordnung wesentlich, die in räumlicher und gesellschaftlicher Dimension stattfindet. Die räumliche Dimension gliedert sich nochmal in eine nationale und eine lokale Ebene. Der Fremde destruiert durch die kollektive Migration nach Deutschland die bestehende Ordnung und Struktur insofern, als dass durch seine Präsenz auf der nationalen Ebene Unordnung hergestellt wird. Er konfrontiert die Gesellschaft und Behörden mit Problemen bei der Bewältigung der Unterbringung und der Aufrechterhaltung der behördlichen Strukturen. Das Eindringen findet auch auf lokaler Ebene statt: Der Fremde destruiert durch seine Gegenwart die räumliche Wahrnehmung insofern, als dass bisher als sicher deklarierte Räume nun als Gefahren-Räume kategorisiert werden. Er selbst ist das Gefahren-Element, wodurch Räume transformiert und strukturell verändert werden. Nicht zuletzt deshalb wird der Fremde als Gefahr stilisiert, die sich auf mehrere Ebenen bezieht: Einerseits ist der Fremde im Kontext der ihm zugeschriebenen kriminellen Energie gefährlich. Deshalb kategorisiert man seine Präsenz in der Umgebung als gefährlich. Der Fremde ist derjenige, der die als sicher imaginierten Strukturen aufbricht und destruiert. Die Ordnung, die vor allem durch Sicherheit bestimmt ist, wird in ein Chaos überführt. Daneben wird der Fremde auch als Gefahr für die oftmals gewünschte Homogenität hinsichtlich der Sprache, Ethnie und Kultur konstruiert. Durch die Gegenwart des Fremden erscheinen alle bisherigen homogenen Strukturen gefährdet, sodass sie zukünftig durch Heterogenität gekennzeichnet wären. Dies ist schließlich die gesellschaftliche Dimension der Ordnungsdestruktion, die auch die folgende Ausformung beinhaltet: Angst vor dem Verlust der vermeintlich religiösen Homogenität mit christlich-abendländischer Prägung. Der Fremde mit seinen wahrgenommenen und zugeschriebenen religiösen Ausprägungen, die die autochthone Bevölkerung stark irritieren, wird demgemäß als gefährlich bewertet. Seine Religion, der expansive Bestrebungen zugeschrieben werden, wird dämonisiert.

Forderungen und Strategien im Umgang mit dem Fremden

Die zusammengefassten Modi des Fremden verdeutlichen abermals, dass Fremdheit in diesem Kontext immer als negative Ausprägung hergestellt wird. Das Fremde ist nie das, was als bereichernd und positiv stilisiert wird. Es gilt stets, die Präsenz des Fremden nur im notwendigen Maße zu akzeptieren. Um den (negativen) Formen des Fremden entgegenzuwirken, ließen sich im Laufe der Arbeit vor allem zwei wesentliche Forderungen herausarbeiten: Sicherung und Aufrechterhaltung hierarchischer Verhältnisse sowie Autoritarisierung und Zuzugsbegrenzung. Der Fremde als Konkurrent zeigt die Angst vor dem Verlust der bestehenden hierarchischen Verhältnisse, wonach die Asylsuchenden in den Augen der Befragten eigentlich strukturell unter den Mitgliedern der autochthonen Bevölkerung anzusiedeln wären. Diese ethnozentrische Konstruktion illustriert, dass den Asylsuchenden per se eine Ungleichwertigkeit zugeschrieben wird. Man nimmt sie als minderwertig wahr, weshalb sie sich – so die Konstruktion – den Wünschen der autochthonen Bevölkerung beugen müssten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Angst vor dem gesellschaftlichen Abstieg und finanziellen Einbußen.

Daneben ist die Forderung der Autoritarisierung und Zuzugsbegrenzung ein Begehr, der die Formen des Fremden ebenfalls inhaltlich aufgreift. Durch autoritäres Handeln soll die Ordnung auf unterschiedlichen Ebenen wiederhergestellt werden. Das im Kontext der Fluchtmigration nach Deutschland geschaffene Chaos will man schnellstmöglich beenden. Das kann auch insofern geschehen, als dass man den Verursacher des Chaos – den Fremden – exterritorialisiert. Noch wichtiger erscheint die Zuzugsbegrenzung von Fremden. In der Wahrnehmung der Befragten sind schließlich sie es, die die als desolat kategorisierten Zustände zu verantworten haben.

Die Forderungen münden sodann in Handlungsstrategien, um die negativen Fremdheitselemente zu neutralisieren. So ließ sich herausarbeiten, dass die Kontaktmeidung eine wesentliche Strategie ist, um die vermeintliche Gefahr des Fremden zu bannen. Lokale bzw. urbane Räume, die durch die Gegenwart des Fremden als Gefahren-Räume konstruiert werden, meidet man schließlich. Man möchte sich nicht am selben Ort wie der Fremde aufhalten. Die Bevorzugung des Eigenen, das mit positiven Elementen besetzt ist, erscheint als die logische Konsequenz. Fremdheit ist auch hier Unsicherheit, die durch bestimmtes Handeln vermeintlich eliminiert werden kann.

Eine weitere Strategie ist die Abwehr des Fremden aufgrund seiner ihm zugeschriebenen Gefahr. Die tatsächlichen oder imaginierten Verhaltensweisen erzeugen Angst, woraus oftmals eine Handlungsnotwendigkeit resultiert. Die Fremdenabwehr ist aber nur möglich, wenn individuelle Bewaffnungen (Kauf und Besitz eines Reizstoffsprühgeräts) oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden. So lässt sich in den Augen der Befragten die vermeintliche Gefahr des Fremden neutralisieren. Insgesamt verfolgen die Strategien stets den Zweck der Steigerung der individuell-subjektiv wahrgenommenen Sicherheit.

Die dritte und letzte herausgearbeitete Strategie ist die Interessenübertragung auf die politische Ebene. Die Wahl der AfD ist für viele eine Handlungsstrategie, um die Ordnung wiederherzustellen, zukünftige chaotische Zustände zu vermeiden und die bisher existierende Hierarchie zu zementieren. Durch die Partei mit rechtsextremen Tendenzen soll das Fremde in seinem Handeln eingehegt und kontrolliert werden. Damit wird außerdem das Ziel verfolgt, die genannten Formen des Fremden fortwährend zu neutralisieren.

Prozesse der Konstruktion von Fremdheit

Mithilfe der empirisch begründeten Typenbildung war es möglich, insbesondere die Prozesse der Herstellung von Fremdheit und deren Entstehungsbedingungen detailliert herauszuarbeiten. Demnach lassen sich folgende fünf Prozesse aufzeigen (vgl. Abb. 50):

Abbildung 50: Möglichkeiten der Konstruktion von Fremdheit (Mücke 2018)

Konstruktion von Fremdheit durch Komparationsprozesse

Fremdheit wird durch mehrdimensionale Komparationsprozesse konstruiert. Gegeben ist ein imaginiert-idealisiertes Bild eines Asylsuchenden – das sich aus diskursiven und historischen Elementen zusammensetzt –, das dann auf die im nationalen oder lokalen Kontext gegenwärtigen Asylsuchenden angewandt wird. Dabei kommt es zu einer Divergenz von Erwartung und Wahrnehmung, weil das Idealbild nicht erfolgreich auf die Asylsuchenden angewandt werden kann. Viele Elemente unterscheiden sich fundamental. Fremdheit ist demnach die Nicht-Zugehörigkeit zu einem imaginierten Idealbild. Insbesondere beim historisch Vergleichenden ließen sich diese Prozesse herausarbeiten.

Konstruktion von Fremdheit durch Be- und Verdrängungsprozesse

Darüber hinaus wird Fremdheit durch die Imagination von Be- und Verdrängungsprozessen im öffentlichen und privaten Raum hergestellt. Wesentlich ist die Dämonisierung der Asylsuchenden und Stilisierung als Gefahren-Elemente, wodurch im Vorhinein als sicher eingestufte Räume dann als Gefahren-Räume kategorisiert werden. Die Kriminalitäts- und Straffälligkeitszuschreibung ist deshalb eine notwendige Bedingung, dass die Präsenz von Asylsuchenden als Be- oder Verdrängung wahrgenommen werden kann. Fremdheit ist dabei vor allem so zu verstehen, dass die Asylsuchenden als Symbole des Fremden in die Sphären des Eigenen vordringen und diese weitgehend hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Kategorisierung verändern. Beim individuell-räumlich Bedrängten konnten diese Prozesse analysiert werden.

Konstruktion von Fremdheit durch Verängstigungsprozesse

Fremdheit wird beim medial-quantitativ Verängstigten durch Prozesse der Verängstigung, die vorwiegend medial induziert sind, konstruiert. Die zahlenmäßig hohe Zuwanderung von Asylsuchenden wird in Bezug auf die Quantität und potentiellen terroristischen Aktivitäten als apokalyptisch-bedrohliches Ereignis stilisiert. Nicht zuletzt deshalb werden sie entsubjektiviert und als homogene Masse betrachtet. Das Fremde wird vor allem als Gefahr verstanden, die sich durch die unmittelbare Präsenz innerhalb der als vertraut geltenden eigenen Sphären aufhält und damit das Eigene nicht mehr als sicher kategorisiert wird.

Konstruktion von Fremdheit durch Desorganisation und Ordnungsdestruktion

Ein weiterer Prozess ist die Wahrnehmung und Imagination eines weitreichenden Kontrollverlustes, der daraus resultierenden Ordnungsdestruktion sowie Desorganisation. Der Fremde wird vom national-autoritär Empörten als Eindringling und als Element des Chaos projektiert, durch das das Eigene – die Ordnung – in völlig unkontrollierte und scheinbar nicht wiederherstellbare Formen überführt wird. Nicht nur das Eindringen des Fremden in die unmittelbaren Sphären des Eigenen ist dabei maßgeblich, sondern allein die Präsenz in als zugehörig stilisierten Ebenen genügt, um chaotische Zustände hervorzurufen. Fremdheit wird somit als Chaos verstanden.

Fremdheit durch religiöse Zuschreibungen

Schließlich wird Fremdheit vom antimuslimischen Rassisten in hohem Maße durch religiöse Zuschreibungen produziert. Grundlegend ist dafür, dass die jeweilige Religion dämonisiert wird und ein mit ausschließlich negativen Elementen versehenes Konzept innehat. Genau dieses Konzept wird letztendlich auf die Asylsuchenden projiziert. Die Wahrnehmung der Asylsuchenden als Muslime verstärkt diesen Prozess, weil der Großteil der Asylsuchenden aus muslimisch geprägten Ländern stammt. Sie sind damit eine Projektionsfläche für das Negativkonzept des Islam, was als das Fremde stilisiert wird. Die Asylsuchenden werden erst durch religiöse Zuschreibungen zu Fremden. Es handelt sich somit um eine Konvergenz von Erwartung und Wahrnehmung, weil genau das Verhalten, was für Muslime vermeintlich typisch ist, bei den Asylsuchenden erkannt wird.

Abschließende Betrachtung und Ausblick

Ein Beitrag dieser Arbeit besteht darin, dass die prozessuale Konstruktion von Fremdheit und die damit einhergehende Wahrnehmung von Asylsuchenden nicht mit quantitativen Methoden untersucht wurden, sondern im Rahmen der Grounded Theory mit einer qualitativen Herangehensweise. Damit unterscheidet sie sich von bereits existierenden Abhandlungen. Maßgeblich ist die Subjektzentrierung, sodass die einzelnen Mitglieder der autochthonen Bevölkerung und deren individuelle bzw. kollektive Sinnstrukturen Gegenstand der Analyse waren. Es wurde versucht, den meist unerwarteten asylbezogenen Zuzug zu untersuchen und dementsprechend aufzuzeigen, welche Wahrnehmungsformen im Kontext der Ablehnung sich auf welche Weise begründen lassen. Die Arbeit zeichnet sich zudem dadurch aus, dass die Datenerhebung an verschiedenen Standorten durchgeführt wurde, was die Qualität der aus den Daten gewonnenen Typen sichert. Obwohl die Standorte von großer Heterogenität gekennzeichnet sind, ließen sich aus den jeweiligen Interviews an den unterschiedlichen Standorten stets die gleichen Typen herausarbeiten. Lediglich einzelne spezielle Ausprägungen kann man erkennen.

Die Arbeit hebt sich nicht nur durch die qualitative Ausrichtung ab, sondern auch durch die Vielzahl der geführten Gespräche. So ist es möglich, weitreichende Aussagen über die einzelnen Typen treffen zu können. Diese Gesamtergebnisse sind für viele Bereiche relevant. Einerseits sind sie ein ganz persönlicher Beitrag zur aktuellen gesellschaftlichen Debatte, in der zunehmend besorgniserregende Diskursverschiebungen und asylrechtliche Verschärfungen auf nationaler und supranationaler Ebene zu verzeichnen sind. Andererseits sind sie ein Beitrag zur aktuellen geographischen Migrationsforschung, deren Ausbau hinsichtlich der Fokussierung der autochthonen Bevölkerung zukünftig vorangetrieben werden muss.

Beitrag zur Theorie des Fremden

Ein Beitrag zu den bestehenden Fremdheitstheorien ist durch diese Arbeit insofern gegeben, als dass die Asylsuchenden nicht per se als Fremde vorausgesetzt und definiert wurden, sondern dass zu Beginn des Projektes explizit die Prozesse und Bedingungen der Fremdheitskonstruktionen untersucht wurden. Es folgte die Analyse, wie Fremdheit gegenüber dem Anderen entsteht. Damit grenzt sich die Arbeit von den klassischen Theorien des Fremden ab, weil diese den Fremden als bereits gegeben betrachten und sodann lediglich seine Relationen zur Aufnahmegesellschaft fokussieren (vgl. Schütz 1972 und Simmel 1992).

Die theoretische Verankerung zeigt damit auf, dass die bisher existierenden Fremdheitstheorien – Zygmunt Bauman ausgenommen – nicht mehr genügen, um Phänomene wie die aktuellen Migrationsbewegungen bzw. deren Wahrnehmung aufseiten der Mehrheitsgesellschaft und autochthonen Einwohnerschaft zu beschreiben. Mit dieser Arbeit wurden die bestehenden Theorien partiell weiterentwickelt und Grundzüge einer eigenen Theorie aufgezeigt.

Bezug zur aktuellen geographischen Forschung

Migration rückt nicht nur im gesamten Forschungskontext immer stärker in den Fokus. Auch in der deutschsprachigen geographischen Forschung nimmt dieser Themenkomplex, nicht zuletzt durch das steigende Migrationsvolumen nach Europa und Deutschland, stetig zu. Über viele Jahre war die Migrationsforschung ein Gebiet, das sehr speziell und nur von wenigen fokussiert wurde. Die „Aufmerksamkeit für räumliche Mobilität“ (Pott und Schmiz 2018: 5) stieg jedoch in den letzten Jahren rasant. Nicht zuletzt deshalb, weil deren Auswirkungen auf Raum und Gesellschaft dabei mit vielen Fragestellungen verbunden sind, von denen auch zukünftig das gesellschaftliche Miteinander maßgeblich beeinflusst wird. Es bedarf deshalb der Analyse raumbezogener Handlungen und Strategien, die sich im Kontext von Flucht und Migration erst herausbilden. Diese Arbeit setzt vor allem am „Local Turn der Migrationsforschung“ (Pott und Schmiz 2018: 4) an, sodass nicht die nationalstaatliche Ebene Gegenstand der Betrachtung ist, sondern explizit die kleinräumliche lokale Ebene. Nur dadurch war es möglich, herauszuarbeiten, wie Fremdheit innerhalb verschiedener Ebenen konstruiert wird und wie diese Prozesse im Detail ablaufen, wodurch sie beeinflusst, verändert oder aber gar gestoppt werden. Auf der lokalen Ebene wurde untersucht, wie und warum Asylsuchende kategorisiert oder gar abgewertet werden.

Genau in der lokalen Ebene setzt diese Arbeit an und leistet einen Beitrag dahingehend, dass in untergeordneter Ebene dargelegt wird, wie bei zukünftigen ähnlichen Ereignissen im Kontext von Migration die Konstruktion von Fremdheit in gewisser Weise abgeschwächt oder verhindert werden kann und wie Toleranz und Akzeptanz generiert werden können.

All diese Aspekte wurden aus einer interdisziplinären Perspektive (bspw. Verwendung von soziologischen und psychologischen Theorien) analysiert, denn gerade Interdisziplinarität ist ein Merkmal geographischer Forschung. Die multiperspektive Herangehensweise ermöglichte es, die Entstehungsbedingungen des Phänomens Fremdheit besser zu verstehen.

Hinsichtlich der Frage, wie Räume durch den Zuzug von Asylsuchenden in veränderter Weise eingestuft werden, ließ sich die imaginierte Transformation von Räumen der Sicherheit hin zu Gefahren-Räumen herausarbeiten. All diese Raumkonstruktionen beeinflussen maßgeblich die allgemeine Wahrnehmung von Asylsuchenden: So geht die Konstruktion eines Gefahren-Raums davon aus, dass gerade die Asylsuchenden als Gefahr wahrgenommen werden.

Es ist ein Anliegen dieser Arbeit, die Sichtbarkeit der geographischen Migrationsforschung auch auf dem Feld der Fokussierung der einheimischen Bewohnerschaft zu erhöhen. In den Augen des Autors wurde diese in bisherigen Forschungen zu sehr marginalisiert und war nur untergeordnet Gegenstand der Betrachtung. Gerade im Zuge des zunehmenden Migrationsdrucks auf Europa sowie des verstärkten Aufkommens rechtspopulistischer Parteien und Strömungen in vielen Staaten der EU bedarf es einer umfassenden Thematisierung negativer Migrationswahrnehmung. Nur so kann es gelingen, auch aus einer geographischen Perspektive Handlungsempfehlungen im Umgang mit diesem Phänomen zu erstellen.

Die vorliegende Arbeit ist also nicht nur aus einer akademischen Perspektive für die geographische Migrationsforschung von Relevanz, sondern auch aus einer Governance-Perspektive für politische Entscheidungsträger. Die mehrdimensionale Relevanz ermöglicht es, auf Grundlage der erlangten Ergebnisse Handlungsempfehlungen abzuleiten und diese zu implementieren.

Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte

Ab dem Sommer 2015 verging kaum ein Tag, an dem in den TV-Nachrichten, Zeitungen oder im Radio nicht von Migration die Rede war. Das Thema Migration war nicht nur in Deutschland omnipräsent. Es gab in der nahen Vergangenheit kein Thema – nicht einmal die Griechenland-Krise –, das so stark polarisiert hat. Nahezu jeder hatte eine Meinung und vertrat diese auch mehr oder minder deutlich. Flucht und Migration waren und sind Themen, die die gesellschaftliche Debatte bis heute prägen und bestimmen. Zu dieser gesellschaftlichen Debatte soll die Arbeit einen ganz eigenen Beitrag leisten.

Aus den Ergebnissen der Arbeit können möglicherweise Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, wie die Aufnahme von Asylsuchenden in Zukunft besser gestaltet werden kann. Wesentlich ist die Erhöhung der Transparenz gegenüber der Bewohnerschaft. Wenn man die Einwohner schon von Beginn an in die Prozesse integriert, kann möglicherweise der Entstehung und Reproduktion von Stereotypen, Vorurteilen und antimuslimischen Einstellungen entgegengewirkt werden. Damit einher geht auch, dass die Zuschreibung und Imagination von Fremdheit insofern minimiert werden kann, als dass das Andere nicht mehr Ängste und Sorgen auslöst. Andersheit ohne eine nachhaltige Transformation in Fremdheit ist deshalb anzustreben.

Die Tatsache, dass Migration in naher und ferner Zukunft eher zu- als abnehmen wird, verdeutlicht die Notwendigkeit der vorliegenden Arbeit. Insbesondere vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels, der Regionen nahezu unbewohnbar machen wird, und der zunehmenden Desertifikation von Regionen, ist die Zunahme von Migration – auch in die Staaten Europas – keine Imagination. Nicht zuletzt deshalb ist es umso wichtiger, Strategien zu entwickeln, wie die Akzeptanz und Toleranz für Asylsuchende aufseiten der Aufnahmegesellschaft gesteigert werden kann. Das Ziel muss ein friedliches Miteinander, der Abbau von Vorurteilen sowie die positive Veränderung von Stereotypen sein, sodass Hass und Gewalt erst gar nicht entstehen können. Die Bilder aus dem sächsischen Heidenau und dem anhaltinischen Tröglitz sind einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht würdig und dürfen sich nicht wiederholen.

Forschungsausblick

Auch zukünftige Forschungsprojekte der geographischen Migrationsforschung werden sich verstärkt auf den Themenkomplex Flucht und Asyl beziehen. Wichtig ist, dass nicht nur die Asylsuchenden Gegenstand der Betrachtung sind, sondern auch die autochthone Bevölkerung verstärkt beforscht wird. Das ist nur insofern der Fall – insbesondere seit dem Spätsommer 2015 – als dass zahlreiche Arbeiten zur positiven Wahrnehmung von Asylsuchenden, wie beispielsweise Selbstdeutungen Ehrenamtlicher, die in der Geflüchtetenhilfe tätig sind, erscheinen.*Ein detaillierter Überblick über aktuelle Forschungsprojekte im Kontext von Flucht bietet die Plattform Flucht: Forschung und Transfer. Dabei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt des Instituts für Migrationsforschung und interkulturelle Studien der Universität Osnabrück (IMIS) sowie des Internationalen Konversationszentrums Bonn (BIC). Allein 172 Projekte der insgesamt 624 aufgelisteten Projekte befassen sich thematisch mit zivilgesellschaftlichem Engagement im Kontext von Flucht (vgl. https://flucht-forschung-transfer.de/map/?tab=&q=&st=&k=51#6/51.200/9.000). Es bedarf aber unbedingt weiterer qualitativer Forschungen zur Wahrnehmung von Asylsuchenden aufseiten der Aufnahmegesellschaft, auch vor dem Hintergrund der Entwicklung von Strategien, um Toleranz und Akzeptanz zu generieren. Die Herangehensweise sollte auch hier wieder interdisziplinär geprägt sein, indem man sich der Theorien und Methoden der Soziologie und der Psychologie bedient.

Wünschenswert wäre zudem, dass die herausgearbeiteten Idealtypen anhand repräsentativer quantitativer Studien überprüft würden, um Aussagen darüber zu treffen, wo und in welchem Maße die verschiedenen Typen auftreten, welche geschlechter- bzw. altersbezogenen Aussagen man treffen kann und wie sich die Konzentrierungen der Typen wandeln.

Im Kontext der Fremdheitsforschung wäre darüber hinaus spannend zu sehen, wie Fremdheit aufseiten der Asylsuchenden aufgenommen wird. Möglich wären Untersuchungen, wie gerade Demonstrationen von Asylgegnern und -kritikern sowie ein zunehmend verändertes gesellschaftliches Klima wahrgenommen werden. Möglicherweise hat dies Auswirkungen auf die Organisationsformen der Asylsuchenden und deren Handlungsstrategien, deren Analyse von großer Bedeutung wäre.

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Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2780) geändert worden ist. Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html (Zugriff am 16.07.2018).

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Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz – LAufnG) in der Fassung vom 15. März 2016, das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes zur Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 vom 8. Mai 2018 geändert worden ist. Internet: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/laufng (Zugriff am 22.10.2018).

Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) in der Fassung vom 28. Februar 2003, das zuletzt am 9. Oktober 2018 geändert worden ist. Internet: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000407#FV (Zugriff am 10.10.2018).

Gesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge – Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) – in der Fassung vom 28. Juni 1994, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 366, 368) geändert worden ist. Internet: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-Fl%C3%BCAGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr (Zugriff am 05.04.2017).

Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG) in der Fassung vom 25. Juni 2007 (SächsGVBl. S. 10), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist. Internet: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9524-Saechsisches-Fluechtlingsaufnahmegesetz#ef (Zugriff am 10.10.2018).

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Protocollo aggiuntivo tecnico operativo al protocollo di collaborazione tra la Repubblica italiana e la Gran Giamahiria Araba Libica Popolare Socialista, per fronteggiare il fenomeno della immigrazione clandestine. Redatto e firmato a Tripli, in data 29 dicembre 2007. Internet: http://www.asgi.it/wp-content/uploads/public/protocollo.italia.libia.tripoli.dicembre.2007.pdf (Zugriff am 01.07.2016).

Richtlinie (EG) Nr. 2009/50 des Europäischen Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0050&from=DE (Zugriff am 18.10.2018).

Trattato di amicizia, partenariato e cooperazione tra la Repubblica italiana e la Grande Giamahiria araba libica popolare socialista. Internet: http://www.camera.it/_dati/leg16/lavori/schedela/apritelecomando_wai.asp?codice=16pdl0017390#RL (Zugriff am 01.10.2017).

Verordnung (EU) Nr. 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex). Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0399 (Zugriff am 18.10.2017).

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist 2017 (Dublin-III-VO). Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0604&from=de (Zugriff am 18.07.2018).

Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung) (EURODAC-VO). Internet: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0603&from=DE (Zugriff am 10.10.2017).

Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen Flüchtlingen (Verteilungsverordnung – VertVBg) vom 19. Oktober 2010 (GVBI.II, Nr. 68). Internet: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212522 (Zugriff am 18.09.2016).

Vertrag über die Europäische Union in der Fassung aufgrund des am 01. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im Abl. EG Nr. C 115 vom 09. Mai 2008, S. 8) und zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Abl. EU L 112/21 vom 24. April 2012). Internet: https://dejure.org/gesetze/EU (Zugriff am 22.10.2018).

Zuwanderungsgesetz in der Fassung vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), das zuletzt am 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist. Internet: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetztestexte/Zuwanderungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Zugriff am 01.10.2018).

Danksagung

Sehr herzlich möchte ich mich bei meinem Doktorvater und Betreuer Herrn Prof. Dr. Anton Escher bedanken, ohne den diese Arbeit nicht möglich gewesen wäre. Er gewährte mir die nötigen Freiheiten während des Projektes, stand mir aber jederzeit unterstützend zu Seite. An dieser Stelle möchte ich mich für die sehr wertvollen Hinweise hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Auswertung des empirischen Materials bedanken. Die Hinweise haben mir die Ergebnisse aus einer völlig anderen Perspektive erscheinen lassen.

Darüber hinaus spreche ich Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Fuchs meinen großen Dank für die sofortige Bereiterklärung der Zweitbegutachtung meiner Arbeit aus.

Diese Arbeit wäre ohne die vielen Gesprächspartner/-innen an den unterschiedlichen Standorten nicht möglich gewesen. Nicht zuletzt deshalb möchte ich all Ihnen dafür danken, dass Sie so vertrauensvoll mit mir über dieses stark polarisierende Thema geredet haben. Auch die vielen explorativen Interviews mit Personen aus Politik, Medien und Behörden trugen dazu bei, dass die Thematik von Beginn an multiperspektivisch betrachtet werden konnte.

Zu großem Dank bin ich ebenfalls meiner Ehefrau Friederike verpflichtet, die nicht nur während der intensiven Arbeitsphasen meiner Dissertation viel Verständnis für mein Projekt aufbrachte. Zum Schluss danke ich meinen Eltern, die mir durch ihre Unterstützung das Studium und dieses Projekt ermöglicht haben.