Gutachter

Sie bewerten die Promotionsleistung.

Jede Doktorarbeit wird nicht nur von einer Person gelesen und bewertet, sondern mindestens von zweien. Der Betreuer ist der Erstgutachter, ein weiterer, fachlich möglichst geeigneter wird hinzugezogen. Beide bewerten die Arbeit unabhängig voneinander und reichen ein schriftlich ausformuliertes Gutachten ein – daraus ergibt sich die Bewertung der Dissertation. Es gibt aber auch Sonderfälle, insbesondere, wenn es um die Höchstnote „summa cum laude“ geht. So können Promotionsordnungen regeln, dass diese Note nur vergeben werden kann, wenn sich beide Gutachter einig sind und darüber hinaus auch ein dritter Gutachter zur selben Bewertung kommt.